blechgesicht
Newbie
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- Juni 2013
- Beiträge
- 1
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass man mir hier helfen kann. Folgendes ist mein Problem:
Ich habe mir vor einiger Zeit eine Nvidia-Grafikkarte gekauft und dazu einen Gutschein erhalten. Es handelt sich um ein Nvidia Free2play-Bundle im Wert von 110€ mit dem man Bonus-Spielinhalte für die Spiele Hawken, Planetside 2 und World of Tanks erhalten kann. Da ich diese Spiele nicht spiele, dachte ich, dass ich den Gutschein, bevor er verfällt, bei Ebay verkaufen könnte. Nachdem die Auktion ausgelaufen war, habe ich festgestellt, dass der Meistbietende angeblich eine Anwaltskanzlei ist (geht zumindest aus dem Ebay-Namen hervor). Da mich das stutzig gemacht hat, habe ich einen Freund gefragt, was das bedeuten könnte und der wies mich darauf hin, dass im Kleingedruckten des Gutscheins "Must not be resold" steht; also dass der Gutschein nicht weiterverkauft werden darf.
Ich bin momentan etwas ratlos, was ich tun soll. Folgendes wären die Möglichkeiten, die ich mMn habe:
1. Geld kassieren, Gutschein-Code verschicken und hoffen, dass nichts weiter passiert.
2. Den Käufer darauf hin weisen, dass mir beim erstellen des Angebots nicht bewusst war, dass ich den Gutschein widerrechtlich zum Verkauf angeboten habe und ihn darum bitten, nicht zu überweisen bzw. ihm das Geld zurück überweisen (sollte er seinerseits die Überweisung schon eingeleitet haben).
Was könnte passieren, wenn ich den Kauf mit Hinweis auf einen eventuellen Rechtsbruch rückgängig mache? Könnte der Käufer eine Art Schadenersatz fordern?
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Käufer tatsächlich ein Anwalt ist. Habe ihn gegoogelt, aber nichts gefunden.
Ich hoffe, jemand kann mir hier helfen. Ich bin echt ratlos und habe auch ehrlich gesagt etwas Schiss, was da auf mich zukommen könnte.
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Liebe Grüße
Blechgesicht
ich hoffe, dass man mir hier helfen kann. Folgendes ist mein Problem:
Ich habe mir vor einiger Zeit eine Nvidia-Grafikkarte gekauft und dazu einen Gutschein erhalten. Es handelt sich um ein Nvidia Free2play-Bundle im Wert von 110€ mit dem man Bonus-Spielinhalte für die Spiele Hawken, Planetside 2 und World of Tanks erhalten kann. Da ich diese Spiele nicht spiele, dachte ich, dass ich den Gutschein, bevor er verfällt, bei Ebay verkaufen könnte. Nachdem die Auktion ausgelaufen war, habe ich festgestellt, dass der Meistbietende angeblich eine Anwaltskanzlei ist (geht zumindest aus dem Ebay-Namen hervor). Da mich das stutzig gemacht hat, habe ich einen Freund gefragt, was das bedeuten könnte und der wies mich darauf hin, dass im Kleingedruckten des Gutscheins "Must not be resold" steht; also dass der Gutschein nicht weiterverkauft werden darf.
Ich bin momentan etwas ratlos, was ich tun soll. Folgendes wären die Möglichkeiten, die ich mMn habe:
1. Geld kassieren, Gutschein-Code verschicken und hoffen, dass nichts weiter passiert.
2. Den Käufer darauf hin weisen, dass mir beim erstellen des Angebots nicht bewusst war, dass ich den Gutschein widerrechtlich zum Verkauf angeboten habe und ihn darum bitten, nicht zu überweisen bzw. ihm das Geld zurück überweisen (sollte er seinerseits die Überweisung schon eingeleitet haben).
Was könnte passieren, wenn ich den Kauf mit Hinweis auf einen eventuellen Rechtsbruch rückgängig mache? Könnte der Käufer eine Art Schadenersatz fordern?
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Käufer tatsächlich ein Anwalt ist. Habe ihn gegoogelt, aber nichts gefunden.
Ich hoffe, jemand kann mir hier helfen. Ich bin echt ratlos und habe auch ehrlich gesagt etwas Schiss, was da auf mich zukommen könnte.
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Liebe Grüße
Blechgesicht