charras
Banned
- Registriert
- März 2011
- Beiträge
- 257
Um es noch mal zu verstehen:
Du hast einen PC verkauft, der Typ hat mit Paypal bezahlt und dann abgeholt? Ja? Warum beschwerst du dich denn dann?
In den AGB von Paypal steht doch folgendes:
3. Anspruchsberechtigung.
PayPal schützt den Zahlungsempfänger, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
......
3.5 Vorlage des Versandbelegs
Der Verkäufer hat den Artikel versandt und PayPal wird der Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vorgelegt.
Falls der Zahlungsempfänger dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann er alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.
Also was möchtest du nun? Du erfüllst nicht die Voraussetzungen um Verkäuferschutz zu bekommen. Da du bei Anmeldung die AGB akzeptiert hast, finde ich es ziemlich dreist nun den Fehler bei anderen zu suchen und Paypal im Prinzip ebenfalls zu betrügen!
Klar du kannst Anzeige erstatten, aber Paypal für deinen Fehler verantwortlich zu machen finde ich sehr dreist, tut mir echt leid!
Du hast einen PC verkauft, der Typ hat mit Paypal bezahlt und dann abgeholt? Ja? Warum beschwerst du dich denn dann?
In den AGB von Paypal steht doch folgendes:
3. Anspruchsberechtigung.
PayPal schützt den Zahlungsempfänger, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
......
3.5 Vorlage des Versandbelegs
Der Verkäufer hat den Artikel versandt und PayPal wird der Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vorgelegt.
Falls der Zahlungsempfänger dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann er alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.
Also was möchtest du nun? Du erfüllst nicht die Voraussetzungen um Verkäuferschutz zu bekommen. Da du bei Anmeldung die AGB akzeptiert hast, finde ich es ziemlich dreist nun den Fehler bei anderen zu suchen und Paypal im Prinzip ebenfalls zu betrügen!
Klar du kannst Anzeige erstatten, aber Paypal für deinen Fehler verantwortlich zu machen finde ich sehr dreist, tut mir echt leid!