Ärger mit Gigaybte RMA- Mainboard Defekt und züruckgekommen Defekt...

pookpook

Commander
Registriert
Juni 2005
Beiträge
2.983
[Bitte fülle den folgenden Fragebogen unbedingt vollständig aus, damit andere Nutzer dir effizient helfen können. Danke! :)]

1. Nenne uns bitte deine aktuelle Hardware:
(Bitte tatsächlich hier auflisten und nicht auf Signatur verweisen, da diese von einigen nicht gesehen wird und Hardware sich ändert)
  • Prozessor (CPU): …5800X
  • Arbeitsspeicher (RAM): …4x8GB Crucial 3200Mhz Cl 16,18,18,36
  • Mainboard: …B550 Gigabyte Aorus Pro AC
  • Netzteil: …Corsair TX850M
  • Gehäuse: …Sharkoon D 7000 Grün
  • Grafikkarte: …Powercolor Hellhound 7900XT
  • HDD / SSD: …Samsung 970 Pro 2TB NVME
  • Weitere Hardware, die offensichtlich mit dem Problem zu tun hat(Monitormodell, Kühlung usw.):

2. Beschreibe dein Problem. Je genauer und besser du dein Problem beschreibst, desto besser kann dir geholfen werden (zusätzliche Bilder könnten z. B. hilfreich sein):
Mainboard ist Defekt

3. Welche Schritte hast du bereits unternommen/versucht, um das Problem zu lösen und was hat es gebracht?
Geschickt über die Händler nach Gigabyte zurückgekommen Defekt


Was kann ich jetzt tun. Ich habe eine neue Asus Strix-F B550 der funktioniert.
Habe das Gigabyte in ein anderen Rechner verbaut und immernoch will es nicht in BIOS kommen. Auf eine Crosshair VI geht es.
Was kann ich jetzt tun. Gigabyte habe ich angeschrieben aber sie meinen die USB 3.0 Intern Stecker war Defekt und ersetzt.
Angeblich laut RMAZettel war es NICHT getetstet!
Soll ich jetzt bei die Händler reklamieren oder zuück nach Gigabyte. Ich habe die Gefuhl wenn ich zurückschicke kommt es wideer Defekt zurück..
Hat eine hier ein Tipp für mich?
Es ist sehr frustrierend und seit Anfang Juli funktioniert es nicht :(
 
Kläre das mit dem Händler. Verweigert er Dienste (Grund ist erstmal nebensächlich) wende dich an Gigabyte mit dem Anhang der kompletten Konversation.
 
Es ist 22 Monate alt Kaufdatum 26.11.2021
Ergänzung ()

Gigabyte habe ich versucht da komme ich nicht weiter.....
 
Bei 22 Monaten müsste Gigabyte für dich zuständig sein.

Dann bei Gigabyte etwas Druck aufbauen. Du hast Rechte und teile denen mit dass du wenn es die Umstände erfordern diese per Anwalt einfordern würdest. Dabei aber sachlich und höflich bleiben. Im Stil einer Drohung kommt man nie weiter.

Du solltest dir natürlich vorher wirklich klar sein dass kein Fehler deinerseits vorliegt.
 
Hilft nur nochmal zurückschicken, mitr defekt wurde nicht behoben. Videolink und Erklärung schicken. Gemäss Gesetz dürfen sie ja 2x versuchen zu reparieren.
Parallel dazu dem Händler den Fall schildern und bescheid geben. Die Gewährleistungsfrist sollte sich meines Wissen nach Verlängern, bzw. steht still. Fehler ist ja noch in der Gewährleistung aufgetreten und wurde nicht behoben
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Syagrius
wichtiger wäre: was hat denn der Händler bei Rücksendung des Boards auf dem Reparaturschein vermerkt? Kein Fehler feststellbar? Mechanisch beschädigt?
 
klingt wie mein Fall ein wenig.
Habe Cyberport angerufen wegen Garantie... Bin gespannt wie es weiter geht hier....Dauert bestimmt min 4 Wochen wieder....

Ich habe es über die Händler gemacht und sie haben es zu Gigabyte geschickt.
Ich habe Gigabyte angerufen nach dem es zurück kam...
 
Um das nochmal klarzustellen: Garantie ist eine freiwillige Leistung, da gibt es kein "der muss 2 Reparaturversuche machen" oder eine Frist setzen. Nach 22 Monaten ist man auch aus der Gewährleistung raus (die Beweislastumkehr ist in jedem Fall da, es sei denn, der Verkäufer ist kulant), bleibt nur noch Garantie.

Und das ist eine freiwillige Leistung!
 
conglom-o schrieb:
Warum sollte er dem Händler Bescheid geben? Dadurch, dass er das Ding schon zu Gigabyte geschickt hat, wird es schwer nachzuweisen, dass der Fehler bereits von Beginn an bestand. Ich hätte es zuerst über den Händler gemacht. Nun muss er sich mit dem Hersteller rum schlagen.
Ergänzung ()


... und das Gesetz bezieht sich auf das Verhältnis zwischen HÄNDLER und Kunde! Nicht einfach Dinge durcheinander werfen! Garantie!=Gewährleistung.

pookpook schrieb:
Ich habe es über die Händler gemacht und sie haben es zu Gigabyte geschickt.
Ich habe Gigabyte angerufen nach dem es zurück kam...
Also hat der Händler ja schon 1x nachgebessert, freiwillig. Also scheinbar war die Beweislastumkehr kein Thema.
yxcvb schrieb:
Nach 22 Monaten ist man auch aus der Gewährleistung raus (die Beweislastumkehr ist in jedem Fall da, es sei denn, der Verkäufer ist kulant), bleibt nur noch Garantie.
Ist man nicht, man hängt in der Beweislastumkehr. Der Händler hat ja schon 1x nachgebessert und der defekt wurde nicht behoben. Das sollte Beweis genug sein.

Letzenendes nur kommunizieren und am Ball bleiben. Und ja, ob das nun nochmal 4 Wochen dauert, ist halt leider normal. In meiner Welt bin ich mit klarer und freundlicher Kommunikation immer weiter gekommen.

Kein Unternehmen will erstmal schlecht publicity und es sitzen am anderen Ende immer Menschen. Da kommt man halt mit Menschlichkeit oft am weitesten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: conglom-o
Habe soviel negatives gelesen über Gigabyte das demnächst ein Asus Kaufe. Tschö Gigabyte
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: pookpook
Mit der durchgeführten Reparatur hat Gigabyte zugegeben das es defekt war... somit geht es nicht um die Frage Gewährleistung oder nicht..

Sondern ob es läuft oder nicht..

Händler erneut anfragen da über ihn der Reparatur Versuch ging.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Azghul0815
UPDATE Mail von Gigabyte aneblich ist die USB intern port Repariert und die Fehler war die USB Intern Port - und jetzt die Grafikkarte ist angeblich Defekt. Komisch dass die Grafikkarte(GTX 1070 von EVGA) in 2 Verschiedene anderen Rechner laüft.
Die Dame der die Email geschrieben hat , hat mein Email nicht gelesen und wieder ein Standard Antwort!
 
Dann jetzt mit Nachdruck auf das mögliche Einschalten eines Anwalts hinweisen. Nur halt ohne Emotionen ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: pookpook und Azghul0815
Habe ich genau gemacht und plötzlich wollen sie die Mainboard nochmal "anschauen"....
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Azghul0815
Es ist immer wieder erstaunlich, wie die Begriffe Gewährleistung und Garantie durcheinander geworfen werden.

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Leistung, die ein Händler seinem Kunden gewähren muß. Der Mangel im Zuge der Gewährleistung muß schon beim Kauf vorliegen. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Der Kunde muß dem Händler nachweisen, das der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat.

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers auf sein Produkt. Der Händler hat mit der Garantieleistung des Herstellers erstmal nichts zu tun. Die Länge der Garantiezeit auf sein Produkt legt der Hersteller fest. Es gibt hier keinerlei gesetzliche Vorgaben bezüglich der Länge der Garantiezeit. Innerhalb der Garantiezeit beseitigt der Hersteller auftretende Defekte an seinem Produkt, sofern es kein Gewährleistungsfall innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung der Händlers ist. Ein Garantiefall ist z.B. ein auftretender Defekt, der erst innerhalb der Garantiezeit auftritt. Wie hier z.B. der angeblich defekte USB Port. Wäre der USB Port z.B. von Anbeginn defekt gewesen, wäre es hingegen ein Gewährleistungsfall (wobei der Kunde dem Händler dann nachweisen müßte, das der Defekt schon von Anbeginn bestanden hat, sollte er den Fehler erst nach 6 Monaten bemerken).

Vielfach wickeln Händler Garantiefälle über den Hersteller ab. Das ist dann aber reine Kulanz der Händler. Sie können ebenso direkt an den Hersteller verweisen.
 
DaBas schrieb:
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Leistung, die ein Händler seinem Kunden gewähren muß. Der Mangel im Zuge der Gewährleistung muß schon beim Kauf vorliegen. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein.
Gewährleistung sind 24 Monate und nach 12 Monaten ist Beweislastumkehr.

Insofern war alles innerhalb der Gewährleistung und durch die Reparatur durch Gigabyte hat sich das mit der Beweislastumkehr erstmal auch erledigt.

abgesehen davon, wenn Gigabyte das aufgrund ihrer Garantie repariert, hat der Händler seiner Gewährleistungspflicht Folge geleistet.

Und viele Händler können die Reparatur bzw. Die Nachbesserung überhaupt nicht während der Gewährleistungszeit durchführen. Deshalb geht das eben oft über den Hersteller oder zertifizierte Servicebuden.
 
Zurück
Oben