Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand ja helfen. Es geht nicht um einen Handyvertrag, sondern um einen Festnetzanschluss , den meine Mutter bei dem hervorragendem Unternehmen Vodafone in einem Kaufhaus abgeschlossen hat. Nach 3 Tagen überlegte sie es sich anders und wollte den bestehenden Vertrag widerrufen. Dies ließ das kundenfreundliche Unternehmen nicht zu - berief sich darauf, dass der Vertrag nicht unter das Fernmeldeabsatzgesetz abgeschlossen wurde und daher der Vertrag gültig sei. Nun, dass fand nun vor ca. 2 Jahren statt. Im Laufe der Zeit wurde der Vertrag von einem DSL-Vertrag auf einen reinen Festnetzvertrag herabgestuft, da meine Mutter über keinen Computer verfügt. Nun zahlte sie also fleißig ihre Grundgebühr und die entstehenden Verbindungskosten - obwohl auch eine reine Telefonflatrate ( die ihr zugesichert wurde) möglich gewesen wäre.
Als ich dies alles erfuhr riet ich ihr, den Vertrag schnellstmöglich zu kündigen und auch die ausgesprochene Einzugsermächtigung zu widerrufen. Die Kündigung hat Vodafone zum 15.07.11 akzeptiert. Mit erschrecken mussten wir jedoch feststellen, dass die erloschene Einzugsermächtigung nicht beachtet wurde und munter weiterhin Geld abgebucht wurde. Nun ist meine Mutter zudem umgezogen ( und hat dies auch Vodafone schriftlich mitgeteilt). Vodafone weigert sich nun, die Leistung in der neuen Wohnung anzubieten. Nur ein neuer Vertrag würde dazu führen, das Vodafone den Anschluss unter der neuen Wohnadresse freistellt. Mit der Begründung, man liefere ja weiterhin die Leistung an die alte Adresse, wird auch weiterhin eine Kündigung nicht akzeptiert. Zudem besteht das Problem, dass bereits im nächsten Monat ein Nachmieter in die alte Wohnung einzieht, so dass dieser nun auf Kosten meiner Mutter telefonieren kann ( Vodafone bietet die Leistung ja weiterhin in der alten Wohnung an).
Habt ihr Tipps, wie man hier verfahren sollte? Würde es Sinn machen, einen neuen Vertrag zum Schein per Fernmeldeabsatzgesetz abzuschließen, um ihn dann innerhalb der Widerrufsfrist fristlos zu kündigen?
Danke für eure Antworten
vielleicht kann mir hier jemand ja helfen. Es geht nicht um einen Handyvertrag, sondern um einen Festnetzanschluss , den meine Mutter bei dem hervorragendem Unternehmen Vodafone in einem Kaufhaus abgeschlossen hat. Nach 3 Tagen überlegte sie es sich anders und wollte den bestehenden Vertrag widerrufen. Dies ließ das kundenfreundliche Unternehmen nicht zu - berief sich darauf, dass der Vertrag nicht unter das Fernmeldeabsatzgesetz abgeschlossen wurde und daher der Vertrag gültig sei. Nun, dass fand nun vor ca. 2 Jahren statt. Im Laufe der Zeit wurde der Vertrag von einem DSL-Vertrag auf einen reinen Festnetzvertrag herabgestuft, da meine Mutter über keinen Computer verfügt. Nun zahlte sie also fleißig ihre Grundgebühr und die entstehenden Verbindungskosten - obwohl auch eine reine Telefonflatrate ( die ihr zugesichert wurde) möglich gewesen wäre.
Als ich dies alles erfuhr riet ich ihr, den Vertrag schnellstmöglich zu kündigen und auch die ausgesprochene Einzugsermächtigung zu widerrufen. Die Kündigung hat Vodafone zum 15.07.11 akzeptiert. Mit erschrecken mussten wir jedoch feststellen, dass die erloschene Einzugsermächtigung nicht beachtet wurde und munter weiterhin Geld abgebucht wurde. Nun ist meine Mutter zudem umgezogen ( und hat dies auch Vodafone schriftlich mitgeteilt). Vodafone weigert sich nun, die Leistung in der neuen Wohnung anzubieten. Nur ein neuer Vertrag würde dazu führen, das Vodafone den Anschluss unter der neuen Wohnadresse freistellt. Mit der Begründung, man liefere ja weiterhin die Leistung an die alte Adresse, wird auch weiterhin eine Kündigung nicht akzeptiert. Zudem besteht das Problem, dass bereits im nächsten Monat ein Nachmieter in die alte Wohnung einzieht, so dass dieser nun auf Kosten meiner Mutter telefonieren kann ( Vodafone bietet die Leistung ja weiterhin in der alten Wohnung an).
Habt ihr Tipps, wie man hier verfahren sollte? Würde es Sinn machen, einen neuen Vertrag zum Schein per Fernmeldeabsatzgesetz abzuschließen, um ihn dann innerhalb der Widerrufsfrist fristlos zu kündigen?
Danke für eure Antworten