eBay Problem mit Ati-Karte (HD2900XT)

Mh... eine Negative Bewertung trifft dich ja so ziemlich mit deinen bisher lediglich 2 Bewertungspunkten.

Ich würde es aber wohl darauf ankommen lassen. Er soll dir die Kopie des Belegs zuschicken, dass es zum BKA (lach) gesendet wurde (bzw. die Quittung das es das BKA mitgenommen hat, wenn es im Haus gewesen seien sollte *kann nicht mehr vor lachen*). Auch der Namen der Abteilung wäre mal interessant, oder Leute mit denen er gesprochen hat bzw. an die er es geschickt hat -> die könnte man dann ja fragen. Und da sie davon nichts wissen werden, kann man ihm den Betrug nachweisen. Wenn er das alles nicht liefern kann: frag ihn nach einem anderen Beweis dafür. Gibt es den nicht, Bewertest du ihn negativ wegen Falschaussage und Betrügerischer Absicht, kassierst ebenfalls eine schlechte Bewertung aber lässt die dann von EBay (mit Kopie des E-Mail-Verkehrs) löschen. Thema abgehakt. Schlechte Erfahrungen gibts bei EBay leider immer wieder, ich darf mich mit meinen über lange Jahre angesammelten 20 Punkten ganz glücklich schätzen, immer freundliche Leute als Kontaktpartner gehabt zu haben...
 
warte einfach ab was er macht denn er ist im zugzwang. wenn er sich im unrecht bzw. betrogen fühlt muss er aktiv werden (anwalt) und nicht du. und er muss belegen können das die karte vor dem einbau schon defekt war.

bleib schön freundlich bei deinen emails und schreib ihm das er aktiv werden soll wenn er sich im unrecht bzw. betrogen fühlt. und du lehnst dich schön zurück und wartest einfach ob du post von seinem anwalt bekommst.
und melde den vorfall am besten sofort ebay!

ich hoffe du oder deine eltern haben ne rechtsschutzversicherung?

edit:
garantie is im übrigen was für hausfrauen!
es sind eh 6 monate garantiezeit wo der händler bzw. der hersteller DIR nachweisen muss das du den fehler / defekt / oc verursacht hast und der fehler nicht schon vorher da war. ab dann ist es eh kulanzsache. nur wird glaub ich der hersteller der karte die net auseinander nehmen um zu sehen was damit wirkilch ist. is einfach zu teuer vorallem bei dem alten modell.
 
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Ja meine Eltern/Schwester haben gesagt wenns hart kommt streiten wir mit der Rechtsschutzversicherung

Was sollte ich Ebay sagen, weil dann mach ich das sofort?
 
ja also ich denk auch mach dri keine sorgen - zahl ihm ja kein geld zurück!
Da du ja ein Privater Verkäufer bist hast du sicher sämtlich gerantieleistungen ausgeschlossen!
IM prinzip kann er dir garnix! ;)
 
Die Karte war in einwandfreiem Zustand als Du sie abgeschickt hast. Also cool down!!!

Warscheinlich ist sie in selbigem Zustand beim Käufer angekommen und er hat sie dummerweise zerstört, beim Einbau, wollte vielleicht nen anderen Kühler draufbauen, was weiß ich...

Wie gesagt, die Herstellergarantie kann er natürlich in Anspruch nehmen, da aber vermutlich ein selbstverschuldeter Defekt bei näherer Betrachtung der Karte sofort ins auge sticht kann er das natürlich nicht machen...

Also sollst Du das Ding zurücknehmen und ihm sein Geld zurückschicken, ja sicher!

Mein Rat: Deinen Spamfilter um seine eMail Adresse bereichern!
 
einfach den fall schildern und die mails mit hinschicken.
die werden dann schon aktiv werden. nur nicht das geld zurück überweisen denn dann gehstehst du den defekt bzw. deine schuld ein. lass ich kommen und nich du!
 
Vorweg: Du bist auf der sicheren Seite.

Hier laufen ein paar Dinge durcheinander. Wenn der Käufer sich nicht so seltsam benehmen würde, wäre ich zum Teil sogar auf seiner Seit.

Die Auktion wurde offensichtlich von einem juristischen Laien erstellt. Deshalb darf man auch viel interpretieren, da die Begriffe nicht korrekt benutzt wurden.


Gewährleistung und Garantie: Ihr müsst das Unterscheiden. Eine Gewährleistung geht in diesem Fall von Mindfactory aus. Diese kann aber nicht übertragen werden. Ist in den AGBs ausgeschlossen.
Wenn HIS eine Garantie gibt, ist das freiwillig. Auch die könnten die Garantie nur dem Erstkäufer gewähren. Garantiebestimmungen sind sehr frei gestaltbar. Mir ist nicht klar, ob HIS überhaupt eine Herstellergarantie gibt.

Eigene Gewährleistung: Als Verkäufer musst du selbst 6 Monate Gewährleistung geben. Als Privater kannst du sie aber optional ausschließen. Wurde aber nicht, auch nicht bei sehr freier Auslegung. Darauf könnte er sich berufen.


Im Prinzip ist das aber alles harmlos. Das schlimmste, was er verlangen könnte, wäre die Reparatur der Karte. Dazu müsste er dir die Karte zurückschicken. Du musst ihm das Geld aber nicht zurückgeben, und auch sonst keine Sicherheiten.

Das mit dem Betrug ist von seiner Seite unhaltbar. Selbst wenn man defekte Sachen verkauft ist das kein Betrug, außer man wusste es nachweisbar vorher.

Von seiner Seite könnte es ein Betrug sein, da er unter der Vorspiegelung offensichtlich falscher Tatsachen (BKA und so, einfach Blödsinn) von dir eine Handlung erreichen will, die zu einem Vermögensschaden bei dir führen würde. Versuch ist strafbar.


Du solltest verlangen, dass er dir die Karte zurückschickt, und dann mal schauen was damit ist. Alternativ kannst du ihn auch direkt bei deiner nächsten Polizei, nicht beim BKA, wegen Betrugsversuches anzeigen, oder ihn zumindest darauf Hinweisen, dass du ihn anzeigen wirst, wenn er es weiter versucht. Druck dazu die Emails und die Auktion aus und geh zu den Bürozeiten der Kripo (die nimmt das auf) dorthin. Das hängt aber auch davon ab, was er genau geschrieben hat. Ich habe das so verstanden, dass er sich Geschichten ausdenkt, damit du ihm das Geld zurück gibst, ohne dass du die Karte zurückerhältst. Wenn er dich nur verarschen will, ist das nicht unbedingt eine Straftat.

Die Sache Ebay möglichst objektiv zu schildern ist bestimmt auch sinnvoll. Obwohl die kaum etwas tun werden.
 
Hast du dir die Serien-Nummer deiner verkauften Karte notiert?
Es gibt Käufer Betrüger die ersteigern eine intakte Karte gleicher Bauart weil die eigene Karte defekt ist.

So erhoffen sich manche bei abgelaufener Garantie und einem Defekt anderen dieses Problem aufzuhalsen.
 
Ne, hab mir die Nummer nicht aufgeschrieben

Das macht doch eig nur Ärger damit zu der Polizei zu gehen und den anzuzeigen?
Wenns es dann vll von der Polizei als straftat angenommen wird hilft mir das ja nichts ich bleibe ja bei meinen 200€ oder?
 
ich würde vorschlagen du rufst bei ebay unter der Nummer mal an: 0180 -1412600

Und erklär denen deinen ganzen Vorfall. Die werden dir dann sagen was du am besten machen solltest.
 
Đęađliŋe schrieb:
Ja am Freitag (gestern) war ich nicht so besonderst gut drauf und hab einmal mit meinen Eltern und mein Onkel geredet der (Diplom Ingeneur ist, hat ein bisschen Erfahrung mit dem Rechten) er hat drauf geschrieben

Mein Onkel:

Sehr geehrter Herr Heidenreich,
>
>
> Sie wurden darauf hingewiesen, dass Sie mit Abgabe Ihres Gebots den
> Haftungssauschluss und die AGB von e-Bay annehmen und akzeptieren. Da es sich bei
> einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des
> Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem
> Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gingen
> Sie mit der Abgabe Ihres Gebotes diese Kaufverpflichtung ein und
> verzichteten auf jegliche Garantie und Gewährleistung.
>
> Es steht Ihnen Frei die Herstellergarantie auszunützen.
>
> Hierbei handelte es sich um eine ordnungsgemäße Auktion, welche korrekt
> beliefert wurde.
>
> Somit ist von Verkäufer Seite die Sache erledigt.
>
> Falls Sie eine Betrugsanzeige anstreben, werden Sie umgehend eine
> Verleumdungsklage unserseits erhalten.
>


Bei Ebay Auktionen handelt es sich nicht um Versteigerungen. Das klingt zwar für Laien etwas seltsam, ist aber so.

http://www.froehlichundhein.de/vertrag_ebay.htm
BGH, Urteil vom 07. Nov. 2001, in u.a.: NJW 2002, Seite 363 – 365


Du hast leider die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, deshalb hast du 6 Monate gegeben, auch wenn du nicht wolltest.

Das mit dem Widerrufsrecht ist okay, das besteht tatsächlich nicht. Begründung ist nur nicht ganz passend.

Das mit der Gegendrohung mit der Verleumdungsklage ist kritisch. Zum einen ist es keine Verleumdung sondern wenn schon dann ein Betrugsversuch oder eine Nötigung, zum anderen könnte dieses als widerrechtliche Drohung interpretiert werden.

Zur Garantie und Gewährleistung hatte ich schon was geschrieben. Die Formulierungen in deiner Auktion sind nicht ganz sauber. Die Sache ist für dich als Verkäufer nicht unbedingt erledigt, falls die Karte noch vorhanden ist und nicht funktioniert, und nich offensichtliche Spuren falscher Handhabung hat. Allerdings scheint der Käufer etwas dämlich.
 
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@ abulafia

Gewährleistung beträgt immernoch 24 Monate und nicht 6, auch bei Privatverkäufen sofern sie nicht ausgeschlossen wurde. Und dies ist auch nur teilweise möglich, da der Artikel schon so sein muß, wie beschrieben.

@ Threadsteller

Am besten mal vom Anwalt beraten lassen, wenn ihr sowieso Rechtsschutz habt.
 
Edit: Misst, du hast ja recht. Sie darf auf ein Jahr verkürzt werden. Privatverkäufer dürfen sie ganz ausschließen.
 
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Nein, das ist nicht korrekt. Ein Privatverkäufer kann sie auschließen, ein gew. Verkäufer auf ein Jahr begrenzen.
 
Also sitz ich in der Kacke
 
In der Kacke kann man so nicht sagen, aber durch den unzureichenden letzten Satz sieht's nicht berauschend aus.

Aber ich denke er will Dich einschüchtern.
BKA ist ganz witzig aber unlogisch, weil richterliche Anordnung blabla...
Mein Gedanke ist, die Karte geht bei Ihm (wahrscheinlich hat er 2 und eine ist kaputt) er will aber das Geld wieder. ;)

Du hättest Dir die Nummer aufschreiben müssen und Foto's von der Seite mit der Nummer machen sollen, damit Du siehst ob der Aufkleber "bewegt" wurde.

Aber die Beweispflicht liegt jetzt bei ihm.
Du hast den Artikel eindeutig als funktionierend beschrieben und "versucht" die Gewährleistung auszuschliessen.
Also geht ein Jurist so ran das die Karte wirklich ging.
Daher gibt es mehrere logische Schritte die dem Käufer vorgeworfen werden können.

Wenn z.B. das Paket Schäden aufgewiesen hätte, hätte er das ja dem Boten sagen müssen. Ergo seine Schuld.
Vllt. hat er die Karte ja selber zerstört.
Oder er verarscht Dich weil er vllt. eine 2. kaputte Karte besitzt.
Und so weiter...

Edit:
Und überhaupt:
Die Garantie geht auf jeden Fall an Dritte über... er braucht halt nur eine Abtrittserklärung von Dir.
Abtrittserklärung einfach googeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Edit: Bezieht sich auf #75

Nö, sehe ich nicht so. Der Käufer ist schon sehr seltsam. Er scheint keine Ahnung zu haben, wie er sich verhalten muss, oder er hat tatsächlich betrügerische Absichten.

Wie gesagt, normalerweise lässt sich das locker regeln. Er müsste dir die Karte zurückschicken, du prüfst sie und, wenn sie kaputt ist, schickst du sie an Mindfactory oder, falls du eine Herstellergarantie hast, an HIS. Der Käufer muss dann halt warten. Er bekommt sein Geld erstmal nicht zurück.

Solange er sich nicht auf die Gewährleistung beruft, kannst du erstmal auch stur behaupten, dass die Karte auf jeden Fall funktioniert hat. Und dann abwarten, ob dann immer noch so ein Unsinn mit der Stasi kommt.
 
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Mal ne ganz einfache Frage an den Thread-Ersteller..


Wie alt bist Du eigentlich ?? Weil Du immer von Deinen Eltern sprichst.
 
Also ich habe jetzt nicht alles gelesen aber:

"Ich habe die Karte zum BKA geschickt, um sie prüfen zu lassen"


Dickes lol, das würde er auch vom BKA bekommen, wenn er die Karte dort hin geschickt hätte! Was interessiert das BKA die Graka von irgend nem Deppen

Meine Meinung: Armseliger einschüchterungsversuch. Sowas hat man nur dann nötig, wenn man die KArte selber kaputt gemacht hat oder ähnliches

-> IGNORIEREN!
 
Đęađliŋe schrieb:
So sagt er er habe die Karte an das BKA geschickt um sie testen zu lassen und das meine E-mails auch überwacht werden weil ich ja ein Betrüger bin.

Hahahaha, der war köstlich.

Der hat die Karte vom BundesKriminalAmt überprüfen lassen, und nun werden auch noch deine E-Mail überwacht von wem nochmal?

Allein die 2 Punkte reichen mir, um Kontakt mit dem Käufer abzubrechen. Solche Vollpfosten gehen mir nicht ab...
 
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