Google-Analytics-Nutzern drohen rechtliche Schritte

Patrick Bellmer
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Den deutschen Nutzern des Google Dienstes „Analytics“ drohen Klagen wegen Verstoßes gegen das deutschen Datenschutzrecht. Damit droht zumindest der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Schon seit längerem verhandeln deutsche Datenschützer mit dem Suchmaschinenbetreiber über eine Anpassung des Analyse-Tools für den deutschen Markt. Diese Verhandlungen sind laut Caspar von ihm nun abgebrochen worden. Google hätte den Anforderungen nicht entsprochen, die von Google angebotenen Veränderungen hätten nicht gereicht, so der Datenschützer.

Konkret geht es um das Sammeln, Übermitteln und Verarbeiten von IP-Adressen. Verwendet ein Seitenbetreiber Analytics, so wird die Adresse des Besuchers gespeichert und zu Google in die USA übermittelt, wo diese dann weiter verarbeitet wird. Laut Googles für Deutschland zuständigem Datenschutzbeauftragten Per Meyerdierks ist dies laut europäischem Datenschutzrecht erlaubt, selbst einige EU-Datenschutzbehörden würden den Dienst nutzen.

Nach den ersten Verhandlungen hatte das US-amerikanische Unternehmen zugesagt, die IP-Adressen zu verkürzen und somit anonymisiert weiterzuleiten. Zusätzlich sollte eine Erweiterung für die wichtigsten Browser zur Verfügung gestellt werden, mit der die Übermittlung der Daten komplett unterbunden werden können sollte. Allerdings ist diese Erweiterung unter anderem für Opera und Safari nicht verfügbar.

Laut Caspar können somit rund zehn Prozent der deutschen Internet-Nutzer gar keinen Gebrauch von der Erweiterung machen. Zudem habe man beobachtet, dass bei einigen Nutzern, die davon Gebrauch machen, trotzdem Adressen übermittelt werden, sogar in voller Länge. Caspar: „Wer widerspricht, wird am Ende möglicherweise schlechter gestellt als der, der nicht widerspricht.“.

Caspar sieht im Verhalten Googles den Versuch, auf Zeit zu spielen. Da die rechtliche Verantwortung für das Sammeln der Nutzerdaten sowie den Umgang damit bei den Nutzern von Google Analytics liegt, sei Google selbst nicht angreifbar. Deshalb erwäge man einen Musterprozess gegen ein größeres Unternehmen, welches den Dienst nutzt. Bei einer Verurteilung drohe dann ein hohes Bußgeld.

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