Hallo Tambay!
die erste HU ist schließlich erst nach ganzen 3 Jahren fällig.
Vielleicht hat sich aber dein 'Vorgänger' das Fahrzeug günstig 'tageszugelassen' gekauft;
dann würde es sich beim Erstbesitzer um das verkaufende Autohaus handeln.
Dazu wiederum findet man haufenweise Beispiele im Internet.
Kurzes Überfliegen bringt mich zu dem Schluss, dass bei '3. Hand' zu bleiben anfechtbare Kaufverträge (= Ärger) erspart. Wenn zutreffend, kann man ja erklären, dass es sich bei der '1. Hand' um eine Tageszulassung handelt.
Grüße,
cb-leser
Von 'TÜV-Berichten' auf den Käufer rückschließen zu wollen halte ich doch für etwas abenteuerlich,Tambay schrieb:Er ist definitiv der Käufer, da alte TÜV Berichte auf seinen Namen vorhanden sind.
die erste HU ist schließlich erst nach ganzen 3 Jahren fällig.
Vielleicht hat sich aber dein 'Vorgänger' das Fahrzeug günstig 'tageszugelassen' gekauft;
dann würde es sich beim Erstbesitzer um das verkaufende Autohaus handeln.
Dazu wiederum findet man haufenweise Beispiele im Internet.
Kurzes Überfliegen bringt mich zu dem Schluss, dass bei '3. Hand' zu bleiben anfechtbare Kaufverträge (= Ärger) erspart. Wenn zutreffend, kann man ja erklären, dass es sich bei der '1. Hand' um eine Tageszulassung handelt.
Grüße,
cb-leser
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