Fragen zum Widerrufsrecht

M

Marcel88

Gast
Hallo, Habe da mal ne Frage zum Wiederkaufsrecht

Wenn ich zb mir bei K&M Computer Online ein MB Kaufe, und es bei mir in der Filiale Abhole und Bezahle,

Gilt das Widerrufsrecht dann Genau so als ob ich es zu mir liefern lassen würde ?

Ich habe mit den VK am Telefon darüber gesprochen das ich mir ein Übergangs MB holen will da mein Neu Gekauftes MB Defekt wahr und er es zu MSI Eingeschickt hat, er meinte zu mir das ich es dann nicht wieder zurückgeben kann, Ich habe daraufhin gesagt dass man doch ein Widerrufsrecht hat wenn ich es Online Kaufe er meinnte darauifhin das es SObald ich es im Laden Bezahle es als Ladenverkauf Zählt.


Als ich mir bei MediaMarkt das S7 Online Gekauft habe und es in meiner Stadt Abgeholt habe habe die es Anstandslos Nach kurzer Überprüfung des Handys Zurück Genommen und habe Genau das Geld Zurückbekommen das ich Bezahlt habe.
 
Da müsste man sich den Bestellvorgang genau ansehen. Wurde der Vertrag bereits online geschlossen, dann hat man grundsätzlich auch ein Widerrufsrecht.

Zu fragen ist dabei, ob Käufer und Verkäufer schon nach der Onlinebestellung, dh noch vor Abholung/Bezahlung gebunden sind. Eine seriöse Quelle (BeckOGK/Busch BGB § 312c Rn. 22) liest sich für mich so, als würde man eine Chance für den Käufer auch dann sehen können, wenn der Käufer bei Vertragsschluss vor Ort keine Gelegenheit hat, noch offen gebliebene Fragen zu klären. Sicherer ist man jedoch wohl, wenn man sich direkt darauf beruft, dass man sich bereits online vertraglich gebunden habe.
Ergänzung ()

Ach, nebenbei: eine Bestellung mit dem von vornherein gesetzten Ziel, die Kaufsache nur kurz zu nutzen und dann wieder zurückzubringen, ist natürlich nicht im Sinne der Macher des Widerrufsrechts.
 
Im Mediamarkt kommt nach den Bestimmungen, die ich spontan dazu gefunden habe, bzw nach dem Bestellvorgang, wie ich ihn probeweise nachvollzogen habe, der Vertrag bereits online zustande; dabei hätte man also ein Widerrufsrecht. Ob es in anderen Fällen (Märkten, Zeiten) anders ist, weiß ich natürlich nicht; wie immer muss jeder selbst genau wissen, was er "unterschreibt", auch online^^

PS: Auch was ich bei K&M lese, weist darauf hin, dass der Vertrag meist als bereits online zustandegekommen anzusehen sein wird. So zB jedenfalls dann, wenn schon vor Abholung (zB per Amazon) gezahlt wird. Aber auch bei Barzahlung erscheint es mir nicht ausgeschlossen, auf Grundlage ua der AGB so zu argumentieren.
 
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Droitteur schrieb:
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Ach, nebenbei: eine Bestellung mit dem von vornherein gesetzten Ziel, die Kaufsache nur kurz zu nutzen und dann wieder zurückzubringen, ist natürlich nicht im Sinne der Macher des Widerrufsrechts.

mit der Tendenz zum Betrug...
 
Droitteur schrieb:
Da müsste man sich den Bestellvorgang genau ansehen. Wurde der Vertrag bereits online geschlossen, dann hat man grundsätzlich auch ein Widerrufsrecht.

Zu fragen ist dabei, ob Käufer und Verkäufer schon nach der Onlinebestellung, dh noch vor Abholung/Bezahlung gebunden sind. Eine seriöse Quelle (BeckOGK/Busch BGB § 312c Rn. 22) liest sich für mich so, als würde man eine Chance für den Käufer auch dann sehen können, wenn der Käufer bei Vertragsschluss vor Ort keine Gelegenheit hat, noch offen gebliebene Fragen zu klären. Sicherer ist man jedoch wohl, wenn man sich direkt darauf beruft, dass man sich bereits online vertraglich gebunden habe.
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Ach, nebenbei: eine Bestellung mit dem von vornherein gesetzten Ziel, die Kaufsache nur kurz zu nutzen und dann wieder zurückzubringen, ist natürlich nicht im Sinne der Macher des Widerrufsrechts.

Ich hätte das MB behalten als Ersatz da ich aber vor den Kauf nicht wusste ob es reicht und der KV das auch nicht so richtig Beantwortet sondern er das nur VK wollte , wollte ich es halt Online kaufen um es zur not widerrufen zu können



mit der Tendenz zum Betrug...

Mit Solchen Aussagen würde ich ganz vorsichtig sein das kann ganz schnell nach hinten losgehen.
 
"Mit Solchen Aussagen würde ich ganz vorsichtig sein das kann ganz schnell nach hinten losgehen."
Warum sollte es, er bezog sich ja auf meine abstrakte Darstellung? Und hat damit nunmal recht. Ob du dich getroffen fühlen musst, ist doch deine Sache ;)

Ich finde es schön, dass du immerhin auch auf deinen Thread eingehst; nur dein drohender Ton ist nicht sehr geschickt, wenn du hier schon um Rat bittest.
 
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