Balkonkraftwerk

MilchKuh Trude

Commander
Registriert
Dez. 2006
Beiträge
3.028
Moin, ich bin mittlerweile so weit, dass ich mir eine 300W Anlage ausgesucht habe. Nur 300 weil mein "Wohnungsstandby" und die Tatsache dass ich nur ein einzelnes kleineres (!) Panel brauche, gut dazu passt.
Bei den Kosten muss das natürlich plug und play sein. Jetzt habe ich gelesen, dass das mit Schuko nicht normkonform ist und sowas mag ich nicht. Könnte sein dass man im worst case Probleme mit der Versicherung bekommt, oder? Geht ihr davon aus, dass das mit der Freigabe von 800w geändert wird?
 
Das würde ich an deiner STelle mal mit deiner Versicherung klären - da geht es ja dann auch um Haftung in anderen Fällen (das Ding stürzt bspw. ab und beshcädigt etwas oder jemanden). Grundsätzlich ist Schuko auch vom VDE zumindest geduldet, die optimale Lösung ist eine Wieland-EInspeisedose, die aber separat montiert werden muss.
Auf welche Norm ("normkonform") beziehst du dich ?
 
Ich meine im Text hieß es DIN VDE V 0628‐1 “Energiesteckvorrichtungen”.
Und der VDE hat sich dafür ausgesprochen es zu dulden. Soweit ich weiß.
Duldung ist nicht Freigabe. Vielleicht ist ein Anruf bei der Versicherung tatsächlich die beste Lösung.

Wieland und Elektriker geht nicht. Das wäre einfach zu teuer für die winzige Anlage.
 
Je nachdem wo du wohnst hat vllt auch Gemeinde oder Netzbetreiber bestimmte Erfordernisse daran - das Gerät will ja shcließlich auch gemeldet werden.

Aber wenn du doch selbst schon sagst, das Regeln der Technik Wieland vorschreiben weil "Duldung ist nicht Freigabe" - erübrigt sich doch alles...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MilchKuh Trude
MilchKuh Trude schrieb:
Jetzt habe ich gelesen, dass das mit Schuko nicht normkonform ist und sowas mag ich nicht.
Dann könnte man das Thema eigentlich abkürzen und sagen dass du um eine Wieland Einspeisesteckdose nicht herum kommst.

MilchKuh Trude schrieb:
Könnte sein dass man im worst case Probleme mit der Versicherung bekommt, oder?
Im worst case könnte vieles passieren. Ist die Frage wie wahrscheinlich das ist. Die Motivation warum Schuko vom VDE bislang nicht zugelassen wurde ist primär aus Personenschutzgründen (Berührungsschutz) und damit Laien solche Balkonkraftwerke nicht in Mehrfachsteckdosen betreiben können. Zu dem Thema gibts auch hier einen netten Absatz:

Ob man nicht auch die vorhandene Schukosteckdose („Typ F“) benutzen kann, wie das beispielsweise in Österreich unbestritten zulässig ist, auch darüber wird noch gestritten. Allerdings erklärte dazu kürzlich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Photovoltaik-Anlagen:

„Die VDE-AR-N 4105:2018-11 sieht unter Abschnitt 5.5.3 ‚spezielle Energiesteckdosen‘ (zum Beispiel nach VDE V 0628-1) vor. Falls ein Balkonmodul als steckbares Stromerzeugungsgerät mit Typ F Stecker (Schuko) die Anforderungen der EN 60335-1:2012 Abschnitt 22.5 und der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Abschnitt 18.5 Schutz gegen Restspannung erfüllt, dann ist das hinter VDE-AR-N 4105:2018-11 Abschnitt 5.5.3 stehende Schutzziel als erfüllt zu betrachten.

Wenn ein steckbares Stromerzeugungsgerät einen integrierten NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 aufweist, so schaltet es ab, sobald keine Netzspannung (mehr) anliegt. Zieht man den Netzstecker des Balkonmoduls, so liegt an dessen Stecker keine Netzspannung mehr an, der NA-Schutz des Wechselrichters schaltet den Stecker spannungsfrei. Die Berührung der Steckerstifte bleibt ungefährlich.“


Kurz gesagt: Wenn der verwendete Wechselrichter die Anforderungen der Wechselrichternorm erfüllt, dann ist der Schukostecker genauso sicher wie der in der Norm empfohlene Spezialstecker der Firma Wieland.

Da vermutlich nur du selbst Zugriff zu der Anlage hast, und du diese fachgerecht betreiben wirst ist die Gefahr dass da überhaupt jemals Versicherungstechnisch wegen des Anschlusses was passieren wird nicht höher als bei jedem anderen Haushaltsgerät. Würde mich eher genau absichern was die Anbringung betrifft (Gefährdung Dritter/Bausubstanz). Hier gibts je nach Bundesland auch baurechtliche Vorgaben (Windlast, Glasüberkopfverordnung usw.).

MilchKuh Trude schrieb:
Geht ihr davon aus, dass das mit der Freigabe von 800w geändert wird?
Verstehe diese Frage in dem Zusammenhang nicht. 800W ist für dich doch ohnehin irrelevant, wenn du nur ein kleines Panel suchst. :D Ansonsten laufen da politisch derzeit noch Abstimmungen. Es gilt jedoch als sehr wahrscheinlich dass ab dem 01.01.2024 die Grenze auf 800W angehoben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: MilchKuh Trude
Zurück
Oben