Automatisiertes Fahren: Gesetz soll Mensch und Computer gleichstellen

Andreas Frischholz
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Automatisiertes Fahren: Gesetz soll Mensch und Computer gleichstellen

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf beschlossen, um das autonome Fahren in Deutschland zu ermöglichen. Menschen und Computer werden künftig gleichgestellt, lautet das Mantra des Verkehrsministeriums. Einige Punkte sind aber umstritten, sodass sich die Frage stellt, ob das Gesetz tatsächlich das Ziel erreicht.

Damit Autos künftig auch ohne Eingriffe des Fahrers manövrieren dürfen, ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nötig, an der das Verkehrsministerium schon seit geraumer Zeit arbeitet. Nun hat die Bundesregierung den finalen Entwurf abgenickt und Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ist zufrieden: „Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich. Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen.

In letzter Konsequenz ist der Mensch verantwortlich

Raus aus der Verantwortung ist der Fahrer damit aber nicht. Denn in letzter Konsequenz ist es nicht der Computer, sondern der Mensch, der die Kontrolle behalten muss. Daher heißt es auch im Gesetzentwurf, der Fahrer kann „dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben“. Die Bundesregierung macht also einen Unterschied zwischen automatischen Fahrassistenten, die das Steuer zeitweise übernehmen und völlig autonomen Fahrzeugen, bei denen es im Prinzip nur noch Passagiere gibt.

So muss der Fahrer etwa jederzeit eingreifen, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert. Benutzt werden dürfen die Assistenten außerdem nicht, wenn die Fahrfunktionen nicht mehr garantiert werden – als Beispiel wird etwa ein geplatzter Reifen genannt.

Um bei Unfällen die Schuldfrage zu klären, ist zudem der Einsatz einer Blackbox verpflichtend. Damit soll sich nachweisen lassen, ob das Auto zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Fahrer oder dem Assistenten gesteuert wurde.

Ab wann muss der Fahrer steuern?

Im Kern lautet also das Ziel des aktuellen Gesetzentwurfs: Menschen sollen künftig auch während des Fahrens die Hände vom Steuer nehmen können, um sich anderen Dingen zu widmen. Eingriffe sind nur für Notfälle vorgesehen. Damit habe der Fahrer dann Zeit, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu lesen, so Dobrindt.

Die Frage ist nun, ob dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird. Stephan Kühn, Grünen-Sprecher für Verkehrspolitik, sagte Spiegel Online: „Dass sie als Fahrer E-Mails checken dürfen oder im Internet surfen, steht eben nicht im Entwurf.“ Denn im Gesetzentwurf gebe es keine Definitionen für erlaubte Tätigkeiten, beschrieben werden lediglich die Pflichten für den Fahrer. Dieser muss etwa „die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder (…) übernehmen“, wenn „er erkennt oder aufgrund offensichtlicher Umstände erkennen muss“, dass sich die „vollautomatisierten Fahrfunktionen“ nicht mehr ordnungsgemäß einsetzen lassen.

Eine Zeitspanne für den Übergang von automatisierten zum manuellen Fahren wird nicht genannt. Damit lässt sich der Gesetzestext auch so lesen, dass ein Fahrer doch keine Zeit für E-Mails und das Internet hat, sondern den Verkehr im Auge behalten muss.

Kritik wegen der Haftungsfrage

Der Grünen-Verkehrspolitiker Kühn kritisiert daher, der Gesetzentwurf sei im Interesse der Automobilindustrie und schiebe Haftungsfragen auf die Fahrer ab. Ähnlich fällt auch die Einschätzung vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) aus, wenn auch etwas zuversichtlicher formuliert. Haftungsfragen wären zwar immer noch offen, aber immerhin wäre nun der Hersteller für die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln verantwortlich. „Er muss beispielsweise sicherstellen, dass der Autopilot Geschwindigkeitsbeschränkungen erkennt“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Dennoch bewerten die Verbraucherschützer den Entwurf nur als ersten Schritt, um Rechtssicherheit beim automatisierten Fahren zu schaffen. Es wird die „Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, die Regelungen auf Praxistauglichkeit zu prüfen und weiterzuentwickeln“, so Müller.

So fordert der vzbv etwa, dass grundsätzlich die Hersteller verantwortlich sein müssen, wenn der Autopilot einen Unfall verursacht. Ebenso müsse noch beim Datenschutz nachgebessert werden. Müller: „Die Regelungen für die Weitergabe der im Fahrzeug gespeicherten Daten an Behörden sind zu weitreichend.“ Als Alternative nennt er ein Trust Center, das als eine Art Vermittler eingesetzt werden soll, um die Weitergabe von Fahrdaten zu kontrollieren.

In diesem Punkt könnte etwa auch der Bundestag noch nachlegen. Denn bislang hat nur das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen, nun muss auch noch das Parlament zustimmen.