Steuererklärung: Computer-Aufrüstung/Selbstbau

Spike Py

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Da ich gerade meine erste Steuererklärung erstelle und meinen PC auch beruflich nutze, wollte ich die im letzten Jahr gekauften Komponenten, die ich aufgerüstet habe, angeben.

Doch wie gibt man in der Steuererklärung korrekt einzelne Komponenten an, wenn man diese aufrüstet. Ich hoffe der Thread ist hier einigermaßen richtig.

Hier mal eine Übersicht. Ich weiß nicht, ob ich die Komponenten über 3 Jahre abschreiben muss oder Komplett im Steuerjahr absetzen kann. Ich habe gelesen, dass man Computer bis 952 € komplett im angefallenen Jahr absetzen kann, weiß aber nicht, wie sich das bei einzelne Komponenten verhält, zählt dann der Einzelbetrag oder die Summe?

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Okay, das passt ja halbwegs.

Du kannst die Teile angeben, aber manche Finanzämter stellen sich quer - oft auch je nachdem, ob die Sachen offenkundig "Zockerteile" sind oder nicht.
 
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Bei den angegebenen Teilen kann man das eigentlich behaupten. Nur die Studio-Lautsprecher sind vlt. etwas unüblich in dem Bereich. :evillol:

Bleibt allerdings immernoch die Frage, ob die 952 € für jede einzelne Komponente Zählen oder in Summe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Afaik in der Summe, so hab ichs in Erinnerung als ich mit meiner bekannten telefoniert hatte vom FA. Ist aber auch schon paar Jahre her :D keine Ahnung obs da wieder ne Änderung gibt.
 
blutrausch schrieb:
Bleibt allerdings immernoch die Frage, ob die 952 € für jede einzelne Komponente Zählen oder in Summe.
800€ netto /952€ Brutto für den Gesamten-PC als Komplettanschaffung.

Ich hätte die Bauteile auch Zusammen in ein GWG gepackt und über 3 Jahre abgeschrieben.
 
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P4ge schrieb:
800€ netto /952€ Brutto für den Gesamten-PC als Komplettanschaffung.

Ich hätte die Bauteile auch Zusammen in ein GWG gepackt und über 3 Jahre abgeschrieben.
Was? GWG Grenze ist seit 2018 800€ Netto/952€ Brutto (bei 19% USt) und kann sofort komplett abgezogen werden.
Der Sammelposten bis 1000€ Netto/ 1190€ brutto (bei 19% Umsatzsteuer) wird über 5 Jahre abgeschrieben.
Die reguläre AfA beträgt 3 Jahre.

Wieso hättest du das jetzt als GWG über 3 Jahre abgeschrieben?
 
Lost_Byte schrieb:
Wieso hättest du das jetzt als GWG über 3 Jahre abgeschrieben?
Hast du mal darauf geachtet wann die Bauteile angeschafft wurden? Und wenn ich die ersten Teile kaufe und verbaue (in ein bestehendes System) müsste es unter Reps. laufen. geht aber bei der ESt nicht. Darum GWG-Sammelposten.
Die Focal würde ich über 5 Jahre abschreiben. Beim GWG-Posten PC würde ich die Afa auf 3 Jahre abändern.
Denn als "Einzelanschaffung" kann der PC nicht gewertet werden, da die Bauteile zeitlich unterschiedlich gekauft wurden.
 
@P4ge Ging mir darum, dass GWG entweder sofort als Aufwand verbucht werden, oder über den Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben werden. Eine 3 jährige Abschreibung über GWG kam mir komisch vor.

Habe noch einmal etwas dazu recherchiert. Gab Mal ein BFH Urteil, laut dem
  • Peripherie, sofern selbstständig nutzbar (z.B. Multifunktionsdrucker, USB Sticks, externe Festplaten, NAS,...): GWG / Sammelposten oder sofern keins davon zutreffend normale AfA über Nutzungsdauer
  • Computerkomponenten und nicht selbstständig nutzbare Peripherie (sofern kein Ersatz defekter Komponenten), wenn der PC noch nicht abgeschrieben ist und sich die Nutzungsdauer nicht erhöht: Nachträgliche Anschaffungskosten -> werden über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Also über Anschaffungszeitpunkt PC.
  • Computerkomponenten und nicht selbstständig nutzbare Peripherie (sofern kein Ersatz defekter Komponenten), wenn der PC noch nicht abgeschrieben ist und sich die Nutzungsdauer erhöht: Nachträgliche Anschaffungskosten -> werden über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.
  • Computerkomponenten und nicht selbstständig nutzbare Peripherie als Ersatz (defekter) Komponenten:, wenn der PC noch nicht abgeschrieben ist und sich die Nutzungsdauer erhöht: Erhaltungsaufwand sofort zu buchen.
  • Computerkomponenten und nicht selbstständig nutzbare Peripherie, wenn der PC schon abgeschrieben ist: GWG / Sammelposten oder sofern keins davon zutreffend normale AfA über Nutzungsdauer
Mein konservativer Ansatz wäre daher:
PC inkl Monitor über 3 Jahre monatsgenau abschreiben (ab Fertigstellung des PCs. Also wahrscheinlich Mai 2018).
Focal als GWG iSd §6(2)S1 EStG im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben.
War ja alles 2018, als schon die neue 800€netto Grenze galt.

Mein aggressiver Ansatz wäre:
PC als GWG iSd §6(2)S1 EStG im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben.
Monitor als Ersatzbeschaffung sehen, der die Funktion nicht erweitert und daher Erhaltungsaufwand ist und keine nachträglichen Anschaffungskosten.
Focal als GWG iSd §6(2)S1 EStG im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben.

Das schöne als Privatperson ist: Man kann einfach Mal den aggressiven Ansatz fahren und gucken, ob es durchgeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin gerade am Bearbeiten meiner ersten Steuererklärung (WISO 2017) für das Jahr 2016 und bin auch an dem Punkt des PCs angelangt. Als (damals Informatikstudent) und nun studierter Informatiker weiß ich nicht so recht, wie ich die Teile genau bei WISO angebe. Also Ich habe es so verstanden, dass wenn ich z.b. 5 Computerteile angebe, diese dann als Gesamteinheit gesehen werden. Kosten alle also über 800€ netto, müssen sie über 3 Jahre hinweg abgesetzt werden.
Gleichzeitig kann ein Drucker unabhängig davon sofort abgesetzt werden, solange dieser unter 800€ netto kauft.
Dazu gehören ja noch weitere Dinge außer PC bei den Werbungskosten bei mir.
Wie gebe ich das bei WISO genau ein?
Ist es so, dass ich alle Computerteile mit Nutzungsdauer 3 Jahre angebe, den Drucker aber mit 1 Jahr angebe?
Bei WISO 2017 wird noch mit 410€ netto als Grenze gearbeitet. Soll ich dann immer, wenn Fragen bzgl. 410€ stehen, mir 800€ denken? Weil soweit ich weiß, gilt die neue Grenze mit 800€ rückwirkend.
 
Deine Steuererklärung für 2016 kannst Du getrost vergessen. Die Frist ist abgelaufen.
 
@--//--
Wie kommst du darauf? Wenn er sie freiwillig abgibt, hat er noch bis zum 31.12. Zeit.
 
Grabe das Thema nochmal aus

Resume
  • Einzelteile unter 800€ sofort absetzen
  • Monitor unter 800€ über drei Jahre abschreiben?
 
@Alex2005 Keine Sorge, du bist nicht der einzige, der hier am Buddeln war/ist. :D

Passend zum Thema bin ich mir bei einem Punkt ebenfalls unschlüssig, gegeben folgender Verlauf:
  • Mitte 2017 wird ein vorhandener PC (von 2011) auf eine neue Plattform gesetzt, Kosten ~700€
  • Anfang 2018 um ordentlichen Sound erweitert, Kosten ~700€
  • Ende 2018 Grafikupdate, ~600€
  • Anfang 2020 wird ein Fernseher als Monitor angeschafft (und exklusiv als solcher benutzt), ~1300€
  • Ende 2020 Grafikupdate, ~700€
  • Zwischendurch immer mal wieder Kleinkram zwischen 30€-100€
Und nun zu dem eigentlichen Problem; Von dem ganzen Kram hat das FA bisher noch nie etwas gehört oder gesehen, dementsprechend gibt es auch keinerlei laufenden Prozess. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
  • Der PC wird seit jeher für die Uni und für die Arbeit benutzt, und soll für 2020 auch das erste Mal wirksam in die Steuererklärung, aber ist das überhaupt möglich? Wenn ich das richtig sehe, dann ist durch die Tatsache, dass alle einzelnen Kostenpunkte immer unter der Schwelle waren, nie eine Abschreibung gestartet und dementsprechend alle Aufwände im jeweiligen Jahr angefallen. Auf gut Deutsch: Ich bin in den Arsch gekniffen und kann das nicht rückwirkend nachholen, damit ich diese für 2020 gelten machen kann, korrekt?
  • Ist der Fernseher/Monitor jetzt Teil des PC-Systems? Wenn ja, wird dann alles als System auf drei Jahre abgeschrieben? Oder steht er für sich allein und läuft standard über 7 Jahre?
  • Und was passiert dann mit dem ganzen Kleinkram in 2020; Insgesamt sind mehr als 2000€ in das Set-Up geflossen, aber halt immer nur einzeln. Werden die Einzelteile dann trotzdem mit 100% auf 2020 gerechnet, weil aus Steuersicht ja keine zurechnungsfähige Position "Computer" existiert?
  • Letzte Frage: Ab wann gilt "Gleichzeitigkeit"? Wenn ich mir heute ne GPU für 600€ besorge, und übermorgen eine CPU für 500€, hab ich dann einen Computer für 1100€ oder nur jeweils zwei Einzelteile?
Ich wäre dankbar wenn jemand sein Wissen teilen könnte, leicht unnötig das Thema. :D
 
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P4ge schrieb:
Hast du mal darauf geachtet wann die Bauteile angeschafft wurden? Und wenn ich die ersten Teile kaufe und verbaue (in ein bestehendes System) müsste es unter Reps. laufen. geht aber bei der ESt nicht. Darum GWG-Sammelposten.
Die Focal würde ich über 5 Jahre abschreiben. Beim GWG-Posten PC würde ich die Afa auf 3 Jahre abändern.
Denn als "Einzelanschaffung" kann der PC nicht gewertet werden, da die Bauteile zeitlich unterschiedlich gekauft wurden.

Wichtig ist hier erstmal zu prüfen, wie überhaupt seine restlichen Werbungskosten aussehen.
Er muss ja insgesamt erst mal über 1.000 Euro kommen, damit es überhaupt was bringt.
Erst wenn man diese weiß, macht es sinn, sich über die Dauer der Afa zu unterhalten.
 
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Borderland555 schrieb:
Wichtig ist hier erstmal zu prüfen, wie überhaupt seine restlichen Werbungskosten aussehen.
Er muss ja insgesamt erst mal über 1.000 Euro kommen, damit es überhaupt was bringt.
Erst wenn man diese weiß, macht es sinn, sich über die Dauer der Afa zu unterhalten.
Ernsthaft? Du durchsuchst alte Threads nur nach meinen Beiträgen. Wie sehr kratzt das an deinem Ego?
Und nein muss man nicht zangsläufig. Auch wenn er nicht über 1000,-€ kommt, ist dass die Art wie man abschreiben sollte (GWG). Warum? Würden wir sofort abschreiben und in 2019 kommen weitere kleine AfA Posten hinzu würden wir schneller die 1000,-€ Grenze erreichen. Alles sofort abzuschreiben macht keinen Sinn.
 
Ein anderer User hat auf den Beitrag geantwortet.
Also war er wieder ganz oben.
Daraufhin habe ich ihn mir mal angeschaut und eben festgestellt, dass der wichtige Punkt für die Praxis bei deinem Tipp fehlt.
Dachte ich ergänz den mal kurz, nur der vollständigkeit halber.
 
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