Testpilot-Jörg
Cadet 4th Year
- Registriert
- Jan. 2011
- Beiträge
- 100
Hallo!
Ja das ASUS P8P67 sieht schon geil aus. Von den Funktionen ist es auch sehr gut. Es hat aber auch deutliche Nachteile:
° AN-AUS-AN nach Netztrennung, teilweise sogar noch mehrfache Neustarts
° Freezes sporadisch, die ich anfangs auf die Crucial C300 schob
° Ab und an werden USB-Geräte nicht erkannt
° B2 Stepping BUG
Nun habe ich das Board ja bei einem ASUS-ONLINEPARTNER (VV-COMPUTER) gekauft und wollte es dann heute lt. den Richtlinien von ASUS: "... Rückgabe an den Händler und Erstattung des Kaufpreises ... für Mainboars bis 31.05.2011" an VV-Computer zurückschicken.
Dazu ruft man natürlich vorher dort an und erkundigt sich. Die Antwort war: "Was ASUS da schreibt sei Mumpitz und es ginge nur das Einsenden und Wandeln. Ich solle mich mit ASUS in Verbindung setzen.
Ich habe mir gestern ein ASROCk P67 Extreme6 B3 zuschicken lassen, was von Anfang an ohne Probleme lief und heute morgen nach dem Anschalten auch sofort und ohne Zicken gestartet ist. Auch hatte ich keinen Freeze oder irgendwelche anderen Probleme.
Ich kann jetzt das ASROCK im Rahmen des Fernabgabegesetzes zurückschicken, muss also den PC wieder auseinanderbauen. Ich kan aber auch das EVO tauschen und dann das getauschte nagelneue B3 Board in der Bucht verkaufen. Der beste Weg wäre aber, es tatsächlich an den Händler zurückzusenden, wie es eben ASUS schreibt.
Wie aber kann ich mit ASUS Kontakt aufnehmen. Ich will jetzt nicht wieder einen Anwalt anschalten, um hier sauber und wie geschrieben aus der Sache herauszukommen.
Ja das ASUS P8P67 sieht schon geil aus. Von den Funktionen ist es auch sehr gut. Es hat aber auch deutliche Nachteile:
° AN-AUS-AN nach Netztrennung, teilweise sogar noch mehrfache Neustarts
° Freezes sporadisch, die ich anfangs auf die Crucial C300 schob
° Ab und an werden USB-Geräte nicht erkannt
° B2 Stepping BUG
Nun habe ich das Board ja bei einem ASUS-ONLINEPARTNER (VV-COMPUTER) gekauft und wollte es dann heute lt. den Richtlinien von ASUS: "... Rückgabe an den Händler und Erstattung des Kaufpreises ... für Mainboars bis 31.05.2011" an VV-Computer zurückschicken.
Dazu ruft man natürlich vorher dort an und erkundigt sich. Die Antwort war: "Was ASUS da schreibt sei Mumpitz und es ginge nur das Einsenden und Wandeln. Ich solle mich mit ASUS in Verbindung setzen.
Ich habe mir gestern ein ASROCk P67 Extreme6 B3 zuschicken lassen, was von Anfang an ohne Probleme lief und heute morgen nach dem Anschalten auch sofort und ohne Zicken gestartet ist. Auch hatte ich keinen Freeze oder irgendwelche anderen Probleme.
Ich kann jetzt das ASROCK im Rahmen des Fernabgabegesetzes zurückschicken, muss also den PC wieder auseinanderbauen. Ich kan aber auch das EVO tauschen und dann das getauschte nagelneue B3 Board in der Bucht verkaufen. Der beste Weg wäre aber, es tatsächlich an den Händler zurückzusenden, wie es eben ASUS schreibt.
Wie aber kann ich mit ASUS Kontakt aufnehmen. Ich will jetzt nicht wieder einen Anwalt anschalten, um hier sauber und wie geschrieben aus der Sache herauszukommen.