Große Probleme mit Vodafone Vertrag

Andy b

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Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand ja helfen. Es geht nicht um einen Handyvertrag, sondern um einen Festnetzanschluss , den meine Mutter bei dem hervorragendem Unternehmen Vodafone in einem Kaufhaus abgeschlossen hat. Nach 3 Tagen überlegte sie es sich anders und wollte den bestehenden Vertrag widerrufen. Dies ließ das kundenfreundliche Unternehmen nicht zu - berief sich darauf, dass der Vertrag nicht unter das Fernmeldeabsatzgesetz abgeschlossen wurde und daher der Vertrag gültig sei. Nun, dass fand nun vor ca. 2 Jahren statt. Im Laufe der Zeit wurde der Vertrag von einem DSL-Vertrag auf einen reinen Festnetzvertrag herabgestuft, da meine Mutter über keinen Computer verfügt. Nun zahlte sie also fleißig ihre Grundgebühr und die entstehenden Verbindungskosten - obwohl auch eine reine Telefonflatrate ( die ihr zugesichert wurde) möglich gewesen wäre.
Als ich dies alles erfuhr riet ich ihr, den Vertrag schnellstmöglich zu kündigen und auch die ausgesprochene Einzugsermächtigung zu widerrufen. Die Kündigung hat Vodafone zum 15.07.11 akzeptiert. Mit erschrecken mussten wir jedoch feststellen, dass die erloschene Einzugsermächtigung nicht beachtet wurde und munter weiterhin Geld abgebucht wurde. Nun ist meine Mutter zudem umgezogen ( und hat dies auch Vodafone schriftlich mitgeteilt). Vodafone weigert sich nun, die Leistung in der neuen Wohnung anzubieten. Nur ein neuer Vertrag würde dazu führen, das Vodafone den Anschluss unter der neuen Wohnadresse freistellt. Mit der Begründung, man liefere ja weiterhin die Leistung an die alte Adresse, wird auch weiterhin eine Kündigung nicht akzeptiert. Zudem besteht das Problem, dass bereits im nächsten Monat ein Nachmieter in die alte Wohnung einzieht, so dass dieser nun auf Kosten meiner Mutter telefonieren kann ( Vodafone bietet die Leistung ja weiterhin in der alten Wohnung an).

Habt ihr Tipps, wie man hier verfahren sollte? Würde es Sinn machen, einen neuen Vertrag zum Schein per Fernmeldeabsatzgesetz abzuschließen, um ihn dann innerhalb der Widerrufsfrist fristlos zu kündigen?

Danke für eure Antworten
 
Also neuen vertrag würde ich erstmal nichtmehr abschließen.

Ich kann dir empfehlen mal in einen 1&1 oder Telekom ( oder wo du auch immer den Telefonanschluss haben willst) Shop rein zu gehen und diese Story erzählst. Ich wette die haben da eine Lösung. Eine Lösung könnte sein, dass sie dir diese Kosten erstmal zahlen sofern deine Mum in der neuen Vertrag bei diesem Anbieter macht.
 
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
Die Telekom oder erst Recht 1&0 sollen Kosten vom alten Vertrag übernehmen?
Kannst du absolut vergessen.

Beim Umzug hast du bei unkulanten Providern leider ein Problem: Der Vertrag kann standortgebunden sein, was kann denn der Provider dafür, dass du umziehst?
 
Andy b schrieb:
... in einem Kaufhaus abgeschlossen hat. Nach 3 Tagen überlegte sie es sich anders und wollte den bestehenden Vertrag widerrufen. Dies ließ das kundenfreundliche Unternehmen nicht zu - berief sich darauf, dass der Vertrag nicht unter das Fernmeldeabsatzgesetz abgeschlossen wurde und daher der Vertrag gültig sei.
...
Die Kündigung hat Vodafone zum 15.07.11 akzeptiert. Mit erschrecken mussten wir jedoch feststellen, dass die erloschene Einzugsermächtigung nicht beachtet wurde und munter weiterhin Geld abgebucht wurde.
...
Würde es Sinn machen, einen neuen Vertrag zum Schein per Fernmeldeabsatzgesetz abzuschließen, um ihn dann innerhalb der Widerrufsfrist fristlos zu kündigen?
Kaufhaus = kein Fernabsatz, da hat Vf recht (Ich würde generell in einem Kaufhaus grundsätzlich nie irgendwelche Verträge abschließen, egal ob Telefon, Internet oder Strom etc., man fühlt sich da irgendwie immer von den netten/schmierigen Verkäufern unter Druck gesetzt und am Ende steht man eben ohne die Vorteile des Fernabsatzgesetzes da).

Wenn Vf die Kündigung zum 15.07.11 akzeptiert, dann buchen sie auch noch bis zum 15.07.11 ab.

Vertrag zum Schein abschließen bringt vermutlich wenig. Nur als Hinweis, einen solchen Vertrag würdet ihr in der Widerrufsfrist nicht "fristlos kündigen" sondern eben "wiederrufen". Hier sollte man auf die Formulierung achten, sonst klappt es evtl. nicht.

Warum Vf den Vertrag nicht an die neue Adresse umzieht verstehe ich allerdings nicht, das sollte möglich sein.
 
Einfach bis 15.07. weiterzahlen und in der neuen Wohnung nen anderen Anbieter beauftragen. Das erspart denke ich den größten Teil des Ärgers den du sonst haben wirst.

Der Nachmieter hat nur dahingehend ein Problem wenn er nicht zu Vodafone geht, dass die Ports nicht freigegeben sind und er somit kein DSL anschluss bis dahin bekommen kann. Aber das hat ja nix mit deiner Mutter zu tun.

@fisher01
Verträge ziehen die um, nur gilt dies halt als neuabgeschlossener Vertrag und somit wieder 24 Monate Vertragslaufzeit.
 
also ich würde erstmal darauf drängen, dass der anschluss auf kundenwunsch abgeklemmt wird, auch wenn ihr weiter die grundgebühr zahlen müsst. so kann der nachmieter nicht mehr telefonieren.

den lastschrifteinzug wird vodafone durchführen bis der vertrag im juli erfüllt ist.
klar buchen die bis dahin weiter ab.
dennoch ist es meiner meinung nach nicht rechtens solbald ihr dein einzug widerrufen habt.
normaler weise müsste vodafone dann immer eine rechnung mit überweisungsträger schicken.
ich weiß aber nun nicht, ob LS bedingung für die erfüllung des vertrages darstellt. bitte prüfen.
wenn nicht, gebt bitte die lastschriften zurück. daraufhin werdet ihr wahrscheinlich zusätzlich mit einer rücklastschriftgebühr belastet. diese bitte nicht zahlen sondern nur den rechnungsbetrag.
den rest muss vodafone dann zu eigenen lasten ausbuchen.
und überhaupt verstehe ich nicht, warum nan einen neuen vertrag machen muss... eigentlich ist vodafone gezwungen den umzug des anschlusses trotz kündigung durchzuführen.
bitte in diesem punkt mal schauen, ob es sich um vertragsbruch handelt. dann habt ihr ein sofortiges sonderkündigungsrecht.
aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass unternehmen oft genau wissen, dass sie sich rechtlich falsch verhalten, dies aber trotzdem machen, weil sie die erfahrung gemacht haben, dass sich der kunde nicht wehrt und die füße still hält.
 
boarder-winterman schrieb:
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
Die Telekom oder erst Recht 1&0 sollen Kosten vom alten Vertrag übernehmen?
Kannst du absolut vergessen.
Das gibt es manchmal als Angebot, z.B. aktuell bei UnityMedia. Wenn man zu denen wechselt während der alte Vertrag noch läuft, zahlen die bis zu 6 Monate lang die Gebühr vom alten Vertrag.
 
So geht das nicht.
Ab zum Verbrauchershutz oder gleich zum Anwalt.
Die können nicht einfach die Leitung Bestehen lassen.
Leitung zieht mit oder muß abgeschaltet werden.
Neuvertrag überhaubt nicht notwendig.
 
Ecki04 schrieb:
So geht das nicht.
Ab zum Verbrauchershutz oder gleich zum Anwalt.
Die können nicht einfach die Leitung Bestehen lassen.
Leitung zieht mit oder muß abgeschaltet werden.
Neuvertrag überhaubt nicht notwendig.

Wenn sie am neuen Standort eine Leitung schalten können, dann MÜSSEN
sie das tun.
Sollte es nicht gehen, musst du aber die "Restlaufzeit" des alten Vertrages im
Extremfall bezahlen.

Wenn die sich so "bockig" haben. einfach alles immer wieder zurück buchen lassen.
Wenn sie monatelang kein Geld bekommen, weden die schon freiwillig die Leitung kappen ^^
 
Tip, das ist für deine Mutter vielleicht auch optimal keinen großen Telefon Provider mehr nehmen
einen Vor Ort Regunal Telefon Anbieter sind meinst seriöser und auch billiger wenn man nur telefonieren will und zwingen einem nicht gleich einen DSL Abschluß mit auf wenn man gar nicht will,
(bei meinem ich habe kein Internet steht in der AGB wenn man umzieht und die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, hat man ein Sonderkündigungsrecht bei Telefon und DSL ,
ich habe eh kein Internet und nur ein Kündigungsfrist von 14 Tagen für Analog Telefonanschluß,
das ist es also egal ... )

aus einem Telefon Vertrag raus kommen, hat man da nicht ein Sender Kündigungs Recht
bei einem Telefon Anschluß wenn die Leistung nicht bereitet gestellt werden kann?
wird ja der Vertrag nicht mehr Erfüllt ,
ich würde einen Anwalt einschalten ggf. Klagen.
 
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Erstmal DANKE für euren bisherigen Rückmeldungen,

es besteht bei Vodafone tatsächlich nur ein reiner Festnetzvertrag, nicht mehr. Vodafone argumentiert, das sie diesen ja auch weiterhin zur Verfügung stellen - allerdings an die alte Adresse. Damit erfüllt Vodafone den Vertragsabschluss. Ein Umzug, so Vodafone, würde also nur dann gemacht werden, wenn sie den Vertrag um weitere 2 Jahre verlängert.
Ich hab selbst mit denen gesprochen um bekomme dieselbe Aussage, auch nach Androhung eines Rechtsstreits. Die Einzugsermächtigung wurde seitens meiner Mutter bereits zurückgezogen, und dennoch buchen die munter weiter ab, auch in diesem Monat. Daher hat meine Mutter die Abbuchung rückbuchen lassen ( das ist also bereits geschehen) . Ich habe das damalige Kündigungsschreiben geschrieben und auch vermerkt, dass Vodafone von weiteren Rückgewinnungsaktionen Abstand nehmen soll. Auch daran hält sich das Unternehmen nicht. So bekommt meine Mutter regelmäßig nun Anrufe von Vodafone mit Vertragsangeboten usw.
Ich verstehe das derzeit so: Sie bezahlt für eine Leistung, die sie nicht nutzen kann. Und das Unternehmen weigert sich auch , die leistung dort anzubieten, wo sie es nutzen könnte. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
 
Jetzt habt ihr absolut Mist gebaut. Die Rückbuchung kostet euch dann mal 15€ Gebühr.
Natürlich ist das Rechtens. Der Vertrag wird ja weiterhin erfüllt, was kann Vodafone dafür, dass du umziehst?
 
es gibt ja bei DSL dieses Urteil,
nur ist es was völlig anderes wenn man nur einen Telefon Anschluß hat,
den man auch Ein Klagen kann, DSL kannste nicht Einklagen ,
das Urteil bezog sich ja nur auf einen DSL Anschluß,
es hat hier keinen Sinn hier Eigenmächtig etwas zu versuchen wenn man es nicht 100% weiß,
wie hier gesagt wurde, ich würde sofort einen guten Anwalt einschalten oder Verbrauchershutz .
auch mal bei der Bundes Netz Agentur nachfragen ob solche Praktiken
bei einem nur Telefon Anschluß überhaupt zulässig sind ?
du kannst vom Gesetz her einen Telefon Anschluß Gerichtlich Einklagen DSL nicht .


PS wenn ein DSL Provider jemanden einen DSL Anschluß mit Telefon auf schwatzt,
der aber keinen PC hat......
muß das nicht immer gleich unserjös sein,
paß auf:
denn oft ist es so das ein DSL+Telefon Anschluß günstiger ist als nur ein Telefon Anschluß ,
mein einfacher Analoger Telefon Anschluß z.b. kostet stollze 17 € im Monat nur an Grundgebühr
ohne Telefon/Internet Flat ist bei der Telekom auch nicht billiger zu bekommen .
 
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Natürlich kann er einen Telefonanschluss einklagen, es hindert ihn ja auch keiner daran, einen bei der Telekom zu bestellen.
Nur kann er Vodafone nicht dazu zwingen, einen Umzug ohne MVLZ-Neustart zu machen.
Da ja der Vertrag seitens Vodafone 100% am alten Wohnort erfüllt wird.
 
wenn Vodafone auf die Einhaltung des Vertrags besteht und auf keine Kündigung eingeht
und auch keinen Neuen Anschluß legen will aber weiter auf Zahlung der Grund Gebühr besteht,
würde ich Vodafone Verklagen auf einen Telefon Anschluß in der Neuen Wohnung ,
man hat ja noch einen Vertrag oder sehe ich das falsch ?
DSL Anschluß oder ein nur Telefon Anschluß sind zwei verschiedene Sachen.

stell dir mal vor, du müßtest die Strom und Wasser Kosten von der alten Wohnung weiter zahlen
nur weil du umgezogen bist,
Strom, Wasser, Telefon gehört zur Grundversorgung, DSL nicht.

wie ich schon gesagt einen Fachmann einschalten .
 
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Ich kenn das Problem mit der Vertragsverlängerung bei Umzug. Die Zauberformel lautet hier: Kundenservice anrufen und mitteilen, dass man von seinem Umzugsbedingten Sonderkündigungsrecht bei Wohnungszusammenlegung gebrauch macht, weil derjenige, mit dem man zusammenzieht auch einen Anschluss mitbringt und Vodafone bestimmt nicht in der Lage ist, einen zweiten Festnetzanschluss in diese Wohnung zu bringen.

Das hat bei meiner Frau und mir damals soweit funktioniert, dass der Umzug des Anschlusses plötzlich ohne Vertragsverlängerung zu den bestehenden Konditionen (Arcor-Altvertrag, der so gar nicht mehr angeboten wird) weiterverwendet werden konnte.

^^Vodafone besteht übrigens gar nicht auf bezahlung der Gebühren für den alten Vertrag ohne Ummeldemöglichkeit. Es gibt lediglich die Regelung, dass der Umzug eines Telefonanschlusses zu einer neues mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren führt. Möchte man das nicht, kann man alternativ die Kosten des Anschlussumzugs selber Tragen. Die beliefen sich zu meiner Zeit laut Hotline auf irgendwas zwischen 60 und 120€. Sicher bin ich mir bei dem genauen Betrag nicht mehr.
 
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lies am besten noch 1 x das erste Post ,

Vodafone weigert sich einen Telefon Anschluß bereit zu stellen für einen laufenden Vertrag
und den Vertrag auch nicht beenden will ?
(ein Telefon Anschluß ist Einklagbar, DSL nicht)
hier geht es um einen reinen Telefon Anschluß.

ich meinte nicht Regulierungsbehörde, das heißt Bundesnetzagentur würde ich das melden das man einen Telefon An schluß verweigert und den Vertrag nicht beenden will

mir ist Vodafone nicht unbekannt, hatte mit dehnen auch mal gut Streß
Kunde geworden bin ich ja nie .
 
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Japp. und ich habe einen Ahnlichen Konflikt mit genau dem gleichen Anbieter gehabt und weiss daher, dass sie den Anschluss durchaus umzihen, allerdings nicht kostenlos. Denn ein Telefonanschluss ist zwar einklagbar, muss aber nicht unentgeldlich zur Verfügung gestellt werden.
Deswegen möchte Vodafone die Ummeldung des Anschlusses vergütet haben. Entweder durch eine einmalige Zahlung (wie von mir erwähnt) oder durch eine neue Mindestvertragslaufzeit. Soweit zumindest aus meinen persönlichen Erfahrungen bekannt.

Ich geh deswegen auf Basis meiner persönlichen Erfahrungen in diesem Bereich davon aus, dass es Kommunikationsprobleme zwischen Threadersteller und Vodafone gibt oder er die ihm zur Verfügung gestellten Informationen hier nur teilweise wiedergegeben hat.

Von daher wollte ich lediglich nochmal klarstellen, dass der Umzug des alten Anschlusses durchaus möglich ist.
Ich werde dank meines Arcor-Altvertrags durch den Login auf vodafone.de immer nach arcor.de weitergeleitet. Ansonsten würde ich jetzt hier direkt den passenden Link zum Online-Umzugsformular posten. Das beinhaltet die neue Adresse, ob eine Rufnummernmitnahme gewünscht ist, ob ein geändertes "Paket" gebucht werden soll und den Wunschtermin der Anschlussummeldung.

Insofern ist alles vorhanden. Es besteht lediglich das Problem, dass das Onlineformular automatisch zu einer neuen Mindestlaufzeit von 2 Jahren führt. Deswegen muss man sich in allen anderen Fällen schriftlich oder telefonisch an die Kundenbetreuung wenden, um andere Konditionen auszuhandeln.
Und ja, man wird sich auf Diskussionen einstellen müssen und sollte sich ein paar passende Argumente bereitlegen, um in den Verhandlungen seinen Standpunkt nachdruck verleihen zu können. Aber es ist möglich.

Sollte Vodafone sich tatsächlich weigern, den Anschluss (gegen entsprechende Vergütung) zur neuen Anschrift umzuziehen (sei es, weil sie nicht wollen oder weil sie nicht können), besteht ein Sonderkündigungsrecht, von dem ggf. Gebrauch zu machen wäre.
 
ich nehme mal eher an ,
das die Mutter in eine Region gezogen ist wo Vodafone keinen Leitungen hat und nicht vorhanden ist und weiter auf den Vertrag besteht ?
ich weiß es nicht wie das beim Telefonanschluß jetzt ist? bei DSL kann man jedenfalls nicht kündigen
wenn das nicht in der AGB so steht und muß weiter zahlen , lt. des Urteils ,
hier geht es aber um einen reinen Telefon Anschluß das ist u.a. was ganz anderes .
wie ich schon sagte hier kann man u.a. den Spieß umdrehen und Vodafone auf einen Telefonanschluß Verklagen ? wenn die meinen man kommt aus den Vertrag nun nicht raus`.
es ist klar das im Allgemeinen ein Umzug nicht zur Kündigung berechtigt aba hier ist es doch
etwas anderes ?
 
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ALso sie dürfen rein rechtlich den Anschluss nicht in der alten Wohung weiter anbieten, weil zum einen die Anschlussinhaberin gar nicht mehr kontrollieren kann, wer da was für Kosten verursacht und zum zweiten die Leitung für den Nachmieter und dessen Anschluss freigemacht werden muss.

Sofern Vodafone an der neuen Adresse nicht liefern kann, werden sie sich auf BGB §313/314 berufen und den Vertrag ihrerseits kündigen, bevor sie irgendwelche Leitungen verlegen.

Ich nehme eher an, dass es sich hier um das normale Verhalten von Vodafone handelt, wobei Umzug wie Kündigung des Altvertrags und Abschluss eines neuen Vertrags mit zweijähriger Mindestlaufzeit behandelt wird. Und in dem Fall muss man wie gesagt einfach entsprechend verhandeln und sich ggf. selber auf BGB § 313/314 berufen (wie z.B. eine Wohnungszusammenlegung oder ähnliche unvorhergesehene, schwerwiegende Umstände). Dann werden die plötzlich äußerst kooperativ.
 
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