Vertrag für gemeinsam genutztes W-Lan?

Da in Deutschland Vertragsfreiheit gilt, ist dies so durchaus zulässig. Übrigens die Idee find ich sehr gut.
 
Ich bin nun technisch kein Netzwerkexperte, aber es müsste doch mit mäßigem Aufwand ein Mitloggen der Verbindungen der Endgeräte zum Router möglich sein und damit ließe sich wohl auch nachvollziehen, wer wann welche Verbindung hergestellt hat.
 
Doc Foster schrieb:
Ich bin nun technisch kein Netzwerkexperte, aber es müsste doch mit mäßigem Aufwand ein Mitloggen der Verbindungen der Endgeräte zum Router möglich sein und damit ließe sich wohl auch nachvollziehen, wer wann welche Verbindung hergestellt hat.

...um seine eigene, private Vorratsdatenspeicherung in verschärfter Form zu beginnen?! Ich weiß ja nicht, ob das so ein guter Ansatz ist...
 
doc hat aber leider recht. das ist die beste methode sich vollständig abzusichern
 
Das habe ich ja auch nicht bezweifelt. Trotzdem würde ich so eine Überwachung nicht aufziehen wollen.
 
@Doc
Leider ist dies nicht so einfach machbar. Dazu braucht man einen Proxyserver der erst einmal ständig verfügbar ist, muss sich mit dem Netzwerk so gut auskennen, dass es keinen Bypass am Proxy vorbei gibt und zu guter letzt muss der entsprechend konfigurierte Proxy so eingestellt sein, das dieser nun sämtliche Anfragen dann auch zuverlässig loggt. Da gibts imho keine Out-Of-The-Box-Lösung für.
Das nächste Problem ist dann die Vertrauensfrage. Derjenige, der den ganzen Klump einrichtet, kann ja dann auch mal elegant am Proxy vorbei surfen, sofern er Zugriff auf die Konfig hat. Aber vielleicht gibts ja auch einen Ansatz den ich nicht kenne.
 
Sicherlich ist das eine Abwägungs- und Vertrauensfrage.

Allerdings muss man immer bedenken, dass in der Tat im Zweifel der Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftet.

Die Alternative wäre, dass jeder seinen eigenen ISP hat.
 
Doc
In diesem Fall würde der entstandene Schaden aus einer Rechtsverletzung zwischen den nutzenden Parteien durch den privat geschlossenen Vertrag aufgeteilt, oder sehe ich das falsch? Die Frage ist ja nur, ob so ein Vertrag vor Gericht rechtskräftig wäre, wenn sich die Parteien darum streiten, ob die ggf aufgekommenen 200 Euro Vergleichszahlung tatsächlich zu gleichen Teilen zu je 100 zu zahlen sind.
Bzw ließe sich in der Folge so in einem weiteren Rechtsstreit die Hälfte von "Mitnutzer" wieder holen?
 
Moment, um strafrechtlich verfolgt zu werden muss eindeutig nachweisbar sein wer der Schuldige ist. Davon kann man sich auch mit Verträgen nicht freisprechen.

Zivilrechtlich um sich vor Schadensersatzansprüche soweit so gut zu schützen oder die Kosten daraus so gering wie möglich zu halten ist der Vertrag durchaus eine sinnvolle Idee.

Blöd ist nur wenn ich als Vertragspartner nachweisen kann das ich zu der Zeit gar nicht zuhause war aber der Schuldige nicht gefunden wird, hafte ich trotzdem mit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und genau wegen letzterem halte ich diesen Vertrag für wenig sinnvoll.

Auch wenn das ins Technische abdriftet, ließen sich denn die IPs der einschlägigen Tauschbörsen im Router passwortgeschützt sperren?

Aus meiner Sicht ist die Technik hier der bessere Weg...
 
Man könnte auch ne Betreibergesellschaft gründen und die vermietet den Anschluß weiter. Dann könnte man nach Telemediengesetz aus der Haftung raus sein. Ob das dank des gesteigerten Aufwands/Kosten sinnvoll ist...
 
Wenn der Vertrag rechtlich so standhält und alle damit einverstanden sind halte ich das für keine Schlechte Idee. Wobei, wenn man sich das hier durchliest, ihr das ganze auch umgehen könntet indem ihr den Anschluss einfach auf jemanden der nicht in der Wohnung wohnt laufen lasst.

Und Mitloggen oder Sperren halte ich beides für nicht umsetzbar

My Name Nobody schrieb:
Blöd ist nur wenn ich als Vertragspartner nachweisen kann das ich zu der Zeit gar nicht zuhause war aber der Schuldige nicht gefunden wird, hafte ich trotzdem mit.

Also ich kann auf meinem Computer auch das runterladen von Raubmordkopien anstoßen wenn ich gerade am anderen Ende der Welt bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das beste wäre, wenn jeder von euch seine eigene Einwahl (eigene IP) bezahlt und den vorhandenen Router als überqualifiziertes Modem missbraucht. Die gebuchte IP ist wenn dann demjenigen zuzuordnen, der die Einwahl bei welchem Anbieter auch immer gebucht hat. Oder eben auch nicht (VPN...). Der "Hausanschluss" ist da außen vor.
 
Doc Foster schrieb:
Auch wenn das ins Technische abdriftet, ließen sich denn die IPs der einschlägigen Tauschbörsen im Router passwortgeschützt sperren?
Dies dürfte technisch kaum umsetzbar sein. Die Server der Tausch Börsen wechseln ständig. Oder es gibt gar keine Server in dem sinne.
Man könnte Ports blocken, aber auch die kann man ändern.

@topic
Also erstmal ist es ja so dass man nicht Zuhause sein muss um aus einer Börse zu ziehen. Also ist es kein Beweis.

Ich halte diesen Vertrag für in Ordnung und sollte auch gerichtlich durchsetzbar sein.
 
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