UnityMedia ungenutzen Kabelanschluss sperren, seltsamer Besuch?

Was ist mit Post #15,
hast Du den Kabelanschluss im Mietvertrag drin und zahlst mit der Miete/Nebenkosten auch die einfache Nutzung für TV ohne HD-TV/Internet/Telefonie?
 
Fliz schrieb:
Also wenn da schon was abgedreht werden muss, dann doch aber am Verteiler im Keller oder im Flur. In der Wohnung macht das null Sinn.
Die Aussage ist pauschal Quark.
Was ist es denn? Stern? Baum? Reihe?
Wenn es lediglich Sternverteilung ist, dann ist das Zitat richtig. Das ist es aber selten. Und wenn ich keine Gebühr zahle, der Nachbar über mir aber gerne Kabel schauen möchte, dann dürfte man das nicht abklemmen (denn es geht weiter bis nach oben), sondern nur verplomben.

*edit:
Hört auf, fälschlicherweise (mangels Kenntnis) zu behaupten, man könne das alles aus dem Keller sperren!
Das stimmt nicht und führt zu Verwirrung.
Baum, in Reihe... Dosen mit Durchgangsdämpfung... All diese Dinge gäbe es nicht, wenn ihr richtig lägt.

@TE: Diese Besuche gibt es. Sind nicht mehr typisch (fast immer in den Nebenkosten enthalten), aber es gibt sie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist mit Post #15,
hast Du den Kabelanschluss im Mietvertrag drin und zahlst mit der Miete/Nebenkosten auch die einfache Nutzung für TV ohne HD-TV/Internet/Telefonie?
Das müsste ja auf meiner järhlichen Nebenkostenabrechnung vermerkt sein oder? Da steht nämlich nichts dazu. Im Mietvertrag steht unter Aufstelleung der Neben und Betriebskosten:
15 Die Kosten
a)des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstromes und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betreibsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage( auch für Satellitenempfang) sowie die Gebühren, die nach dem Uhrheberrechtsgesetzt für die Kabelweitersendung enstehen;
oder b) des Betriebs der mit einem Brandbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, feiner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Brandbandkabelanschlüsse.

Versteh ich das nun richtig das ich eigentlich dafür zahle??? Das war nur der Anhang weiter vorne im Vertrag wird nur 15b aufgeführt bei den Nebenkosten
Zusätzlich steht aber, dass Anschluss-,Lieferungs- und Versorungsverträge, für die allein beim Mieter Betriebskosten anfallen der Mieter ausschließt und man diese selbst abschließen muss.
 
Nein, du zahlst nicht für die Nutzung von UM.

15a) & b) beschreibt die Anlage, also die zugrunde liegende technische Infrastruktur, also eben alles was zwischen dem Kabel von UM was aus der Erde ins Haus geht und der Dose in deiner Wohnung liegt. Auch so etwas kann mal einen Defekt haben. Diese Kosten werden auf alle Mieter umgelegt. Aber es beschreibt eben nur die passive Infrastruktur.

Sofern du (oder ein anderer Mieter) jetzt also Kabel-TV oder Internet möchte, so hat der Mieter selbst einen Vertrag mit UM abzuschließen um die gebuchten Leistungen zu erhalten.

Anderes Beispiel zur Verdeutlichung: Mehrparteienhaus mit einer SAT-Anlage, also mindestens einer Schüssel, entsprechende LNBs und Kabel bis in die Wohnungen. Dies ist also eine Gemeinschaftsanlage bzw die passive Infrastruktur in dem Haus und falls daran mal etwas getan werden muss, so werden die Kosten eben auf alle Mietparteien umgelegt. Möchtest du jetzt die HD-Sender, musst du als einziger Mieter dir eben einen Receiver und HD+ zulegen.
Bei SAT ist eben der Vorteil, dass "kostenlos" bereits viele Sender so empfangen werden können und bei Kabel muss man eben erst einmal einen Kabelanschluss buchen, damit überhaupt ein Signal kommt bzw man berechtigt ist, eins zu empfangen.
 
Häh, er zahlt dann doch die Kosten für den Basisvertrag (Bereitstellung des TV-Signals) an den Vermieter - wenn es ca. 20€ pro Monat sind. Also war die "Sperraktion" unnötig. Ist oft so, dass man für die Bereitstellung zahlen muss, auch wenn man sie nicht nutzt. Nur der Vermieter kann das kündigen, macht es aber nicht, weil er selbst an Kündigungsfristen gebunden ist.
 
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@Dreamer: Nein, er zahlt lediglich für die hausinterne Anlage und den dadurch verbrauchten Strom, Wartungskosten etc. Betreiber dieser "Anlage" ist nicht UM sondern der Hauseigentümer und da ebendieser mit der Anlage ein Signal vielfach verbreiten (kann), ist im Mietvertrag die gesetzlich geregelte Kabelweitersendung erwähnt. On top kommt dann der eigentliche Kabelanschluss, eben dass $kabelanbieter sein Signal in diese Hausanlage einspeist.

Bevor wir hier aber weiter rätselraten und uns im Kreis drehen: Wenn eine Nebenkostenabrechnung kommt (oder schon da ist), hast du als Mieter das Recht, nach den jeweiligen Rechnungen für die einzelnen Posten zu fragen und diese einsehen zu dürfen. Spätestens dann wirst du ja sehen, ob der Kabelanschluss aufgeführt ist. In dem Fall kannst du natürlich den Aufkleber beseitigen und über den Anschluss TV sehen, immerhin bezahlst du ja den Basisanschluss.
Ist in den Rechnungen für diese Posten nicht ersichtlich oder aufgeführt, dass der Vermieter an UM etwas zahlt sondern es wirklich nur um den Betrieb der hausinternen Anlage geht, so ist die "Verplombung" von UM völlig rechtens.
 
Im Normalfall bedeutet dieser Posten auf der Nebenkostenabrechnung auch die Bereitstellung des Zugangs für die Mieter. Aber ob es so auch beim TE ist, das muss er schon selber klären.
 
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