Anspruch auf ein neues Gerät ?

Hardwarious

Commander
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Es ist leider wieder so weit, mein Laptop muss wieder in die Garantie, obwohl es vor 2 Wochen schon in der Garantie war . Das ist jetzt das 3. Mal, dass ich es einschicken muss . Nach 2 Tagrn ist die Garantie auch zu ende . Könnte ich mit dem Argument, dass es schon der 3. Fall ist und die Garantie fast um ist(falls Reparatur nicht klappt) , ein neues Gerät verlangen ? Gerät wurde immer direkt zum Hersteller geschickt, deswegen ist Geld zurück glaubr ich nicht möglich . Gekauft wurde es bei Media Markt .
Was meint ihr, wie soll ich morgrn am Telefon mit dem Hersteller reden ? Auf ein Neugerä bestehen ? Bin ich da rechtlich im Recht ?
MFG
 
Wenn es nicht ein Fehler in reparierten Teil ist, kannst du da nur auf Kulanz hoffen. Nach 2 Jahren sind die zu nichts mehr verpflichtet.

Dennoch, wenn du das Thema freundlich ansprichst und deine Bedenken darlegst, kannst du Glück haben, weil die dich als Kunden ja auch nicht verlieren wollen...
 
@
du kannst schon nach 2 Reparaturen in der Garantiezeit ein neues Gerät oder Geldrückgabe fordern.
 
@DerKleine49

warum schreibst Du so einen Unfug?

nach 3 maliger Ausbesserung für ein und denselben Fehler hat man unter Umständen dieses Recht.

Ansonsten gilt was enzor schrieb. Ein Recht drauf hast Du nicht.

Grüße,

Blubbs
 
Ok danke, wenn er es ablehnt, was kann ich dann ak Telefon tun ? Mit einem Anwalt drogen will ich irgendwie nicht, komme ich mir irgendwie blös vor . Also, wenn er sagt sie müssen sich das erst anschauen, soll ich sagen dass ich nur an einem neuen Gerät interessiert bin weil ich die Schnauze voll von dem Gerä habe ?
Also BlubbsDE, habe schon auf paar Seiten gelesen, dass man wirklich das Recht haben soll. Wollte aber nochmal nachfragen wie ich vorgehen soll
 
Frage Ihn höflich ob nicht ein neues Gerät der bessere Weg für beide Teile ist denn das ewiege hin und herschicken verusacht für beide nur Kosten. Sollte er nochmsl reparieren wollen williege ein mit der Zustimmung beim nächsten mal ein neues Gerät zu bekommen. Name Ort Datum Urzeit notieren.
Nach möglichkeit ein Zeuge der mithört für das Nächste mal und dann mit Anwalt ich hoffe Du hast den gesammten Schreibkram aufgehoben. Sofort mit Anwalt drohen kommt bei den Firmen nicht an die lassen das über fixkosten laufen.
 
BlubbsDE schrieb:
@DerKleine49

warum schreibst Du so einen Unfug?

nach 3 maliger Ausbesserung für ein und denselben Fehler hat man unter Umständen dieses Recht.

Außerdem gibt es nur eine Zeitwertgutschrift und nicht den vollen Kaufpreis. Ein Detail, was viele Kunden gerne mal "überlesen".
 
Leider kann es ein "Beim nächsten Einschicken" nicht geben, da die Garantie nach 2 Tage zu Ende gehen wird . Das wird als das letzte mal sein, dass ich es zyr Garantie schicken kann !
 
Das Gerät kann nach dem 3. Reparaturversuch umgetauscht (in ein gleich- oder höherwertiges Gerät) werden oder es kann eine Gutschrift erfolgen. Ich glaube hier hat der Händler die Wahl.
Wobei ich mir aber sicher bin, ist, dass es keine Zeitwrtgutschrift, sondern den vollen Kaufpreis gibt.
Die alte Regelung mit der Nutzungsgebühr wurde 2008 vom EuGH als nicht europarechtskonform bezeichnet und auch der BGH hat im November 2008 diese Regelung gekippt.
Wenn Du morgen das Ding einschickst, bist Du noch inde Garantie. Die Postwege und Reparaturdauer sind nicht Dein Problem.

Obiges gilt für einen Umtausch. Solltest Du vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, gilt dies nicht unbedingt und eine Nutzungsgebühr wäre wahrscheinlich. Da hat sich der EuGH undeutlich ausgedrückt. Könntest es aber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, der dann aber in die zweite Instanz gehen könnte. Verdammte Juristen! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also soweit ich das jetzt verstanden habe, habe ich kein Recht das Geld zu fördern, aber auf einen Umtausch kann ich bestehen ?
 
Das Problem ist, dass das EU-Urteil bei einem Sachtausch gesprochen wurde. Man geht aber davon aus, dass bei Geld-zurück das gleiche gelten würde. Daher meine Vermutung der eventuellen zweiten Instanz.
Hast Du immer alles über den Hersteller laufen lassen oder hat MM Dein Gerät an den Hesteller geschickt?
Wenn MM nichts weiss, können Sie auch kein Geld geben.
Ich würde zu MM gehen, alles schildern und mit Hinweis auf das EU-Urteil nach Tausch oder Geld fragen. Wie gesagt, ich glaube hier hat der Händler die Wahl. Jedenfalls wirst Du hinterher nichts wertgemindertes erhalten, solange Du nicht direkt sagst, dass Du vom Kauf zurücktrittst.
Ein kleiner Hinweis auf das glücklicherweise Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung wirkt oft Wunder.
MediaMarkt lügt auch!
Ich bin doch nicht blöd... ;)

Ach so:: Ja, nach dem 3. Versuch hast Du ein Recht auf Tausch.
 
Zuletzt bearbeitet:
interessant was ihr schreibt. ich habe keine angabe von ihm gefunden, seit wann er das gerät nun wirklich hat. er schreibt nur was von garantie. ich denke eher dass er die gewährleistung meint. das ist eine andere grundlage mein herrschaften ;) falls ich es überlesen haben sollte, so sei mir um diese uhrzeit verziehen. im günstigsten fall liegt der kauf KEINE 6monate zurück. Siehe §§ 437ff BGB.

LG
 
Das Gerä wird nach 2 Tagen 2 Jahre alt . Soviel dazu ! Und ja, alles wurde immer übern Hersteller gemacht, da ich des dann von UPS abholrn lies und der Hersteller hat alle Kostdn übefnommen und die Repearatur dauerte nur 1 Woche. Dedhslb habe ich jedes mal ddn Hersteller direkt kontaktiert . Ich ruf morgen mal beim Hersteller an und schildere die Lage. Kann auf Wunsch mich hier wieder melden und berichten wie es gelaufen ist :)
Ahja, ihr schreibt immer NACH dem 3. Versuch . Aber das ist erst mein 3. Versuch. Habe ich trotzdem Recht auf Umtausch ?
 
Da du immer nur zum Hersteller geschickt hast (und damit seine Garantie in Anspruch genommen hast) ist der zu gar nichts verpflichtet, was nicht evtl. in seinen Garantiebestimmungen steht.

Dein Händler wäre dein Ansprechpartner wenn du im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einen Umtausch machen wollen würdest. Hier kommt aber die Beweislastumkehr zum Tragen: In den ersten 6 Monaten ab Kauf wird davon ausgegangen, dass der Fehler bereits im Keim vorlag, sofern der Händler nicht etwas anderes beweisen kann. Nach den 6 Monaten bist du in der Pflicht nachzuweisen (was oftmals schwierig ist) dass der Fehler bereits im Keim vorlag. Allein hieran wird dein Fall evtl. schon scheitern.

Wird es als Gewährleistungsfall anerkannt, hat der Kunde die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch. Dass der Händler "das Gerät zum Hersteller schicken muss" hat dich als Kunden nicht zu interessieren denn vom Hersteller hast du das Gerät ja nicht gekauft. Du kannst wählen zwischen Austausch oder Reparatur. Der Händler kann einen Austausch ablehnen, wenn ihm dadurch unverhältnismäßig hoher Aufwand entstehen würde - bei großen Händlern mit vielen vergleichbaren Geräten direkt im Lager ist das aber nicht haltbar.
Erst nach dem 3. erfolglosen Versuch des Händlers (!) besteht Anspruch auf Geld zurück.

In kurz:
Direkt zum Hersteller schicken: Die Garantie des Herstellers gilt. Siehe dessen Garantiebestimmungen.
Beim Händler reklamieren: Die gesetzliche Gewährleistung gilt.
 
Kurze Frage:
Ich habe mein Gerät heute online zur Reparatur angemeldet. Morgen (23.02.12) ist die Garantie vorüber. Bis ich ein Schein zum Versenden bekomme und die mir Antworten, ist des bestimmt vorbei . Bin ich trotzdem im Recht, weil ich es noch in der Garantiezeit angemeldet habe, oder ist die Garantie dann vorbei ?
MFG
 
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