AMD rewards, Konto als Teenager möglich, evtl. Fallstrick?

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Hi,

tragen uns mal hier in der AMD Rubrik ein, hoffe das ist ok.

Wenn der Junior die Tage ne berechtigte GPU verbaut und sich mit korrekten Daten bei AMD anmeldet dürfte die Minderjährigkeit kein Hindernis sein?

Es werden ja Name und Geburtsdatum abgefragt bei Kontoeröffnung, korrekt eingetragen, ein Klick auf den Link zu den TOS führt zu eben jenen, englischsprachig, wo im Reiter Kids von unter 16 solle man bzgl. Käufen, Emails etc die Eltern fragen die Rede ist.

Sprich zwischen 17 und 18 alles korrekt angegeben sollte er sich da beruhigt den Promocode eintragen und auf seine Games/Keys warten können hm?

Die gibt es ja erst zu Release, dass ihm da zwischenzeitlich jemand von AMD den unter 18, Tschüss Bonusgames Hammer schwingt dürfte man anhand der TOS ausschließen?

Thema Geschäftsfähigkeit und hier, daher finde ich die Frage jetzt nicht so uninteressant.

Gruß
 
Solange er nichts kauft, gibts doch auch niemanden der potentiell klagt (das wärst dann eh du). Insofern ist das alles kein Ding. Geschäftsfähig ist er ja mit seinen 17 Jahren. Und ansonsten: Einfach das Geburtsjahr so ändern, dass er 19 ist und gut ists. Meinst ernsthaft, dass dies irgendwer kontrolliert? :D
 
ja ich kenne das nur so dass sich Verkäufer durch Nichtverkäufe an bedingt geschäftsfähige Minderjährige vor ner Rückabwicklung durch die Eltern schützen

aber wenn hier bei Kontoerstellung und korrekten Daten kein rotes Banner aufpoppt oder gar weitere Schritte zum Abschluss ausgegraut werden geh ich auch davon aus dass es passt

auf lange Sicht ist es schon korrekter gescheite accs mit anständigen Daten zu haben was

wussten es eben nicht

bei Origin kannste unter 18 nicht mal a way out joinen , bei Steam juckt es keine Sau, usw usf
 
rg88 schrieb:
Geschäftsfähig ist er ja mit seinen 17 Jahren.
Beschränkt geschäftsfähig, § 106 BGB. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ist man voll geschäftsfähig.
 
Warum so kompliziert? Meine Tochter hat auch nen Steam Account, Origin Account usw. Die Accounts habe aber ICH eingerichtet und somit kann ich auch kontrollieren was wie wo und wann passiert. Wenn du deinem Nachwuchs einen Acc einrichtest kannst du ja trotzdem bestimmen, ob er überhaupt was kaufen kann oder nicht.

mfg
 
kurzum:

Zitat:
Rules for Kids (Under Age 16)
If you are under 16, you should ask your parents or a guardian before you:
  • E-mail the Site, or ask us to e-mail anything to you;
  • Send in any information;
  • Enter any contest or game that requires information about you or offers a prize;
  • Buy anything online.


ich sag mal, that's what he did hm.

Thema durch
-Spectre- schrieb:
Beschränkt geschäftsfähig, § 106 BGB. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ist man voll geschäftsfähig.


demgemäß und in Einklang mit AMD TOS BGB§107
Ergänzung ()

schiz0 schrieb:
Warum so kompliziert? Meine Tochter hat auch nen Steam Account, Origin Account usw. Die Accounts habe aber ICH eingerichtet und somit kann ich auch kontrollieren was wie wo und wann passiert. Wenn du deinem Nachwuchs einen Acc einrichtest kannst du ja trotzdem bestimmen, ob er überhaupt was kaufen kann oder nicht.

mfg
was soll er bei AMD denn kaufen?

und Steam, Origin etc....17, nicht 13

Wär er so unvernünftig nen FB Acc zu haben würde ich ja sagen schau mal was er da so treibt und kennt, aber sonst doch nicht.
Gehört zum Alter sein Geld unbestimmt verballern zu können, wenn es weg ist ist es weg und wer zu lange gemaßregelt wird fliegt beim Auszug unerfahren auf die Schnauze wenn das doppelte Netz weg ist.
 
NutzenderNutzer schrieb:
ja ich kenne das nur so dass sich Verkäufer durch Nichtverkäufe an bedingt geschäftsfähige Minderjährige vor ner Rückabwicklung durch die Eltern schützen
Der Verkäufer kann problemlos mit beschränkt geschäftsfähigen Personen Verträge abschließen. Aber wenn die gesetzlichen Vertreter keine Einwilligung (§ 107 BGB) oder nach Vertragsschluss keine Genehmigung (§ 108 Abs. 1 BGB) erteilen, hat der Verkäufer Pech gehabt.
 
ja das meine ich doch, wenn Du morgen mit dem Teen wieder im Laden stehst muss er es rückabwickeln
 
NutzenderNutzer schrieb:
ja das meine ich doch, wenn Du morgen mit dem Teen wieder im Laden stehst muss er es rückabwickeln
So sieht es aus.

BTW: ich weiß immer noch nicht was die Frage war :D
 
die Frage war ob bei so Aktionen wenn das Alter denn akzeptiert wird und ein Promocode eingelöst wird, der ja immerhin nen Gegenwert von zwei Spielen hat, hinterher der Anbieter / Initiator der Aktion u18, nix mit den beiden Games abziehen könnte

mal eben hier und halt allgemein interessiert gestellte Frage

nun kommt es mir dass es hier auch nen Politik/Wirtschaft/Recht...Tab gibt im Forum?

falls also ein Mod drüber stolpert und es verschieben mag?)sorry zu spät drauf gekommen
 
NutzenderNutzer schrieb:
die Frage war ob bei so Aktionen wenn das Alter denn akzeptiert wird und ein Promocode eingelöst wird, der ja immerhin nen Gegenwert von zwei Spielen hat, hinterher der Anbieter / Initiator der Aktion u18, nix mit den beiden Games abziehen könnte
und du glaubst echt, dass irgendjemand kontrolliert, wie alt deine kinder sind, wenn sie den code eingelöst haben und zocken?
ist das eine alterskontrolle á la "geben sie ihr geburtsdatum ein". danke das wars? ;)
 
Wobei das mit der schwebenden Unwirksamkeit auch nicht immer gilt. Es gibt da nämlich immer noch § 110 BGB (der sogenannte Taschengeldparagraph) der unter anderem festlegt, daß Geld das ein Minderjähriger ausdrücklich zur freien Verfügung bekommen hat innerhalb der gesetzlichen Regeln frei verwendet werden darf.

Das ist ein kleines Detail das immer wieder gerne bei solchen Diskussionen unterschlagen wird.
 
NutzenderNutzer schrieb:
hinterher der Anbieter / Initiator der Aktion u18, nix mit den beiden Games abziehen könnte
Was sollte der Verkäufer abziehen? Der Vertrag ist zustande gekommen. Er ist zwar schwebend wirksam, jedoch hängt die Unwirksamkeit nur von der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Käufers ab. Sollte der Verkäufer irgendwas mit den verkauften Spielen abziehen wollen, ist es Betrug.
Ergänzung ()

ThanRo schrieb:
Es gibt da nämlich immer noch § 110 BGB (der sogenannte Taschengeldparagraph) der unter anderem festlegt, daß Geld das ein Minderjähriger ausdrücklich zur freien Verfügung bekommen hat
Ja, den gibt es, nur kann der Verkäufer das im Zweifel nicht nachweisen. Das Problem von diesem Paragraphen, er kann nicht pauschal angewendet werden, sondern kann nur bei einer Einzelfallentscheidung herangezogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
ThanRo schrieb:
Wobei das mit der schwebenden Unwirksamkeit auch nicht immer gilt. Es gibt da nämlich immer noch § 110 BGB (der sogenannte Taschengeldparagraph) der unter anderem festlegt, daß Geld das ein Minderjähriger ausdrücklich zur freien Verfügung bekommen hat innerhalb der gesetzlichen Regeln frei verwendet werden darf.

Das ist ein kleines Detail das immer wieder gerne bei solchen Diskussionen unterschlagen wird.
eben

deswegen Fall A:

Kaufpreis liegt bei einem oder zwei Monatstaschengeldern, paar zusammengesparte Mark, klappt wohl

Fall B: höherpreisig, Erziehungsberechtigter mit im Laden, klappt wohl auch

höherpreisig alleine im Laden....dem Händler ist es eben zu höherpreisig)
 
NutzenderNutzer schrieb:
Fall B: höherpreisig, Erziehungsberechtigter mit im Laden, klappt wohl auch
Bei dieser Konstellation wird eine konkludente Einwilligung des Erziehungsberechtigten unterstellt, denn er kann jederzeit eingreifen und den Minderjährigen vom Kauf abhalten bzw. dem Verkäufer die Einwilligung verweigern. Online ist es natürlich schwierig, denn da kann der Verkäufer nicht wissen, ob der gesetzliche Vertreter beim Kauf daneben steht. Also begibt sich der Verkäufer auf sehr dünnes Juristeneis :)
 
Das sind halt immer diese berühmten Einzelfallbeurteilungen wo es dann immer heißt "es kommt darauf an".

Im Fall des Einlösens eine Promocodes der z.B. bei einer Grafikkarte dabei war könnte es auch durchaus sein, daß hier § 107 BGB greift und der Vertrag auch ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam wird.

Begründung: Der Kauf der Grafikkarte durch den Minderjährigen erfolgte ausdrücklich mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und durch das Einlösen des mitgelieferten Promocodes erlangt der Minderjährige lediglich einen rechtlichen Vorteil (bekommt ein oder mehrere Spiele). Die Altersabfrage muß trotzdem erfolgen um mehr oder weniger sicherzustellen, daß hier kein Spiel abgegeben wird obwohl der Minderjährige das erforderliche Alter noch gar nicht erreicht hat. The Witcher 3 z.B. dürfte an einen Minderjährigen nicht verkauft werden.
 
ja im Zweifelsfalle Kohle weg für den Händler ne

danke zusammen und nen schönen Abend noch
Ergänzung ()

ThanRo schrieb:
Das sind halt immer diese berühmten Einzelfallbeurteilungen wo es dann immer heißt "es kommt darauf an".

Im Fall des Einlösens eine Promocodes der z.B. bei einer Grafikkarte dabei war könnte es auch durchaus sein, daß hier § 107 BGB greift und der Vertrag auch ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam wird.

Begründung: Der Kauf der Grafikkarte durch den Minderjährigen erfolgte ausdrücklich mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und durch das Einlösen des mitgelieferten Promocodes erlangt der Minderjährige lediglich einen rechtlichen Vorteil (bekommt ein oder mehrere Spiele). Die Altersabfrage muß trotzdem erfolgen um mehr oder weniger sicherzustellen, daß hier kein Spiel abgegeben wird obwohl der Minderjährige das erforderliche Alter noch gar nicht erreicht hat. The Witcher 3 z.B. dürfte an einen Minderjährigen nicht verkauft werden.


jetzt haste mich auf was gebracht mit der USK)
 
ThanRo schrieb:
es kommt darauf an".
Das ist auch die einzig richtige Antwort wenn es um Rechtsfragen geht :)

Das was du geschildert hast stimmt insoweit, da es sich um zwei verschiedene Geschäfte handelt. Man könnte zwar anders argumentieren, aber hier sehe ich es genau so wie du. Beim Einlösen des Promocodes würde ich auch auf die 1. Alternative des § 107 BGB hinweisen. Und die Altersprüfung wäre dann für den USK und das Jugendschutzgesetz wichtig, das ist dann aber nicht meine Baustelle :)
 
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