Nochmal Reperatur hinnehmen?

Don-DCH

Commander
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Guten Mittag,
ich habe vor knapp 2 Jahren einen Samsung TV bei Amazon.de direkt erworben, dieser hatte anfang des jahres ein Problem das er sich an und ausgeschaltet hat sprich ein Teil war defekt.
Nun ist seit 3 tagen das Problem das ich egal bei welcher Quelle Bildaussetzer von 3-5 Sekunden habe, was vorher nicht war :(

Soll ich mich wieder an Samsung wenden oder diesmal direkt an Amazon,dass ich einen neuen vielleicht bekomme weil es nervt langsam dauernd was dran :/

Hoffe Ihr wisst rat was man da machen kann/darf.

MFG Don-DCH
 
Kannst beides machen. Samsungs Kundenservice ist sehr gut, aber auch Amazon ist da extrem kulant.
Im Grunde hast du alle nur denkbaren Möglichkeiten.
Amazon würde dir vermutlich sogar den vollen Kaufpreis zurückerstatten.
 
Danke für die fixen antworten, meint ihr email ist besser als direkt am telefon also erst amazon anrufen und dann sagen das man sich das überlegt oder lieber emails raus an beide?

Hoffe ich bekomme das nich shcon wieder repariert dan is bald wieder was dran :/

MFG Don-DCH
 
Don-DCH schrieb:
Hoffe ich bekomme das nich shcon wieder repariert dan is bald wieder was dran :/

Das ist nicht gesagt. Ich hab auch mal meinen Samsung Screen zum Service geben müssen. Teil getauscht -> läuft!
Die Chance auf einem Defekt bei einem neuen Gerät ist imho auch nicht geringer.

EMails verschicken macht gar keinen Sinn.
Entweder rufst du bei Samsung den Service an und vereinbarst eine Abholung zwecks Reparatur. Oder du forderst bei Amazon eine Rücksendung an, das funktioniert online.

Samsung wird den Screen vermutlich reparieren. Wenn der sich als irreparabel herausstellen sollte, dann kriegst du einen gleichwertigen Ersatz. Das kann das selbe Modell als Neugerät sein, das selbe Modell als repariertes Gerät oder ein vergleichbares, anderes Modell.

Amazon wird dir entweder den Kaufbetrag erstatten, ein neues Gerät schicken, sofern verfügbar, oder dein Gerät an Samsung weiterleiten zur Reparatur.

Was davon eintritt kann man vorher schwer sagen und lässt sich auch vorab nicht mit dem Support "absprechen".
 
mach das über amazon weil die dafür zuständig sind. sag, dass du enttäuscht bist und dich ärgerst. das teil geht vermutlich zu samsung aber es besteht auch die Chance, dass du ein neues Gerät oder die Kohle zurück bekommst.
 
Ameisenmann schrieb:
mach das über amazon weil die dafür zuständig sind.

Inwiefern ist Amazon denn zuständig? Samsung ist da genau so zuständig, sie bieten es ja immerhin an.
Amazon ist verantwortlich für die Gewährleistung und Samsung für die Garantie, so einfach ist das...:rolleyes:

Das man sich darüber ärgert ist auch eine ziemlich redundante Information, die du glücklicherweise garnicht an den Mann oder die Frau bringen kannst, da es bei Amazon komplett elektronisch abläuft. Es sei denn, man ist ein nerviger Querulant, der es dem Support nochmal unnötigerweise auftischen will.
 
@DunklerRabe

Samsung wird das Teil nur reparieren, Amazon wird sich evt. um die Zufriedenheit seines Kunden bemühen.
Mein damals teurer und hochwertiger Mediaplayer war defekt (nach 14 Monaten) und ich wäre auch froh gewesen wenn Amazon das Teil eingeschickt hätte... aber nein sie wollten gegen einen iPod oder Geld zurück tauschen. Fand ich mehr als fair und der iPod ist wesentlich besser.
 
Naja, was alles passieren KANN hab ich oben geschildert, insofern...
Auf nichts davon kann man irgendwie eine Garantie geben das es wirklich so passiert.
Wenn man sich ein anderes Gerät holen möchte, dann hat man bei Amazon natürlich die besten Chancen. Allerdings funktioniert das eben nicht per Garantie. Wenn man es behalten will, dann reicht auch eine RMA bei Samsung.
 
Ob allerdings amazon so ganz ohne rechtliche Verpflichtung nach knapp 2 Jahren gleich den Kaufpreis erstattet, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

Kulant sind die ja aber so kulant?
 
Also für ausgeschlossen halte ich es nicht. Ich habe mal vor einiger Zeit für einen älteren Laptop wegen Mainboardschaden den Kaufpreis zurück bekommen.
 
Doc Foster schrieb:
Ob allerdings amazon so ganz ohne rechtliche Verpflichtung nach knapp 2 Jahren gleich den Kaufpreis erstattet, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

Kulant sind die ja aber so kulant?

ich bin da kein Einzelfall wenn ich die Erlebnisse aus dem Bekanntenkreis betrachte, ich denke das hängt immer mit dem Aufwand zusammen und ein zufriedener Kunde kauft umso lieber wieder ein.
 
Danke für das feedback, einfach einloggen über die reklamationsfunktion das ganze abwickeln oder lieber anrufen und sagen das es schon defekt war vor kurzem und jetzt schon wieder etwas dran ist?

Beziehen relatiev viel über amazon,hoffe das wirkt sich positiv aus auf die sache.

MFG Don-DCH
 
also rein rechtlich sieht es so aus:
gerät ist in der gewährleistung, an den händler (in diesem falle wohl amazon wenden), dieser darf das gerät 3x zur reperatur einsenden, bevor man über wandlung usw. spricht, wichtig hierbei, eine reperatur setzt die gewährleistungsdauer nicht zurück.
was samsung als zusätzliche garantie dazu gibt, weiß ich nicht, allerdings ist amazon (sofern sie dir das gerät verkauft haben) dein ansprechpartner
 
methadron schrieb:
was samsung als zusätzliche garantie dazu gibt, weiß ich nicht, allerdings ist amazon (sofern sie dir das gerät verkauft haben) dein ansprechpartner

Hättest du den Thread gelesen wüsstest du, dass das so gesehen nicht vollkommen richtig ist.

@Don-DCH: Einfach den Onlinemechanismus nutzen und gut ist. Das er schonmal kaputt war ist zur Zeit noch unerheblich und eine Sonderbehandlung kannst du sowieso nicht erwarten, soviel kannst du bei Amazon vermutlich garnicht kaufen :)
 
Was methadron schreibt ist nicht nur "nicht vollkommen richtig", sondern vielmehr fast ausnahmslos falsch.

Weder ist das Gerät so ohne weiteres "in der Gewährleistung", noch muss der Käufer immer 3 Nachbesserungsversuche dulden, noch gibt es eine Wandlung, noch ist die Aussage zum Neubeginn der Verjährung in der pauschalen Form richtig.

I.E. viel Mist in wenigen Sätzen.
 
ich quote mal wiki zum thema gewährleistung:
Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:

im Kaufrecht:
(zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
oder Minderung (§ 441 BGB),
Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB),

als nächstes möchte ich gerne mal wissen, über welches gesetz es abgedeckt ist, das eine reperatur die gewährleistungszeit verlängert, das einzige was ich vielleicht hätte erwähnen sollen ist, das in der reperaturzeit die gewährleistungsfrist ruht

wenn der te schreibt das gerät ist knapp 2 jahre alt, dann ist das gerät ohne weiteres in der gewährleistung (lt bgb 2 jahre)

die aussage, dass erst nach 3 reperaturversuchen wandlung möglich ist, ist tatsächlich falsch, es muss anstatt reperatur nacherfüllung heißen und schließt wandlung mit ein

ich hätte es etwas ausfürlicher schreiben sollen ;)
 
Und es bleibt weiterhin falsch:

als nächstes möchte ich gerne mal wissen, über welches gesetz es abgedeckt ist, das eine reperatur die gewährleistungszeit verlängert, das einzige was ich vielleicht hätte erwähnen sollen ist, das in der reperaturzeit die gewährleistungsfrist ruht

Die Hemmung der Verjährung ist für diesen Fall in 203 BGB geregelt, der Neubeginn in 212. Der BGH hat entschieden, dass bei einer Nachlieferung grds. von einer Anerkenntnis des Anspruches auszugehen ist, bei einer Nachbesserung macht er es von den Umständen abhängig (tendenziell eher kein Anerkenntnis). Das "Ruhen" einer Frist kennt unser BGB i.Ü. nicht.

wenn der te schreibt das gerät ist knapp 2 jahre alt, dann ist das gerät ohne weiteres in der gewährleistung (lt bgb 2 jahre)

Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen beträgt zwei Jahre, soweit also richtig.
Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn die Kaufsache bei Gefahrübergang bereits mangelhaft war.
Kann der Käufer das hier beweisen?

die aussage, dass erst nach 3 reperaturversuchen wandlung möglich ist, ist tatsächlich falsch, es muss anstatt reperatur nacherfüllung heißen und schließt wandlung mit ein

2 erfolglose Nachbesserungsversuche gelten gem. 440 BGB grds. als Fehlschlagen der Nachbesserung und berechtigen zum Rücktritt. Den Begriff der Wandlung gibt es im deutschen Schuldrecht schon lange nicht mehr.

ich hätte es etwas ausfürlicher schreiben sollen

Richtiger wäre schöner.
 
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