E-Scooter: Verbraucherschützer mahnen fünf Verleihfirmen ab

Andreas Frischholz
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E-Scooter: Verbraucherschützer mahnen fünf Verleihfirmen ab
Bild: Ivan Radic | CC BY 2.0

Seit dem Frühsommer kreuzen die E-Scooter auch durch deutsche Städte, die Anbieter verteilen die Geräte in den Straßen. Fünf der Verleihfirmen hat nun aber der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) abgemahnt. Der Grund sind „zum Teil gravierende Verstöße“ in den Nutzungsbedingungen.

Konkret bemängelt der vzbv, dass die Anbieter „auf rechtlich kritische Weise“ versuchen, sowohl Haftungsrisiken als auch die Verantwortung auf die Kunden abzuwälzen. Bei den Haftungsregeln bedeute das etwa, dass Kunden die E-Scooter „auf eigene Gefahr mieten“. Wenn dann Schäden durch Unfälle oder Diebstähle entstehen, haften sie dann bei einer kundenfeindlichen Auslegung – unabhängig davon, ob sie eine Schuld tragen oder nicht.

Die Anbieter von E-Scootern haben verbraucherfeindliche Nutzungsbedingungen formuliert. So sollen Kunden mitunter für Schäden aufkommen, die sie nicht verschuldet haben.

Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv

Darüber hinaus garantieren manche Anbieter keinen verkehrssicheren Zustand oder funktionstüchtige Akkus. Stattdessen sollen teilweise die Kunden selbst vor jedem Start prüfen, ob etwa Bremsen, Beleuchtung oder Räder in Ordnung sind. Eine Pflicht, die Nutzer in der Regel überhaupt nicht fachgerecht ausführen können.

Weitere Kritikpunkte sind die bisweilen fehlende Gewähr für einen funktionstüchtigen Vermietungsservice sowie „völlig überzogene Strafgebühren“, falls Kunden die E-Scooter falsch abstellen oder nicht korrekt abmelden. Ebenso unzulässig seien die Vorbehalte, Mietbedingungen kurzfristig ändern zu können sowie ein fragwürdiger Umgang mit Nutzerdaten. So könnten etwa persönliche Daten ohne Zustimmung für Werbezwecke verwendet werden, so der vzbv.

Erste E-Scooter-Verleiher haben bereits reagiert

Insgesamt sind es 85 Klauseln, die nach Ansicht der Verbraucherschützer unzulässig sind. Betroffene Anbieter sind: JUMP Bicycles GmbH, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), TIER Mobility GmbH und VOI Technology Switzerland AG. Die ersten haben bereits reagiert, so habe etwa Circ die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, während Tier die Bedingungen geändert haben soll.

Weitere Anbieter haben ein ähnliches Vorgehen signalisiert, so der vzbv. Sollte das aber nicht passieren, wollen die Verbraucherschützer vor Gerichte ziehen.

Der vzbv betont indes, dass man Mobilitätsinnovationen wie den E-Scooter befürworte. Diese könnten einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. Entscheidend sei aber, dass das nicht zu Lasten der Nutzer gehe. „Die Anbieter sollten aber alles dafür tun, die Nutzung von E-Tretrollern so sicher, umwelt- und kundenfreundlich wie möglich zu machen“, sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin Mobilität und Reisen im vzbv.