Ebay Verkaufsgebühren bei Abbruch einer Auktion

Buschi2000

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Wegen einem Abbruch einer Motorrad-Auktion will Ebay jetzt von mir 99Euro haben als Gebühr für den Abbruch.
Geschehen ist folgendes: Ich habe ein Motorrad eingestellt und in der Beschreibung angegeben, dass ich noch einen neuen TÜV machen werde.
Auf der Fahrt zur TÜV-Stelle ist der Motor ausgegangen, wahrscheinlich wegen einer langen Standzeit. Daraufhin habe ich in einem zugefügten Text das so beschrieben und die Bieter gebeten, ihre Gebote zurück zu ziehen, was aber keiner gemacht hat. Nach 2 Tagen habe ich die Auktion dann vorzeitig beendet weil ich mir keine schlechte Bewertung und schon gar keine Betrugsanzeige einfangen wollte.
Trotzdem will Ebay jetzt diesen hohen Betrag von mir für den Abbruch. Einer Anfrage nach Stornierung der Zahlung wurde nicht stattgegeben.
Ebay war einmal vor langer Zeit eine tolle Idee, aber jetzt bekommen die den Hals nicht mehr voll genug. Das war mit Sicherheit meine letzte Auktion auf Ebay. Andere Plattformen sind zwar nicht so gut besucht, aber dafür kostenlos!!!!
Hat schon jemand Erfahrung mit solch einem Fall?
Außerdem suche ich eine Anwalt, der sich mit so was auskennt.
 
Blöd gelaufen, aber die 99€ werden kaum für den Abbruch sein, sondern die Angebotsgebühr. Kann das sein? Kommt mir etwas viel vor. Die gibt es IMO nicht so einfach / immer zurück, sondern nur in ausgewählten Fällen (Artikel wurde nicht gekauft / Käufer zahlt nicht und das Angebot wurde danach erneut eingestellt).
 
M@rsupil@mi schrieb:
Blöd gelaufen, aber die 99€ werden kaum für den Abbruch sein, sondern die Angebotsgebühr. Kann das sein? Kommt mir etwas viel vor. Die gibt es IMO nicht so einfach / immer zurück, sondern nur in ausgewählten Fällen (Artikel wurde nicht gekauft / Käufer zahlt nicht und das Angebot wurde danach erneut eingestellt).

Auf der Rechnung steht "Gebühr für das vorzeitige Beenden von Auktionsangeboten".
 
Und wie genau soll da ein Anwalt helfen? Die Bedingungen sind doch kein Geheimnis. Und die bist Du wissentlich eingegangen, als Du eBay genutzt hast. Sobald Gebote erfolgt sind, kann man keine Auktion mehr abbrechen, ohne das Gebühren anfallen. zB hier nach zu lesen. Und an anderen Stellen in den eBay AGB.

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#fees
 
Es gab sogar mal Angebote, die abgebrochen worden sind, wo schon Gebote waren, da musste der Verkäufer den Artikel für das letzte Gebot hergeben, auch wenn es dem Verkäufer zu niedrig war. Also vorsichtig bei Abbrüche, wo schon Gebote gemacht wurden. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
SingleTarget schrieb:
Es gab sogar mal Angebote, die abgebrochen worden sind, wo schon Gebote waren, da musste der Verkäufer den Artikel für das letzte Gebot hergeben, auch wenn es dem Verkäufer zu niedrig war. Also vorsichtig bei Abbrüche, wo schon Gebote gemacht wurden. ;)

Hätte ich machen können. Dann hätte der Höchstbietende ein Motorrad bekommen, das nicht läuft und keinen TÜV hat!!
Wäre das fair?
 
Na ja, es kommt ganz drauf an, wie Du das Motorrad in der Auktion beschrieben hast. Wenn es mit TÜV und fahrbereit beschrieben wurde, dann hättest Du es auch so liefern müssen. Hättest Du es nicht können, dann kann der Käufer mit dem Anwalt zu Dir kommen.
 
Wenn auf diese Bitte hin niemand sein Gebot zurückgezogen hat, halte ich es für gar nicht so fernliegend, dass jemand dich zumindest mal auffordern wird, die Kaufsache gegen Zahlung zu übereignen.
 
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