Zeuge vor Gericht

L

Labtec

Gast
Hallo FB-User,

nun morgen muss ich, nachdem der Gerichtstermin das Xte mal verschoben wurde und der "Vorfall" um den es geht beinahe 2 Jahre zurück liegt, vor Gericht als Zeuge erscheinen.

Wollte einfach mal fragen, ob diese "Tortour" schon jemand von euch durchgemacht hat und mir dazu einige Fragen beantworten kann.

  • Wie läuft das ganze da ab?
  • Wie lange geht so ne Zeugenvernehmung (ich weiß kann sehr unterschiedlich sein, aber mal so ganz grob - 15min - 30min - 3h?? - hab ja kein Plan von sowas :D )
  • Einfach mal paar allgemeine Eindrücke erzählen usw ...


Danke im Vorraus,
MfG

Labtec
 
Bei einem kleineren Diebstal mit 2, 3 Zeugen geht es selbstnatürlich schneller als bei einem Banküberfall mit 30+ Zeugen ;)

Zudem bekommt man als Zeuge zumeist einen kleinen Obolus.

Beantworte einfach die Fragen nach besten Wissen und Gewissen. Meistens kannst du unmittelbar danach auch schon wieder gehen und musst nicht noch das Ende des Verfahrens abwarten.

mfg,
Markus
 
Das ist mit au klar :D
Im übrigen war der Vorfall ne "Körperverletzung" - ich stand da nur 5m weiter doof rum und habe mit nem Kumpel nachts um halb5 bei bitterer Kälte aufn Taxi gewartet das mich in mein heißerwartetes Bett bringt :D

Die Entschädigung will ich 100%ig dafür das ich da antanzen muss, ich hab noch keinen "Benzinbaum" im Garten ;)

Ja nach bestemm Wissen und Gewissen ... das is so ne Aussage :D
An dem Abend hab ichs mal wieder leicht übertrieben und mit dem Kumpel kurzerhand ne Pulle Wodka gekippt - mal abgesehen von den Cocktails die wir vorher noch getrunken haben. Ich stand da mit 3,0 Promille vor dem Polizisten, der kann froh sein das ich meinen Ausweiß damals noch gefunden habe ... :D
Desweiteren ist der Vorfall ~2 Jahre her selbst wenn ich an dem Abend net besoffn gewesen wäre würde ich heute nix mehr 100%ig wissen ... bin froh wenn ich mich an das vorletzte Wochenende erinnern kann ;)
 
Unter Alkoholeinfluss wird man dir evtl. nicht glauben, viele nutzen gerne das Argument der Unzurechnungsfähigkeit.

Mach also kein Geheimnis draus dass du betrunken warst und schildere einfach glaubhaft das, was du gesehen hast. Gut wäre es wenn du die unterlassene Hilfestellung auf deinen Promillespiegel schiebst - so in der Art "ich habe erst später realisiert was da abgelaufen ist, ich dachte die Blödeln nur ein wenig".

Und falls du und ein Kollege nicht die Polizei alarmiert habt - tut so als ob ihr das vor hattet bzw. als ob ihr euch erkundigt habt, ob jemand dies bereits gemacht hat.

mfg,
Markus
 
Klar, denke mir auch das das viele für den eigenen Vorteil nutzen wollen um die Aussage zu "verweigern".
Das ich stark alkoholisiert war an dem Abend war auch mein erster Satz in der Aussage die ich bei der Polizei schriftlich abgegeben habe.

Unterlassene Hilfeleistung, naja, wie gesagt, Kumpel und ich standen einige Meter weiter weg (war vor einer Disco an der Straße) und warteten da auf unser Taxi - mit dem Rücken zum "Geschehen" ich hab weder gesehen wer da geschlagen hat, noch wie es dazu kam. Genau das hab ich au bei der Polizei angegeben, finds komisch das die mich dann vorladen ... naja ... mal hoffen das die Sache schnell vorbeigeht, hab ehrlich gesagt kein Bock da 2 Stunden abzugammeln - hab zwar eigentlich nix zu tun, aber egal :D
 
im grunde läufts recht locker ab. du wartest vor dem saal und wirst aufgerufen. anschliessend gehst du rein, wirst zu deinen persönlichen daten befragt und schilderst einfach wahrheitsgemäß - ohne etwas dazuzuerfinden oder vermutungen zu äußern - wie du die situation erlebt hast. in aller regel kannst du nach deiner aussage gehen. falls nicht, wird dies der richter sagen.

ich habe erst später realisiert
er hat erst später was verwirklicht? erklär mir den satz bitte...
 
Ich habe es erst später realisiert.
Falls dir das nichts sagt, das bedeuted soviel wie "Ich habe erst später begriffen/in mir verwirklicht was dort/damals vorgefallen ist/war". Der Satz ist bis auf das "es" eigentlich eindeutig.

Im übrigen, wir haben mal mit unserer Klasse zwei Gerichtsverhandlungen miterlebt. Also das ging (1x Körperverletztung, 1xDrogenmissbrauch) ingesammt 3-4 Stunden. Jeweil 1-2 Stunden mit Pausen. Aber als Zeuge kannst du je nach dem dann auch schon früher gehen.
 
Die Entschädigung will ich 100%ig dafür das ich da antanzen muss, ich hab noch keinen "Benzinbaum" im Garten
[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Verdienstausfall:
Ihren Verdienstausfall erhalten Sie bis zur Höchstgrenze von EUR 17 pro Stunde der versäumten Arbeitszeit, maximal für 10 Stunden je Tag.
[/FONT]
Tritt kein Verdienstausfall ein, erhalten Sie die nach dem geringsten Satz bemessene Entschädigung von EUR 3.
Sind Sie nicht erwerbstätig und führen Sie einen Haushalt für mehrere Personen, erhalten Sie grundsätzlich EUR 12 je Stunde, maximal für 10 Stunden je Tag.
Auslagen:
Auslagen werden nur erstattet, wenn sie durch Belege nachgewiesen sind (z.B. Fahrkarten der benutzten öffentlichen Verkehrsmittel, Quittung über die Betreuung von Kleinkindern). Nutzen Sie bitte alle Fahrpreisermäßigungen aus.

Wenn Sie die Reise von einem anderen als dem Ort, unter dem Sie geladen worden sind, antreten müssen oder wenn Sie bis zum Terminstag unter Ihrer Ladungsanschrift nicht erreichbar sind, teilen Sie dies oder eine evtl. anderweitige Adresse bitte umgehend dem Gericht mit. Widrigenfalls können Ihnen entstehende Mehrkosten nicht erstattet werden.
Benutzen Sie ein Kraftfahrzeug, erhalten Sie für jeden angefangenen Kilometer des Hin- und Rückwegs EUR 0,25 zuzüglich barer Auslagen wie Parkgebühren.
Auf Antrag wird unter bestimmten Voraussetzungen für die zu erwartenden Reisekosten ein angemessener Vorschuss gezahlt.
Nähere Einzelheiten wollen Sie bitte der Ladung entnehmen. Gegebenenfalls wenden Sie sich bitte an den Anweisungsbeamten des heranziehenden Gerichts oder des Amtsgerichts Ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes.
mal hoffen das die Sache schnell vorbeigeht, hab ehrlich gesagt kein Bock da 2 Stunden abzugammeln
Zeugenaussagen sind Staatsbürgerpflichten.
 
"Zeugenaussagen sind Staatsbürgerpflichten. "
was ja aber nicht heißt das man spass dabei haben muss. wusste aber nicht das man für sowas auch geld bekommt.
 
Du wirst nicht dafür bezahlt. Du erhälst nur eine Entschädigung!
 
Kann auch sein das du gar nicht erst aufgerufen wirst. Das passiert dann wenn der Angeklagte die Anklage-Umstände einräumt. Und das passiert öfters als man denkt.
Kein Mensch im Gerichtsaal hat lust auf langwierige Zeugenaussagen. Der Anwalt nicht, der Staatsanwalt nicht, der Angeklagte nicht, der Kläger nicht. Bei kleineren Verhandlungen wie Körperverletzungen z.B. ist meist alles schon im Vorfeld geklärt.
Den Anwälten ist sowieso klar was deine Aussage vor Gericht wert sein dürfte. Wenn es also nicht um zig-tausend Goldtaler Schmerzensgeld geht, dann ist das Ding nach 20min durch und du hast umsonst gewartet.
 
Zuletzt bearbeitet:
phil. schrieb:
Zeugenaussagen sind Staatsbürgerpflichten.

Das is mir auch klar, nur ehrlich gesagt habe ich dadrauf kein Bock!
Ich stand mit dem Rücken zum Geschehen, das habe ich auch der Polizei schon zu Protokoll gegeben. Weiß nicht in wie weit meine Aussagen den Sachverhalt klären soll....


@Haudrauff
Das wäre natürlich auch sehr lustig, hock ich da ne Stunde für nix rum ... naja man wird sehen - ich kann ja dann hier mal berichten wie es war :D
 
Nimm einen mp3-Player mit (stell ihn nicht zu laut sonst merkst du nicht wann du gerufen wirst) eine Zeitschrift (sollten dort bereit liegen?) oder ein Buch - Voilà...
 
Mich wundert, dass du überhaupt als Zeuge geladen wurdest/wirst.
Wenn du schon mit dem Rücken zum geschehen gestanden bist und dann noch dicht warst.
 
Deswegen IMMER von der Polizei davonlaufen. Auch wenn man nix getan hat. Am Ende kommt sowas dabei raus.
 
Renn mal mit gefühlten 3,0‰ weg ... hab das ja am Anfang gar net mitbekommen, wollte nur heim ins Bett - es war kalt ich stand da im Polohemd rum und wir warteten aufs Taxi :freak:

Naja warten wir morgen mal ab, eigentlich find ich ja Gerichtsverhandlungen ziemlich interesannt, solange man selber nix damit zu tun hat (egal ob nur Zeuge oder Angeklagter / Klagender).
 
Zieh dir vorher noch ein paar Gerichtsshows auf RTL rein damit du weiß wie man sich als Profi-Zeuge vor Gericht verhalten muß. :D


@Jace

Wegrennen ist nicht strafbar. Z.B. wenn man Angst hat selbst mit in die Schlägerei verwickelt zu werden.
 
wenn du aufgerufen wirst, sagst du, dass du
a) besoffen warst
b) mit dem Rücken zum Geschehen gestanden hast.
c) alles weitere, dass du der Polizei fürs Protokoll schon gesagt hast.
d) erfinde nix dazu ;)
 
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