Unbekanntes Insta-Konto mit FB-Account verknüpft - wie ist das möglich?

Hipsuvudri

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Hallo und schönen Sonntag,

seitens der Staatsanwaltschaft wurde seit März 2023 wegen Beleidigung gegen mich ermittelt. Von dem Vorwurf habe ich erst im Februar 2024 erfahren.

Ich sollte eine mir unbekannte Person über Instagram beleidigt haben. Im Anhörungsbogen habe ich den Vorwurf bestritten, weil ich gar nicht bei Insta angemeldet bin.
Daraufhin wurde das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Ich habe jetzt Einsicht in die Ermittlungsakte genommen.
Dabei kam Folgendes heraus:

Nachdem die geschädigte Person bei Insta beleidigt wurde, erstatte sie Anzeige.
Die Polizei ließ sich von META die Daten zu dem Insta-Account geben.
Dabei teilte META mit, dass der Insta-Account mit einem bestimmten Facebook-Konto verknüpft ist.
Bei diesem Facebook-Konto handelt es sich um mein Facebook-Konto.
Die Log-in- und Paypal-Daten gehören zu mir, auch die Konto-ID und alles Weitere stimmt.

Aber:
Der Insta-Account gehört definitiv nicht mir!
Auf diesen Insta-Account erfolgten Zugriffe von IP-Adressen, die zu einem großen Provider gehören, bei dem ich gar nicht Kunde bin und auch niemals war. Der Insta-Account wurde auch über eine E-Mail-Adresse registriert, die nicht meine ist.
Diese Daten wurden aber nicht überprüft (IP-Adressen sind ja sowieso verfallen nach über einem Jahr Ermittlungsdauer).


Mir geht es nicht darum, jetzt eine Ausrede zu finden. Das Verfahren wurde ja eingestellt.
Aber ich würde gerne wissen, wie das, was ich geschildert habe, passieren kann.
Ich habe mir über Facebook meine META-Kontenübersicht angezeigt und da finde ich das Insta-Konto nicht.

Mir geht es vor allem darum, eventuelle Sicherheitslecks zu finden und zu schließen.
Hatte immer 2FA drin, deshalb ist es noch merkwürdiger.
 
Hipsuvudri schrieb:
Aber ich würde gerne wissen, wie das, was ich geschildert habe, passieren kann.
Ich fürchte da kann dir nur META helfen.
 
Du kannst nach DSGVO alle zu deiner Person gespeicherten Daten anfordern. Dem müssen die nachkommen.

Vielleicht war es auch nur ein Irrtum des Sachbearbeiter, der diese beiden Konten der gleichen Person zugeordnet hat.
 
Micha- schrieb:
Vielleicht war es auch nur ein Irrtum des Sachbearbeiter, der diese beiden Konten der gleichen Person zugeordnet hat.

Das kann durchaus sein.
Braucht nur eine Namensgleichheit sein.

Hipsuvudri schrieb:
Dabei teilte META mit, dass der Insta-Account mit einem bestimmten Facebook-Konto verknüpft ist.
Bei diesem Facebook-Konto handelt es sich um mein Facebook-Konto.
Die Log-in- und Paypal-Daten gehören zu mir, auch die Konto-ID und alles Weitere stimmt.

Und wenn bei Namensgleichheit der Mitarbeiter pennt erwischt es Dich.

Hipsuvudri schrieb:
Nachdem die geschädigte Person bei Insta beleidigt wurde, erstatte sie Anzeige.

Und Du wohl hoffentlich wegen „Verleumdung“?
 
Nein, ich gehe nicht davon aus, dass die von der Beleidigung Geschädigte mich aus böser Absicht heraus falsch angezeigt hat.
Ergänzung ()

Micha- schrieb:
Du kannst nach DSGVO alle zu deiner Person gespeicherten Daten anfordern. Dem müssen die nachkommen.

An wen richte ich mich da und wie (Post, E-Mail?)?

Und wie stelle ich sicher, dass die Auskunft alle Daten umfasst, die auch wirklich zu meiner Person gehören oder fälschlich auf mich angemeldet wurden?
 
An den Datenschutz Beauftragten des Unternehmens. Oft gibt es auch ein Formular oder Button um das anzufordern.
 
Auch wenn keine boese Absicht. @Hipsuvudri
Aber in dem Fall waere erneut der Krams mit den IP etc, wo klar wurde das Du es nicht warst und garnicht sein konntest, hoch gekommen. Und der Fehler dem zugeordnet der dafuer verantwortlich ist.

Ich hatte es damals aehnlich wo ein Jemand behauptet hat das ich es gewesen bin und eine Bank mich anzeigte und dann von mir Geld zurueck forderte was ich angeblich am Automaten von einem fremden Konto abgehoben/ueberwiesen haette. Grundlage der Behauptung gleicher Vor- und Nachname und gleiche Bank. Nur das ich in einer ganz anderen Gegend wohnte hat man rein uebersehen. Durch meine Anzeige (die gleich der Beamte aufnahm der mich als Beschuldigten vernehmen sollte) gegen die Bank und speziell den Mitarbeiter der Bank der das Rueckforderungsschreiben als Bearbeiter zeichnete wurde dann endlich auf das Video geschaut vom Automaten wo ich angeblich die Abbuchung/Ueberweisung getaetigt haben soll. Und da war ich halt nicht drauf zu sehen. Ging am Ende garnicht mehr vor den Richter und wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt weil mir nix vorzuwerfen war.

Mich persoenlich wuerde es aergern das wegen Geringfuegigkeit eingestellt wird und ich es nachweislich nicht gewesen bin.

Anyway.
Deine Entscheidung.
 
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