Kaufvertrag iPhone 4

B.e.n.n.y

Cadet 4th Year
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Jan. 2010
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91
Hallo Leute,

ich bin bei einer Sache noch sehr skeptisch.


Ich weiß, dass dieses Thema nicht wirklich in dieses Forum passt aber es ist wirklich dringend und ich hoffe mir kann vllt. Trotzdem jemand helfen. Das wäre einfach TOP!

Also…

Mir wurde über eBay-Kleinanzeigen ein iPhone 4 zu einem absoluten TOP-Preis angeboten. Da es nur eBay-Kleinanzeigen ist bin ich mit der Kaufabwicklung noch nicht per DU. Der Verkäufer hatte mir vorgeschlagen einen Kaufvertrag auszustellen um die Transaktion für beide Seiten Sicher durchzuführen. Außerdem hat er schlechte Erfahrungen mit der Nachnahmesendung gemacht und bat mich mit einem Kaufvertrag die ganze Sache abzuwickeln. Was ich noch erwähnen sollte ist, dass ich den Verkäufer bat auch das Rückgaberecht im Vertrag zu erwähnen. Das tat er auch sofort ! Für mich schon sehr positiv und Kooperativ.

Meine Fragen dazu:

Ab wann ist solch ein Kaufvertrag gültig?
Wie bin ich abgesichert falls die Ware nicht der Beschreibung entspricht?
Gilt er auch wenn er einfach per Mail zugeschickt wird und keine Unterschrift enthält?

Mir geht ees einfach darum das dieser Vertrag wasserdicht ist und ich später nicht mein Geld ohne Ware los werde.

Ich bedanke mich für die Antworten im Voraus ;)
Ihr seid echt eine Hilfe!

Grüße,
B.e.n.n.y
 
Zuletzt bearbeitet: (Type fail.)
Ein Kaufvertrag kommt bei 2 übereinstimmenden Willenserklärungen auch ohne einen schriftlichen Vertrag zu Stande, da kein Formzwang besteht.
Deswegen ist das nur Augenwischerei und du bist keinesfalls sicher vor einem Betrüger.
Ich würde vorschlagen Nachnahmen, trotz seiner schlechten Erfahrungen oder Abholung.
 
Über Ebay-Kleinanzeigen hört man eigentlich fast nur schlechtes. Er soll es bei Ebay mit Paypal als Sofortkauf einstellen und die Gebühren teilt ihr euch, ist wesentlich sicherer. Bei so einem Betrag spielen doch 20 Euro mehr oder weniger keine große Rolle.
 
DA es ein Privatkauf ist, gibt es keine Garantie, und ich denke auch nicht das da das Rückgaberecht greift. Man kann viel reinschreiben.

Nur über Mail würde ich das auch nicht machen. Eine Unterschirft sollte mindestens drauf sein. Besser wäre es wenn noch ein Dritter unterschreibt als Zeuge.

Ich würde Ihn fragen ob du nicht nur eine Anzahlung machen könntest, und wenn die Ware dem entspricht was du dir vorgestellt hast, kannst du ihm den Rest zahlen, und wenn nicht kann er sich die Anzahlung behalten.

Anzahlungen sind meistens 20% des Gesamtpreises.

Oder du zahlst es über PAyPal. Ich denke die haben ein Käuferschutz.

Wenn du eine Banküberweisung machst, kann die Bank innerhalb von 5 Werktagen das Geld auch zurücküberweisen ohne viel drum herum.
 
Selbst Nachnahme ist da doch nichts wert. Gab die Tage doch gerade jemanden der nen Päckchen Sauerkraut in seinem Karton vorfand.
Extrem guter Preis ist doch auch bedenklich. Sonst einfach mal ins BGB ab § 433 nen Blick werfen, dort ist alles entscheidende zum Kaufvertrag zu finden (gesetze-im-internet.de).

Edit: Auch das mit der Anzahlung ist gefährlich, für den Käufer sind ggf. zwar nur 20% des Geldes weg. Als Verkäufer würde ich mich da auch nicht drauf einlassen, dort ist man im Zweifel für 20% des Geldes auch noch den Artikel los.
 
Zuletzt bearbeitet:
@LAZZARUS:

Wie bitte willst du das Geld von der Bank wiederbekommen, wenn du es selbst überweist?
Vllt. ist das bei euch in Österreich so, aber in Deutschland geht das nicht, zummindest ist mir keine Bank bekannt, die das macht und ich kenne jetzt auch nicht die Rechtsprechung dazu.
Garantie/Gewährleistung kann per Vertrag ausgehandelt werden und wenn er auch ein Rückgaberecht gewährt ist das die Sache des Verkäufers.
Zudem gibt es in Deutschland ein Gewährleistungsanspruch für Gebrauchtwaren gemäß BGB, welcher auf 1 Jahr beschränkt ist.
Vertraglich kann natürlich jederzeit was anderes ausgehandelt werden.

@robafella:

Er kann das Paket ja im Beisein des Postboten öffnen und dann immer noch die Annahme verweigern.
 
Finger weg!!!

Sei doch nicht so naiv. Wieso bietet er wohl über eBay-Kleinanzeigen ein solches Schnäppchen an, wenn er es über eBay zu einem höheren Preis verkaufen kann?.... Genau, weil es bei eBay-Kleinanzeigen viel leichter ist, zu betrügen.

Was bringt dir denn bitteschön der Vertrag, wenn es diese Person letztendlich nicht gibt und er dich nicht beliefert? Da haste von deinem Vertrag auch nichts.

Ich persönlich würde bei solchen Artikeln die Finger von eBay-Kleinanzeigen lassen...
 
@ratzfatz23:

Ein Kaufvertrag kommt sehr wohl zu Stande.
Aber es heißt hier wirklich Finger weg, sonst überweist du dein Geld ohne eine Gegenleistung zu erhalten.
 
Danke für die bisherigen Antworten.

Nun habe ich ihm vorgeschlagen das ganze über eBay abzuwickeln und er hat eingewilligt. Inwiefern bin ich dort abgesichert wenn auch kein paypal im spiel ist?

Und was ist wenn ich ihm einfach was auf das Paypalkonto überweisen würde ohne ebay zu nutzen (und wenn er paypal hätte) wie sieht es dann mit käuferschutz aus wenn ich auf Deutsch gesagt "verarscht" werde?
 
Zuletzt bearbeitet: (type fail again)
Ein Screenshot von einer abgebrochenen Auktion als Beweislage? Da dürfte der Screenshot von einer Email hilfreicher sein.
 
Lass es doch einfach sein und kaufe das iPhone aus seriöser Quelle. Da kannst du dir sicher sein die bestellte Ware zu bekommen und ggf. Garantieansprüche geltend zu machen.
 
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