5654 schrieb:
[...]ich habe mir letzte Woche einen gebrauchten Wagen gekauft und durfte Ihn heute abholen. Abgemacht war das der Wagen einmal zum Lackierer geht um kleine Lackstellen auszubessert. Trotz Absprache wurde das einfach nicht gemacht.
Moment, hier muss ich erstmal nachfragen:
Wurde Dir denn nicht gesagt, dass diese Lackstellen noch beseitigt werden? Wurde Dir gesagt man wisse nichts (mehr) von der Absprache und werde das auch nicht mehr durchführen?
Ich frage deshalb, weil mich der Zeitrahmen stutzig macht: Innerhalb von einer Woche einen Termin bei einer Lackiererei bekommen? Unmöglich würde ich sagen. 4-6 Wochen sind für so einen Termin realistisch. Zumindest da, wo ich herkomme.
Die Frage ist also, wurde Dir zugesichert, das werde noch erledigt (dann wäre alles gut), oder will man von der Absprache plötzlich nichts mehr wissen?
Zudem musste ich auch noch feststellen das die Motortemperatur ständig auf 90 Grad steht. Egal ob im kalten Zustand oder nach längeren Fahrt. Die Temperatur steht immer auf 90 Grad...
Hierzu haben
@Frightener und
@BlubbsDE ja bereits spekuliert, was gemeint sein könnte.
Ich vermute, Du möchtest sagen, dass die Temperatur selbst bei seit Stunden nicht gestartetem Fahrzeugs sofort 90 Grad anzeigt.
Vermutlich eine Kleinigkeit, ein Sensor etc.
Aber das könntest Du uns mal genauer erklären, was Du festgestellt hast.
Ich möchte einfach keine Wagen mit ständigen Problemen...
Du vermutest ein Fahrzeug mit ständigen Problemen, bloß weil möglicherweise die Temperatur nicht korrekt angezeigt wird?
Das Problem muss natürlich auf Kosten des Händlers behoben werden, aber es ist nichts Ungewöhnliches. Deswegen würde ich nicht davon ausgehen, gleich ein Montagsauto gekauft zu haben.
Die 8000€ habe ich finanzieren lassen.
Nichtsdestotrotz, insofern Du über den Händler finanziert hast, steht Dir ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht (der Finanzierung) vernichtet auch den eigentlichen Kaufvertrag. Sprich, Du kannst die Finanzierung widerrufen und damit vom Vertrag zurücktreten. Bei derartigen Krediten ist das so geregelt.
Du bekommst aber nicht alles zurück, was Du gezahlt hast.
Du musst Dir zum einen die Kosten der Zulassung und der Abmeldung anrechnen lassen, zum anderen für gefahrene Kilometer Wertersatz leisten.
Beides wird bei Dir nicht sonderlich teuer sein können.
Höchst umstritten ist, ob der Wertverlust durch einen weiteren Vorbesitzer (-> Dich, denn das Auto wurde auf Dich angemeldet) auch erstattungsfähig ist. Da gehen die Rechtsmeinungen weit auseinander. Sprich, das könnte der Händler versuchen geltend zu machen, ob er damit aber auch vor Gericht durchkommt, ist fraglich.
Beantworte bitte zunächst die Fragen des Users
@Idon .
Bitte teile uns darüber hinaus auch mit, um was für ein Auto (genaue Daten) es sich handelt.
Ebenso beantworte bitte die Frage, wie sich die Aussage des Autohauses bezüglich der zugesicherten Beseitigung der Lackmängel verhielt.
Ebenso, wie sich das Autohaus bezüglich des Temperaturproblems äußerte.
Auch brauchen wir Informationen, ob das Auto über den Händler oder eine andere Bank finanziert wurde.