h00bi
Fleet Admiral
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- Aug. 2006
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Diese Reform wird überhaupt nichts ändern.
Die WEG hat weiterhin zig Hebel, mit denen sie den Ausbau verhindern kann, wenn sie will.
Den Blödsinn muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Wenn ein Haus Glasfaser hat, dann vermutlich weil die WEG dem Hausanschluss zugestimmt hat. Wenn eine einzelne Mietpartei schon Glasfaser hat, warum sollte man den anderen einen Glasfaserausbau verbieten?
Offensichtlich liegt hier bei Eigentümer/WEG keine grundsätzliche Abneigung gegen Glasfaser und bauliche Maßnahmen vor.
Von daher hätte jede andere Mietpartei längst einen Glasfaseranschluss bestellen können.
Was sind denn da mögliche Anwendungfälle?
Eine Kellerwohnung wurde gestattet, aber in den anderen Stockwerken nicht?
Das Gebäude wurde verkauft bzw. die Eigentumsverhältnisse haben sich stark verändert und die neuen Eigentümer sind gegen Glasfaser?
Das sind doch beides edge-cases.
Die WEG hat weiterhin zig Hebel, mit denen sie den Ausbau verhindern kann, wenn sie will.
Bislang hatten Mieter das Recht, einen Glasfaseranschluss zu erhalten. Komplett musste ein Gebäude aber nicht ausgebaut werden.
[...]
Wenn ein Gebäude eine Glasfaseranbindung hat (oder der Ausbau kurz bevorsteht), besteht das Recht, die Anschlüsse für sämtliche Wohnungen im Haus auszubauen.
[...]
Im Endeffekt heißt es: Wenn Glasfaser vorhanden ist, erfolgt der Ausbau auch – zumindest irgendwann. Das Widerspruchsrecht der Gebäudeeigentümer wird auf alle Fälle erschwert, was Mietern die Verhandlungen erleichtern dürfte.
Den Blödsinn muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Wenn ein Haus Glasfaser hat, dann vermutlich weil die WEG dem Hausanschluss zugestimmt hat. Wenn eine einzelne Mietpartei schon Glasfaser hat, warum sollte man den anderen einen Glasfaserausbau verbieten?
Offensichtlich liegt hier bei Eigentümer/WEG keine grundsätzliche Abneigung gegen Glasfaser und bauliche Maßnahmen vor.
Von daher hätte jede andere Mietpartei längst einen Glasfaseranschluss bestellen können.
Was sind denn da mögliche Anwendungfälle?
Eine Kellerwohnung wurde gestattet, aber in den anderen Stockwerken nicht?
Das Gebäude wurde verkauft bzw. die Eigentumsverhältnisse haben sich stark verändert und die neuen Eigentümer sind gegen Glasfaser?
Das sind doch beides edge-cases.
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