Miete Kürzen?

CyberdyneSystem

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Servus,

ich benötige mal eure Hilfe. Folgendes....

ich wohne in meiner jetzigen Wohnung knapp 1jahr, und seid dem bemängle ich meine Heizung im Wohnzimmer. Ich bin bei der Hausverwaltung degewo (einer der größten Berlins).

Ich habe schon zich mal die Störungs-Hotline für Heizung und Warmwasserversorgung angerufen, und auf dem defekt meiner Heizung im Wohnzimmer hinzu weisen.

Die Firma kam dann immer innerhalb einer Stunde, und hat immer nur die Heizung entlüftet, worauf hin die Heizkraft für 2Tage IO ist, und dann wieder das gleiche spiel wie vor anfängt. Da ich im Dachgeschoss Wohne, ist mir auch bewusst, das der Druck ganz oben geringer ist als ganz unten.

Jedoch sollten die Herrschaften in der Lage sein, den Druck des Wasserstandes zu erhöhen, damit nicht alle 2Tage wer vorbei kommen muss, um die Heizung zu entlüften.

So ein Tag war heute wiedermal, und ich habe diesmal nicht die Störungs-Hotline angerufen, sondern direkt meine Hausverwaltung, und denen mein Problem geschildert. Woraufhin mir gesagt wurde, das sie sofort die Heizungsfirma Kontaktieren werden.

Ich habe mir heute extra einen Tag frei genommen, um mal wieder auf die Herrschaften zu warten. Meine Hausverwaltung habe ich heute früh um 10Uhr angerufen, und bis jetzt noch keinen Anruf erhalten.

Nun dachte ich mir, werde ich die ganze Sache anders angehen. Ich möchte gerne die Miete Kürzen, da meine Wohnung einfach Arsch kalt ist, und wir noch nicht mal richtig Winter haben.

Frage nun an euch, wer sich damit auskennt, und wie viel und vor allem wie ich das jetzt genau machen muss?

Denke mal, das ich nur so Erfolg habe. das meine Heizung mal richtig Gewartet wird

MFG dbilas
 
Ja sehr ärgerlich.
Es gibt keine festen Sätze dafür. Hängt ab von Mietvertrag, ob Temperaturen festgelegt wurden, von der gemessenen Temperatur und Dauer ab.
Schriftlich per Einschreiben Mangel angeben,. Auf jeden Fall Frist setzen zur Beseitigung und Mietzahlung unter Vorbehalt ankündigen.
Dann am Besten noch mit Freunden oder anderen Mietern als Zeuge die Temperatur messen und protokollieren.

Im Netz findest Du Beispiele über Gerichtsurteile als Beispiel zum Prozentsatz. Bis 23 Uhr sollen schon 22 Grad erreichbar sein. Wenns nur 18 sind, sind schon 20% drin.
 
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Danke für deine Antwort

ich habe schon Google bemüht, aber irgendwie finde ich nie genau Prozentsätze? Finde bislang immer nur die Info, das eine Mietkürzung ohne Probleme zu machen ist, aber genauere Angaben diesbezüglich habe ich nicht finden können.

Problem ist auch, das ich nicht wüsste, wie ich die Temperatur hier im Zimmer messen sollte. Da ich keinen Temp Messer besitze. Ich kann nur so viel sagen, das ich jetzt hier mit dicken Pulli und Decke vorm Rechner sitze, und dennoch Kalte Füße und Hände/Ohren habe.
 
Ein einfaches Thermometer (gibts schon günstig) und ein Zettel genügt. Einfach alle Stunde mal drauflunzen und mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift protokollieren. Schätzen reicht da nicht!
 
Beispiele mit Aktenzeichen:

- 15 Prozent Mietminderung hielt das Amtsgericht Berlin-Schöneberg bei einer Zimmertemperatur von 15 Grad für angemessen (Az: 2 C 454/85).

- 20 Prozent Mietminderung gestand das Amtsgericht Oldenburg bei einer Temperatur von 18 Grad im Kinder- und Schlafzimmer zu (Az: 19 C 559/77 VII).

- 30 Prozent Mietminderung wiederum fand das Amtsgericht Görlitz in Ordnung, weil die Zimmer nur rund 16 bis 18 Grad Celsius warm wurden (Az:1 C 1320/96).

Nachtrag: kaufe Dir doch im Baumarkt einen einfachen Entlüfterschlüssel für ca.€ 1,50 und behelfe Dir, bis zum Einbau von automatischen Heizkörper- Entlüftern durch eine Fachfirma im Auftrag des Vermieters und der richtigen Einstellung der Heizung, vorrübergehend selber.

http://www.perlunity.de/partner/sic...ierkantschluessel-zum-Heizungsentlueften.html

http://www.tippscout.de/heizung-heizk%F6rper-entl%FCften_tipp_496.html ( Punkt 2 entfällt)
 
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Stimmt da ich Anlagen mechaniker bin.

Kann ich bestätigen dass viele unserer Kunden im Dachgeschoss(Bzw Höchster Punkt im Haus) Automatische entlüfter Besitzen und somit diesem Problem entegegen wirken,
 
und hat immer nur die Heizung entlüftet, worauf hin die Heizkraft für 2Tage IO ist,
ein vierkantschlüssel für nichtmal 1€ und 5s zeitaufwand tun das gleiche.
aber miete kürzen, wenns eine entlüftung der heizung (die durchaus im rahmen dessen liegt, was ein mieter machen kann und soll ..) auch tut, ist natürlich geiler :)

wenn ich in meinem haus mal keinen nerv dazu habe die heizung zu entlüften, kürze ich auch mal die zahlungen an die stadtwerke. kann ja nicht angehen, dass ich was selbst machen muss -.-

übrigens noch etwas:
wenns ein kleinerer defekt an der heizung sein sollte, der unter der kleinreparaturgrenze (falls im mietvertrag angegeben) liegt, ist das ebenfalls dein problem und du darfst zahlen.
Grundsätzlich muss Vermieter für Instandhaltung und Instandsetzung sorgen
Der Mieter muss nur zahlen, wenn er laut Mietvertrag dazu verpflichtet ist. Wirksam ist eine derartige Klausel nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 EUR nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur. In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 - 200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8% der Jahresmiete. Außerdem darf der Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist Sache des Vermieters.

Die Wirksamkeit der Kleinreparaturklausel ist ferner an weitere Voraussetzungen gebunden: Im Mietvertrag muss genau festgehalten sein, für welche Schäden die Klausel gilt. Zahlen muss der Mieter nur für Teile, die seinem direkten und häufigen Gebrauch dienen. Dazu zählen beispielsweise Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Fensterläden und Rollos.

Erfüllt die Kleinreparaturklausel nicht all diese Voraussetzungen oder weicht sie zu Ungunsten des Mieters ab, ist sie unwirksam. Dann muss der Vermieter auch für kleinere Reparaturen bezahlen.

Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich oder ist die Reparatur teurer als 75 EUR, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklauseln nicht daran beteiligen.

Anders sieht es aus, wenn der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat. Dann muss er zahlen. Und hat er sich zum Beispiel eine Gasetagenheizung (mit Genehmigung des Vermieters) eingebaut, muss er auch für deren Wartung und Reparaturen aufkommen.
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/renov/ratgdmbdl0171.jsp

auf das eigene (vermeintliche) recht pochen, aber keinen shcimmer von der materie haben... aber egal, das ist heutzutage - und in D besonders - schon normal...

steuerzahler schrieb:
bis zum Einbau von automatischen Heizkörper- Entlüftern durch eine Fachfirma im Auftrag des Vermieters und der richtigen Einstellung der Heizung, vorrübergehend selber.
auch hier gilt die kleinreparaturklausel (wenn vorhanden): der mieter zahlt, wenn die kosten nicht über der genannten grenze liegen (wenn er nicht 40 heizkörper in der wohnung hat, kommt er da auch nicht drüber ;)). und solange eine manuelle entlüftung möglich und zumutbar ist (wenns am tag 4x nötig wäre, wärs was anderes), ists sein persönliches vergnügen, sich automatische entlüfter zu kaufen. vor der installation braucht er aber dennoch das ok des vermieters.

@unter mir
http://www.amazon.de/5-Stück-AUTOMA...r_1_1?ie=UTF8&s=kitchen&qid=1257277717&sr=8-1
5er-pack 20€
 
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Wieviel kostet denn so ein automatischer Entlüfter mit Einbau ?
 
Erstmal Danke für die Hilfe

@Heretic:

Selbstverständlich kann ich meine Heizung selber entlüften, aber was bringt dies mir, wenn ich dies alle 2tage machen muss? Wofür Zahle ich Heizkosten und Wartung, wenn ich selbst Hand an legen soll? ;). So mal es mir schon klar war, das es nicht an meiner Heizung liegt, sondern am druck...soviel zum auskennen ;)

Aber das Thema hat sich nun eh erledigt, da meine Verwaltung die Heizungsfirma Fristlos gekündigt hat, da ich anscheinend nicht der ein zigste war mit dem Problem. Nun ist eine neue Firma für zuständig, und siehe da..ohne entlüften funktioniert auf einmal die Heizung :D
 
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