Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf von Händler

cr@zy

Captain
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Mai 2008
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Nabend zusammen,

habe heute einen Gebrauchtwagen gekauft (von einem Händler), d.h. Samstag besichtigt und Kaufvertrag fertig gemacht. Er hatte leichten Rost an der Heckklappe, welcher vertraglich festgelegt noch ausgebessert bzw. die Heckklappe komplett ersetzt werden sollte.

Heute hab ich ihn abgeholt und an der Heckklappe hat sich nichts geändert. Der Verkäufer kam auch gleich auf mich zu und meinte das sich das leider verzögert hat und er die erst morgen früh angeliefert bekommt. Nunja, dass ist ja soweit kein Problem.

Habe den Wagen dann trotzdem mit nach Hause genommen, da mein bisheriges Auto heute abgemeldet wurde. Auf der Heimfahrt merkte ich dann das die Kühlmitteltemperatur auf knapp 110°C anstieg (normal sind 90°C). Augenscheinlich läufter der Lüfter nicht. Sicherungen sind soweit ich das gesehen habe alle in Ordnung.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Ist der Händler dazu verpflichtet den Lüfter zum Laufen zu bekommen?
Ich habe keinen zusätzlichen Garantievertrag abgeschlossen, also nur die gesetzliche Gewährleistung.

Und noch eine zweite Frage: Ich habe zu Hause dann nochmal nach dem Ölstand geschaut (leider nicht bei der Besichtigung) und habe festgestellt das dieser so ziemlich auf minimum war. Laut dem Serviceanhänger im Motorraum war der letzte Ölwechsel aber erst vor ca. 4000km. Was wäre wenn er jetzt ordentlich Öl schluckt, also warscheinlich die Kopfdichtung defekt ist? Habe ich dann Anspruch darauf das dies behoben wird?




cya
cr@zy
 
Der Verkäufer wäre zur Nachbesserung verpflichtet, wenn ein Sachmangel bei Übergabe vorlag.

Die Sache ist frei von Sachmängel, (...)

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

(soweit der ungefähre Wortlaut des § 434 BGB)

Je nach Alter, Laufleistung und Preis wird man von einem gebrauchten Auto erwarten dürfen, dass es nicht übermäßig Öl auf Grund eines Motorschadens verliert und das der Kühler funktioniert.

Bejaht man jeweils das Vorliegen eines Mangels, hat der Verkäufer grds. nachzubessern.
 
Hmm ok, das hört sich schonmal nicht schlecht an.

Also das Auto ist schon etwas älter (EZ 10/1993), hat 143000km gelaufen. Wurde aber Angeboten mit den Worten "TOP Zustand, 1. Hand (was wie ich gesehen habe nicht stimmt, ist nämlich 2. Hand)"..."Das Kfz befindet sich optisch sowie auch technisch in einem Top Zustand." - Ist der exakte Wortlaut, habe den Angebotszettel vor mir.




cya
cr@zy
 
Nun ja, Autohändler sind m.E. allesamt (mehr oder weniger) kriminell.

Die Beschreibung (so sie denn Vertragsbestandteil geworden ist) spricht schon sehr für das Vorliegen eines Sachmangels.
 
Naja Vertragsbestandteil ist das nicht direkt geworden. Im Vertrag steht nur das die Heckklappe ausgebessert/ersetzt wird.

Aber danke schonmal bis hierhin, werde mal schauen was die mir da morgen sagen...




cya
cr@zy
 
Doc Foster schrieb:
Dir dürfte klar sein, was dabei also im Ergebnis herauskommen kann?

Das die Heckklappe ausgebessert oder ersetzt wird? :D

Naja war heute da, die Heckklappe hatten sie allerdings immernoch nicht, werde jetzt in den nächsten Tagen angerufen wenn sie da ist, naja...

Bzgl. Lüfter: Da war ein Schalter defekt den sie aus einem anderen ausgebaut haben -> Lüfter läuft, alles supi :D




cya
cr@zy
 
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