Dienstleistung Privat anbieten (Legal?!)

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Was glaubst du wird passieren, wenn deine Konkurenz öfters liest, dass du "kostenlos" fremden Leuten den Computerservice über Ebay Kleinanzeigen anbietest?
 
wenn ein Computerservice (händler) auf Ebay-Kleinanzeigen angewiesen ist, da würde ich als Besitzer mir Gedanken machen ob ich alles richtig mache. Marketing, Kundenbindung etc.

klar Glücklich darüber wird er nicht sein...aber was will er machen, (so wie schon passiert, mich Melden....)
 
Spontan würde mir einfallen: unlauterer Wettbewerb? Wäre das hier der Fall?

"Kann ja nicht sein, dass irgendso ein Samariter kommt und dem Gewerbe die Kunden wegnimmt."

Davon abgesehen finde ich die Sache schon etwas fragwürdig... Warum sollte man freiwillig ohne Gegenleistung fremden Leuten seine Freizeit und Lebenszeit opfern? Ja... würde das jeder tun, wäre das hier wohl die perfekte Gesellschaft. Und Ehrenämter gibt es ja, aber da wo sie auch gebraucht werden... aber sich selbstlos im Dienstleistungsgewerbe (Gewerbe - d.h. da will auch jemand einfach nur seine Familie ernähren) anbiedern für umsonst... ich find das nicht nur unglaubwürdig sondern auch dreist. Ich arbeite bspw. in solchem Gewerbe.
 
Naja der Punkt ist, er wird nicht wochenlang 40 Stunden in der Woche diese Dienstleistung zum Nulltarif ausführen. Wenn doch, könnte man wohl mit unlauterem Wettbewerb argumentieren.
 
Sasi Black schrieb:
Tach,


ich habe da eine Frage wie ist das wenn ich als Privat Person, Dienstleistung (PC) (zusammenstellung / zusammenbau / Diagnose) über kleinanzeigen o.ä. anbiete? (geschenkt)
Ohne ersichtliche Gewinnabsicht (es finden sich viele Privatpersonen die Dienstleistungen anbieten, wo es klar ist das dies eine Steuerhinterziehung ist).

Es geht halt darum, das ich mich als Person anbiete, als Hilfestellung / Berate beim Neukauf / Konfiguration / Zusammenbau / Problemlösung.
Da ich im Bekannten / Freundeskreis leider oft mitbekomme, das die Händler in meiner gegend, die Personen nur übers Ohr hauen.
z.b. Ich habe ein Notebook bekommen, Es war nichts zu finden (angeblich Trojaner / Virus) der sich nicht entfernen lässt, bischen Müll beseitigt und schon lief das ding schneller....was auch wieder ausgereicht hat.
beim Händler sollte ein neues 1K € kosten (da das alte nicht reparabel ist), (die Person Browsert nur, mal ein Video auf YT).

am gleichen abend wo ich die Dienstleistung online gestellt worden ist, wurde ich auch schon gemeldet, mit dem Hinweis das ich eine Gewerbliche absicht vertrette....
wie schon erwähnt, in der beschreibung steht nichts von Tauschgeschäfft o.ä. nur Helfen bzw. hilfe anbiete und Berate
des weiteren biete ich 3 PC hardware artikel Privat an (innerhalb von 60 Tagen sind es max. 4 Artikel), also inwiefern kann man mir was Gewerbliches vorwerfen?
kann ich es einfach Ignorieren oder auf nummer sicher gehen und raus nehmen? (evtl. ist dies das ziel der Person(en) die ihre machenschaften nicht nachgehen können).

Gruß
Sasi Black
Brotlose Kunst. Damit machst du kein Geld. Von daher würde ich dir raten es zu lassen und mir über die Fragestellungen keine weiteren Gedanken mehr zu machen.
 
@Scythe1988
Er will daran nichts verdienen.

@Bernd Hopfner
Kannst du das bitte genauer ausführen, warum das FA ihm auf die Pelle rücken sollte?
 
Nun es gibt viele Gründe weshalb man arbeitet, Geld ist nur einer davon. Viele Menschen wollen anderen einfach helfen, weil sie wissen, dass dies gut für die Gemeinschaft ist. Oder sie möchten sozial mit anderen in Kontakt kommen und dabei etwas sinnvolles machen.

Siehe auch Ehrenämter.
 
Das was ich anbiete wird nicht viel mehr sein, als was wir hier alle tun.
Leute beraten, Konfi's zusammenstellen, leuten ggf. von schlechten angeboten fern halten....
ggf. Ferndiagnose wenn möglich...

klar bei einer Waku / zusammenbau wird es komplizierter...
ich glaub auch nicht das mir leute die bude einrennen werden...

Hier bekommt man auch hilfe für lau...
und User opfern ihre Zeit für andere Unbekannte...
nur so wird es persönlicher.
EDIT: und man erreicht leute die das Forum geschweige denn CB kennen, und sich mit sowas nicht beschäftigen.

@ Bernd Hopfner
auf eine gewisse art und weiße arbeitest du auch für mich, sobald du das ließt und was schreibst, wird sich das FA bei dir auch melden??
da muss es ja eine Abmahnwelle an alle Forenuser in D. geben....
Da wir alle hier den kleinen PC-Laden um die ecke, Diagnosen abnehmen und günstige (Online-Händler) empfehlen statt der lokalen händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ist klar, dass kein Geld fließt.

Bei dir hingegen ist es sehr unwahrscheinlich und du bietest deine Hilfe aktiv an.

Du kannst das ja gerne machen.
Aber wunder dich nicht,wenn du Ärger mit dem Finanzamt und von Gewerbetreibenden kriegst, die mit solchen Arbeiten Gewinn erziehlen wollen.
 
@Bernd Hopfner

Aber mit dieser Begründung dürfte es keine Ehrenämter geben. Oder verhau ich da grad was?
 
Daraus dass Du Deine Kellerfunde auf Ebay verhöckerst, wird Dir keiner einen Strick drehen können, denn der Verkauf von solchen Dingen stellt kein Veräußerungsgeschäft dar und bleibt steuerfrei.

Wenn Du neben einer lohnsteuerpflichtigen Beschäftigung darüberhinaus noch Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit hast, sind diese nicht steuerpflichtig, sofern sie den Betrag von 410 Euro pro Jahr nicht übersteigen; Deinen Aufwand und Deine sonstigen Kosten kannst Du dabei von Deinen Einkünften abziehen. Beispiel: Du schreibst Deinen Kunden Rechnungen für € 1.000 im Jahr; an Kosten entstehen Dir beispielsweise Fahrtkosten, Materialkosten etc.pp. in Höhe von 590 Euro; in diesem Fall ziehst Du von Deinem Umsatz in Höhe von € 1.000 Deinen Aufwand in Höhe von € 590 ab und der verbleibende Gewinn von € 410 ist steuerfrei.

Wenn darüberhinaus sonstige private Veräußerungsgeschäfte mit Deinen Kunden betreibst, bleiben von den Erlösen € 599 steuerfrei, solange Du diese Geschäfte nicht gewerblich betreibst; gewerblich heißt dabei, Du darfst diese Geschäfte nicht in erheblichem Umfang tätigen, was allerdings leider ein schwammiger Begriff ist; bei der von Dir geschilderten Tätigkeit dürfte aber eine Zuordnung als Gewerbebtrieb völlig auszuschließen sein.

Schließlich brauchst Du Dir auch keinen Kopf zu machen, wenn Dir jemand eine "gewerbliche" Tätigkeit vorwirft ! Da musst nicht Du das Gegenteil beweisen, sondern Dir müsste bewiesen werden, in welchem Umfang Du tatsächlich tätig bist ! Wer sollte so was beweisen könnten bei den der von Dir beschriebenen Tätigkeit ?

Und übrigens: Ein Gewerbe zu beteiben, ohne es anzumelden, ist auch keine Straftat; dafür würdest Du im Extremfall allenfalls ein geringes Bußgeld aufgebrummt bekommen.

Also betreibe Deine Tätigkeit in der von Dir geschilderten Art und Weise und im genannten Umfang ohne Gewissenbisse einfach weiter so !


Was Du aber beachten solltest und was nicht unerheblich ist: Zwar kannst Du bei Deiner Tätigkeit Gewährleistung grundsätzlich ausschließen, solange Du nicht gewerblich tätig bist, Deine Haftung für Schäden aus grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Pflichtverletzungen und daraus folgenden Personenschäden kannst Du nicht ausschließen. Wenn Du Dich dagegen nicht versicherst, könnte sich Deine gute Absicht, "zu helfen" im Extremfall vehement gegen Dich kehren und die Haftung für Mängelfolgeschäden, wie man diese bezeichnet, verjährt erst nach 30 Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
@de la Cruz
Danke für deine ausfürliche erklärung

bei deinen letzten absatz blick ich nicht ganz durch, ich kann die Gewährleistung ausschließen (solang nicht gewerblich).
Aber schäden die aufgrund meines fahrlässigem handeln, zu Personenschäden führen, dafür kann ich haftbar gemacht werden? auch nach 30 Jahren?
 
@ TE:

Wenn ich Dir einen guten Rat geben darf:

Lass Dein Vorhaben, Dein Angebot öffentlich zu machen! Lass es einfach sein, ganz unabhängig wie viele andere ihre Dienstleistungen (angeblich kostenlos) feilbieten.

Dein Vorhaben ist riskant, schon allein bei der Frage, wie glaubwürdig Du bist. Du möchtest wirklich keinerlei Profit damit machen? Ernsthaft?
Im Zweifel (und vor Gericht) wird immer ein Richter danach urteilen, wie glaubwürdig ihm Deine Argumentation erscheint. Und nicht nur nach Fakten. Eine Unsicherheit.


Zudem greifst Du mit Deinem Angebot in Marktprozesse ein. Ist das (politisch) gewünscht? Wie steht es mit dem Schutz jener, die mit genau der Dienstleistung, die Du umsonst anbieten willst, ihren Lebensunterhalt verdienen? Haben die keine Rechte?

Welche Qualifikation hast Du? Welche Qualifikation brauchst Du? Du bietest eine Dienstleistung am Markt an!

Wie sieht es haftungsrechtlich aus? Wenn Du aufgrund eines Fehlers ein System schrottest und ein Gericht urteilt, dass Dein Handeln einen gewerblichen Charakter hat?
Was ist dann?



Wir können hier alle lange philosophieren, ob das Vorhaben des TE nun gewerblich ist oder nicht. Wir können Diskussionen führen über die Glaubwürdigkeit, ob der TE nun tatsächlich keine Gewinnerzielungsabsicht anstrebt oder nicht. Am Ende ist das alles egal. Denn im Zweifel entscheidet ein Gericht, und zwar nach dessen Maßstäben, die niemand von uns kennt.

Solange alles glatt läuft und niemand darauf stößt, droht naturgemäß keine Gefahr. Aber keiner kann sagen wann sich das ändern könnte. Irgend jemand hat zumindest das Angebot des TE schon mal gemeldet. Fühlte sich also in seinen Interessen von ihm beeinträchtigt.


@TE:
Mein Rat wäre, berate die User hier auf CB und in anderen Foren wenn Du möchtest; verbreite in deinem Freundeskreis die Kunde dass Du entsprechend Bedürftigen kostenlos helfen willst, aber mache das nicht öffentlich! Das Risiko mag überschaubar wirken, aber dubiose Abmahnanwälte warten nur auf solche Fälle!

Lass es sein!
 
Kaulin schrieb:
Halt Stop mal bitte.
Du bietest hier eine Dienstleistung kostenlos an (man könnte sogar eine Aufwandtsentschädigung=wenig Geld verlangen, ohne dass man Steuer kram machen muss).

Steht wo im EStG?

Kaulin schrieb:
Deine Dienstleistung ist allgemein ungefährlich

Beurteilt wer?
Was ist, wenn er ein Netzteil falsch einbaut und jemand durch einen Stromschlag am Gehäuse schwer verletzt wird?
Wer haftet dann dafür?

Kaulin schrieb:
Mal so als Richtwert: Über ein Gewerbe würde ich nachdenken, wenn du im Monat 200€ bzw. 1400€ im Jahr Umsatz(noch keine Kosten abgezogen) machst.

Du vielleicht. Das Finanzamt sieht das ganz anders.

Sasi Black schrieb:
Da ich keine Gewinne etc. erziele, Kein Geld für (evtl. Arbeit ) verlange gibt es auch keine Gewährleistung etc. das werde ich dann auch im falle verkünden, um mich selbst Privat auch abzusichern.

Du kannst viel verkünden.
Wenn durch deine Arbeit ein Personen oder großer Sachschaden entsteht zerlegt dich eine Staatsanwaltschaft, so schnell kannst du gar nicht schauen.
Mal von den strafrechtlichen Konsequenzen abgesehen, wirst du dich wundern, was deine Privathaftpflichtversicherung sagt, wenn der Geschädigte angibt, dass du deine Dienstleistung über Ebay Kleinanzeigen angeboten hast.

Sasi Black schrieb:
so ähnlich würde ich es dann auch machen, WENN es was ist was auch schief gehen kann.

Per Handschlag? Oder wie sieht das dann aus?
Lass mal dem Kind von deinem fremden Kunden, der durch dich über Ebay aufmerksam geworden ist, an dem PC, an dem du rumgeschraubt hast, was passieren. Und sei es nur, weil er auf einer von dir fallen gelassen Schraube ausrutscht und sich blöd am Arm weh tut. Mal sehen, wie lange ihr Freunde seit ;) Reicht schon allein, wenn er wahrheitsgemäße Angaben beim Arzt macht. Die Krankenkasse klopft dann bei dir an und will Regress für die Artzkosten haben.

de la Cruz schrieb:
Schließlich brauchst Du Dir auch keinen Kopf zu machen, wenn Dir jemand eine "gewerbliche" Tätigkeit vorwirft ! Da musst nicht Du das Gegenteil beweisen, sondern Dir müsste bewiesen werden, in welchem Umfang Du tatsächlich tätig bist ! Wer sollte so was beweisen könnten bei den der von Dir beschriebenen Tätigkeit ?

Finanzamt oder Richter fordert von Ebay eine Auskunft, wieviele Antworten auf seine Anzeige bei Ebay eingegangen sind.

Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass die Leute blöd sind.
Jeder Schwarzarbeiter auf der Baustelle würde gerne behaupten, dass er gerade unentgeltlich arbeitet.
Glaubt ihr wirklich, dass man damit beim Richter durchkommt?
 
Zuletzt bearbeitet:
@de la Cruz
Ich finde dein letzter Absatz macht unnötig Panik.
Die Betonung liegt auf grob fahrlässigem oder sogar vorsätzlichem Fehlverhalten.
Um das mal genauer zu definieren. Da muss der TE Sachen machen, welche nicht einfach mal so passieren. Diesen Regeln obliegt man außerdem zu jederzeit seines Lebens. Und daher hat es nichts mit seinem Vorhaben direkt zutun.
PS: Ja für die Schäden ist man 30 Jahre lang haftbar - nur Mord verjährt nie ;)

@dominion1
dominion1 schrieb:
Im Zweifel (und vor Gericht) wird immer ein Richter danach urteilen, wie glaubwürdig ihm Deine Argumentation erscheint. Und nicht nur nach Fakten. Eine Unsicherheit.
1. Das ist absolut richtig. Aber auch hier hat das nichts direkt mit seiner Tätigkeit zutun. Alles was man macht hat ein Restrisiko. Und ich sehe keinen Grund, warum man davon ausgehen sollte, dass man ein erhöhtes Risiko hat vor Gericht subjektiv behandelt zu werden.

dominion1 schrieb:
Zudem greifst Du mit Deinem Angebot in Marktprozesse ein. ...
2. Siehe Ehrenamt

dominion1 schrieb:
Welche Qualifikation hast Du? Welche Qualifikation brauchst Du? Du bietest eine Dienstleistung am Markt an!
3. Worauf möchtest du damit hinaus?

dominion1 schrieb:
Wie sieht es haftungsrechtlich aus? Wenn Du aufgrund eines Fehlers ein System schrottest und ein Gericht urteilt, dass Dein Handeln einen gewerblichen Charakter hat?
Was ist dann?
4. Alle seine Angaben weisen darauf hin, dass seine Tätigkeit kein Gewerbe sein wird.

dominion1 schrieb:
Denn im Zweifel entscheidet ein Gericht, und zwar nach dessen Maßstäben
5. Das Gericht muss sich an Gesetze halten, das sind definitv keine "Maßstäbe die niemand kennt".
Ergänzung ()

@JardelBenz
JardelBenz schrieb:
Steht wo im EStG?
1. § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

JardelBenz schrieb:
Beurteilt wer?
Was ist, wenn er ein Netzteil falsch einbaut und jemand durch einen Stromschlag am Gehäuse schwer verletzt wird?
Wer haftet dann dafür?
2. Tut er dies, müsste ihm grob fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden. Ich wüsste nicht, wie er das zufällig hinbekommen sollte, aber ich bin gern bereit Theorien zu hören.

JardelBenz schrieb:
Du vielleicht. Das Finanzamt sieht das ganz anders.
3. Naja, das Finanzamt müsste ein Fass aufmachen um die Einnahmen des TE zu ermitteln. Das lohnt sich für die einfach nicht. Wenn, dann wird das geschätzt. Und welche Anhaltspunkte haben die?

JardelBenz schrieb:
Per Handschlag? Oder wie sieht das dann aus?
Lass mal dem Kind von deinem fremden Kunden, der durch dich über Ebay aufmerksam geworden ist, an dem PC, an dem du rumgeschraubt hast, was passieren. Und sei es nur, weil er auf einer von dir fallen gelassen Schraube ausrutscht und sich blöd am Arm weh tut. Mal sehen, wie lange ihr Freunde seit Reicht schon allein, wenn er wahrheitsgemäße Angaben beim Arzt macht. Die Krankenkasse klopft dann bei dir an und will Regress für die Artzkosten haben.
4. Am Ende muss bewiesen werden, dass die Verletzung von der Schraube (oder was auch immer) kommt, wie zur Hölle soll das gehen?

JardelBenz schrieb:
Finanzamt oder Richter fordert von Ebay eine Auskunft, wieviele Antworten auf seine Anzeige bei Ebay eingegangen sind.
5. Sollte das auf ein Gewerbe hindeuten gut. Aber wie zur Hölle schafft er dann seine hauptberufliche Arbeit.

JardelBenz schrieb:
Jeder Schwarzarbeiter auf der Baustelle würde gerne behaupten, dass er gerade unentgeltlich arbeitet.
6. Er wird sicherlich schlecht sagen können, dass er 30 Stunden die Woche noch woanders arbeitet. Also ist das Beispiel leider schlecht gewählt.
 
Kaulin schrieb:
@de la Cruz
Ich finde dein letzter Absatz macht unnötig Panik.
Die Betonung liegt auf grob fahrlässigem oder sogar vorsätzlichem Fehlverhalten.
Um das mal genauer zu definieren. Da muss der TE Sachen machen, welche nicht einfach mal so passieren. Diesen Regeln obliegt man außerdem zu jederzeit seines Lebens. Und daher hat es nichts mit seinem Vorhaben direkt zutun.
PS: Ja für die Schäden ist man 30 Jahre lang haftbar - nur Mord verjährt nie ;)

@dominion1

1. Das ist absolut richtig. Aber auch hier hat das nichts direkt mit seiner Tätigkeit zutun. Alles was man macht hat ein Restrisiko. Und ich sehe keinen Grund, warum man davon ausgehen sollte, dass man ein erhöhtes Risiko hat vor Gericht subjektiv behandelt zu werden.

Der Zoll der gegen ihn wegen Schwarzarbeit gegen ihn vermittelt, zeigt dem Richter seine Werbung aus Ebay Kleinanzeigen.

2. Siehe Ehrenamt

Ehrenamtlicher Computerservice? :evillol::evillol:
Ehrenamt ist ein Feuerwehrmann, ein Kassier im Verein oder ein Sporttrainer im örtlichen Fussballverein. Aber keiner, der seinen Computerservice aktiv im Internet anbeitet.


3. Worauf möchtest du damit hinaus?


4. Alle seine Angaben weisen darauf hin, dass seine Tätigkeit kein Gewerbe sein wird.

Seine mündlichen Aussagen sind nichts wert, wenn man das schriftliche Angebot aus Ebay Kleinanzeigen dagegen liegt. Genau das Gegenteil ist sogar der Fall. Alles weist auf eine gewerbliche Tätigkeit hin.

5. Das Gericht muss sich an Gesetze halten, das sind definitv keine "Maßstäbe die niemand kennt".
Ergänzung ()

@JardelBenz

1. § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Da steht nicht, dass eine Aufwandsentschädigung steuerfrei ist.

2. Tut er dies, müsste ihm grob fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden. Ich wüsste nicht, wie er das zufällig hinbekommen sollte, aber ich bin gern bereit Theorien zu hören.

§ 823 Ich lese da nichts von grober Fahrlässigkeit.

3. Naja, das Finanzamt müsste ein Fass aufmachen um die Einnahmen des TE zu ermitteln. Das lohnt sich für die einfach nicht. Wenn, dann wird das geschätzt. Und welche Anhaltspunkte haben die?

Ebay Kleinanzeigen

4. Am Ende muss bewiesen werden, dass die Verletzung von der Schraube (oder was auch immer) kommt, wie zur Hölle soll das gehen?

Zeugen? Aussagen vom Geschädigten? Die lose Schraube die nich rumliegt? Der PC, der immer noch Strom am Gehäuse hat?

Bei Personenschaden ermittelt ganz schnell die Staatsanwaltschaft gegen dich. Viel Spaß, wenn du dann keine Betriebshaftpflicht hast.


5. Sollte das auf ein Gewerbe hindeuten gut. Aber wie zur Hölle schafft er dann seine hauptberufliche Arbeit.

Spielt doch keine Rolle. Er bietet seine Dienstleistung aktiv im Internet an. Also hat er genug Zeit dafür. Ein deutlicheres Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit gibt es doch gar nicht.

6. Er wird sicherlich schlecht sagen können, dass er 30 Stunden die Woche noch woanders arbeitet. Also ist das Beispiel leider schlecht gewählt.

Ein Maler der Abends nach der Arbeit bei einem fremden die Küche streicht, arbeitet sogar 40 Stunden im Hauptberuf. Den wen sie Abends in der Küche erwischen ist der wegen Schwarzarbeit dran.

Du bist ziemlich naiv, Kaulin.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und jeder Richter lacht dich aus, wenn du ihm erzählst, dass du deinen Computerservice aktiv im Internet für Fremde anbietest, dabei aber nichts verdienen willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
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