Beschwerde bei der Bundesnetzagentur hilft?

tiga05

Lt. Commander
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Hallo,

kann man sich bei der Bundesnetzagentur beschweren, wenn es die Telekom seit 2 Monaten nicht auf die Reihe bekommt uns:
A das Internet "richtig" zu schalten und
B eine Telefonnummer dauerhaft zuzuweisen (ist jetzt schon die dritte)

Die Leitung ist seit dem 20.12.2011 geschalten.

Außerdem ist es wie immer: Es hat keiner Ahnung in der Hotline und es fühlt sich keiner verantwortlich.

Vielleicht muss ich da mal noch etwas genauer darraufeingehen: Wir haben erst bei 1&1 einen Vertrag gehabt. Dort bekamen wir (statt den versprochenden DSL16000) DSl 1000. Danach sind wir zur Telekom gewechselt, ebenfalls mit dem Versprechen DSL16000 zu haben.

Jetzt aber folgendes: Die Telekom hat einen Knotenpunkt im nächsten Dorf. Zu meinem Dorf gibt es eine Glasfaserleitung bis zum Kasten unten an der Straße. Die alten Kupferleitungen von dem Dorf, hierher sind aber ebenfalls noch verlegt. Bedingt durch die Entfernung, kommen aber nur 1000 (durch die Kupferleitungen) an. Die Telekom muss ja ein bestimmtes Kontingent an andere Provider weitergeben. Sie vergeben natürlich nur die schlechten Leitungen, anstatt die, des selbstgebauten Glasfasernetzes.
Als wir zur Telekom gewechselt sind, wurden wir aber nicht automatisch hochgestuft. Das dass Ganze eigentlich funktioniert, sieht man bei unserem Nachbarn. Der ist vor knapp einem Jahr, kurz nachdem die Telekom hier aufgerüstet hatte, von 1&1 (DSL 1000) zur Telekom (bekommt DSL 12000 von 16000), gewechselt.

Dadurch, dass wir aber andauernt eine neue Nummer bekommen (und keiner kann uns sagen warum), können die Tickets nicht bearbeitet werden, da sie über die Telefonnummer laufen.

Es soll ja angeblich helfen, eine Beschwerde über die Telekom bei der Bundesnetzagentur abzugeben.

Was können wir tun?

edit: Eins habe ich noch vergessen: Als wir gewechselt sind, haben wir einen Brief bekommen, indem steht, dass uns "wunschgemäß" das DSL16000 gestrichen (mit "W" gekennezeichnet, wie wegfall) und wir DSL1000 bekommen (mit "Z" gekennzeichnet, wie Zugang). Natürlich war es nicht "wunschgemäß". Ist man berechtigt, nicht zu zahlen(Wobei sie natürlich den Preis für das 16000er Paket verlangen)?
 
Zuletzt bearbeitet:
ob es hilft weis ich nicht probieren kann man es trotzdem, andernfalls würde ich in deinem Falle einen Anwalt aufsuchen
 
ich weiß nicht wie das in Deutschland ist, aber für solche fälle gibts in Österreich die Arbeiterkammer und den konsumentenschutz
 
Ich würde mich auch eher an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
 
ist ja noch harmlos was bei der passiert ;)

-> geh mal Verbraucherschutz. Die sammeln sowas das hoffentlich. Irgendwann muss es ja mal knallen...
 
Nichts zahlen, bei dem 16000er Paket gibt es eine Mindestgeschwindigkeit die weit über 1000 effektiv liegen muss! Bezeih dich auf deren AGB.
 
Das bringt nichts, die Klärung bei der BNa würde noch länger dauern, und die sind
dafür auch nicht zuständig.
Es besteht leider kein Anspruch ( AGB T.com) auf eine bestimmte Übertragungsrate
es ist bis zu 16000 zu verstehen.
Erst ab VDSL besteht Anspruch auf über 18000.

Immer wieder nachhaken und vorallem schriftlich ( per Brief)
 
ich glaube das ist rein Zivilrecht ,
also Vertragsrecht !
ja Anwalt oder Verbraucher Zentrale.
beschweren kann man sich nur wenn einem der Telefon Anschluss verweigert wird,
oder wenn die sich z.b. nicht an den Datenschutz halten .
ja und das bis zu... meine mal irgendwo gelesen zu haben das es nicht weniger als 50%
sein darf was zugesichert wurde , ma googlen nach Urteilen ..
 
Zuletzt bearbeitet:
ich meine es gab erst ein urteil das besagt das bei großen differenzen was zugesichert wurde und was man bekommt ein vertrag nicht gültig ist, da die telekom dir was verkauft hat, bei dem sie genau weis das sie es nicht halten kann.
 
da gibt es wohl mehrere Entscheidungen und normalerweise steht doch in der Auftragsbestätigung was für ein Speed geht und ich denke mal das was in der Auftragsbestätigung steht ist auch bindend ,
wenn da steht an ihren Anschluss ist DSL 12000 möglich darf es wohl auch nicht 3000 sein, man kann ja bei Erhalt der Auftragsbestätigung immer wieder vom Vertrag zurück treten Frist 14 Tage ?
 
abacus-pc schrieb:
Das bringt nichts, die Klärung bei der BNa würde noch länger dauern, und die sind
dafür auch nicht zuständig.
Es besteht leider kein Anspruch ( AGB T.com) auf eine bestimmte Übertragungsrate
es ist bis zu 16000 zu verstehen.
Erst ab VDSL besteht Anspruch auf über 18000.

Immer wieder nachhaken und vorallem schriftlich ( per Brief)

In den AGBs der Telekom steht, dass laut ihrer Definition "bis zu" von DSL6000 bis DSL16000 geht. Von daher hätten sie einen Vertragsbruch.
 
Ich würde mich auf jeden Fall bei der Verbraucherzentrale melden.


Zunächst mal die Fragen:
Welche Leistung wird euch von der Telekom effektiv bereitgestellt, d.h. was funktioniert, Telefon, DSL?
Weiterhin, welche Leistung habt ihr bestellt, welche wird geliefert?

Außerdem möchte ich noch darauf Hinweisen, dass ein DSL Anbieter nicht einfach selbstständig die Bandbreite reduzieren darf, AGB Klauseln ala "bis zu 16000", dann nur 1000 liefern, ziehen nicht.
Wenn ihr von der Telekom ursprünglich 16000 angeboten bekommen habt, 16000 bestellt, die Telekom hinterher, nach pseudotechnischer Prüfung xy, feststellt, dass statt den angebotenen 16000 doch nur die 1000er Leitung möglich ist, muss zu der 1000er Leitung ein gesondertes, zweites ausdrückliches Angebot der Telekom erfolgt sein, auf das ihr widerum eingehen oder es ablehenen könnt.
Hat die Telekom das selbstständig veranlasst, so wie du es beschreibst, kannst du den Vertrag anfechten.

So sieht es zumdindest das Landesgericht Düsseldorf in seinem Urteil der Verbraucherzentrale gegen Vodafone. Newsmeldung 1 Newsmeldung 2 Link zur schriftlichen Urteilsbegründung
 
Melde dich bei der Telekom Beschwerdestelle:
0228/1810
Montag - Freitag von 08:00 - 18:00
und Samstag von 08:00 - 16:00

Der Vermittlung sagen du möchtest dich Beschweren.
 
Ja richtig aber wenn 1&1 nur 1000 schalten konnte, und die eigentlich immer mehr leisten
als die Telekom, dann wirds wohl nicht mehr werden.

Der exakte Inhalt der Auftragsbestätigung wäre aber wirklich nützlich.
Danke für die Klärung bei AGB ich hatte noch alte der TCOM von 2005 hier liegen.
 
abacus-pc schrieb:
Ja richtig aber wenn 1&1 nur 1000 schalten konnte, und die eigentlich immer mehr leisten
als die Telekom, dann wirds wohl nicht mehr werden.

Der exakte Inhalt der Auftragsbestätigung wäre aber wirklich nützlich.
Danke für die Klärung bei AGB ich hatte noch alte der TCOM von 2005 hier liegen.

Ich habe dir aber die Situation bei uns geschildert. Die Telekom hat aufgerüstet (mit Glasfaserkabel). Und es wurde mehrfach bestätigt (sogar im Telekomladen bei uns hier in der Nähe), dass mehr möglich ist. Und ich denke (bzw. hoffe mal) die im Telekomladen wissen über die regionalen Besonderheiten schon bescheid. Aber der im Telekomladen sagt auch immer nur: Ja, da müssen wir ein Ticket aufmachen :-(. Vorher geht da nichts...
 
Glasfaser läuft zum Verteiler Kasten aber nicht zu den Endverbrauchern. Was letztendlich möglich ist weiß die Telekom sehr genau. Die haben Tabellen.

Alternativ kannst du auf der Homepage von der Telekom doch einen DSL Check machen.

Ich denke mal vernünftig mit der Telekom (Hotline anrufen) reden und dann ist eventuell eine höhere Übertragungsrate möglich.
 
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