Pin auf CPU-Sockel verbogen

Jimbei

Cadet 3rd Year
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[gelöst] Pin auf CPU-Sockel verbogen

Hallo an alle. Ich hoffe, dies ist der richtige Bereich dafür.

Ich habe momentan ein mittelschweres Problem. Ich habe mir vor mehreren Wochen durch einen Thread hier einen PC zusammengestellt (die Komponenten rausgesucht). Ich bestellte bald darauf alle Komponenten von verschiedenen Online-Läden, und schlussendlich hatte ich ein paar Probleme, die sich lösen ließen, bis auf dieses: bei dem Mainboard, ASUS P8Z68-V, ist ein Pin auf dem CPU-Sockel verbogen. Dies war meine erste Online-Bestellung von PC-Komponenten.

Den Laden angeschrieben (ich denke, ich sollte den Namen wohl besser nicht erwähnen), sogar eine eidesstattliche Versicherung musste ich ausdrucken und unterschreiben, und das Mainboard zurückgeschickt. Es kam ziemlich schnell zurück (am Abend zur Post gebracht, übermogen früh kam es wieder zurück). Es erfolgte kein Austausch, stattdessen schrieb man mir, dass mehrere (!) Pins physikalisch beschädigt seien und Widerruf nicht geltend zu machen sei. Nun bin ich mir aber sicher, dass nur ein Pin verbogen sei - ich hatte sogar ein Foto gemacht (welches ich dem Online-Laden gegenüber nicht erwähnt hatte). Bisher habe ich das Mainboard noch nicht erneut ausgepackt, seitdem es zurückgekommen ist.

Asus angeschrieben: ich soll erneut den Händler anschreiben, weil der in der Beweispflicht liegen würde. Nun glaube ich aber nicht, dass der nachgeben würde, wenn schon so dreist gelogen wird, aber ich kann's mal versuchen.

Ich habe das Foto angehängt. Konnte leider kein besseres machen.


Was sollte ich nun unternehmen? Wäre es vielleicht möglich, dass es sogar jemanden gibt, der solche Pins gerade biegt, ich es also zu jemandem hinschicken könnte? Der Pin scheint, laut einem Bekannten der den PC für mich zusammenbauen sollte, in der Mitte geknickt zu sein.
 

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Ähm beim Händler Druck machen. Wenn die MB mit verbogenen Pins ankam muss er dieses ersetzen bzw. dir dein Geld zurückgeben. Und der Händler ist in der Beweispflicht! Allerdings bezweifle ich, dass er den ordnungemäßen Ausliefrungszustand belegen kann.
 
Zurückschicken;)

Du hast ein Jahr Garantie, in dieser Zeit liegt immer der Händler in der Beweispflicht. Er muss es dir austauschen oder reparieren;)
 
Ich hatte es ja schon einmal zurückgeschickt, aber die kamen mir dann plötzlich mit mehreren verbogenen Pins oder so... Man darf den Namen des Ladens ja nicht nennen, richtig? Gab aber schon bei einigen anderen Leuten ähnliches dort. Ich hätte eben wenig Lust auf juristisches Geplänkel, falls die sich weigern, das umzutauschen.

Ich kann's halt nochmal zurückschkicken, soll ich da das Foto mit beilegen, ausgedruckt (von wegen mehrere verbogene Pins, vielleicht mit einer Drohung? Seit Wochen kann ich meinen neuen PC nicht in Betrieb nehmen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind nur 6 Monate Beweislastumkehr, in dieser Zeit muss der Verkäufer beweisen, dass der Artikel den Mangel bei Auslieferung nicht hatte.
 
Master1991 schrieb:
Du hast ein Jahr Garantie, in dieser Zeit liegt immer der Händler in der Beweispflicht.

Das stimmt nicht!
Der Händler liegt immer die ersten 6 Monate in der Beweispflicht, danach kehrt sich das um! ;)
 
pass auf... wenn du diesen ganzen ärger nicht möchtest... oder wie auch immer. Pack es ein, schicke es zurück und poche auf deine 14 Tage Rückgaberecht. Dadurch bekommst du dein geld wieder (oder etwa nicht) und kannst dir bei einem anderen händler das mainboard bestellen.
 
Dann musst du wohl per einschreiben mit nem Anwalt drohen. Dann reagieren sie definitiv. Und nenne mal bitte den Shop. Ist dieser bekannt für solche Probleme?

sebi100 schrieb:
pass auf... wenn du diesen ganzen ärger nicht möchtest... oder wie auch immer. Pack es ein, schicke es zurück und poche auf deine 14 Tage Rückgaberecht. .

sollte das eleganteste sein!
 
Du hast 2 Jahre Gewährleistung seitens des Verkäufers mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Das heißt in den ersten 6 Monaten muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Defekt nicht schon vorher da war.

Deshalb kannst du das Mainboard ohne Probleme umtauschen. Such dir einfach mal die passenden Paragraphen aus dem BGB (Google) und mach dem Verkäufer das klar.
 
was ist denn das bitte für ein Händler,schaut mir nach ware 2 Hand aus.
Austauschware.

bestehe auf dein Geld und wechsle denn Händler -- Shop

mfg
 
Die 14-Tage-Rückgaberecht sind halt schon verstrichen in der Zwischenzeit. Kann ich nach wie vor darauf bestehen, da ich das ja ursprünglich in der Zeitspanne von 14 Tagen meldete?
 
Jimbei schrieb:
Die 14-Tage-Rückgaberecht sind halt schon verstrichen in der Zwischenzeit. Kann ich nach wie vor darauf bestehen, da ich das ja ursprünglich in der Zeitspanne von 14 Tagen meldete?

Von daher müssen die das ja annehmen und umtauschen. Sie sind dazu gezwungen sag ich jetzt mal so. Da es innerhalb der 14-Tage gemeldet wurde.
 
Geh zur Verbraucherzentrale und lasse Dich dort beraten. Die können Dir am besten sagen wie Du vorgehen kannst.
 
Jimbei schrieb:
Kann ich nach wie vor darauf bestehen, da ich das ja ursprünglich in der Zeitspanne von 14 Tagen meldete?

Nein, da du ja einen Austausch wolltest und nicht das Board zurückgeben.
 
Schick noch mal eine Mail mit dem Bild als Anhang und dem Hinweis, dass der Händler noch in der 6 Monatigen Beweisphase steckt.

Ich finde, dass so ein Verhalten vom Händler nicht zu tollerieren ist.
 
von welchem versandhändler reden wir hier? niemand kann dir verbieten den namen zu nennen ;)
 
Vielleicht bin ich da etwas naiv in der Hinsicht, aber ich ging davon aus, es könnte eine Anzeige wegen Rufschädigung folgen. Aber hier mal eine Verlinkung per URL-Shotener zu den Geizhals-Händlerbewertungen (Edit: Link entfernt). Man beachte die Bewertung 225 und 249. Ich hätte dort gar nicht bestellt, aber zu dem Zeitpunkt vor ca. 3 Wochen war der Online-Shop der einzige, der das Mainboard sofort lieferbar hatte.

@kisser: Ich habe mich vielleicht schlecht ausgedrückt. Ich will das Board ja nicht unbedingt zurückgeben, ich will einfach ein neues funktionierendes.
 
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@M-X: Dafür verfluche ich mich bereits selbst, dass ich nicht eine Woche (oder gar 2) warten wollte. War auch meine erste Bestellung bei Online-Shops (was PC-Komponenten angeht), dachte, das eine Mal würde es schon gut gehen (habe da nicht die Bewertungen im Detail gelesen, nur den Bewertungsdurchschnitt angeschaut gehabt).
 
Zuletzt bearbeitet:
lies dir mal folgendes durch:
http://www.mubk.de/bildungsgaenge/bs/pk/faecher/bw/kap7/bw07_51.htm

insbesondere:

Nachdem die mangelhafte Lieferung (Schlechtleistung) rechtzeitig beanstandet wurde, hat der Käufer folgende Rechte:

Nacherfüllung (§ 439 BGB)
Dabei hat der Käufer die Wahl zwischen einer Nachbesserung und einer Neulieferung. Der Verkäufer kann die Nachbesserung und/oder Neulieferung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden (§ 439 Abs. 3 BGB). Der Nacherfüllungsanspruch gilt ebenfalls für geringe Mängel und auch dann, wenn der Verkäufer den Mangel nicht verschuldet hat (verschuldensunabhängig).
 
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