defektes Mainboard erhalten, Austausch verweigert - Pin verbogen?!?

neuerUser

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Hallo,

Ich habe vor gut 2 Wochen ein Gigabyte-Mainboard bei Mindfactory bestellt. Nachdem ich das Mainboard eingebaut habe, habe ich festgestellt, dass die LAN-Ports nicht funktionieren. Daraufhin habe ich das Mainboard zurück an Mindfactory gesendet und um einen Austausch bzw. Geld zurück gebeten. Nun kam leider die Nachricht:
„Sie haben innerhalb der gesetzlichen Frist von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Wir bestätigen dies hiermit gerne. Leider ist die zurückgesandte Ware mechanisch beschädigt.
Es wurden folgende Mängel festgestellt:
Pin verbogen. Einbauspuren
Nach § 346 BGB ist Wertersatz zu zahlen, wenn der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist. Die Höhe des Wertersatzes kann ggfs. 100% des Kaufpreises betragen. Dieser Fall liegt hier vor. Wir bedauern, keinen günstigeren Bescheid geben zu können.“

D.h. ich habe das Mainboard wegen Defekt A eingesendet und nun wird mir ein Austausch/ eine komplette Gelderstattung wegen Defekt B verweigert. Ist das so rechtens?

Viele Grüße,
neuerUser
 
hmm, hast du denn einbauspuren verursacht, und die Pins verbogen?

ist der Lanport darum evtl kaputt?

sind weniger fragen an dich, als vielmehr das was sich der support dort gedacht hat.
 
ich habe das Mainboard sorgfältig eingebaut und auch keine Pins verbogen - dies ist mir weder beim Einbau noch beim Ausbau aufgefallen, dass dort irgendetwas verbogen erscheint. Und selbst wenn - kann man einen verbogenen CPU-Pin nicht einfach mit einer Pinzette wieder gerade rücken?
Das hört sich für mich so an, als ob Mindfactory einfach nichts erstatten möchte und nun irgendwelche Einbauspuren vorschiebt. Der Defekt besteht auch nicht wegen diesem ominös verbogenen Pin, sondern der Defekt besteht ganz wo anderes. D.h. Mindfactory kann dieses Mainboard so oder so nicht mehr weiterverkaufen und muss es reparieren lassen, Pin hin oder her...
 
Hast du denn angegeben, dass das Board mangelhaft ist? Grds. muss der Verkäufer natürlich nacherfüllen, wenn ein Sachmangel vorliegt. Wenn du eindeutig um einen Austausch wegen eines Mangels gebeten hast, dann kann MF das auch nicht einfach als Widerruf umdeuten.
 
Ja, ich habe auf den Mangel hingewiesen und um eine Erstattung des Kaufbetrags gebeten. Nach der obigen E-Mail-Antwort und einem Anruf beim Support wurde mir sowohl die Erstattung des Kaufbetrags als auch eine Ersatzlieferung verwehrt. Nun wird mir das defekte Mainboard wieder zurückgeschickt...
 
greift hier nicht die Gewährleistung? Sprich müsste MF dir nicht nachweisen, dass sie dir ein 100% funktionsfähiges Board geschickt haben, ohne verbogene Pins?
 
Rach78 schrieb:
greift hier nicht die Gewährleistung? Sprich müsste MF dir nicht nachweisen, dass sie dir ein 100% funktionsfähiges Board geschickt haben, ohne verbogene Pins?

Nicht bei mechanischer Beschädigung, das deutet in erster Linie immer auf unsachgemäßen Gebrauch der Ware hin... würde mal bei nem Anwalt nachhaken und das MF auch so sagen.
 
Letztlich lassen sich Tatsachenfragen hier nicht abschließend klären, zur Rechtslage ist m.E. nichts mehr hinzuzufügen.
 
@ neuerUser:

Augenscheinlich hat MF Deine Rückgabe als Gebrauch des Widerrufsrechts interpretiert. Dieser Umstand geht auf Dich selbst zurück, da Du zwar einerseits den Sachmangel angegeben hast (würde für eine Inanspruchnahme der Gewährleistung sprechen), andererseits aber die Erstattung des Kaufpreises verlangt hast (und das kannst Du bei Anwendung des Gewährleistungsrechts NICHT).

Wenn Du Dir sicher bist (da solltest Du sehr sicher sein und auf gar keinen Fall irgendwelche von Dir verschuldeten Vorfälle verschweigen), dass Du weder Gebrauchsspuren hinterlassen hast (die sich mir ohnehin nicht erklären - beim Verschrauben des Mobos sowie beim Einstecken der Graka(s) und der RAM-Riegel sowie beim Verkabeln hinterlässt man keine Gebrauchsspuren, wenn man es richtig macht) noch für den verbogenen Pin verantwortlich bist, dann widersprichst Du zunächst schriftlich den Anschuldigungen; machst also deutlich, dass Du dafür nicht verantwortlich bist.

Da MF eine für sie rechtlich vorteilhafte Behauptung entäussert, ist MF auch beweispflichtig. Dh MF muss nachweisen, dass die Beschädigungen weder vor Auslieferung des Mobos an Dich vorhanden waren, noch nach der erfolgten Einsendung von einem Mitarbeiter verursacht wurden (so etwa durch unsachgemäßes Entfernen der Sockelschutzkappe).

Du kannst nun selbst wählen, ob Du (weiterhin) vom Widerrufsrecht Gebrauch machen möchtest (keine Sorge, wenn inzwischen die zwei Wochen rum sind: Du hast ja bereits fristgerecht den Widerruf erklärt; die Frist ist nun zunächst gehemmt) oder ob Du das Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen und nur die Lieferung eines neuen Boards bzw. Reparatur verlangst.

Lehnt MF Ansprüche Deinerseits weiterhin ab, so ist anzuraten, ohne jeden Zeitverlust einen Anwalt mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen. Die Hemmung der Widerrufsfrist wirkt nämlich nicht ewig... ;).

Dies alles jedoch wie gesagt nur, wenn Du wirklich schuldlos bist. Wenn Du die Schäden selbst verursacht hast, musst Du natürlich selbst den Schaden tragen. Auch wenn zuvor ein weiterer Mangel vorlag (zumindest bei dieser vorliegenden Gewichtung der Mängel).

MfG,
Dominion.
 
Dh MF muss nachweisen, dass die Beschädigungen weder vor Auslieferung des Mobos an Dich vorhanden waren, noch nach der erfolgten Einsendung von einem Mitarbeiter verursacht wurden (so etwa durch unsachgemäßes Entfernen der Sockelschutzkappe).

Das dürfte auf die Inaugenscheinnahme des Mangels ankommen, mglw. muss der Käufer hier ausnahmsweise beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang bestand.

Du kannst nun selbst wählen, ob Du (weiterhin) vom Widerrufsrecht Gebrauch machen möchtest (keine Sorge, wenn inzwischen die zwei Wochen rum sind: Du hast ja bereits fristgerecht den Widerruf erklärt; die Frist ist nun zunächst gehemmt) oder ob Du das Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen und nur die Lieferung eines neuen Boards bzw. Reparatur verlangst.

Das ist die Frage, ob die Mitteilung des Käufers hier wirklich als Widerruf auszulegen ist, m.E. spricht mehr dagegen als dafür. Die Widerrufsfrist kann auch nicht gehemmt werden, da es sich nicht um eine Verjährungsfrist handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
mir ist dasselbe passiert, Antwort mit der wörtlich gleichen Begründung
sascha
Ergänzung ()

hallo allerseits,
mir ist das gleiche passiert, mit derselben Buchstabengenauen Begründung.
Nachdem ich ein Asusboard rev. 3, sandy brigde, erhalten habe ( incl. Proz. 8 gig ram, Asus graka,Megahalem, LG DVD, und ein paar zusätzliche Teile ) haben ich undein Kollege ein neues System ( Tower und Netztei, Windows 7, vorhanden) aufgebaut.

( Ich möchte anmerken, dass ich Electroniker bin, wie mein Kollege, der zusätzlich alle möglichen Zerts für Win und Novell hat. Beide haben mit dem Z 80 angefangen und dann übe Commodore, 286, 386 mit Co-Processor, Intel 90, Amd und jetzt wieder Intel seit der 7er Serie continuierlich in diesem Segment Computer für uns und für Freunde und Kollegen aufgebaut. )
Bis jetzt haben wir noch nie irgendws verbogen und beschädigt.

Man lernt ja dadurch.

Das Motherboard war defekt.

Wir haben alle Komponenten ausgetauscht, da wir ein equivalentes Gigabyteboard hatten, das ohne Probleme läuft.
Alle anderen Komponenten haben auch auf den Gigabyte board gelaufen.
Nachdem wir alles vom Asusboard entfernt hatten, Proz, Megahalem,Graka, Rams und Stecker,ben wir das Board millimeter für millimeter überprüft um festzustellen ob irgendwelche Pins verbogen wurden, ist eigendlich garnicht möglich wenn man die Stecker nicht mit Gewalt, ( mit nem Hammer ) einführt.
Vor Jahren war das möglich, aber heute eigentlich ist alles Narrensicher.
Motherboard zurückgeschickt und derselbe Textbaustein, Pin verbogen, Gebrauchsspuren.
1983 hat die damalige Bundespost so etwas ähnliches mit mir versucht in 1983.
Ich bin dagegen angegangen bis zum BGH und nach 5 Jahren darf jetzt jeder eine
SAT Schüssel ohne Kosten aufstellen.
Ich werde auch diesmal das komplet durchziehen
mf
 
Ein Hallo an alle,

der BullShit ist mir bei Mindfactory auch passiert. Habe ein Board geliefert bekommen, bei dem der DDR3-B1 Steckplatz defekt ist. Ansonsten lief das Board tadellos. Habe VISTA und W7 installiert und 3 Tage damit gearbeitet.
Da ich aber Dual-Channel fahren wollte, entschloss ich mich das Board zum Austausch an Mindfactory zurück zu schicken. Anscheinend war das ein sehr großer Fehler. Ich bekam das Board relativ schnell wieder zurück - kein Austausch, sondern das meinige wieder mit einer Kulanzrechnung:

Bestandsaufnahme: Pn verbogen, CPU-Sockel wurde optisch übeprüft und es liegt
eine mechanische Beschädigung vor.
***** PIN(s) verbogen. *****
Hiermit liegt kein Gewährleistungsfall im Sinne des Gesetzes vor.
zu unserer Entlastung unbearbeitet zurück.
Seriennummern: 13M0X.......


Dachte ich kippe vom Hocker. Habe sogar Foto´s vor der Rücklieferung vom Board gemacht, da war das Board NEU und ohne jede sichtbare Beschädigung. Habe den Sockel sogar in Großaufnahme fotografiert. Ein Zeuge war dabei.

Mindfactory hat meines Erachtens das Board beschädigt und will mir das Ganze unterschieben. Auf meine E-Mail´s wird nur lapidar und textbausteinmäßig geantwortet. Man will das von mir Geschriebene (die E-Mails) sogar noch durch Ihre Rechtsabteilung überprüfen lassen. Das kann doch nicht sein...

So eine Frechheit ist mir mein ganzes Leben noch bei keinem Versandhändler untergekommen. Zerstören mein Board und wollen mir das unterschieben! Für mich ist das vorsätzliche Sachbeschädigung bzw. vorsätzlicher Betrug durch Mindfactory. Wie aber beweisen? Foto´s, Zeuge?

Denke, dass Mindfactory mit solchen Szenarien ihre Reklamationsquoten senkt. Sie brauchen jetzt nicht mehr austauschen und das Board ist im Eimer - Neukauf ist angesagt!

Was macht man da dagegen? Zum Anwalt marschieren ... wegen 32,00 Euro Warenwert? Habe keinen Rechtschutz.

Wer hat von Euch noch solche Erfahrungen mit Mindfactory gemacht? Wer kann mir einen Ratschlag geben? Freundlich kann ich zu denen nicht mehr sein.

An einer sauberen Reklamationsabwicklung erkennt man den seriösen Verkäufer, der - meines Erachtens - Mindfactory nicht ist.

Grüße von SoNichtOderDoch

PS: Jeder von Euch kann bei mir, über das von mir hier Geschriebene, eine eidesstattliche Versicherung anfordern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo an alle,

nachdem mir nun quasi das Gleiche untergeschoben wird, habe ich ein wenig in Foren nachges chaut und finde es sehr interessant, wie sich die Fälle über Mainboards bei MF häufen.

Auch ich habe mir eins bestellt, 1 Woche gewartet, alles verbaut und siehe da: es funktionierte nicht. Es zeigte absolut keine Regung. Ich habe schon einige Mainboards + CPUs verbaut (eine halbe Stunde, bevor ich das neu zugesandte einbaute, habe ich mein altes neu verbaut) und noch nie ist mir so etwas untergekommen. Naja gut, vielleicht eine Mangelware, ein Sonderfall, eines unter tausend Mainboards. Ich schicke also das Board zurück und nach einer weiteren Woche erhalte ich dann dann berühmten PIN-Textbaustein:

Bestandsaufnahme: Pn verbogen, CPU-Sockel wurde optisch übeprüft und es liegt
eine mechanische Beschädigung vor.
***** PIN(s) verbogen. *****
Hiermit liegt kein Gewährleistungsfall im Sinne des Gesetzes vor.
zu unserer Entlastung unbearbeitet zurück.


Außerdem erhielt ich zusätzlich noch den folgenden, äußerst hilfreichen, Kommentar:

"Maonboard macht kein Bild"
"komplett"


Schliesst man jetzt von der Sinnhaftigkeit und Aussagekraft dieses Kommentars auf die allgemeine "Überprüfungsroutine" bei MF, wundert es mich nicht, dass mein Mainboard das nicht überlebt hat. Andererseits könnte es auch sein, dass mein Board magische Kräfte besitzt und deshalb selbstständig PINs verbiegen kann.

Dummerweise habe ich vor dem Einbau \ Rückversand keine hochauflösenden Fotos gemacht. Daher werde ich wohl oder übel nun auf meinen 135€ wertigem Schrott hängen bleiben. Mich ärgert es ein wenig, dass ich bei diesen Leuten gleich so viel gleichzeitig bestellt hatte (800€) und ihnen damit noch zusätzlich Geld in den Rachen geworfen habe.

Abschließend kann ich nur SoNichtOderDoch zitieren:

"An einer sauberen Reklamationsabwicklung erkennt man den seriösen Verkäufer, der - meines Erachtens - Mindfactory nicht ist."
 
Kann denn der umgebogene Pin überhaupt ursächlich für den Defekt der Mainboards sein? Wenn nicht verweigert MF die Sachmanghaftung. Da ist es sinnvoll, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären.
 
Klar kann ein umgebogener Pin die Ursache dafür haben, dass das Board kein Bild anzeigt.

Generell "häufen" sich die Fälle auch nicht, sonder werden nun nur häufiger publik gemacht. Jeden Tag erreichen uns Boards, bei denen es mechanische Beschädigungen gibt - der unterschiedlichsten Arten.

Aber ich kann auch hier gerne meine Hilfe anbieten und nach einer PN mit der Kunden- oder Vorgangsnummer, mir das entsprechende Protokoll des Boards einmal anschauen.
 
Hm, welche Bearbeitung erfolgt denn in der RMA-Abteilung, wenn ein Board mit einem Defekt eingesendet wird? Erfolgt dort nach dem Sicht- ein Funktionstest?

Dann kann man dem Einsender wohl nur raten, um ganz sicher zu gehen, vor Versand ein Beweisfoto zu machen.
 
So wie ich das kenne erfolgt ausschließlich ein Sichttest mit Foto. Sobald bei diesem verbogene Pins erkannt werden, wird nichts weiter unternommen, weil das die Beweisführung des Händlers (bei einem eventuellem Streitfall) ad absurdum führen würde.
 
heiner.hemken schrieb:
Kann denn der umgebogene Pin überhaupt ursächlich für den Defekt der Mainboards sein? Wenn nicht verweigert MF die Sachmanghaftung. Da ist es sinnvoll, den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären.
generell nein
der pin darf nur keinen anderen berühren (wegen kurzschluss)

bei für-den-betrieb-notwendigen pins wie cpu sieht es natürlich anders aus
 
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