Piktogramm
Admiral
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 8.871
Die Anwälte müssen dir nichts unterstellen, du hast nach eigenen Aussagen keine Datenschutzrichtlinie/Dokumentation erhebst aber persönliche Daten. Damit kann sich jede Abmahnung auf Tatsachen berufen -.-. Das versuchen dir hier mehrere Leute klar zu machen, was du aber ignorierst und weiter darauf beharrst irgend einen pseudo DSGVO Text zu verfassen. Eine Datenschutzrichtlinie und/oder gescheite Dokumentation zu deiner Datenerhebung willst du aber nicht leifern, was aber Grundlage für dein Ansinnen wäre.sussi88 schrieb:Nur habe ich keine Lust auf Abmahnanwälte die mir was unterstellen, weil mir irgendwas bei der Datenabfrage fehlt. Ganz einfach Frage.
Das du die DSGVO gelesen haben willst kommt so nicht rüber, da würde man ja erwarten, dass Artikel referenziert werden und dazu Fragen gestellt werden. Zudem du beeindruckend am Sinn und Zweck der Verordnung vorbei arbeitest.
Es bleibt der Tip: Du brauchst bezahlten, rechtlichen Beistand. Qualitätsmerkmal wäre: Je mehr dir dieser auf den Senkel geht und von dir klare Angaben zur Datenerhebung/-verarbeitung fordert, desto eher ist Kompetenz beim Rechtsgelehrten zu vermuten