Darf ein Forenbetreiber verwarnen, wegen Beschwerde im Beschwerdeportal?

Skayritares

Lt. Junior Grade
Registriert
Juli 2006
Beiträge
277
Hallo miteinander,

Folgender fiktiver Fall:
Der Nutzer A ist in einem Forum (Fiktiver Name des Forums: xYzBoard) Registriert und in letzter Zeit gibt Probleme mit einigen Moderatoren in diesem Forum, wo Nutzer A damit nicht alleine ist, sondern auch andere Nutzer ärgern sich über das Verhalten der Moderatoren.
Die Moderatoren löschen oder schließen willkürlich Beiträge und hinterlassen manchmal eine abfällige bzw. zynische Bemerkung, Nutzer A akzeptiert zwar die Löschung und Schließung, auf Grund dessen da der Betreiber das Hausrecht im Forum hat. Aber diese Bemerkungen der Moderatoren möchte Nutzer A nicht akzeptieren und hat bei einem der Moderator sich per PN vergeblicher weise beschwert - es kam keine Reaktion und auch eine Beschwerde an den Administrator blieb erfolglos.

Nutzer A beschloss nach einiger Zeit, seine Beschwerde über ein Beschwerdeportal (indem sich Verbraucher über schlechten Service von viele verschiedene Unternehmen öffentlich Beschwerden schreiben können, wie z.B. auf Reclabox) öffentlich zu machen, statt Abhilfe oder eine Stellungnahme bekam Nutzer A eine PN mit unangenehmen Inhalt, es ist eine Verwarnung.

Und diese sieht so folgt aus:
Hallo Nutzer A,

Du hast im Forum xYzBoard Forum eine Verwarnung erhalten

Grund:
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Öffentlichmachung einer Beschwerde in einem Beschwerdeportal

Wir mussten feststellen, das du eine gegen einige unsere Team-Mitglieder gerichtete Beschwerde in einem Beschwerdeportal geschrieben hast, welches auch jeder zu lesen ist. Hier der Link: [Hier würde der Link stehen]
Gemäß unseren Boardregeln sind Einwende gegen Team-Entscheidungen, Hinweise/Verwarnungen und auch Beschwerden, ausdrücklich an den zuständigen Moderator oder an einem Administrator per PN zu richten, aber nicht im Forum und auch nicht außerhalb von xYzBoard, dazu zählen u.a. auch Beschwerdeportale. Im Wiederholungsfall, unabhängig davon ob deine Behauptungen unwahr sind oder nicht, werden wir dich sperren und ggf. rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, da wir dieses Verhalten von dir als Rufschädigend und sowohl als Verletzung gegen unser Hausrecht betrachten werden.
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Für diese Verwarnung gibt es [Punktezahl] Verwarnpunkt(e). Bis die Verwarnung verfällt, könnte der Zugang zum Forum bzw. die verfügbaren Funktionen eingeschränkt sein. Verwarnungen für schwerwiegende Regelverstöße verfallen nie.

Mit freundlichen Grüßen

Das Team von xYzBoard

Meine Frage: Darf ein Forenbetreiber so vorgehen?
 
Zuletzt bearbeitet: (Korekturen und Ergänzungen)
Stimmt, der Forenbetreiber hat Hausrecht, er darf aber nur das machen, was geltendem Recht nicht widerspricht.

Allerdings sollte sich der Forenbetreiber bzw. seine Executive Gedanken darüber machen, ob sein Verhalten in Ordnung ist. Wenn er deinen Beitrag also in dieser Art und Weise nicht auf seinem Board haben möchte, so ist und bleibt das seine Entscheidung, genauso wie die Verwarnung.

Kommt so etwas öfters vor, bekommt das Forum im Übrigen ganz von alleine seinen "Ruf" im Internet. Schau dir beispielsweise das GIGA-Forum an. Früher recht mächtig und verbreitet, führt es günstigstenfalls noch ein Schattendasein
 
Da Hausrecht gilt dürfen die Forenbetreiber im Prinzip alles machen. Also Ja.
Sicher. Im eigenen Forum auf jeden Fall. Wer das Forum betreibt stellt auch die Regeln auf und definiert auch wer mitmachen darf und wer nicht. Soweit klar.
Im Wiederholungsfall, unabhängig davon deine Behauptungen unwahr sind oder nicht, werden wir dich sperren und ggf. rechtliche Schritte in Erwägung ziehen
Aber das mit den rechtlichen Schritten ist schon reichlich überzogen. Wäre ja noch schöner wenn ein Restaurantbesitzer negative Bewertungen über seine Mitarbeiter rechtlich angehen könnte. Dann könnte man auch gleich jegliche negative Kritik verbieten;-)
Für negative Kritiken gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen. Solange dagegen nicht verstoßen wird hat der Betreiber keinerlei rechtliche Handhabe.

Auf einem anderen Blatt steht aber wies im Alltag gelebt wird. Klar auch Mods sind Menschen und machen Fehler. Kommt vor, halb so wild. Aber gelegentlich häuft es sich. Wird gegen Regeln verstoßen wird ein Thread geschlossen. Normal. Was ich persönlich aber unangemessen finde ist, wenn Mods ihre Sonderrechte ausnutzen. Z.B. um in einer Diskussion das letzte Wort zu haben. Oder aber eine aktive Diskussion schließen mit der Begründung das sie das Thema uninteressant finden. Das wirkt leider sehr unprofessionell.
 
Ob es überzogen ist, könnte man vielleicht einschätzen, wenn man den eigentlichen Texte kennen würde. Es wird ja bei Kritik auch immer mal wieder sehr gerne ordentlich ausgeholt.
 
Soll der Forenbetreiber doch seine rechtlichen Schritte durchziehen.

In 99,99% der Fälle haben weder Forenbetreiber noch deren Admins/Mods größere Ahnung von Jura und in einer erschreckend großen Anzahl an Fällen auch deren Juristen nicht.

Das Problem: In aller Regel hat der Nutzer ebenfalls keinen Plan und lässt sich dann unnötig herumschubsen.


Warum aber hältst du dich eigentlich in einem Forum auf, in welchem dir die Mods auf den Sack gehen? Ich habe mich auch vom CB-Forum ferngehalten so lange Toxic noch aktiver(er) Mod war. Da muss man einfach auch mal selbst Konsequenzen ziehen.
 
Man sollte eben sachlich bleiben, dann kann ein Anwalt auch nicht wegen Beleidigung/Rufschädigung gegen einen vorgehen. Und "Private" Nachrichten sollte man auch nicht per Copy&Paste im Internet verbreiten.


Rechtliche Schritte kann man natürlich immer einleiten, kommt halt nix bei rum...
 
hallo7 schrieb:
Da Hausrecht gilt dürfen die Forenbetreiber im Prinzip alles machen. Also Ja.

Guter Witz.


Gemäß unseren Boardregeln sind Einwende gegen Team-Entscheidungen, Hinweise/Verwarnungen und auch Beschwerden, ausdrücklich an den zuständigen Moderator oder an einem Administrator per zu richten, aber nicht im Forum, das gilt auch außerhalb von xYzBoard (wie in deinem Fall in einem Beschwerdeportal)
Ja sind wir denn in Nordkorea oder was?
Wie sagt man so schön: das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Und das betrifft sicher nicht nur die Endnutzer.
 
Gut die von mir zitierte Verwarnungs-PN ist auch frei erfunden.
Gut der Forenbetreiber haben das Hausrecht, aber Hausrecht zu haben bedeutet nicht das man über dem Gesetz steht. Denn sonst müssen wir uns fragen wohin wie kämen, wenn das so wäre?
Da könnte jeder seine Wohnung/Haus und Grund zum eigenem Staat machen indem die Gesetze der BRD nicht gelten.
Da muss ich ehrlicherweise den BernardSheyan Recht geben, was er in den ersten Zeilen seines Posts geschrieben hat.

Auf der anderen Seite hat wie gehabt ein Betreiber des Forums das Hausrecht, auf Grund dessen weil er letztendlich für Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, verantwortlich ist und daher seinen Kopf herhalten muss. Das kann ich auch verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und selbst wenn nicht, da geht es wohl um keine höchstpersönlichen Angelegenheiten o. ä.
 
wo steht er denn über dem Gesetz wenn er sagt: "halt dich an meine Regeln oder du fliegst"

In meinem Haus hab ich auch Hausrecht, und wenn mir da einer nicht passt, dann darf der gehen.
Ich kann auch die Regel aufstellen, dass alle meine Gäste nur Nackt in mein Haus dürfen.
Oder grundsätzlich nur rein dürfen wenn sie Geschenke dabei haben.
was soll daran "Über dem Gesetz" sein?

Wenn er dich nur rein lässt, solange du öffentlich nichts negatives über ihn schreibst, dann ist das sein gutes Recht. Ich will bei mir daheim auch keinen haben, der schlecht über mich spricht/schreibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
GiGaKoPi schrieb:

Das war kein Witz. Ein Forenbetreiber kann frei verfügen wer postet und was (sofern es den Gesetzen entspricht) gepostet wird. Nutzer sperren, verwarnen oder ausschließen ist aber an keine rechtlichen Bedingungen geknüpft.

Das hat auch nichts mit "über dem Gesetz stehen" zu tun, sondern ist eben das Gesetz. http://www.it-recht-kanzlei.de/Virtuelles-Hausrecht-Webportal.html#abschnitt_17

(Gut, ob willkür erlaubt ist oder nicht, ist noch nicht ganz ausjudiziert les ich gerade, aber darum geht es hier eh nicht.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist so nicht korrekt, das Hausrecht darf nicht willkürlich ausgeübt werden, und auch nicht mit überzogener Härte o. ä.. Das unterstützen auch eine ganze Reihe von Urteilen, das Bekannteste dürfte wohl das von Freiherr von Gravenreuth sein, Landgericht München I Az. 12 O 16615/06.

Das öffentliche Diskutieren einer offiziellen Verwarn-PM, die wahrscheinlich auch noch Textbausteile beinhaltet, zumindest aber einen standardisierten Umfang und Inhalt hat, an einem dritten Ort, nachdem weder Mod noch Admin zu einem klärenden Gespräch bereit waren, wird wohl kaum alleine einen endgültigen Ausschluss rechtfertigen können. Vielmehr wird die Frage gestellt werden, warum die zuständigen Personen gemauert haben.


Dieses Nichtbeantworten von konstruktiven PM ist übrigens auch im CB-Forum ein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dagegen steht halt

Das AG Karlsruhe hat dies in einem Fall mit dem Hinweis auf die Vertragsfreiheit des Portalbetreibers bejaht (AG Karlsruhe, Urteil vom 24.6.2012, Az. 8 C 220/12). Dem Portalbetreiber stehe aufgrund seiner Vertragsfreiheit vollkommen frei, mit welchen Nutzern er Nutzungsverträge abschließen möchte, wem er also die Nutzung seines Portals gestatten will. Aus diesem Grund sei auch eine Kündigung ohne Angaben von Gründen möglich.

Deswegen hab ich gesagt, dass es noch nicht ausreichend ausjudiziert wurde. Sofern es allerdings Nutzungsbedingungen gibt, in denen die Fälle beschrieben sind, ist das ganze recht eindeutig. Dazu würde ich auch die Veröffentlichung von Verwarnnachrichten zählen, sofern aufgeführt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Nutzungsbedingungen unterliegen der AGB-Prüfung und dort fliegen solche Klauseln raus.

Zumindest sehen das Obergerichte (LG Bonn, LG München) so und ich wüsste kein belastbares Argument, um der Ansicht des AG Karlsruhe zu folgen, kenne aber auch nur die Urteilszusammenfassung.
 
Naja, das Urteil ist jünger, auch wenn die Instanz niedriger ist. Bonn ist aus dem Jahr 1999 und München aus 2007, es hat sich seitdem (vor allem seit dem ersten) einiges geändert im Bezug auf Online Kommunikation.

Eine richtungsweisende Entscheidung ist nicht getroffen worden.
 
hallo7 schrieb:
Da Hausrecht gilt dürfen die Forenbetreiber im Prinzip alles machen. Also Ja.

Das heißt, wenn ich ein Naziforum aufmache, das Design mit Hakenkreuzen und SS Runen ausschmücke und zusammen mit meinen dumpfen Glatzen-Membern zum Mord an Juden & Muslimen aufrufe, dann geht das so in Ordnung, weil ich darf ja "im Prinzip alles machen"?

Ich bin mir nicht sicher, ob Hausrecht alles erlaubt.
Wenn ich eine Kneipe oder ein kleines Bistro habe, dann kann ich doch auch nicht Juden & Neger aussperren und mich aufs Hausrecht beziehen, oder?
Ergänzung ()

skayritarai schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt

Bezieht sich der Fall aufs CB-Forum?
 
Zuletzt bearbeitet: (Überflüssiges Zitat entfernt)
Ich habe "im Prinzip" dazu geschrieben. Inhalte die gegen das Gesetz verstoßen dürfen natürlich nicht veröffentlicht werden... Ich bezog mich auf Aktionen gegen Nutzer, da hab ich wohl zu wenig ausgeholt.
 
Was hat sich denn seit 1999 grundlegend geändert? Schon damals ging es nicht um einen speziellen Online-Vertrag o. ä., sondern um ganz normales Vertragsrecht.

Gleichzeitig reden wir hier davon, dass offizielle Kommunikation des Betreibers mit dem Nutzer veröffentlicht wird - und der Betreiber sich einer Stellungnahme zuvor final verweigert hat UND es wohl gerade nicht um eine individualisierte Nachricht mit persönlichem Inhalt geht.

PS: Hat das CB-Forum keine AGB? Nur das Regelwerk? Das hat auch kein Jurist verfasst, oder? ;)

@ MM87

Korrekt, auch außerhalb des Internets unterliegen Verträge bestimmten Grenzen. Auch wenn es um kostenfreie Leistungen geht oder gar für den Normalbürger nicht mal ersichtlich ist, dass es sich bei dem entsprechenden Sachverhalt um einen Vertrag handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, 1999 waren die Richter wohl noch nicht wirklich vertraut mit dem Internet ;)
Rechtssprechung hat sich auch am Alltag zu orientieren und ändert sich entsprechend, wie sich eben auch die Richter und deren Auffassungen ändern.

Weiters ist das zwar eine offizielle Kommunikation, trotzdem ist darin der persönliche Teil des Moderators enthalten, sprich hier könnte man sehr wohl auch argumentieren, dass dieser ausdrücklich nicht wünscht, dass das veröffentlicht wird. Ich würde mich darüber auch nicht freuen.

Was ist denn der Unterschied zwischen Nutzungsbedingungen/Regelwerk und AGB?
 
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