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wäre ich damit nicht einverstanden, hätte ich dich angezeigt. Um es mal mit deiner Auffassung widerzugeben.FrankenDoM schrieb:Ich mache genau das was Du doch gutheißt, ich sage offen meine Meinung. Nach Deiner Definition dürfte ich sogar noch „harmlos“ beleidigen, weil das in Deinem Umfeld normal ist, was ich aber nicht getan habe.
Ich habe dir nur gezeigt, dass du genau das tust, was du hier verurteilst.
Clever. jetzt muss ich in der juristischen Welt nach einem urteil suchen, was "schwurbelei" als beleidigung definiert hat, da es ansonsten legitim sei, andere als das zu bezeichnen.FrankenDoM schrieb:In welcher Welt „Geschwurbel“ ein strafrechtlich relevanter Begriff sein soll könntest Du mal anhand von Quellen, wie zum Beispiel einem Urteil, belegen, den nur darum ging es mir. In keiner Weise hat hier irgend jemand was anderes gesagt.
Grad ich der hier nahezu wöchentlich energisch diskutiert.
Oder definierst du den begriff deswegen nicht als strafrechtlich relevant, da du ihn selber anwendest um andere Meinungen zu diskreditieren?
Da schließt sich dann der Kreis. Man will eine Klarnamenpflicht um so selektiv unliebsame Äußerungen leichter verfolgen zu können.
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