News Account-Sharing: Netflix erklärt, wie das Teilen verhindert werden soll

Cika schrieb:
Eigentlich kein großer Unterschied, aber bitte, falls dass der Punkt ist, der dich daran hindert die Frage zu beantworten:
Ersetze "kaufen" mit "mieten".
Dann kaufst du dir eben das Recht die GraKas zu benutzen und nicht die GraKas selbst.
Ansonsten auch gerne das Mietwagen-Beispiel aus Beitrag #813 nehmen (wo du auch nur das Recht kaufst, die Autos zu fahren und nicht die Autos selbst)
Der Mietvertrag läuft auf mich, weil ich ihn mit ANBIETER gemacht habe.
Ich darf Leute mitnehmen, kein Ding. Wenn jemand eine andere Strecke fährt, als ich,
braucht er ein eigenes Auto. :)
Entweder miete ich mir einen Kleinwagen, muss dafür aber auch belüftete Sitze verzichten,
oder ich habe meine Sitze, dafür ein größeres Auto.
Da gibt es ein schönes Sprichwort: Einen Tod muss man sterben.
 
22428216 schrieb:
Entweder miete ich mir einen Kleinwagen, muss dafür aber auch belüftete Sitze verzichten,
oder ich habe meine Sitze, dafür ein größeres Auto.
Beispiel also nicht gelesen 😐
Entweder ich miete mir Paket mit einen VW Golf oder ich nehme mir ein Paket, bei dem ich vier Porsche GT3 bekomme.
Den einen GT3 kann ich fahren, den anderen dürfen aber nur Haushaltsmitglieder fahren.
Wenn ich alleine wohne, muss ich, wenn ich GT3 fahren will, also 4 Autos mieten von denen dann 3 ungenutzt rumstehen, die ich aber trotzdem bezahlen muss.
Wenn man es dann aber wagt, das Preismodell des Vermieters zu kritisieren, ist man direkt ein Schmarotzer oder gleich der Teufel in Person 🤷‍♂️
 
Also wenn das nur per W-Lan geht, dann hab ich ein Problem. Netflix wird nur auf einem PC im Haus benutzt und der hat kein W-Lan. Das wäre nicht unlösbar und relativ einfach gelöst.

Allerdings krieg ich dort wo der PC steht absolut kein W-Lan Signal. Und um teuer Geld Verstärker kaufen kommt ganz sicher nicht in Frage.

Fazit, muss es W-Lan sein, dann auf Wiedersehen Netflix.
 
cyberpirate schrieb:
Und wenn jetzt jeder dieser Dienste mal eben die Preise, wie auch immer, erhöht, wird man das sicherlich auch merken, vor allem die Personen, die, warum auch immer, am Ende des Monats nicht gerade die Hunderter übrig haben, was laut Zeitungsberichten wohl in der aktuellen Zeit die Mehrheit ist.
Vielleicht müssen solche Leute dann nicht 4 Abos gleichzeitig abschließen?
 
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Cika schrieb:
Die Sache ist doch eher die, dass du Blödsinn behauptet hast, den du nicht belegen kannst und dich jetzt davor drückst dass auch zuzugeben.
Bleibe bitte höflich. Beleidigungen sind hier nicht angebracht.
Cika schrieb:
Tut mir ja leid, dass ein Golf nur 50€/Tag kostet und ein GT3 eben 400€/Tag,
Ein HD-Stream kostet bei Netflix aber nicht fünf Euro und vier UHD-Streams 4x 40€, soviel zum Thema unrealistische Preisbeispiele.
Ich habe daher eher den Eindruck, dass Du keinen Weg findest um aus Deiner Nummer wieder sauber herauszukommen.
 
22428216 schrieb:
Wie sieht denn ein solches Zitat aus?
"Jammer, Jammer Jammer JAMMER!!"?
Ein sinngemäßes
"Wie kann Netflix mir das nur antun q.q was soll ich denn jetzt machen??? Ich hab Anspruch auf das Teilen meiner streams und das nehmen die mir jetzt einfach weg q.q" würde mir reichen.

Denn das wäre Gejammer.
Bei allem anderen solltest du vllt überlegen, ob nicht doch berechtigte Kritik an dem gebahren Netflix' ist.

Da ich dir jetzt deine Frage beantwortet habe, beantwortest du mir jetzt hoffentlich auch meine. (Gemessen an deinem bisherigen Antwortverhalten: (x) for doubt.)
Ergänzung ()

Incanus schrieb:
Ein HD-Stream kostet bei Netflix aber nicht fünf Euro und vier UHD-Streams 4x 40€, soviel zum Thema unrealistische Preisbeispiele.
Du hättest seine Frage also beantwortet, wenn er als Beispiel für die Mietwagen gebracht hätte:
"Ein Fiat 500 für 120€;
Zwei VW Golf für 195€;
Vier Mercedes C63S AMG 270€", korrekt?

Dann beantworte mir doch bitte seine Frage anhand des obigen Autovermietungsbeispiels :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche Frage denn? Ich bin doch auf alles eingegangen, nur werden immer mehr nicht zutreffende Beispiele genannt und wenn sich deren Sinnhaftigkeit nicht erweist wieder umgeschwenkt.

Das Thema ist aber auch schon zigfach durch und totgeritten. Die derzeitigen Vertragsbedingungen sind eindeutig und klar, entweder hält man sich dran oder man kündig.
 
Creeping.Death schrieb:
In Großbritannien ist Password-Sharing inzwischen sogar illegal.
Interessanter, danke dafür :) Aber ich weiß schon wieder, warum ich winfuture nicht leiden kann :D
Als Artikel ist es einfach nicht ausführlich genug geschrieben, da es zu viele Fragen offen lässt:

Am Anfang heißt es:
"Doch in Großbritannien hat die zuständige Behörde eine neue Richtlinie veröffentlicht, in der sie diese Praxis sogar als strafrechtlich relevant einstuft. "
Am Ende heißt es von der IPO:
"Es gibt eine Reihe von straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen, die im Falle der gemeinsamen Nutzung von Passwörtern anwendbar sein können, wenn die Absicht darin besteht, einem Nutzer den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken ohne Bezahlung zu ermöglichen. [...] Diese Bestimmungen können je nach den Umständen die Verletzung von Vertragsbedingungen, Betrug oder sekundäre Urheberrechtsverletzungen umfassen."

Das heißt nicht, dass Passwort-Sharing illegal ist. Das heißt lediglich, dass Passwort-Sharing ein Mittel sein kann, um etwas illegales (oder eben auch nur eine zivilrechtliche folge haben kann, oder eben auch gar nix.) zu tun, und diese Illegale Aktivität wiederum bestraft wird.

Der Unterschied ist mir aus folgendem Grund wichtig: GB gibt als Beispiel Betrug und sekundäre Urheberrechtsverletzung. Was letzteres von beiden sein soll, kann ich dir ehrlich gesagt nichtmal sagen. Insbesondere nicht, ob wir das in DE in der Form auch so haben. (Vllt weißt du da mehr?)

Wie betrug in GB definiert ist weiß ich nicht. Aber ich weiß, wie er in DE definiert ist:
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, [...]"
Wir haben hier also mehrere Punkte:
1. Rechtswidriger Vermögensvorteil
2. Schaden am Vermögen eines anderen
3. Vorspiegelung falscher Tatsachen bzw. Entstellung/Unterdrückung wahrer Tatsachen.
Ich glaube nicht, dass alle drei Punkte in diesem konkreten Netflix-Fall so offensichtlich sind, dass man hier ganz klar von einem Betrug sprechen kann.
Aka: ich wäre mir nichtmal sicher, ob das in DE überhaupt in der Form so kommen kann wie in GB.
Ergänzung ()

Da alles, was ich darauf zu sagen habe, schonmal gesagt wurde, antworte ich jetzt einfach nurnoch mit Zitaten. Vllt fällt dir dann auf, dass sich das "totgerittene" Thema insbesondere deswegen fortsetzt, weil es hier im thread nicht selten darum geht, seine moralische Überlegenheit zur Schau zu stellen:

Incanus schrieb:
Welche Frage denn?
Cika schrieb:
Kann ich nun die Aussage treffen, wie viel es kostet einen einzigen GT3 zu mieten und ob der Vermieter mir einfach mal so einen zusätzlichen GT3 als Bonus "schenkt" oder ob ich den nicht sowieso schon mitbezahle?
Auf welcher Grundlage kann ich diese Aussage treffen, wenn ich die Kosten für den Vermieter nicht kenne?
Cika schrieb:
Hast du konkrete Zahlen, was für Kosten für Netflix entstehen, wenn ein Durchschnittsuser in seinem UHD-Abo nur einen Stream nutzt?
Cika schrieb:
Wie sind die Kosten für den einzelnen UHD-Stream?
Wenn du es nicht weißt, auf welcher Grundlage kannst du dann behaupten, dass die Streams Bonus sind und nicht im Preis enthalten sind?



Incanus schrieb:
Die derzeitigen Vertragsbedingungen sind eindeutig und klar, entweder hält man sich dran oder man kündig.
Bonanca schrieb:
Ja, und? Wer behauptet das Gegenteil? Oder geht es dir darum Meinungspolizei zu sein und anderen untersagen zu wollen, was sie gut und schlecht finden dürfen?
Weil anders kann ich mir diese Posts nicht mehr erklären.
 
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Das Problem ist hausgemacht. Wer so eine komische Preisstruktur anbietet muss sich über Sharing nicht wundern.
Wenn jemand der alleine wohnt und in 4k gucken will aber einen haufen gleichzeitige streams mit kaufen muss, wird er die natürlich versuchen an freunde weiter zu leiten.
Einfacher wäre es die anzahl gleichzeitiger streams unabhängig von der übertragenen Qualität buchbar zu machen.
So kann dann jeder selber entscheiden was er braucht.

Und wie wird überhaupt festgelegt was das Heimat wlan ist? Werden da mac adressen gesammelt? Was macht mein tv wenn er per lan kabel angeschlossen ist. Was ist denn wenn ich meinen router austauschen muss. Fragen über Fragen
 
Zuletzt bearbeitet:
X2k_ schrieb:
Das Problem ist hausgemacht.
Wahre Worte.
Nicht nur über die momentan angebotenen Abos sondern auch einfach über die technische Umsetzung.
Wenn Netflix untersagt Accounts zu sharen dann sollen sie es auch technisch unterbinden.
Warum das so lange gedauert hat bis sie jetzt so eine Funktion einführen zeigt nur, dass es bisher klar geduldet wurde.
Ich als mündiger Kunde schließe ein Abo ab und werde versuchen den größtmöglichen Vorteil daraus zu ziehen.
 
Bonanca schrieb:
Da alles, was ich darauf zu sagen habe, schonmal gesagt wurde, antworte ich jetzt einfach nurnoch mit Zitaten.
Das kann ich auch:
Creeping.Death schrieb:
Netflix gibt die Geschäftsbedingungen vor. Wer diese nicht akzeptieren kann oder will muss eben kündigen.

Ich verstehe ja, dass es den Leuten stinkt, dass sie in naher Zukunft eventuell mehr für ihr Abo zahlen müssen, aber es so hinzustellen, als wäre man ja "im Recht" ist bestenfalls Grundschul-Logik.

Aber man hat damit geworben...
Selbst wenn das so sein sollte, Meinungen (wie auch Vertragsbedingungen) ändern sich. Meine Freundin aus der 8. Klasse und ich haben uns auch die "ewige Liebe" versprochen. Die Ewigkeit hat 8 Monate gedauert.

Aber ich zahle die zusätzlichen Streams mit...
Hauptsächlich bezahlst du die höhere Qualität in Bild und Ton. Die zusätzlichen Streams kannst du - gemäß den aktuell gültigen Vertragsbestimmungen - nutzen oder es bleiben lassen. Du benötigst die vielen Streams aber gar nicht? Dein Problem (wenn du es als solches siehst).

Aber es entsteht Netflix ja kein Schaden, wenn Abos geteilt werden...es ist ja nur ein digitales Gut ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen...
Totaler Quatsch. Sowohl Netflix als auch die Studios (bei nicht eigenproduzierten Titeln) "leben" davon, dass Menschen, die den Inhalt sehen wollen auch dafür bezahlen. In einem Haushalt wird das Teilen jedoch erlaubt. Sharing mit Anderen nicht.

Netflix zeigt doch eh nur noch Schrott, Serien werden nach einer Staffel abgesetzt, alles "woker" Schwachsinn...
Das ist eine legitime Meinung. Da kann ich überhaupt nicht dagegen einwenden.
Aber nur weil es (dank Password-Sharing) bisher billig war, konnte man sich solchen "Müll" antun? Was sagt das über solche Menschen aus?

Die anderen Streaminganbieter sind viel besser...
Dann geh doch zu Netto!
 
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Bonanca schrieb:
Als Artikel ist es einfach nicht ausführlich genug geschrieben, da es zu viele Fragen offen lässt:
Die Quelle ist dort doch angegeben:
https://torrentfreak.com/uk-govt-ne...is-illegal-potentially-criminal-fraud-221219/

Vereinfacht ausgedrückt? Wenn du dir eine CD kaufst, dann erwirbst du ein Recht die darauf befindliche Musik zu hören und der Urheber wird vermutlich auch kein Problem damit haben, wenn du sie in deiner Wohnung abspielst. Spätestens aber dann, wenn du vorhast sie öffentlich abzuspielen verstößt du gegen das Urheberrecht, für öffentliches Aufführen hast du nämlich nicht bezahlt.

Nach dem gleichen Schema läuft wohl das Gesetz in UK. Ein Kennwort weiter zu geben ist vom Prinzip damit gleichzusetzen, denn der "Mitnutzer" greift auf Inhalte zu für die er nichts bezahlt hat und für die der Kontoinhaber kein Recht erwarb.
 
Zuletzt bearbeitet:
Creeping.Death schrieb:
aber es so hinzustellen, als wäre man ja "im Recht" ist bestenfalls Grundschul-Logik.
Wenn ich deine Zitate in die SuFu eingebe, finde ich seltsamerweise nur den einen Beitrag hier im thread von dir.
Von wo stammen denn diese Zitate?

Creeping.Death schrieb:
Netflix gibt die Geschäftsbedingungen vor. Wer diese nicht akzeptieren kann oder will muss eben kündigen.
Bonanca schrieb:
Ja, und? Wer behauptet das Gegenteil?



xexex schrieb:
der Urheber wird vermutlich auch kein Problem damit haben, wenn du sie in deiner Wohnung abspielst.
Und in Deutschland darf der Urheber damit keine Probleme damit haben, solange deine Wohnung nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist.

xexex schrieb:
Spätestens aber dann, wenn du vorhast sie öffentlich abzuspielen verstößt du gegen das Urheberrecht, für öffentliches Aufführen hast du nämlich nicht bezahlt.
"Der Begriff der Öffentlichkeit beinhaltet eine Mindestschwelle von Personen, eine kleine Mehrzahl von Personen genügt nicht (vgl. EuGH, 26. April 2017 - C-527/15, Rn. 44), d.h. eine allzu kleine oder gar unbedeutende Mehrzahl von Personen ist von der Einstufung als „Öffentlichkeit“ auszuschließen (EuGH, 31. Mai 2016 - C-117/15, Rn. 43).
[...]
Eine Öffentlichkeit liegt auch nicht vor, wenn eine persönliche Verbundenheit zwischen den Beteiligten besteht (siehe Persönliche Verbundenheit, Rz.4). "
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=8&find=Auff%FChrungsrecht__%D6ffentlichkeit

xexex schrieb:
Ein Kennwort weiter zu geben ist vom Prinzip damit gleichzusetzen
Na dann ist doch super dass eine allzu kleine Mehrzahl von Personen keine Öffentlichkeit ist und damit nicht darunter fällt :)

xexex schrieb:
denn der "Mitnutzer" greift auf Inhalte zu für die er nichts bezahlt hat und für die der Kontoinhaber kein Recht erwarb.
Das ist genau der Punkt, um den es hier in der Diskussion doch geht :D
Darf Netflix dir diese Art der Verwendung (nach deutschem Recht) untersagen?
 
Bonanca schrieb:
Wenn ich deine Zitate in die SuFu eingebe, finde ich seltsamerweise nur den einen Beitrag hier im thread von dir.
Von wo stammen denn diese Zitate?
Jetzt stell dich doch bitte nicht absichtlich blöd.

Das sind keine Copy&Paste Zitate und das ist dir (hoffentlich) schon vor deiner (angeblichen) Suche klar gewesen.
Alle diese Aussagen findest du jedoch in diesem Thread. Teilweise sogar mehrfach wiederholt.
 
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Creeping.Death schrieb:
Alle diese Aussagen findest du jedoch in diesem Thread. Teilweise sogar mehrfach wiederholt.
Stell dich doch bitte nicht absichtlich blöd.

Für all diese Aussagen möchte ich gerne genau, wo die in der Form getätigt worden sind, damit ich mir da ein Bild von machen kann.
Deswegen ist die Zitatfunktion in diesem Forum so aufgebaut, wie sie ist.
Ich möchte nämlich gerne unterscheiden können, welche Argumente tatsächlich lohnenswert sind angesprochen zu werden - und welche eh nur Strohmänner sind.
 
Bonanca schrieb:
Na dann ist doch super dass eine allzu kleine Mehrzahl von Personen keine Öffentlichkeit ist und damit nicht darunter fällt
Du versuchst hier jetzt das deutsche Recht anzuwenden, es ging aber um die gesetzliche Regelung in UK. Mit einer kleinen Änderung in der deutschen Gesetzgebung, wäre das genauso hier umsetzbar.

Bonanca schrieb:
Das ist genau der Punkt, um den es hier in der Diskussion doch geht :D
Darf Netflix dir diese Art der Verwendung (nach deutschem Recht) untersagen?
Nein! Darum ging es weder hier noch in UK. Es geht darum was "nur" ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und was eine Straftat ist. In UK kann das nun als eine Straftat ausgelegt werden, gegen die Nutzungsbedingungen von Netflix verstößt es überall auf der Welt.

Der Unterschied ist dabei simpel, hierzulande wirst du nur aufgefordert eine Sharing Gebühr zu entrichten oder dein Konto wird gesperrt, in UK kriegst du unter Umständen eine Strafanzeige oben drauf.
 
xexex schrieb:
Du versuchst hier jetzt das deutsche Recht anzuwenden, es ging aber um die gesetzliche Regelung in UK. Mit einer kleinen Änderung in der deutschen Gesetzgebung, wäre das genauso hier umsetzbar.
Was wären das denn für "kleine Änderung" dass im Fall des Passwort-Sharings Betrug ein Tatsbestand werden könnte?

Desweiteren Versuche ich überhaupt nicht das Recht anzuwenden, ich habe versucht zu erklären, wo anscheinend Unterschiede zum GB-Recht bestehen.
Da bin ich wohl trotz meiner 3 Absatz langen Ausführung daran gescheitert, dir das zu vermitteln.


xexex schrieb:
Es geht darum was "nur" ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und was eine Straftat ist.
Nö, es geht darum, oh der Kontoinhaber das Recht hat, den Account / das Passwort zu teilen. Hast du sogar selber so formuliert, schon vergessen? Hier als Erinnerung:
xexex schrieb:
für die der Kontoinhaber kein Recht erwarb.



xexex schrieb:
gegen die Nutzungsbedingungen von Netflix verstößt es überall auf der Welt.
Und Nutzungsbedingungen können landesabhängig rechtswidrig sein.
Wir können uns jetzt gerne über die Formulierung streiten, ob man gegen ungültige Nutzungsbedingungen verstoßen kann; Aber identisch formulierte Nutzungsbedingungen können nunmal in einem Land wirksam sein und in einem anderen nicht.
Oder zweifelst du das gerade an?
 
Bonanca schrieb:
Nö, es geht darum, oh der Kontoinhaber das Recht hat, den Account / das Passwort zu teilen.
Das recht "hat" er nicht, das Recht kann er einzig und alleine vom Rechteinhaber bekommen.

Bonanca schrieb:
Und Nutzungsbedingungen können landesabhängig rechtswidrig sein.
Falsch! Es ist ein Hausrecht! Der Anbieter kann sie auslegen wie er es möchte und dein Konto sperren. Netflix hat keine Verpflichtung dir gegenüber dich als Kunde zu akzeptieren, wenn du mit deren Bedingungen nicht einverstanden bist.

Rechtswidrig ist nichts daran. Wenn Netflix sagt du darfst die Filme nur noch auf dem Klo schauen, verstoßen sie nicht gegen irgendein Gesetz. Einzig die Erfassung der Daten ob du wirklich auf dem Klo sitzt, könnte sich problematisch erweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die "Originals" sind jetzt mMn nicht so stark, dass man davon ausgehen kann dass die Leute schon irgendwie dabei bleiben. Man muss doch auch mal realistisch bleiben. Man tut sich doch keinen Gefallen damit, wenn man im Grunde aktuell nur noch über wenig gute Originals verfügt, dafür dann aber die zahlungswilligen Kunden mit derartigen Gängelungen noch vergrault. Man braucht sich doch nichts vormachen: Dienste wie Netflix profitieren doch vor allem von "fair, schnell, legal, problemlos, gute Qualität". Je weniger davon zutrifft umso mehr Leute werden sich wieder der Piraterie zuwenden.
 
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