News EU-Parlament: Anscheinend Einigung bei der Chatkontrolle

Farcrei schrieb:
Wie schaut es mit den vielen privaten Chats aus, die man ja problemlos, kostenlos eröffnen kann.
Wie wird sowas überwacht ?
Viele Kids laden sich oft irgendwelche Leutz in ihren Chat ein, ohne zu wissen, wer hinter den Nicknames steht.

Ich denke irgendwo wird es eben immer eine Lücke geben. Am Ende hilft doch nichts mehr als die eigenen Kinder dementsprechend zu "impfen" und zu hoffen, dass es "wirkt". Ich mache mir da auch immer mehr Gedanken darüber, wie ich das bei meinen eigenen Kindern einmal handhaben werde. Ich bin z.B. froh, dass es in meiner Jugend (mit 15-16 gings da eigentlich erst langsam los mit dem Internet) noch keine Imageboards gab und Videos im Internet im Grunde auch noch unschaubar waren.
Wenn ich mir das heute vorstelle, graut es mir schon davor, dass auf dem Schulhof irgendwelche Gore-Videos oder Hardcore-Pronos verteilt werden. Zu meiner Zeit tauschte man heimlich Nacktbilder von Lara Croft lol.
 
Beelzebot schrieb:
Wenn ich sowas lese, wird mir richtig schlecht. Und das sage ich als Jurist...
Wenn man als Firma x merkt das Richter y eh nie zustimmt oder nervt nimmt man halt nen anderen.
Das geht mit anderen Firmenstandorten (Verwaltungssitz) sehr wohl. Es ist hier klar zu platt vom Foren-Member geschrieben wurden, aber ein Körnchen ist dran. Untergesellschaften etc. Konstrukte machen es doch möglich.

Ebenso, Staatsanwälte bsp. sind im Gegenteil zu Richtern weisungsgebunden an Ministerien.
Sehr zum Vorteil eines bestimmten Politikers im Zusammenhang mit Cum Ex. Woher also soll da das Vertrauen der normalen unwissenden Bevölkerung in das Rechtssystem den dann stammen?

Vgl. auch zu Presse, diese ist nicht Weisungsgebunden, dennoch ist es vollständig freiwillig gleichgeschaltet trotz ernster Gegenanzeigen oder fehlende Faktenlage (siehe der kürzlich beschädigten Pipeline). Land hoch und runter gleichgeschaltet. Ohne Zwang vollkommen freiwillig. Wieso also nicht bei Richtern?

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Zum Kernthema.
Alles abbrechen und von vorne beginnen da hier Gewinnabsichten bestimmter Firmen außerhalb der EU nachweislich den Vorgang beeinflussen.
Keine Gummiparagraphen und spätere Aushöhlung.

Wird das nicht festgeschrieben ist es meiner Meinung nach nur eine Büchse der Pandora welche die nächste extremere Regierung sonst ausbauen würde.
Und ja, auch Parteien können extremer werden.
Beispiele bringe ich hier besser nicht, außer Hinweise auf letzte Bundestagswahl und die Programme und Wahlplakate und was jetzt inzwischen daraus geworden ist.
 
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Axxid schrieb:
Schmuddelseiten also nur noch mit Ident-Verfahren und je nach Fetisch und Wortwahl steht dann die Polizei vor der Tuer
Schmuddelseiten interessieren mich erstmal nicht, aber es wäre naiv zu glauben, dass es dabei bleibt. Wer weiß, wann es Spieleplattformen oder normale Videoplattformen trifft. Ist da einmal etwas zur Altersverifikation hinterlegt, kann schnell alles getrackt und der realen Person zugeordnet werden.
Das ist übrigens auch ein Grund, weswegen ein festes Konto mit hinterlegter Kreditkarte für werbefreies YouTube keine Option für mich ist.
 
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Bei der Winterzeitabstellung gibt's seit Jahren Null Fortschritte. Mehr Überwachung klappt aber prima 🤐
 
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@lorpel
Äpfel und Birnen?

Gruß Fred.
 
Draco Nobilis schrieb:
Wird das nicht festgeschrieben ist es meiner Meinung nach nur eine Büchse der Pandora welche die nächste extremere Regierung sonst ausbauen würde.
Das macht das alles noch unverständlicher. Wir haben in Europa einen kräftigen Rechtsruck und wollen bei der Aussicht schon mal Vorarbeit für hübsche Überwachungsinstrumente schaffen?

Wollen wir wirklich Instrumente schaffen, mit denen man auf Pornoseiten gucken kann, für welches Ufer sich welche Perso-ID interessiert? Bestehende Aufzeichnungen darüber waren bei einem Regierungswechsel vor 90 Jahren auch nicht gerade positiv.
 
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Zer0DEV schrieb:
Der Richtervorbehalt ist heute auch nur mehr Augenwischerei...
Wessen Geld ich nehm, dessen Lied ich sing.
Wenns einen Richter gibt der dann nicht seinen Otto drunter setzt, wird eben der nächste gefunden.
Eher, im Falle deutscher Gerichte: „Je mehr ich auf den Stapel kippe, und wahrscheinlicher, dass einfach der ganze Stapel durchgewunken wird!“, an den unsäglichen Massenabmahnungen sieht man ja leider bereits wie gut dies funktioniert.
Übrigens ohnehin einer der Hauptkritikpunkte neben dem mMn unzurechtfertigenden Grundrechtseingriff bei anlassloser Kontrolle, die finale Prüfung würde im Endeffekt von Gerichten geleistet werden müssen, die schon jetzt größtenteils Überlastet sind.

Noch glaube ich nicht einmal, dass diese schwammig formulierte und ungenaue Variante von EUGH durchgewunken werden würde.

Und ich bin gespannt, was bei den Untersuchungen rund um Frau Johannson rauskommt, bitte im Anschluss direkt den Lobbyeinfluss auf Axel Voss prüfen! 😉
 
rosenholz schrieb:
Das ist doch eine sehr gelungene faire kompromisshafte Einigung! So darf Europa gerne regiert werden.

Mann kann die kogn. Dissonanz die eine solche Meldung bei unseren Aluhüten auslösen muss förmlich riechen.
Mit solchen Äußerungen sollte man vorsichtig sein. Nicht dass irgendwann die Polizei vor deiner Tür steht, morgens um zwei. Aber du hast ja sicher nichts zu verbergen, von daher kann es dir egal sein.
 
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Scheint als bräuchte man dann künftig einen VPN nur für den Hub. Keine lust, dass mir mein Pornokonsum zugeordnet werden kann.

Danke für nichts, liebe EU!
 
Chatten ernsthaft Kriminelle über WhatsApp und Co? Wären die schlau, dann würden die einen eigenen Messenger schreiben und die EU wäre machtlos gegen die Verschlüsselung.
 
Zer0DEV schrieb:
Wenns einen Richter gibt der dann nicht seinen Otto drunter setzt, wird eben der nächste gefunden.

Man kann sich den Richter nicht einfach aussuchen.

In der Regel ist das Amtsgericht am Wohnort zuständig.

Da gibt es einen Geschäftsverteilungsplan, mit dem das Gericht regelt, welcher Richter für welche Verfahren zuständig ist.

Das Recht auf einen rechtmäßigen (und den korrekt zuständigen Richter) ist ein Menschenrecht.
https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html

Snowi schrieb:
Hab ich mir auch beim unteren Abschnitt gedacht. Damit fallen quasi alle Fetische die in den Bereich BDSM (Und damit verwandte/ähnliche) betreffen in einen Bereich, der einem schnell Probleme machen kann.

Auch BDSM und andere Kinks sind ganz legal.

Ich hatte vor kurzem ein über 20 Jahre altes Urteil entdeckt, dass man deswegen auch nicht gekündigt werden darf, selbst wenn man mit hilfsbedürftigen Menschen arbeitet.
Das Gericht hat das für die damalige Zeit sehr progressiv begründet.

https://jurios.de/2023/08/22/im-tv-...rankenpfleger-fuer-eine-kuendigung-nicht-aus/

https://www.kostenlose-urteile.de/A...omasochistische-Sexualpraktiken.news12517.htm

Volltext:
https://web.archive.org/web/20060220191508/http://www.arbeitsrecht-fa.de/hefte/200007/0407.pdf

Entscheidung: ArbG Berlin, Urt. v. 07.07.1999, Az. 36 Ca 30545/98
 
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rosenholz schrieb:
Das ist doch eine sehr gelungene faire kompromisshafte Einigung! So darf Europa gerne regiert werden.
Daran ist nichts fair. Solange ich ein sauberes Führungszeugnis habe und es keine Verdachtsmomente gegen mich gibt, möchte ich in einer freiheitlichen Demokratie auch so behandelt werden.
Solange europäische Poliker sich in Sachen Freiheit als Vorbild sehen und mit dem Finger auf Überwachungsstaaten zeigen, sollte Europa auch sicher nicht so regiert werden, dass wir selbst diesen Weg einschlagen.
 
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DKK007 schrieb:
Das Recht auf einen rechtmäßigen (und den korrekt zuständigen Richter) ist ein Menschenrecht.
Natürliche oder juristische Person? Juristisch wird nämlich interessanter^^
Gilt das auch wenn man den Richter mit Fällen (Richtervorbehalt Hausdurchsuchung etc. pp.) einfach zu müllt?
Ist diesem Menschenrecht dann noch entsprochen wenn der Richter zwar "korrekt" ist aber sich nicht mit allen Akten auseinandersetzen kann?

pseudopseudonym schrieb:
Daran ist nichts fair. Solange ich ein sauberes Führungszeugnis habe und es keine Verdachtsmomente gegen mich gibt, möchte ich in einer freiheitlichen Demokratie auch so behandelt werden.
Genau das.
Und immer KiPo vorzuschicken hat inzwischen ein Geschmäckle.
Mehr Personal und vorhandene Gesetze wären meiner Meinung nach effektiver.
Es gab doch x Studien zum ganzen Thema. Ebenso die Auswirkungen und Effekte dieser Maßnahmen doch auch schon untersucht wurden.
 
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FR3DI schrieb:
Bist du dir da sicher?
Ist einfach naheliegend auf Grund der Verbreitung. 100% sicher sein kann man natürlich nie. Vielleicht meinen sie ja auch Telegram oder Signal. Aber da kann man halt nicht so viel abgreifen wie bei WhatsApp. Vielleicht ist das auch einfach nur eine Floskel um Hintertüren in alle Richtungen offen zu halten. Garantien vergebe ich da jetzt nicht :-) Zumal ja noch die ganzen Nachrichtendienste täglich im Teich angeln. Vielleicht melden die auch KiPo und sind nicht an geltene Gesetze gebunden. Microsoft durchsucht ja auch die Cloud nach solchen Sachen oder halt Google und wie alle heissen. Vertraulich Informationen zu speichern ist auf jeden Fall sehr kompliziert. Und das ist nicht immer gut.
 
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Stanzlinger schrieb:
Chatten ernsthaft Kriminelle über WhatsApp und Co? Wären die schlau, dann würden die einen eigenen Messenger schreiben und die EU wäre machtlos gegen die Verschlüsselung.

Es gibt genug Gruppen auf Telegram, wo offen gedealt wird.
Die rechtsextremen Chatgruppen sind auf beiden Plattformen zu finden, wie unzählige Ermittlungsverfahren zeigen.

Das extra Messenger nicht super sicher sein müssen zeigen die Fälle Encrochat und SkyECC.
Die konnten geknackt werden und die Ermittlungsbehörden kamen aus dem Staunen nicht mehr raus, wie offen da Verbrechen bis zu Auftragsmorden geplant worden.
Aktuell basieren viele laufende Verfahren im OK-Bereich auf diesen Daten.

https://www.golem.de/news/encrochat...haft-daten-auswerten-duerfen-2202-162919.html
Ergänzung ()

Draco Nobilis schrieb:
Natürliche oder juristische Person? Juristisch wird nämlich interessanter^^

Wie meinst du das? Auch in Firmen werden die Straftaten von Menschen begangen. Siehe VW.

Draco Nobilis schrieb:
Gilt das auch wenn man den Richter mit Fällen (Richtervorbehalt Hausdurchsuchung etc. pp.) einfach zu müllt?
Ist diesem Menschenrecht dann noch entsprochen wenn der Richter zwar "korrekt" ist aber sich nicht mit allen Akten auseinandersetzen kann?

Dann kann er da nicht seine Unterschrift drunter setzten und der Beschluss muss warten.
Zumal in vielen Fällen der Beschluss dann überhaupt erst Wochen später umgesetzt wird. Da kann es also nicht dringend gewesen sein.
 
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Cr4y schrieb:
Keiner hat gesagt, dass die Gewaltenteilung perfekt ist. Aber dein gezogener Zusammenhang geht etwas weit, meinste nicht?
Es gibt leider genug Beispiele.
In den USA z.b. gibt es eine Stadt die durch das Gericht reich geworden, weil Firmen viel "gespendet" haben. Diese Firmen klagen nur noch in dieser Stadt und das Gericht entscheidet "überaschend oft" für diese Firmen.
Der Grund für sowas ist die "freie" Wahl des Gerichtes. Da sucht man solange, bis man einen Richter hat der für einen stimmt. (ist in DE manchmal nicht anders)
 
USA hat aber insgesamt ein ganz anderes Rechtssystem.
 
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Beelzebot schrieb:
Wenn ich sowas lese, wird mir richtig schlecht. Und das sage ich als Jurist...
Soll das deine Glaubwürdigkeit beim Versuch den ganzen Juristenstand "freizusprechen" jetzt erhöhen? Das Gegenteil ist der Fall:
Der Jurist der Vorwürfe gegen die Justiz nicht wahrhaben will. Welch Quelle...

Bitte nicht persönlich nehmen, ich wollte nur das Prinzip aufzeigen. Genau aus der kritisierten Berufsgruppe zu kommen macht einen zwar irgendwie zum "Experten", aber eben nicht zu einem Unabhängigen.
 
Beelzebot schrieb:
Wenn ich sowas lese, wird mir richtig schlecht. Und das sage ich als Jurist...
Herzlichen Glückwunsch zum Jurastudium und der anhängenden bestanden Prüfung.

Leider ist es nunmal so, dass Richter nicht unfehlbar sind. Genauso wie ein Richter auch einfach was durchwinken kann, was dann den Richtervorbehalt ad absurdum führt.

Wie entscheidet der überlastete Richter (ist DE ja hinlänglich bekannt) in seinem Büro sitzend ob das jetzt richtig ist, wenn er sein ok gibt?

Das heißt auf Basis von Informationen aus einer Hand (den Behörden) entscheidet eine Person (Richter) über das Schicksal einer Verdachtsperson. Ob der Verdacht überhaupt berechtigt ist, dass weiß der Richter nicht und der Richter wird tendenziell nicht die Vorgeschichte des Verdächtigen prüfen.
Ergänzung ()

Cr4y schrieb:
Keiner hat gesagt, dass die Gewaltenteilung perfekt ist. Aber dein gezogener Zusammenhang geht etwas weit, meinste nicht?
Mag sein...

Es gibt auch Beispiele wo man sagen muss, dass der Richter mal eher ungewöhnlich und nicht mit dem Strom schwimmend entscheidet. Das kann dann mal gut oder schlecht sein, je nach Betrachtungswinkel.

Siehe der Richter im Fall der RBB-Justiziarin, der den Arbeitsvertrag für nichtig erklärt hat (rückwirkend versteht sich).

Das ist aber eben alles auf Basis von Verhandlung vor Gericht.
Der Richtervorbehalt ist jedoch eher unter Ausschluss weiterer Personen, womit die getroffene Entscheidung nur auf Basis von Informationen aus einer Hand/Quelle herrühren. Backgroundchecks macht der Richter wohl eher nicht oder irre ich mich da?
 
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