Vermieter rückt Kaution nicht raus

estre

Commander
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Hallo zusammen,

folgendes Problem:
wir sind vor ziemlich genau 3 Monaten (30.06.2016) aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben bisher die Kaution von der alten Wohnung nicht zurückerhalten.
Der Ex-Vermieter teilte mir heute auf Nachfrage mit, dass er die Kaution erst im Februar-März 2017 zurückzahlen wird, weil noch Nachzahlungen für die Mietnebenkosten ausstehen, die er aber erst Anfang 2017 in Rechnung stellen kann, weil dann erst die nächste Abrechnung gemacht wird. Er behält das Geld also als "Sicherung" ein bis er die Abrechnung gemacht hat.

Nun bin ich der Meinung, dass das zwei völlig unabhängige Vorgänge sind, die Kaution hat doch nichts mit den Mietnebenkosten zu tun.
Ich habe ihm angeboten, dass ich ihm 200€ als Sicherheit überweise und er mit im Gegenzug die Kaution überweist (bzw. das Sparbuch überträgt), aber auch dies hat er abgelehnt.

Ich weiß nicht was er für ein Problem hat, wir haben immer pünktlich bezahlt und waren sehr pflegeleichte Mieter.

Meine Frage:
Ist es irgendwo geregelt wie lange und aus welchen Gründen der Vermieter die Kaution einbehalten darf? Habt ihr ähnliche Situationen erlebt?

Vielen Dank
 
http://www.focus.de/immobilien/miet...ieter-die-kaution-einbehalten_aid_686567.html

Focus.de ist zwar ne miese Quelle, aber dort wird verwiesen auf ein BGH Urteil, dass der Vermieter bei einer wie bei dir fehlenden Nebenkostenabrechnung nicht die komplette Kaution einbehalten darf, sonder nur den Teil, der voraussichtlich der Nebenkostennachzahlung entspricht. Und das sollte ja deutlich geringer sein als die Kaution...

Schreib ihm mit dem Verweis auf das Urteil und mit dem Verweis auf die letzten Nebenkostenabrechnungen. Und schlag ihm dann eine Summe vor, meinetwegen die Kosten der letzten Abrechnung +50% als Sicherheit.
 
Ich würde bei sowas stets eine Frist setzen, bis wann das Geld auf meinem Konto zu sein hat, und das dann via Brief/Fax verschicken.
 
Grundsätzlich ist die Frist doch sowieso 6 Monate.
Erst danach muss er sie rausgeben.

Bedeutet für dich... warten.

Achso: Ableiten lässt es sich hieraus: §548 BGB
 
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