BND-Überwachung: DE-CIX reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht ein

Frank Hüber
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BND-Überwachung: DE-CIX reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht ein
Bild: DE-CIX

Der Betreiber des nach Datendurchsatz weltgrößten Internetknotens DE-CIX in Frankfurt, die DE-CIX Management GmbH, hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 des Artikel-10-Gesetzes eingereicht.

Im Mittelpunkt der Klage steht erneut die Überwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Nach Abweisung der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht am 30. Mai 2018 sucht die DE-CIX nun die Klärung grundsätzlicher rechtlicher Fragestellungen vor dem Bundesverfassungsgericht, um Rechtssicherheit zu schaffen und darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ausschließlich in rechtmäßiger, vom Gesetzgeber vorgesehener Weise stattfindet. Dies sieht der Betreiber derzeit nicht als gewährleistet an.

Dabei geht es um die Ausleitung rein innerdeutscher Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND) am Internetknoten DE-CIX in Frankfurt. Diese Vorgehensweise wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Verlauf des Verfahrens nicht überprüft, weshalb die DE-CIX zudem eine Anhörungsrüge beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben hat, nachdem ihr die Urteilsbegründung vorlag und diese geprüft werden konnte.

Keine inhaltliche Prüfung der vorgebrachten Verstöße

Klaus Landefeld, Aufsichtsratsmitglied der DE-CIX Group AG, hält die Klageabweisung des Bundesverwaltungsgerichts für nicht hinnehmbar, da keine inhaltliche Prüfung vorgenommen wurde. So wurden die von der DE-CIX umfassend vorgebrachten und dargelegten Verstöße gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren nicht behandelt, so Landefeld. Neben der Anhörungsrüge in Leipzig habe man sich deshalb für die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 1865/18) entschieden.

Als Empfänger von Anordnungen des BND ist die DE-CIX Management GmbH auf Basis des G10-Gesetzes zur sogenannten „strategischen Fernmeldeaufklärung“ zur Ausleitung von Daten am Internetknoten DE-CIX in Frankfurt an den BND verpflichtet. Der DE-CIX in Frankfurt ist der weltweit führende Internetknoten mit einem Rekorddatenverkehr von mehr als 6,4 Terabit pro Sekunde (Tbps).

Erste Klage nach mündlicher Verhandlung abgewiesen

Bereits 2016 hatte die DE-CIX Management GmbH deshalb Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, eingereicht. Nach einer mündlichen Verhandlung am 30. Mai 2018 wurde die Klage vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen und nach Ansicht der DE-CIX Management GmbH dabei in weiten Teilen inhaltlich nicht behandelt.

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