Bekommt man Kindergeld nachgezahlt?

Cris-Cros

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Hallo Leute,

wollte kurz fragen, ob sich sich jemand hier mit dem Thema Kindergeld auskennt. Meine Sachlage ist so. Ich habe 2008-Februar 2011 eine Ausbildung zum Industriekaufmann gemacht. In dieser Zeit habe ich kein Kindergeld bekommen, da meine Ausbildungsvergütung zu hoch war. Februar 2011 habe ich die Ausbildung abgeschlossen und bekam bis September 2011 Arbeitslosengeld in Höhe von 392 Euro. Seit September gehe ich in die BOS und wollte natürlich wieder Kindergeld beantragen, da es mir ja jetzt wieder zusteht. Auf dem Arbeitsamt sagte man mir, dass ich schon seit Februar Kindergeld bekommen sollte. Leider hat mich die Mitarbeiterin des Arbeitsamtes nicht informiert, wie ich den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt habe. Die Frau bei der ich das Kindergeld beantragt habe, schrieb aber extra mit auf den Antrag, dass ich seit Februar Anrecht darauf hätte. Ob ich es nachgezahlt bekomme, konnte sie mir leider nicht sagen, da die Familienkasse 100km entfernt ist. Leider ist die Familienkasse auch nur an 3 Tagen in der Woche telefonisch erreichbar, sonst würde ich dort mal anrufen.

Meine Frage ist, ob ich das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt bekomme. Ich habe schon einiges im Netz gelesen, aber jeder schreibt etwas anderes. Vielleicht besitzt hier ja jemand fundiertes Wissen, oder kennt selber einen ähnlichen Fall.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen! Ich weiß, dass wir hier in einem Hardware-Forum sind, deshalb ist es nicht so schlimm, wenn ich keine Antwort bekomme. Bei anderen Fragen abseits von Hardware, wurde hier ja auch schon gut beraten. Der Antrag ist jetzt schon gut einen Monat weg und ich habe immer noch nichts gehört. Deshalb würde ich langsam gerne mal ein paar Informationen haben.
 
Wenn es dir für diesen Zeitraum zustand und du nachweisen kannst, dass du einer Beschäftigung nachgegangen bist und nicht auf der faulen Haut gelegen hast, dann bekommst du es auch nachgezahlt. Ich hatte mal die Situation, dass ich für ca. fünf Monate eine Ausbildungsstelle gesucht habe und in dem Zeitraum mehrere Bewerbungen (ca. 70) geschrieben habe. Ich musste nur die Bewerbungen bei der Familienkasse einreichen und damit war bewiesen, dass ich einer sinnvollen Beschäftigung nachgegangen bin - nämlich der Suche nach einer Ausbildungbsstelle. Ich habe die vollen 5 Monate nachgezahlt bekommen.
 
Hast du von deiner Familienkasse einen Einstellungsbescheid für den Zeitpunkt bekommen, ab dem du ALG bezogen hast?

Leider ist die Familienkasse auch nur an 3 Tagen in der Woche telefonisch erreichbar, sonst würde ich dort mal anrufen.

Kann man da nur anrufen, wenn sie an fünf Tagen erreichbar ist? :rolleyes:


lG kuddel
 
Also ich habe damals während meiner Ausbildung für 2 Jahre Rückwirkend das Kindergeld ausgezahlt bekommen. Komischerweise ist die Stadt damals an uns herangetreten und hat quasi gefragt ob wir nicht was wiederhaben möchten. Das war schon sehr strange, hat aber alles geklappt und es lohnt sich aufjedenfall! Das war ein schöner 4stelliger-Betrag der auf einmal vom Himmel gefallen ist :)

Also bleib dran und versuch die Kollegenn dort zu erreichen!
 
Man hat schon ein Recht darauf, allerdings haben deine Eltern dieses Recht und müßen es eigentlich auch beantragen.
 
Auf jeden Fall freundlich, aber hartnäckig bleiben, Beamte haben so gut wie immer einen gewissen Ermessens-Spielraum, den sollte man ausnutzen! Ich denke aber hier sollte es keine Probleme geben, wahrscheinlich ist das rechtlich sogar völlig OK.

Auf jeden Fall mit der Familienkasse nochmal kurz absprechen, einfach den Sachverhalt schildern.
 
Guten Morgen.

Also. Ich hatte einen ähnlichen Fall.
Bist du noch unter 25? Wohnst du bei deinen Eltern?

In der Regel kann Kindergeld rückwirkend nachgezahlt werden, sofern entsprechende Nachweise vorliegen.

Die Frage ist im Grunde die, ob Die Familienkasse dafür aufkommt, oder aber das Arbeitsamt/Jobcenter.

Sollte es es deiner Meinung nach so sein, dass du dich durch das Arbeitsamt nicht hinreichend informiert fühlst, dann solltest du einen Anwalt aufsuchen, der die Sache für dich klärt.

Ich hatte die ewige Warterei und Rennerei auch satt, und wurde hin und hergeschoben.

Anwaltskosten entstehen dir dadurch keine. Informiere dich vorher aber, welche Unterlagen du mitbringen musst. Evtl kann dir der Anwalt schon vorher telefonisch mitteilen, wie die Lage aussieht.

Fazit bei mir: 6 Wochen eigenveruche ohne Erfolg.
Nach dem Besuch beim Anwalt, wurde mir das Geld binnen 2 Wochen nachgezahlt. Insgesamt waren es bei mir 1800 Eur.

Soweit so gut.
Viel Erfolg

/edit
Versuche aber immer zuvor alles mit dem Arbeitsamt zu klären. Die fühlen sich ziemlich auf den Schlipps getreten, wenn man sofort zu nem Anwalt rennt. Hilft das nicht, dann s.o.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau so ist es. Lief damals alles über meine Mum. Die muss das auch alles antriggern weil letztendlich deinen Eltern das Geld ja für dich als "Kind" bekommen.
 
Das Problem ist, dass ich Montag bis Freitag in der Schule bin, von daher erreiche ich die schwer. Muss ich halt während der Pause mal vom Handy anrufen. Bleibt mir ja nichts anderes übrig. Mir ging es generell um die Frage, ob überhaupt rückwirkend ausgezahlt wird. Jetzt weiß ich, dass es sich lohnt dort anzurufen. Vielen Dank!

Ich war das halbe Jahr arbeitsuchend gemeldet. Da ich aber schon für die BOS gemeldet war, bevor ich mit der Ausbildung fertig war, war es eher schwer etwas für ein halbes Jahr zu finden. Kein Betrieb stellt einen Kaufmann für ein halbes Jahr ein, da die Einarbeitungszeit meistens schon ziemlich lang ist.

Edit: Wow danke für eure zahlreichen Antworten!

Meine Mutter hat den Antrag ausgefüllt und auch schon beim Jobcenter abgegeben. Das Jobcenter hat ihn dann an die Familienkasse weitergeleitet. Ich habe leider seit 1 Monat nichts von denen gehört.

Ich bin 19 und wohne noch bei meinen Eltern. Was vielleicht noch erwähnenswert wäre ist, dass ich im Monat 392€ Bafög beziehe. Also ziemlich exakt den selben Betrag wie das Arbeitslosengeld. Verändert sich dadurch die Sachlage?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also falls du einen Einstellungsbescheid bekommen hast, so darf laut § 44 SGB X ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Wenn dabei herauskommt, dass du doch Kindergeldanspruch gehabt hast, ist dieser auch zu zahlen.
 
Also die Sachbearbeiterin hat extra auf den Antrag geschrieben, dass ich seit Februar Recht darauf gehabt hätte. Ich denke die Mitarbeiter der Familienkasse werden schon bescheid wissen. Ich werde ja sehn, was letztendlich auf meinem Konto ankommt. Wenn es mir nicht zurückgezahlt wird, kann ich ja immer noch nachfragen was los ist.

Ich musste einen Zettel an die Schule geben, damit mein Schulbesuch bestätigt wird. Ein Zettel musste meine Mutter ausfüllen und einen ich. In dem wo ich ausgefüllt habe wurde gefragt wie hoch meine Einkünfte sind und wie viel ich überhaupt in den letzten 2 Jahren verdient habe. Einen Zettel hat das Arbeitsamt ausgefüllt und gleich behalten. Ich hoffe wirklich dass ich es nachgezahlt bekomme. Als Schüler hat man es sowieso nicht so dick im Geldbeutel und da wären ein halbes Jahr Kindergeld nachgezahlt bekommen schon ein Traum.
 
Ich hatte sowas ähnliches. Ich bin unter 25 und wohne bei meinen Eltern.
Da ich inzwischen mitten in meiner zweiten Ausbildung stecke und der Familienkasse belegen konnte das ich von 2009 bis heute unter der Einkommensgrenze war haben die das Kindergeld seit 2009 nachgezahlt.

Allerdings nur mit ordentlich druck und meinem Rechtsanwalt. Meine zuständige Familienkasse (Augsburg Land) lässt sich da gerne mal seehr viel Zeit. Auch die Kopien meiner Gehaltsabrechnungen waren bei den Herrschaften "plötzlich" Verschwunden.

Gruß Jo =)
 
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