Merz möchte die Klarnamenpflicht

florian. schrieb:
Er hat die Behauptung aufgestellt, dass Hass immer Strafbar ist.
Der öffentlich rechtliche Rundfunk (Quarks socialMedia Kanal) hat damals gesagt, dass es Hass ist, wenn man behauptet, dass es nur 2 Geschlechter gibt.
Nur interessiert es niemand was Quarks sagt, oder @Incanus , noch du oder ich. Wenn Quarks der Meinung ist, dass sei so, soll sie es anzeigen und ein Richter entscheidet darüber. Einzig allein darum geht es hier in dieser Diskussion. Jedes mal. Es ist total Irrelevant, was irgendwelche Personen in Foren und sonst wo sagen, ob und was eine Straftat ist. Dies wird letztlich ein Richter entscheiden. Von mir aus, dürfen Rechtsanwälte, die ihren Schwerpunkt dort haben, eine Einschätzung eingeben.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es schon zu Verurteilungen kam, nachdem jemand den Tod einer einzelnen Person (nicht selten Politiker), oder auch Personengruppen in Foren gefordert hat. Das sind Punkte, die wohl ziemlich Eindeutig unter Straftaten fallen. Das sind auch die Fälle, um die es auch eigentlich geht. Und ich wäre zugegeben irritiert, wenn man dies nicht als Straftat bezeichnen würde.

Deshalb halte ich auch nicht viel davon, irgendwelche Random Beispiele einzubringen, welche irgendwie darauf abspielen, dass es nur die Extreme gibt. Alles erlaubt, oder alles verboten. Aber darum geht es nicht und so funktioniert es nicht. Für alles dazwischen, gibt es Gerichte. Und diese Diskussion gibt es jetzt schon. Auch ohne Klarname.
 
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@Faluröd
Danke! Kann ich nachvollziehen.
Rainbowprincess schrieb:
wäre ich damit nicht einverstanden, hätte ich dich angezeigt. Um es mal mit deiner Auffassung widerzugeben.
Ich habe dir nur gezeigt, dass du genau das tust, was du hier verurteilst.
Bitte lies doch erstmal was ich schreibe, dann wird es nicht gar so lächerlich. Ich hab noch niemand jemals angezeigt, zum zweiten Mal jetzt und ich hab auch nirgends gesagt, dass man das tun sollte…
Rainbowprincess schrieb:
Clever. jetzt muss ich in der juristischen Welt nach einem urteil suchen, was "schwurbelei" als beleidigung definiert hat, da es ansonsten legitim sei, andere als das zu bezeichnen.
Oder definierst du den begriff deswegen nicht als strafrechtlich relevant, da du ihn selber anwendest um andere Meinungen zu diskreditieren?

Da schließt sich dann der Kreis. Man will eine Klarnamenpflicht um so selektiv unliebsame Äußerungen leichter verfolgen zu können.
Natürlich musst Du die die strafrechtliche Relevanz belegen wenn Du der Meinung bist, dass da eine ist. Zumal ich nicht Dich beleidigt habe, selbst wenn Schwurbeln eine StGB relevante Bezeichnung wäre. Zeig mich doch an und versuche mal zu erläutern wieso es eine Beleidigung ist wenn ich Deinen Schmarrn auch als solchen bezeichne. Ich freu mich drauf.

Der Kreis schließt sich dahingehend, dass das wieder Unsinn ist. Selbst wenn ich Dich für jeden Müll anzeigen würde den ich selektiv so auffasse, dann ist da immer noch ein Richter und ein Staatsanwalt die so einen Quatsch nicht betrafen bzw. direkt fallen lassen.
Hutzear schrieb:
Hass und Hetze sind ne Floskel um zulässige Meinungsäußerungen zu delegitimieren, mitunter zu kriminalisieren, würde man sonst von strafbaren Inhalten reden.
Nö, ich muss nichts kriminalisieren was schon strafbar ist.
florian. schrieb:
Er hat die Behauptung aufgestellt, dass Hass immer Strafbar ist.
Ja, was auch korrekt ist und das wird auch nicht da durch widerlegt weil der Begriff durchaus auch falsch benutzt werden kann. Wenn ich jemanden Anzeige wegen Hass und es ist keiner, dann wird das Gericht auch zu dem Urteil kommen.

Nur weil die Begriffe Hass und Hetze inflationär benutzt werden, der Meinung bin ich auch, ist Hass und Hetze trotzdem strafbar und vollkommen richtig, dass es so ist.
 
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FrankenDoM schrieb:
Nö, ich muss nichts kriminalisieren was schon strafbar ist.
Hass und Hetze sind aber nicht strafbar. Wie viele Prozesse muss der bekannte Medienanwalt eigentlich noch gewinnen, ehe das mal ankommt?
 
Rainbowprincess schrieb:
Jüngst hat der Bundeskanzler Friedrich Merz klar gemacht, dass er eine Klarnamenpflicht im Internet möchte.
Und damit ist das doch erstmal erledigt. Was er und andere alles möchten... umgesetzt werden am Ende 10%.
 
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FrankenDoM schrieb:
ist Hass und Hetze trotzdem strafbar und vollkommen richtig, dass es so ist.
Selbstverständlich ist Hass (also die (Äußerung) starke Abneigung oder Feindseligkeit) NICHT strafbar...wäre ja noch schöner.
Ich hasse Rosenkohl.
Ich hasse Max Mustermann aus Musterstadt.

Na, welchen Straftatbestand habe ich jetzt getroffen und muss jetzt für 23497230947 Jahre ins Gulag?
Richtig, keinen. Hass ist vollkomen legitim - erst wenn andere strafrechtlich relevante Aktionen darauf erwachsen/damit gemeinsam Auftreten, ist es rechtlich relevant. Aber dann ist es nicht der Hass sondern die folgenden Aktionen.

Hetze ist hier dann wieder relevanter bezüglich Strafbarkeit. Hier könnte ein aufstacheln zu anderen Straftaten/Gewalt/Behauptung unwahrer Tatsachen/... die Strafbarkeit realisieren. Hier gibt es ja auch die Legaldefinition von (Volks-)Verhetzung im Strafgesetzbuch.

Nur weil Person XY die Wortdefinitionen nicht kennen oder verdrehen, wird daraus keine Strafbarkeit.

Zum Thema Klarnamenpflicht: Nö. Gibt es wenn ich draußen im "real life" ja auch nicht. Auch wenn hier die Idenfikation anhand anderer Faktoren (jemand merkt sich mich/macht ein Foto/ruft die Polizei und setzt mich fest) natürlich etwas anderes ist, als eine "IP" im Netz.

MfG, R++
 
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Incanus schrieb:
Wie kann man so etwas denn ernsthaft verteidigen?
Für die Meinungsfreiheit einzustehen? Das wurde rechtskräftig wieder und wieder entschieden, dass solche Begriffe wie "Hass und Hetze" keinen Blumentropf gewinnen.
 
Hass kann sehr wohl strafbar sein und deine Beispiel sind bewusst so gewählt um etwas als dümmlich zu framen. Niemand hier hat auch nur im Sinn gehabt, dass Hass auf Rosenkohl strafbar ist.

Wo "Hass" strafrechtlich relevant ist, wurde bereits erläutert: 130 StGb. Und nein, da sind dann nicht nur die "folgenden Aktionen" gemeint. Witzigerweise bezieht du dich sogar auf diesen PAragrafen, kennst ihn aber wohl nicht. Ironie...
Ergänzung ()

Hutzear schrieb:
Für die Meinungsfreiheit einzustehen? Das wurde rechtskräftig wieder und wieder entschieden, dass solche Begriffe wie "Hass und Hetze" keinen Blumentropf gewinnen.
Egal wo oft du dir das hier zusammen lügst, dass ist so schlicht und ergreifend nicht korrekt. Und deswegen lieferst du, wie immer, auch nichts nachweisbares zu deinen Behauptungen.

Ich zitiere:
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

Explizit ist hier Hass genannt. Nicht irgendwelche Folgetätigkeiten oder dergleichen. Wer zum Hass aufruft gegen in Satz 1, Absatz 1 genannte Gruppen, kann nach dem StGb entsprechend bestraftt werden. Hass ist damit, in der definierten Form, eine strafbeahftete Sache.
 
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Hutzear schrieb:
Für die Meinungsfreiheit einzustehen?
Jemanden mit Kommentaren oder Beiträgen zu malträtieren, auf die die Bezeichnung ‚Hass und Hetze‘ zutrifft hat überhaupt nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
 
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Erkekjetter schrieb:
Wo "Hass" strafrechtlich relevant ist, wurde bereits erläutert: 130 StGb. Und nein, da sind dann nicht nur die "folgenden Aktionen" gemeint. Witzigerweise bezieht du dich sogar auf diesen PAragrafen, kennst ihn aber wohl nicht. Ironie...
Zum Hass aufstacheln UNGLEICH Hass per se... ist doch ganz logisch...
Zum Hass aufstacheln = Verhetzung.

Der reine Hass eben nicht.

Deutsche Sprache, schwere Sprache.

Nochmal:
Ich hasse Max Mustermann aus Musterstadt. -> vollig legitime Meinung.
Gegen Max Mustermann "Hass schüren", also ein aufstacheln von anderen Personen gegen diesen (auch wenn daraus keine weiteren Straftaten erwachsen) = Verhetzung und eben strafbar.

MfG, R++
 
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R++ schrieb:
Deutsche Sprache, schwere Sprache.
Richtig. Deswegen scheint dir zu entgehen, was kontextual mit "Hass" gemeint ist. NAtürlich nicht das reine Gewfühl, allein schon, weil es nicht beweisbar wäre. Wohl aber hasserfüllte Äußerungen. Aber wie soft, wir klammern den Kontext halt mal wieder aus und basteln uns was komplett anderes zusammen. Sagte ich aber ja schon eingangs, mit dem Kontext haben viele einfach ein enormes Problem.
 
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Erkekjetter schrieb:
Egal wo oft du dir das hier zusammen lügst, dass ist so schlicht und ergreifend nicht korrekt. Und deswegen lieferst du, wie immer, auch nichts nachweisbares zu deinen Behauptungen.
Ich darf hassen wen und was ich will. Ich darf das sogar aussprechen. Hass ist eine Emotion, keine Tat. Die Gewalt die auf Hass folgt ist eine Tat.

Erkekjetter schrieb:
Richtig. Deswegen scheint dir zu entgehen, was kontextual mit "Hass" gemeint ist. NAtürlich nicht das reine Gewfühl, allein schon, weil es nicht beweisbar wäre. Aber wie soft, wir klammern den Kontext halt mal wieder aus und basteln und was komplett anderes zusammen. Sagte ich aber ja schon eingangs, mit dem Kontext haben viele einfach ein enormes Problem.
Dann streich das "Hass" aus "Hass&Hetze" und es wird ein Schuh draus.
 
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Der Kontext ist eindeutig. Du hast es doch auch wortwörlich zitiert.
NIRGENDS steht Hass (oder das verb hassen) an sich.
Sondern immer "zum Hass aufstacheln" "Hass schüren".

Das ist (sprachlich sowie juristisch) etwas KOMPLETT anderes.

MfG, R++
 
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Der oben zitierte Absatz bezieht sich explizit nicht auf Gewalt... Und wenn du Hass zu Wort bringst, damit andere ansprichst, wirst du ggf. Probleme bekommen und das völlig zu Recht.
@R++ Das steht da, weil Hass als Emotion nicht beweisbar ist. wenn du jemanden hasst, dass weder artikulierst noch in Taten umsetzt, kann man dir das natürlich nicht auslegen. Zum Hass aufstacheln muss aber keinen konkreten personellen bezug haben. Wenn du die genannten Gruppen pauschal diffamierst, ohne einen konkreten Adressaten anzusprechen, wirst du dennoch ggf. unter 130 StGb fallen.

Hass im Sinne des ausgelebten Hasses, der sich in Wort, Schrift und Tat auslebt, kann strafbar sein. Und das ist wenn man von Hass spricht, im strafrechtlichen Kontext, gemeint und eben nicht nur die reine Emotion. Das ist der Kontext.
 
Erkekjetter schrieb:
ausgelebten Hasses, der sich in Wort, Schrift und Tat auslebt, kann strafbar sein.
Nur wenn man Hass schürt und/oder dazu aufstachelt.

Ein "Ich hasse Person XY" als verbalisierte/schriftliche Äußerung (egal ob Emotion oder nicht, da ja dann eben "faktisch bewiesen", da verschriftlicht) eben nicht...Diese Äußerung ist kein aufstacheln.

MfG, R++
 
Dann formuliere dein Beispiel mit dem Rosenkohl doch um und ersetze den Rosenkohl mit einer aus 130 StGb genannten Gruppe. Mal sehen wie lang du das öffentlich wiederholen darfst.
 
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Rainbowprincess schrieb:
Ich darf hassen wen und was ich will. Ich darf das sogar aussprechen. Hass ist eine Emotion, keine Tat. Die Gewalt die auf Hass folgt ist eine Tat.
Wurde vor Jahren schon beschrieben.

https://www.bild.de/politik/kolumne...loskeln-sind-keine-gesetze-81571302.bild.html

Wenn jemand von „Hass und Hetze“ spricht, plappert er entweder ohne nachzudenken nach, was alle plappern. Oder er will die Meinungsfreiheit einschränken und politisch knallharte Kritik kriminalisieren.

Hat immer wieder vor Gericht Recht bekommen und aktuell nimmt er Daniel Günther vor Gericht auseinander.
 
Du unterstellst Joachim Steinhöffel hier etwas, was er so nie gesagt hat. Ihm geht es darum, dass man mit Hass und Hetze mehr meinen kann als strafbare Inhalte und das dies auch grad von Politikern wie MErz getan wird. Meint man nicht mehr, sollte man besser strafbare Inhalte sagen, weil dies präziser wäre. Er setzt sich dafür ein, dass das genauer formuliert wird. Seine Aussage ist nicht, dass Hass im Sinne von hasserfüllten, strafbaren aussagen, nicht strafbar sein kann.

UNd der Herr ist Anwalt, ekin Richter und er hat keineswegs jeden seiner Fälle zum Thema Hass gewonnen, das hatb er selsbt klargestellt. Und er hat zu keinem Zeitpunkt ein Verfahren geführt, dass geklärt hätte, ob "Hass" strafbar sei oder nicht..

PS: du reisst das obige Zitat auch aus dem Kontext, das ist dir denke ich auch klar. Steht nämlich direkt darunter: "Die ist aber durch die Verfassung ausdrücklich erwünscht. Weil sie überlebenswichtig ist für unsere Demokratie. Meint der, der von „Hass und Hetze“ spricht, auch Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind? Dann steht jemand vor Ihnen, der Ihr Grundrecht einschränken, der Ihnen den Mund verbieten will. Meint er aber nur das, was das Strafgesetzbuch ohnehin verbietet, warum sagt er es dann nicht? Und spricht einfach von „strafbaren Äußerungen“?"

Mit anderen Worten, der Kontext ist, wie immer, das entscheidende.
 
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@Erkekjetter
Nicht mit Fakten verwirren…. Das könnte das Schwurbeln stören.
Hoffentlich zeigt mich jetzt keiner an, aber was ist es sonst wenn jemand mit Rosenkohl kommt wenn es um strafrechtlich relevanten Haas geht der sogar Erwähnung im stgb findet…
 
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