5G-Versteigerung: Streit um flächendeckende Netzabdeckung

Andreas Frischholz
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5G-Versteigerung: Streit um flächendeckende Netzabdeckung
Bild: Thomas Kohler | CC BY 2.0

Nun mischt auch Horst Seehofer (CSU) beim Streit um die Vergabe der 5G-Frequenzen mit. Wie Vertreter anderer Ministerien und Verbände fordert er in einem Schreiben an die Bundesnetzagentur, dass beim 5G-Ausbau eine vollständige Netzabdeckung erforderlich sei.

Bundesregierung erhöht Druck auf Bundesnetzagentur

Somit erhöht sich der Druck der Bundesregierung auf Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann. Bereits vor rund einer Woche kam es laut dem Spiegel zum Krisengespräch. Beteiligt waren Verkehrsminister Andres Scheuer (CSU), Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sowie Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU). Von Homann forderten sie überarbeite Regeln für die Versteigerung der 5G-Frequenzen.

Das Ziel: 5G soll flächendeckend ausgerollt werden. Bis dato sieht der Entwurf (PDF) für die Regeln vor, dass Netzbetreiber bis zum 31. Dezember 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s abdecken müssen.

Seehofer bringt Verschiebung der 5G-Versteigerung ins Gespräch

Das reicht aber nicht aus, ist der Tenor der letzten Wochen. So kritisiert etwa der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), ohne eine vollständige Ausbaupflicht würden vor allem ländliche Gebiete benachteiligt werden. An diesem Punkt setzt nun auch Horst Seehofer in seinem Schreiben an, von dem der Spiegel in der aktuellen Ausgabe berichtet. „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ würden sich bei den aktuellen Vergaberichtlinien nicht vorschreiben lassen. 15 bis 20 Prozent des Bundesgebiets wären dann nicht mit 5G versorgt.

Als Alternative haben die Vertreter der Bundesregierung bereits in den letzten Wochen vorgeschlagen, Netzbetreiber sollten in ländlichen Regionen nur ein 5G-Netz aufbauen und die Infrastruktur gemeinsam nutzen. Dieses Vorgehen soll die Kosten senken und trotzdem Funklöcher verhindern.

Seehofer bringt nun sogar eine Verschiebung der Frequenz-Versteigerung ins Gespräch. So sollte die Bundesnetzagentur mit der Frequenzvergabe warten, bis die Bund-Länder-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ im Mai ihre Beratungen abgeschlossen habe, heißt es in dem Bericht des Spiegel. Laut dem aktuellen Fahrplan ist die 5G-Versteigerung für Anfang 2019 angesetzt.

Netzbetreiber: Flächendeckender Ausbau zu teuer und unnötig

Die Deutsche Telekom, die O2-Mutter Telefónica und Vodafone bezeichnen einen flächendeckenden Ausbau bislang als unrealistisch. Das sei weder nötig noch betriebswirtschaftlich rentabel, lautet das Argument. Zuletzt hatte etwa die Telekom einen Acht-Punkte-Plan für den 5G-Ausbau vorgelegt. Bis 2025 will der Bonner Konzern demnach 99 Prozent der Bevölkerung versorgen, was dann auch 90 Prozent der Fläche entspricht. Bis 2021 will die Telekom dafür jährlich mehr als 5 Milliarden Euro investieren, erklärte der Vorstandsvorsitzende Tim Höttges Mitte Oktober. Und da wäre noch nicht die Summe enthalten, die für das Ersteigern der Frequenzen nötig ist.

Wie viel die Frequenzen einbringen, dürfte noch eine der interessanten Frage in den kommen Wochen sein. Bis zum 26. November müssen die Auflagen für die Versteigerung stehen. Das Dilemma der Bundesnetzagentur: Auf der einen Seite fordern Regierungsvertreter zwar verschärfte Auflagen bei der Netzabdeckung. Gleichzeitig erwartet die Große Koalition aber Einnahmen in Höhe von 5 bis 10 Milliarden Euro. Geld, das für den Glasfaserausbau vorgesehen ist.

Inwieweit Erlöse in einer solchen Größenordnung nun realistisch sind, bleibt abzuwarten. Bereits im Sommer wurde aus Kreisen der Netzbetreiber verlautbart, dass die Netzbetreiber vermutlich deutlich weniger als erwartet zahlen, wenn die Auflagen zu hart ausfallen.