Beurteilung eines Arbeitszeugnisses?

BuzzAMK

Banned
Registriert
Nov. 2017
Beiträge
557
Hallo,

Ich habe gestern mein Arbeitszeugnis im Briefkasten gefunden, und ich wollte euch fragen wie das zu beurteilen ist.

Herr ... arbeitete sich innerhalb eines kurzen Zeitraums selbstständig und sicher in seinen Aufgabenbereich ein. Er überzeugte durch umfangreiche und tiefgründige Fachkenntnisse, die er erfolgreich in der Praxis einsetzte

Herr ... bildete sich in eigener Initiative regelmäßig fort. Er erweiterte und verbesserte dadurch seine Kenntnisse und setzte das neu erlangte Fachwissen in kurzer Zeit erfolgreich um.

Aufgrund seiner guten Auffassungsgabe stelle sich Herr ... schnell auf neue Situationen ein. Er verfügte über eine gute Urteilsfähigkeit, sodass er auch komplexe Probleme und schwierige Zusammenhänge gut lösen konnte.

Herr ... war stets motiviert und zeigte großen persönlichen Einsatz für unser Unternehmen. Er überzeugte stets durch Eigeninitiative und hohes Engagement.

Auch unter Schwierigen Arbeitsbedingungen behielt Herr … die Übersicht und erzielte stets gute Arbeitsergebnisse, die unseren Erwartungen stets voll entsprachen.

er erledigte seinen Aufgabenbereich aufgrund seines guten Planungs- und Organisationstalent jederzeit konzentriert, ergebnisorientiert und pflichtbewusst. Herr… War in Abwesenheit des Abteilungsleiters als Vertreter für das erfolgreiche Führung der Abteilung verantwortlich. Er fungiert zudem auch als Schnittstelle zwischen dem Abteilungsleiter und dem Verkaufsteam. Gleichzeitig sorgte er für eine attraktive Warenpräsentation und wirkte erfolgreich bei der Werbe- und AktionsPlanung mit. Darüber hinaus legte er große Wert auf den Neubau, die Pflege und den Ausbau von Kundenkontakten.

Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt er stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Aufgrund seiner zuvorkommenden und kollegialen Art war Herr … Bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermassen anerkannt und beliebt.

Auch bei unseren Kunden war Herr… Wegen seines sachlichen und freundlichen Auftretens und seiner uneingeschränkt serviceorientierten Einstellung geschätzt unser Unternehmen wurde von ihm stets gut repräsentiert.

Herr … Scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus um ein duales Studium bei Firma ... zu beginnen. Wir danken Herrn ... für die stets guten Leistungen und bedauern den Verlust eines wertvollen Mitarbeiter. Wir wünschen ihm für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.
 
Hallo

BuzzAMK schrieb:
Er überzeugte stets durch Eigeninitiative und hohes Engagement.
Wieso steht da nicht womit du überzeugt hast ? So könntest du auch beim Kaffee kochen oder Kolleginnen anbaggern überzeugt haben.

BuzzAMK schrieb:
Aufgrund seiner zuvorkommenden und kollegialen Art war Herr … Bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermassen anerkannt und beliebt.
Der Satz bietet Interpretationsspielraum: Daraus könnte man lesen das du ein geschwätziger Typ bist der gerne und viel mit den Kollegen quatscht/klüngelt.
Beim Verhalten sollte immer stehen: Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.

BuzzAMK schrieb:
Wir wünschen ihm für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.
Der Satz ist schlecht: Wofür wünschen die dir weiterhin Erfolg, für das berufliche, private oder für was ? Wieso nur persönlich alle gute und nicht auch beruflich, trennt Ihr euch nicht im guten ?
Da sollte stehen: Wir wünschen Ihm für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Naff
Liebloses Zeugnis aus dem Generator, das eine geringe Wertschätzung für den Arbeitnehmer zeigt. Auch notenmäßig eher schlecht (tendenziell in Richtung "Befriedigend", was für ein Arbeitszeugnis schon wirklich schlecht ist) sowie die bereits im obigen Beitrag erwähnten Fallstricke.

Edit - Die Rechtschreibfehler sind hoffentlich nur durch das Abtippen entstanden.
 
Ob das lieblos zusammengeklickt oder mit Bedacht so gestaltet wurde, vermag ich natürlich nicht zu sagen:
Beispiel u.a.:
BuzzAMK schrieb:
Aufgrund seiner zuvorkommenden und kollegialen Art war Herr … Bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermassen anerkannt und beliebt.
Note Befriedigend, bei negativster Auslegung: Feiert gern

BuzzAMK schrieb:
Er überzeugte stets durch Eigeninitiative und hohes Engagement.
... aber nicht beim Ergebnis ...

Alles in allem wie #3 - eher nicht besonders.

Da Du wohl noch eher am Anfang Deiner Karriere stehst und dieses Zeugnis sicher noch öfter benötigen wirst, wäre mEn ein Blick eines Fachanwalts absolut angebracht.
Die paar Euro sind eine gute Investition in Deine berufliche Zukunft.

Viel Erfolg!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BeBur
Nunja, durchschnittliches Arbeitszeugnis für einen wohl durchschnittlichen Arbeitnehmer.
Die Lobhudeleien in den meisten Arbeitszeugnissen sind ohnehin völlig deplatziert und führt nur zu einer negativen Wahrnehmung solcher Zeugnisse bei den Arbeitgebern - und das zurecht!
Leider lässt aber oft ein Betriebsrat eine 1:1 Bewertung der tatsächlichen Leistung von AN nicht zu - da fällt es mir dann auch immer recht schwer, für durchschnittliche bzw eher schlechte AN ein entsprechendes Zeugnis zu erstellen ...
 
Hallo

X_Clamp schrieb:
Nunja, durchschnittliches Arbeitszeugnis für einen wohl durchschnittlichen Arbeitnehmer.
Deine Vorverurteilung in allen Ehren, es könnte aber auch sein das der/die Aussteller/in des Zeugnisses einfach keine Ahnung vom schreiben eines Zeugnisses hat.

X_Clamp schrieb:
Leider lässt aber oft ein Betriebsrat eine 1:1 Bewertung der tatsächlichen Leistung von AN nicht zu - da fällt es mir dann auch immer recht schwer, für durchschnittliche bzw eher schlechte AN ein entsprechendes Zeugnis zu erstellen ...
Zum Glück und nicht leider, um Arbeitnehmer vor der niederträchtigen Rache von Vorgesetzten ohne Soft Skills wie dir zu schützen.
Nur weil es in einer Firma nicht klappte und/oder man mit einem Chef nicht klar kam darf das Berufsleben eines Arbeitnehmers nicht zerstört werden.
Wenn ein Arbeitnehmer in einer Firma schlechte Leistung bringt muss das nicht heißen das der Arbeitnehmer schlecht ist, evtl. passten der Arbeitnehmer und die Firma einfach nicht zusammen.

Grüße Tomi
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Müs Lee und deYoda
Sehe ich auch so:
Ist doch gar nicht ersichtlich, aus welchen Beweggründen das so dasteht!
Und x_clamp, sei doch froh wenn mit Verlaub "Pappnasen" gehen, wenn Du sie eh nicht in die Spur bringen konntest.
Zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit gehören immer ZWEI, das wird gerne vergessen/Unter den Tisch fallen gelassen.
Nicht ok ist immer das mutwillige Stören der Laufbahn eines anderen. Und genau dafür gibt es, neben anderem, Betriebsräte.
 
Oder der Arbeitnehmer ist wirklich Mist und dann darf man das nicht ehrlich schreiben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: X_Clamp
Oha, es sind wieder Ferien bzw Feiertage. Da ist nun @Tomislav2007 wieder besonders aktiv.
Nunja, das Thema Arbeitszeugnis lässt viel Raum für Argumentationen zu. Die Sichtweise ändert sich, wenn man selbst MAs unter sich hat und u.a für die Ausstellung eines Zeugnisses zuständig ist. Das können wohl nur die wenigsten (hier im Forum) beurteilen, da es einfach nicht in ihren Aufgabenbereich fällt. Letztlich sollte man beide Parteien berücksichtigen, was aber gerade beim Arbeitszeugnis in vielen Fällen nicht wirklich gelingen kann - weshalb Arbeitszeugnisse im Zweifel für den AN (bei weitem) zu gut ausfallen, da es hierzu auch bereits (irrsinnige) Rechtsprechungen gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
X_Clamp schrieb:
Das können wohl nur die wenigsten (hier im Forum) beurteilen, da es einfach nicht in ihren Aufgabenbereich fällt.
Tatsächlich gibt es, gerade hier im Forumsbereich, sicher den ein oder anderen, der das seit z.T Jahrzehnten praktiziert und durchaus beurteilen kann.
Ich möchte die Diskussion aber nicht vertiefen, zumal sie den TE in keinster Weise voranbringen wird.


X_Clamp schrieb:
für den AN (bei weitem) zu gut ausfallen, da es hierzu auch bereits (irrsinnige) Rechtsprechungen gibt.
Mal ernsthaft gefragt, ob das nicht auch an unqualifiziert ausgestellten Papieren liegen kann?

Schöne Feiertage noch
 
Hallo

X_Clamp schrieb:
Nunja, das Thema Arbeitszeugnis lässt viel Raum für Argumentationen zu.
Eigentlich nicht, wenn man es richtig macht und sich an die Gesetze hält (wohlwollende Standard Formulierung)

X_Clamp schrieb:
Die Sichtweise ändert sich, wenn man selbst MAs unter sich hat und u.a für die Ausstellung eines Zeugnisses zuständig ist. Das können wohl nur die wenigsten (hier im Forum) beurteilen, da es einfach nicht in ihren Aufgabenbereich fällt.
Da du erst ein paar Monate Vorgesetzter bist hast du noch einen weiten Weg vor dir auf dem sich deine Sichtweise noch einige Male ändern wird.
Ich spreche da aus Erfahrung, ich war schon Vorgesetzter als du dir noch den Studiengang ausgesucht hast, ich war auch mal ein arrogantes Überflieger Bübchen aber da wächst man heraus.

X_Clamp schrieb:
Letztlich sollte man beide Parteien berücksichtigen, was aber gerade beim Arbeitszeugnis in vielen Fällen nicht wirklich gelingen kann - deshalb im Zweifel für den AN (bei weitem) zu gut ausfällt, da es hierzu auch bereits (irrsinnige) Rechtsprechungen gibt.
Das siehst du komplett falsch.
Beim einklagbaren Mittelteil (Die Leistungsbeurteilung) muss man wohlwollend schreiben, ob man will oder nicht ist egal.
Beim nicht einklagbaren Schlußsatz (Die Verabschiedung) kann man sich beim Dank, Bedauern und den Wünschen für die Zukunft zurück halten.

Da wir beim TE nicht wissen ob er ein schlechter Arbeitnehmer oder der Verfasser des Zeugnisses schlechte Zeugnisse schreibt, kann man dem TE nur raten das schlechte Zeugnis nachbessern zu lassen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: deYoda
Hallo,

mich wundert es, dass das Zeugnis negativ aufgefasst wird.

zu mir: ich habe innerbetrieblich gewechselt zu einer anderen Niederlassung zwecks Studium (die Firmen sind de jure halt zwei verschiedene, obwohl gleiche Muttergesellschaft). Dazu bin ich oft dort, und immer werde ich gefragt ob ich zurückkommen möchte. Es wurde sogar seitens der Firma (die mir auch das Zeugnis ausgestellt hat) eine „Rückholaktion“ versucht. Nur leider war unser Mutterkonzern dagegen, da diese Tochterfirma - obwohl gleiches Tätigkeitsfeld - nicht zum Studium geeignet sei.
Also so unzufrieden Schienen die nicht mit mir zu sein. Im Gegenteil, mir liegt sogar schon ein Vertrag für die Zeit nach dem Studium vor.
 
Na diese Hintergründe kannten wir nicht und haben nur Deine Frage versucht zu beantworten.

Wenn das so ist, freu Dich!

Fakt ist aber, das Zeugnis ist in der Tat "nix besonderes". (Kannst gerne mal auf den einschlägigen Plattformen recherchieren)
Höflich anfragen, ob der ein oder andere Satz noch verhandelbar sei, kann kaum schaden - das Teil ist auch in 30 Jahren u.U. noch relevant.

In jedem Fall - Viel Erfolg auf Deinem weiteren beruflichen Weg!

(PS: nicht ganz ernst gemeint
Vlt wollte man ja auch im Eigeninteresse erschweren, dass Du Dich unverhofft "absetzt" ;))
 
Es ist ein durchschnittlich gutes Zeugnis. Immerhin werden viele Punkte aufgezeigt.
Aber ich weiß leider nicht, ob du von Rechts wegen eine Überarbeitung verlangen kannst.
 
BuzzAMK schrieb:
mich wundert es, dass das Zeugnis negativ aufgefasst wird.

Das ist der Sinn von Arbeitszeugnissen. Für Ausstenstehende klingt es immer positiv.
Zu deiner persönlichen Situation kann hier keiner etwas sagen. Spätere Arbeitgeber werden aus dem Zeugnis trotzdem bzw. genauso wie wir herauslesen, dass du nicht gut bewertet wurdest. Die Hintergründe kennt keiner.

Wenn das allerdings nicht der Wahrheit entspricht, umso besser. Dann sollte es ein Leichtes sein, ein gutes Zeugnis zu erhalten.
 
Hallo

BuzzAMK schrieb:
mich wundert es, dass das Zeugnis negativ aufgefasst wird.
Wie negativ wir das hier auffassen ist auch egal, zu deinem Problem wird es wenn du dich woanders bewirbst und der neue Chef/Personaler es genau so negativ sieht.

BuzzAMK schrieb:
zu mir: ich habe innerbetrieblich gewechselt zu einer anderen Niederlassung zwecks Studium (die Firmen sind de jure halt zwei verschiedene, obwohl gleiche Muttergesellschaft).
In so einem Fall gibt man sich mit dem Zeugnis nicht immer die größte Mühe, ein Zeugnis ist bei einem internen Wechsel eigentlich nicht nötig, die benötigten Informationen bekommt man ohne Zeugnis.
Du solltest das Zeugnis nachbessern lassen, wer weiß ob du nicht doch irgendwann zu einer anderen Firma wechselst, dann holt dich dieses Zeugnis wieder ein und es ist evtl. zu spät zum nachbessern.

Grüße Tomi
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mykoma
Tourgott schrieb:
Das ist der Sinn von Arbeitszeugnissen. Für Ausstenstehende klingt es immer positiv.
So meinte ich das nicht, das ist mir schon klar. Ich habe jedoch die ein oder anderen Floskeln in Google eingegeben und als Ergebnis kam meist Note 1-2.
 
Wie 1-2 liest sich das nicht.
Das Problem an diesen Zeugnissen ist aber einfach, diese sind maßlos subjektiv a. Beim Schreiben und b. Bei der Interpretation!

Auch sind Gefälligkeitszeugnisse jetzt nicht so unüblich; oder wenn man einen ungewollten MA los werden möchte, Aufhebungsvertrag mit sehr guten Arbeitszeugnis + Geld ...

Bei uns schreibt der MA seine eigenen Aufgaben zusammen, der Chef bewertet in verschiedenen Kategorien mit Noten 1-5, geht alles an die Personalabteilung und die kopieren Textbausteine.
 
Zurück
Oben