Ich denke, es ist bei Wikipedia schon ganz gut beschrieben. Dabei beziehe ich mich auf diesen Absatz:
Der Begriff der Gleichstellung grenzt sich ab gegen denjenigen der Gleichberechtigung. Während die Gleichberechtigung die juristische Gleichbehandlung zum Ziel hat, geht die Diskussion um Gleichstellung davon aus, dass die juristische Gleichbehandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleichbehandlung führt.
Art. 3 GG wird dort schon zitiert (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, Männer und Frauen sind gleichberechtigt.). Das ist nicht selbstverständlich. Ich erinnere an Länder, in denen die Scharia zur Anwendung kommt und wo Töchter deshalb nur die Hälfte desen erben, was Söhne bekommen. Dort sind die Menschen eben nicht gleich vor dem Gesetz.
Nun gibt es aber trotz der Gesetzeslage immer wieder Fälle, in denen von einer Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsteile gesprochen wird, z. B. der Frauen, wenn sie für gleiche Arbeit nicht so gut bezahlt werden wie Männer. Oder wenn man der Meinung ist, Frauen müssten prozentual stärker berücksichtigt werden, wenn es um die Besetzung bestimmter Stellen geht.
Hier greift dann die Gleichstellung. Um die angestrebte Frauenquote zu erreichen, wird die Gleichberechtigung ausgesetzt und es werden Frauen "bei gleicher Qualifikation“ bevorzugt. Das ist dann eine Form der positiven Diskriminierung der Frauen (= negative Diskriminierung der Männer), um die Gleichstellung einer Bevölkerungsgruppe voranzutreiben (und um damit langfristig dem Ziel der faktischen Gleichberechtigung zu entsprechen).
Der Unterschied besteht auch darin, dass die Gleichstellung auf Menschengruppen abzielt (hier die Frauen), während die Gleichberechtigung ein sehr individuelles Problem ist (der einzelne Mann als Bewerber gegen die Frau, die schlließlich eingestellt wird).
Das ist mein Schnell-Statement, so aus der Hüfte geschossen.