Früher in Rente gehen, welche finanziellen Nachteile?

SimonK91

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Hallo Forum,

die Frage ist vielleicht ein wenig dumm oder naiv, aber ich habe halt einfach keine Ahnung von der Rente und daher frage ich sie. Wer nicht fragt bleibt dumm, oder wie heißt das...

Angenommen, eine Person ist 60 Jahre alt und müsste bis 67 arbeiten, um ins Renteneintrittsalter zu kommen. Diese Person sagt sich dann, ich hab mein ganzes Leben lang so gut gearbeitet und viel verdient (und an sich eine sehr gute Rente), aber ich will nur bis 62 Jahren arbeiten.

Wäre das grundsätzlich möglich und wie läuft das dann ab? Gibt es für die Person dann einfach weniger Rente? Oder werden auch solche Personen dann damit genervt sich nochmal arbeitslos zu melden usw... Das es wohl weniger Rente gibt ist ja klar, die Kernfrage von mir ist eigentlich, wie groß diese "Abstrafung" ausfällt, wirft man quasi seine gute Rente ab 67 Jahren dann total weg mit diesem Entschluss?

Danke
 
Auf dem Rentenbescheid bekommst du das Rentenniveau angegeben. Von diesem musst du afaik je Monat den du früher in Rente gehst, 0,3% von diesem Niveau abziehen.

5 Jahre = 60 Monate * 0,3% = 18% Abschlag auf die berechnete Rente.

Steht also im Rentenbescheid, dass du mit 67 Jahre eine Rente von 2.000 € Brutto bekommst, so erhälst du mit 62 Jahren dann nur 1.640 € Brutto.

Gibt ansonsten auch sicher Rechner im Internet, die dir das berechnen ... ;-)
 
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https://www.deutsche-rentenversiche...n_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html
Da wirst Du bestimmt die richtige Antwort finden. Gib das Geburtsdatum ein, Geschlecht wählen, Haken bei der Auswahl ob Schwerbehinderung oder Bergbau vorliegt, dann auf Berechnen lassen. Solltest Du den letzten Bescheid zur Hand haben, kannst Du auch direkt berechnen lassen was genau dabei rauskommt, wenn man früher geht.
SimonK91 schrieb:
wirft man quasi seine gute Rente ab 67 Jahren dann total weg mit diesem Entschluss?
Die Rente wird dann natürlich für alle Zeiten begrenzt und nicht wieder bei Erreichen des 67. Lebensjahres aufgestockt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Früher in Rente ist immer mit harten Abschlägen verbunden, deswegen wurde das Rentenalter ja extra hochgesetzt.

SimonK91 schrieb:
.. aber ich habe halt einfach keine Ahnung von der Rente und daher frage ich sie.
Und deswegen frägst Du am besten einen echten Fachmann von der Deutschen Rentenversicherung. Vereinbare dort einen Beratungstermin und lass Dich aufschlauen.

Webseiten und Rechner sind in dem Thema immer gut für eine brauchbare Indikation, aber verbindlich kann es Dir nur einer von der Rentenversicherung sagen.
 
_killy_ schrieb:
Auf dem Rentenbescheid bekommst du das Rentenniveau angegeben. Von diesem musst du afaik je Monat den du früher in Rente gehst, 0,3% von diesem Niveau abziehen.

5 Jahre = 60 Monate * 0,3% = 18% Abschlag auf die berechnete Rente.

Steht also im Rentenbescheid, dass du mit 67 Jahre eine Rente von 2.000 € Brutto bekommst, so erhälst du mit 62 Jahren dann nur 1.640 € Brutto.

Gibt ansonsten auch sicher Rechner im Internet, die dir das berechnen ... ;-)

Die Berechnung stimmt nicht ganz, da die angegebene Rentenprognose im Rentenbescheid immer unter der Annahme berechnet wird, dass man bis zum Renteneintrittsalter weiter arbeitet und dabei im Schnitt so viel verdient wie in den letzten 5 Jahren. Wenn man dann also mit 62 statt 67 Jahren in Rente geht und dadurch z.B. nur auf 43 statt 48 Beitragsjahre kommt, fehlen durch die fehlenden Beitragsjahre also nochmal zusätzlich ca. 10 % Rente "On Top" zu den 18 %, die du bereits richtigerweise ermittelt hast. Der Abschlag zu der Prognose im Rentenbescheid läge dann also insgesamt bei ca. 25-30 %.

Ob es grundsätzlich überhaupt möglich ist, bereits 5 Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente zu gehen wage ich zu bezweifeln, sicher weiß ich das aber nicht.

Edit: Laut Internetseite der deutschen Rentenversicherung kann man bei einem regulären Renteneintrittsalter von 67 Jahren frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn man mindestens auf 35 Beitragsjahre kommt. Abschlag dann 48 x 0,3 % = 14,4 % zzgl. der fehlenden Beitragsjahre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man seine Pflichtjahre als langjähriger Zahler bereits erfüllt hat geht das, aber was Du schon schreibst, es ist sehr teuer. Habe ich gerade erst hinter mir, nur mit dem Vorteil eine lebenslange Unfallrente zusätzlich zu bekommen, diese gleicht den Verlust bei der Gesetzlichen aus. Nur ob diese Person auch in den Genuss kommen kann müsste erst, wie bereits geschrieben wurde, ein Fachmann von der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
@SimonK91
In Eurer Nähe gibt es doch bestimmt eine Beratungsstelle, kenne dort mehrere wenn Du noch dort wohnst wo wir uns mal getroffen haben. :schluck:
 
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Seit 2012 können Beschäftigte ohne Einbüßen in Frührente gehen. Sie müssen hierzu mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben.

Thema Nebenjob: Wer noch nicht im regulären Rentenalter ist, darf höchsten 450 Euro dazuverdienen.
 
Mich interessiert die umgekehrte Frage: vielleicht erfüllt jemanden sein Beruf so sehr, dass er trotz Erreichen des Renteneintrittsalters und trotz 45 Jahre Einzahlung weiter arbeiten und demnach auch weiter einzahlen möchte. Gewinnt derjenige dadurch etwas hinzu?
Ich kenne im Bekanntenkreis mehrere Rentner, die weiterhin in Teilzeit oder auf 450€ Basis arbeiten gehen. Und das, um beschäftigt zu sein und eine Aufgabe zu haben. Den ganzen Tag daheim und Unkraut im Garten jäten ist halt auch nicht das Wahre. Um ehrlich zu sein sehne ich mich nach 3 Wochen Urlaub im Sommer auch immer nach meinem Job, damit ich was zu schimpfen habe. ;)
 
_#TIM#_ schrieb:
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Seit 2012 können Beschäftigte ohne Einbüßen in Frührente gehen. Sie müssen hierzu mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben.

"Frührente" heißt in diesem Fall aber nur, 2 Jahre früher als das reguläre Renteneintrittsalter, im Falle von SimonK91 also 65. Das hilft ihm bei seiner Frage also nicht wirklich weiter.

TheManneken schrieb:
Mich interessiert die umgekehrte Frage: vielleicht erfüllt jemanden sein Beruf so sehr, dass er trotz Erreichen des Renteneintrittsalters und trotz 45 Jahre Einzahlung weiter arbeiten und demnach auch weiter einzahlen möchte. Gewinnt derjenige dadurch etwas hinzu?

Meines Wissens gibt es für jeden Monat, den man die Rente später in Anspruch nimmt, einen Aufschlag von 0,3 % auf die Rente. Pro Jahr also 3,6 %. Oben drauf kommen natürlich die zusätzlichen Ansprüche durch die gezahlten Beiträge. Beispiel: Jemand hat sein reguläres Renteneintrittsalter von 65 Jahren erreicht und einen Rentenanspruch von 1.500 €. Wenn er zwei Jahre länger arbeitet kriegt er einen Aufschlag von 7,2 % und bei durchschnittlichen Verdienst ca. 32 € zusätzliche Rente pro Arbeitsjahr. Heißt: Rente mit 67 anstelle 65 = (1.500 € + 32 € + 32 €) x 1,072 = 1.677 € Rente zzgl. der Rentensteigerungen in den beiden Jahre.
 
Simon denkt noch nicht ans Rentenalter, denke eher die 91 ist Geburtsjahr.
_#TIM#_ schrieb:
Thema Nebenjob: Wer noch nicht im regulären Rentenalter ist, darf höchsten 450 Euro dazuverdienen.
Das stimmt nicht ganz, 6300 € / Jahr ist die Grenze, danach wird angerechnet.
 
Sag demjenigen, er soll sich einen Termin für ein persönliches Gespräch bei der Rentenanstalt geben lasse.
https://www.deutsche-rentenversiche...ine_vereinbaren/termine_vereinbaren_node.html

Die Beratung ist kostenlos und sehr informativ.
Man kann alles fragen, insbesondere sollte er für diesen Termin auch darum bitte, dass seine bisherigen Daten abgeglichen werden. Als ich vor 5 Jahren meinen Termin hatte kam nämlich raus, dass Daten aus meiner Schul- und Wehrdienstzeit nicht vollständig waren - allein dies zu korrigieren hat sich schon gelohnt !
 
Bei meiner Frau fehlte die Ausbildungszeit, AG gibt es nicht mehr und die damalige Krankenkasse speichert nur 20 Jahre, bei der Berufsschule haben wir dann doch noch was gefunden, hat sich auch gelohnt. Dann der Tip das man bei Nebenjobs die paar € Rentenbeitrag selbst zahlt damit der AG nicht in die Allgemeine Kasse zahlt war gut und das sie die Pflegekasse wegen der Betreuung der Eltern anspricht, seit 2 Jahren zahlen die nun auch was ein, lohnt also im Nachhinein immer sich Infos zu holen.
 
werkam schrieb:
Das stimmt nicht ganz, 6300 € / Jahr ist die Grenze, danach wird angerechnet.

Echt? Wo steht das?

Ah, gefunden:

Die Regelaltersgrenze liegt für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei 65 Jahren. Für alle später Geborenen hebt der Gesetzgeber diese Grenze nach und nach auf 67 Jahre an. Wer eine vorzeitige Altersrente bezieht, darf von 1. Juli 2017 an 6300 Euro im Jahr abzugsfrei verdienen. Jeder Betrag, der darüber hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Eine Einschränkung gibt es: Übersteigt die Summe aus gekürzter Rente und Verdienst das höchste Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre, wird der darüber liegende Verdienst von beidem komplett auf die Rente angerechnet.


Beim alten System (gültig bis Ende Juni 2017) durften Senioren bei vorzeitiger Altersrente monatlich bis zu 450 Euro nebenbei verdienen, ohne Abzüge fürchten zu müssen. Der monatliche Hinzuverdienst konnte außerdem zweimal pro Jahr den doppelten Betrag aufweisen, also 900 Euro. Bei höherem Verdienst wurde stufenweise nur eine Teilrente ausgezahlt.
 
Und was hat sich daran nun geändert, auch vorher waren es 6300€, rechne mal 12*450. + 2*450 in den beiden zusätzlichen Monaten wo man 900€ verdienen darf, sind doch auch 6300€? Stichwort zusätzliches Urlaubs/Weihnachtsgeld?
 
werkam schrieb:
Und was hat sich daran nun geändert, auch vorher waren es 6300€, rechne mal 12*450. + 2*450 in den beiden zusätzlichen Monaten wo man 900€ verdienen darf, sind doch auch 6300€? Stichwort zusätzliches Urlaubs/Weihnachtsgeld?

Das ist ein grunsätzlicher Unterschied.
Beispiel 2016:
Jan 460,-€
Feb 450,-€
Mrz 0,-€
Apr. 460,- €
.. ab jetzt durftest du max. 450,-€ verdienen. Insgesamt wäre auch max 5420,-€ nur rausgekommen.

Ab 2017 gilt die Jahresgrenze von 6300,-€.
Jan 600,- €
Feb 900,-€
Mrz 1200,-€
9x 400,-€ danach macht in der Summe 6300,-€.

Bei evtl. Rentnern würde ich immer die Option Flexirente prüfen. Es kann sich durchaus rechnen, auf die Rente zu verzichten und weiter zu arbeiten. Muss man aber pro fall entscheiden.
Was ich für viel wichtiger halte ist die rentenoption bei Minijobs. Die besten 16,50€ die ich im Monat investiere.
 
Und seit wann darf man ohne auf Steuerkarte zu arbeiten mehr als die 450 € monatlich verdienen, das geht doch wohl auch als
Thema Nebenjob: Wer noch nicht im regulären Rentenalter ist, darf höchsten 450 Euro dazuverdienen.
noch nicht, das geht doch sowieso erst ab Vollrentner, dann kann doch die Berechnung von Dir nicht passen und auch nur auf Steuerkarte? Und diejenigen die in 2016 mit 63 in Rente gegangen sind werden ja nun auch Vollrentner sein da sie 1953 geboren wurden, es ging also nur um die Aussage und meine Fragezeichen hast Du evtl nicht bemerkt?
Beim alten System (gültig bis Ende Juni 2017) durften Senioren bei vorzeitiger Altersrente monatlich bis zu 450 Euro nebenbei verdienen, ohne Abzüge fürchten zu müssen. Der monatliche Hinzuverdienst konnte außerdem zweimal pro Jahr den doppelten Betrag aufweisen, also 900 Euro. Bei höherem Verdienst wurde stufenweise nur eine Teilrente ausgezahlt.
Was ist also an meinem Einwand dann falsch?
Durften Rentner die vorzeitig in Rente gegangen sind mehr als 450 € monatlich im Nebenjob verdienen, wohl nicht, das wurde ja auch angerechnet?
 
werkam schrieb:
Und seit wann darf man ohne auf Steuerkarte zu arbeiten mehr als die 450 € monatlich verdienen, das geht doch wohl auch als

Beim Minijob darf man das durchaus, hast du ja oben schon selbst geschrieben. Ok, den Absatz "noch nicht im regulären Rentenalter" habe ich im eifer des Gefechtes überlesen, aber selbst dann greifen andere Aspekte. Wenn ich noch nicht im regulären Bereich bin, sollte man die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrente/vorgezogene Rente beachten.

werkam schrieb:
das geht doch sowieso erst ab Vollrentner, dann kann doch die Berechnung von Dir nicht passen und auch nur auf Steuerkarte?
Stell dir vor du arbeitest 3 Monate bei einem AG für 450,-/600,-/600,- und wechselst danach den AG. Dann greift immernoch die Jahresgrenze. Die Wirkung ist zwar die gleiche, der Weg ist aber ein anderer und kann in Einzelfällen schon entscheident sein.


werkam schrieb:
Durften Rentner die vorzeitig in Rente gegangen sind mehr als 450 € monatlich im Nebenjob verdienen, wohl nicht, das wurde ja auch angerechnet?

Da gab es tatsächlich vor 2017 eine kleine Passage, mit einer Hinzudienstgrenze von 5400,-€ (also ohne die 2 zusätzlichen Monate). Also 2016 (63) max. 5400,-€ und nicht 6300,-€. Denn der arbeitende-noch-nicht-Rentner für mit dem zusätzlichen Geld nicht mehr Minijob sondern Midijobber sein. Ergo Krankenkasse statt Knappschaft.
 
P4ge schrieb:
Ergo Krankenkasse statt Knappschaft.
Dann ist es aber kein Minijob mehr auf 450 € Basis und es müssen ja wohl zusätzlich Steuern gezahlt werden, ist das der Sinn den Du mir damit vermitteln möchtest? Oder sind die besser bezahlten Jobs dann keine Grenzfälle mehr?
P4ge schrieb:
Stell dir vor du arbeitest 3 Monate bei einem AG für 450,-/600,-/600,- und wechselst danach den AG.
Wenn man doch nur 450 € monatlich hinzuverdienen darf, wie soll es sich dann bei den 600 € verhalten, den Sinn verstehe ich also auch nicht?
 
werkam schrieb:
Dann ist es aber kein Minijob mehr auf 450 € Basis und es müssen ja wohl zusätzlich Steuern gezahlt werden, ist das der Sinn den Du mir damit vermitteln möchtest? Oder sind die besser bezahlten Jobs dann keine Grenzfälle mehr?
In dem Fall bist du in der Gleitzone. Da fangen die KV,PV ALV gerade erst an. Steuern werden da noch nicht fällig.

werkam schrieb:
Wenn man doch nur 450 € monatlich hinzuverdienen darf, wie soll es sich dann bei den 600 € verhalten, den Sinn verstehe ich also auch nicht?

450,-€ war früher. Wie haben jetzt einen Jahreswert von 6300,-€ bzw. bei Frührentnern die "Gefahr" des Maximums bei 5400,-€ (Midijob). Wenn du Frührentner bist und einen Monat z.B. 600,- verdienst, ist da heute nicht mehr schlimm. Musst das halt mit späteren Monaten kompensieren können (Dez 300,-€) .
Denn inhaltlicher Natur darf man auch beim Minijob 2x 900,-€ verdienen.
 
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