News Mehr Rechte für Ebay-Nutzer?

Parwez

Admiral
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Die Süddeutsche Zeitung meldet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe momentan prüft, ob Ebay-Kunden das Recht haben, bei Unzufriedenheit von einem Unternehmer ersteigerte gewerblich angebotene Waren wie bei einem Ladeneinkauf innerhalb von zwei Wochen ohne weitere Angabe von Gründen zurückzugeben.

Zur News: Mehr Rechte für Ebay-Nutzer?
 
Ich dachte das kann man sowieso aufgrund des Fernabsatzgesetzes. Oder verstehe ich das jetzt was falsch? :watt:

Gruß,
the Interceptor
 
Du hast recht, dass gillt aber nur bei "Sofort Kauf", aber dies gillt nicht wenn du die Ware von einem Händler ersteigert hast.
 
Die sollten lieber etwas gegen unseriöse Ebayer unternehmen. Wenn dir ein Spassvogle aus Jux und Dollerei einfach mal zu Eunrecht eine negative Bewertung reindrückt kannst du bspw. ohne Weiteres nicht viel dagegen unternehmen.
 
Das mit dem Rückgaberecht ist voll der Swachsinn (bezogen auf ebay)!

Wenn das in Kraft treten sollte, werden viele Anbieter diese günstigen Preise nicht mehr halten können, weil sie Zusatzkosten für die Retouren einkalkulieren müssen!
Wer ein Rückgaberecht will sollte da zu einem richtigen Online-Shop greifen!
 
Das was bei Ebay abläuft ist im Prinzip eh schon jenseits von Gut und Böse.... Irgendjemand sollte Ebay mal mehr Verpflichtungen auferlegen, die kassieren ganz wunderbar ab und bieten dafür nicht einmal einen Batzen Sicherheit....
 
wenn das wirklich eingeführt werden sollte
dann macht ebay quasi ZU!

Denn gerade durch den Wegfall von MwSt UND Fag
können einige Händler günstige Preise anbieten!
 
Ein Rückgabe in einem Einzelhandel bei schlichtem Nichtgefallen oder weil der Preis zu hoch war gibt es nicht. Kein Einzelhändler ist verpflichtet geöffnete Ware zurück zu nehmen, und den Kaufpreis zu erstatten. Das sind reine Kulanzleistungen die der Handel da macht.

Eine Geld-Zurück-Garantie gibt es im Einzelhandel so oder so nicht. Die meisten Händler tauschen es gegen eine Ware im Preis gleich oder höher liegend um, oder stellen einen Gutschein über den Betrag aus.

Bei Fernabsatzgeschäften wie Katalog oder im Onlineshop gelten widerum ganz andere Gesetze.
Da hat man ein Recht darauf, innerhalb von mindestens 2 Wochen sein Geld zurück zu verlangen ! ;)
 
Also ich finde es ne gute idee,

dann werden die schwarzen schaffe mal ein bissel in die mangel genommen ,
es gibt bestimmte sachen die man da kauft z.b eine gfk die nicht dem orginalfoto entspricht, wenn man die auch noch als vermutlich funktionsfähig kauft mit der begründung das er sie nicht testen konnte , sie aber bei aufmachen dem foto nicht entspricht ,mehrere lötstellen aufweist etc. dann finde ich es ein gute idee die zurückgeben zu können , was ja jetzt nicht möglich ist .
 
Ich konnte bereits bei einem Unternehmer belegen, dass ich das Recht auf Fernabsatz habe und damit Rückgaberecht, da er es nicht ausdrücklich ausschloss :)

Ich wäre dafür, vielleicht kehrt dann ebay vom extremen Komerz und Abzocke endlich wieder back 2 the roots. Vielleicht werden dann die Privatkunden wieder stärker!
 
@mat3003

Denn gerade durch den Wegfall von MwSt UND Fag
können einige Händler günstige Preise anbieten!

SO einen Schwachsinn habe ich noch gar nicht gehört.
1.) Ein Händler ist wie beim jeder Onlineschop zum FernAbGe. verpflichtet genauso, hat er ein Sterpflicht.
Im Einzelhandel gibt die 14 Tage Geld zurück ohne Begründung nicht, das der Gesetzgeber hier der Meinung, ist das der Kunde die
Ware gesehen, was er beim Fernkauf nicht getan hat.

Von mir aus kann Ebay zu machen stört mich gar nicht, wird aber nicht passieren.
Weil sämtliche verantwortung an den Verkäufer abgetrten wird.

Ebay hat auch nichts gegen höhre Preise, dann gibts mehr Prof.

@computerbase
habe ich nicht wirklich verstanden Für Händler bei Ebay gilt das gleiche wie für Onlineshops
Ist nur die Frage ob dies jetzt auch für "Private" umgesätzt wird?

Meiner Meinung mach sollte Ebay mehr in Pflicht genommen werden
Für jeden Schaden der bei Ebay entsteht, sollte Ebay verantwortlich gemacht werden können,
Da Ebay die "Marktaufsicht übernimmt" und den Kunden und den Händler schützen muss
das ist meine Meinung,
dann würde Ebay auch nicht so lasch reagieren.

z.B. ein "Insider" Bekommt in einem Monat von 100 negative von 1000 Bewertungen. Weil er seine Ware an jeden 10ten nicht versichickt
Sein Account wird erst gesperrt nachdem er seine Rechnung nicht Bezahlt hat.

Und jetzt mal ernsthaft Ebay ist nicht billig, der IT Händler um die Ecke hat auch nicht die Fetten Margen,
und bei Ebay kann keiner Zaubern, sieht ermal Günstig aus z.B. ein Tower 19 EUR bei
29 beim Händler um die Ecke
der Ebay Händler will 8,90 Fracht
Tower kommt defekt an Du schickst Ihn auf Deine kosten zurück 8,90 EUR
das ganze dauert 8 Wochen

Wer hat jetzt den bessern Deal gemacht
der beim Händler kauf, oder der Dau der noch bei Ebay kauft?

Ja ja, ich hatte aber noch nie Stess, kommt jetzt bestimmt.
Dann kann ich nur sagen vieleicht hat der Händler irgendwann einen Job für Dich
der Ebay Händler bestimmt nicht.
 
Ebay ist mittlerweile eh sehr mit vorsicht zu genießen. Günstige Sachen abziehen kann man immer seltener weil die Leute in einen Biet-Wahn verfallen und selbst die normalsten Sachen die 1 Jahr alt sind fast auf Neupreis oder manchmal sogar darüber hochbieten.

Also ich verkaufen nur noch oder nutze die Sofort-Kauf Möglichkeit wenn ich was günstiges finde. Bieten tue ich kaum mehr, da scheins dreiviertels der Menschheit das Ebay-Prinzip nicht geblickt hat. Wenn jemand was verkaufen will, sage ich ihm meist nur noch:"pack´s in Ebay rein, irgendein Depp zahlt fast das doppelte was du im normalen Gebrauchtverkauf bekommen würdest!".

Ich finde das sehr arm. Ebay ist wirklich "entweiht" worden im Laufe der Jahre. :(

Kann Warpig auch nur zustimmen. Wenn das Gesetz durchkommt macht Ebay nicht dicht, sondern streicht noch mehr Kohle ein. So läuft´s eben ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es gut für die ehrlichen Käufer die über eBay kaufen, allerdings wird das in der Umsetzung her doch etwas schwierig werden und Ärger ist quasi schon vorprogrammiert. :rolleyes:

Man stelle sich das nur mal vor zum Beispiel, diverse Kunden ersteigern Grafikkarten bei Online Verkäufern die über eBay verkaufen,
testen mal rum wie gut die laufen, wie hoch man diese takten kann und senden die nach 7-10 Tagen wieder an den Verkäufer zurück und wollen dann das Geld wieder haben, der nächste ehrliche Kunde wird sich sicher freuen der bekommt dann so ein Ding!

Das läst sich auf beliebig viele Produkte ausweiten.

Ich will sowas dann nicht haben, da kaufe ich lieber beim Händler meines Vertrauens um die Ecke und sehe vorher was ich kaufe!

Ich finde man sollte Sachen nur dann umtauschen dürfen, wenn diese defekt oder beschädigt sind,
ich weiß doch vorher was ich haben will und kaufe mir nicht die Katze im Sack!
Bei Kleidung und nicht technischen Sachen ist das sicherlich etwas völlig anderes!

Ich denke das so der Missbrauch aber erheblich steigen wird.

Gut solche Leute die das machen gibt es bei den Ladenlokalen (Media Markt, Saturn, ProMarkt etc.) die Ihre Waren verkaufen sicherlich auch. Der Kunde kauft, probiert erstmal ein paar Tage lang aus und tauscht dann die Ware um, allerdings wird er irgendwann schon bekannt sein in den einzelnen Geschäften und nichts mehr dort dann bekommen.

Bei eBay sieht es allerdings ganz anders aus, hier tummeln sich weitaus mehr Verkäufer als es in den in einzelnen Städten Ladenlokale gibt die die Artikel verkaufen, und hier hat der jenige der Missbrauch betreiben will dann ein sehr leichtes Spiel!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hoffe auch das das Rückgaberecht kommt.

Wenn ich eine gewerbliche Ware von einem Unternehmer kaufe dann muß ich auch bei nichtgefallen die Möglichkeit haben es zurückzugeben. Ist schließlich Gesetz und da müßen sich alle dran halten, auch EBAY!!!
 
WarPig schrieb:
@computerbase
habe ich nicht wirklich verstanden Für Händler bei Ebay gilt das gleiche wie für Onlineshops
Ist nur die Frage ob dies jetzt auch für "Private" umgesätzt wird?

Dann kann Ebay dicht machen. Als Privater verkaufe ich dann nicht eine einzige Ware mehr. Ich verkauf ein Buch, der Käufer liest es durch und schickt es nach 10 Tagen gegen Kaufpreisrückerstattung zurück ? Oder Grafikkarte verkaufen, Käufer testet auf Übertaktbarkeit, reicht ihm nicht und schickt mir das Ding zurück ? Aber ab.

Bisher sind die unteren Instanzen der Gerichte davon ausgegangen, dass Ebay eben keine "Versteigerungen" im Sinne BGB durchführt und daher wie bei "normalen" Onlineshops FAG mit u.a. 14 Tage Widerruf bei gewerblichen Verkäufern zieht. Sollte die das Gegenteil feststellen, wird das die Händler bei Ebay freuen. Dann sollte man besser wieder im Onlineshop des Händlers kaufen, wobei ich befürchte, dass die meisten Händler wohl ihre Onlineshops dicht machen und zu Ebay wandern, um sich die 14 Tage Widerruf zu ersparen.

Noch schärfer wäre es aber, wenn der Widerruf auch bei Geschäften unter Privaten gelten würde. Dann kann Ebay wirklich dicht machen.
 
ich halte sowieso nicht viel von Gewerblichen verkäufern bei Ebay. Die Preise nehmen sich meist nicht so sonderlich viel und dann ist mir das Risiko einfach zu groß.

Für mich liegt die Stärke von Ebay in gebrauchten Bücher, Videos, DvDs und PC Spielen die man oft für 1-2Euro (und weitere 2-4 Euro Versand) bekommen kann.
Da es sich dabei ja meist eh um Privat-Verkäufe handelt entfällt das Rückgaberecht sowieso.
 
die sollten auch mal das Bewettzungssystem überarbeiten...geht einem ziemlich gegen den strich..wenn die nur "OK" oder so schreiben..das agt eigentlich garnix aus..man sollte ankreuzen können :D ..also für versand(zeitspanne), verpackung, service/kontakt, Überweisung(zeitspanne) und ware ...
 
mat3003 schrieb:
wenn das wirklich eingeführt werden sollte
dann macht ebay quasi ZU!

Denn gerade durch den Wegfall von MwSt UND Fag
können einige Händler günstige Preise anbieten!

Bei Geizhals gibt es dutzende Shops, die günstiger anbieten, als die Händler bei Ebay. Auktionen sind was anderes, aber da wird der Preis künstlich hochgehalten. Ich kaufe, wenn überhaupt, nur Kleinigkeiten bei Ebay. Ich habe mir sogar mal ein Recher bei Ebay zusammengekauft. Ging auch alles sehr gut vonstatten. Nur habe ich später bei Geizhals gesehen, dass ich die Sachen noch günstiger hätte bekommen können.
 
Das Rückgaberecht sollte auch für Privatverkäufe gelten, da man die Ware vor dem Kauf ja nicht selber in den Händen halten kann.
Habe schon erlebt, dass Waren auf den Foto´s künstlich schön gemacht wurden in dem die Verkäufer die Bilder einfach manipuliert hatten!

Ich finde man sollte für Privatverkäufe das Rückgaberecht aber auf 3 Tage nach erhalt der Ware kürzen.
 
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