Privacy Shield: Datenschützer kritisieren Überwachungsschutz

Andreas Frischholz
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Privacy Shield: Datenschützer kritisieren Überwachungsschutz
Bild: Andrus Ansip

Seit dem Sommer 2016 gilt das Privacy-Shield-Abkommen. Die EU-Kommission war bei der ersten jährlichen Überprüfung noch zufrieden, doch die EU-Datenschützer von der europäischen Artikel-29-Gruppe fordern Nachbesserung.

Fraglich wäre, ob das Abkommen beim aktuellen Stand ausreiche, um die Daten von EU-Bürgern in den USA so gut zu schützen wie das in Europa der Fall wäre, heißt es in einer Mitteilung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Ein Vertreter ihrer Behörde hat bei der Überprüfung teilgenommen.

EU-Kommission muss handeln, sonst droht erneute Klage

Beim Privacy Shield handelt es sich um die rechtliche Grundlage für den transatlantischen Datenaustausch. Firmen wie Microsoft verpflichten sich damit, die europäischen Datenschutzstandards einzuhalten, wenn sie Nutzerdaten von EU-Bürgern in die USA übermitteln und dort verarbeiten. Ohne das Abkommen wäre dieser Datenverkehr nicht ohne weiteres möglich, da die amerikanischen Datenschutzstandards nicht denen in der EU entsprechen.

Offen ist nun, inwieweit das Privacy Shield als Absicherung ausreicht. Vor einem Jahr waren die EU-Datenschützer aus der Artikel-29-Gruppe schon skeptisch, die erste jährliche Überprüfung haben die Zweifel nicht ausgeräumt, erklärt die Bundesdatenschutzbeauftragte.

Daher liege der Ball nun im Feld der EU-Kommission. Voßhoff: „Sollte insbesondere die als Rechtsweg für EU-Bürger gegen Überwachungsmaßnahmen in den USA geschaffene Stelle der Ombudsperson keine spürbaren Verbesserungen erfahren, werden die europäischen Datenschutzbehörden geeignete Maßnahmen ergreifen.“ Und zu solchen Maßnahmen zähle auch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Vorgänger schon gescheitert

Keine gute Aussicht für die EU-Kommission, denn vor dem EuGH ist bereits das Vorgänger-Abkommen Safe Harbor gescheitert. Es biete keinen ausreichenden Schutz vor der Überwachung, lautete damals das Urteil der Richter. Und genau dieser Aspekt ist auch beim Privacy Shield der zentrale Knackpunkt.