Pixelfehler und Ihre Garantie

Even

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Hallo zusammen,

ich habe seit 3 Wochen einen ASUS VG27WQ Monitor (VA-Panel) hier stehen der einen netten Pixelfehler aufweist. Der Fehler fiel mir dank "günstiger Lage" und bevorzugtem DarkMode während der Widerrufsfrist noch nicht weiter auf, jetzt stehe ich hier.

Ich hab den Fehler als Foto angehangen und mich würden eure Meinungen dazu interessieren.
Sind es Stuck-Pixel? (die Farben der Sub-Pixel schimmern ja noch durch?), komplette Dead-Subpixel? (Haben VA-Panels einen Schimmereffekt auf ausgefallene Nachbarzellen?) oder ist da einfach "nur" Staub beim Verarbeitungsprozess in den Monitor gekommen? (Dafür könnten die unteren "halbtoten" Subpixel sprechen?

Auf jeden Fall ist das bei jeglicher Farbdarstellung ein schwarzer Punkt.

Bei der Recherche, ob das Fehlerbild bei ASUS schon einen Garantiefall darstellt bin ich auf die Warranty Card gestoßen, die das ganze irgendwie undeutlich ausdrückt: "Mehr als 5 dunkle Punkte" sind ein Garantiefall, wobei gilt: "Ein schwarzer Punkt ist ein Pixel oder Sub-Pixel, der abgesehen bei einem schwarzen Untergrund nie leuchtet"
Bestand ein Pixel nicht aus 3 Sub-Pixeln? Wieso dann das oder?

Nach meiner Ansicht sind da 5 Sub Pixel definitiv beeinträchtigt und mindestens noch 3 "halbe" Subpixel?

Ich werde mich definitiv auch noch an ASUS wenden, aber sowas brennt einem manchmal unter den Fingernägeln, daher auch hier die Suche nach dem ersten Input und Drittmeinungen. :D
 

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Durch die unscharfen Kanten und halb abgedeckten Subpixeln, sieht das für mich ziemlich eindeutig nach Dreck im Panel aus.
 
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sieht eher aus wie ein kleines Insekt was dazwischen gekrabbelt ist.
 
Verstehe zwar, dass man einen perfekten Monitor möchte, aber sowas ist für mich kein Garantiefall, sofern es nicht an einer nervigen Stelle ist (z.B. Uhrzeit von Windows, wo man ständig hinschaut). Auf das Versenden und Warten hätte ich sowieso keine Lust wegen der Kleinigkeit.
 
Definitiv Insekt zwischen Panel und Hintergrundbeleuchtung. Manche Hersteller deckeln so etwas über Garantie (Sony z. B.). Hier muss du die ASUS Garantiebestimmungen zu Rate ziehen oder eine Angrage bei deren Support stellen.
 
Leitzz schrieb:
Verstehe zwar, dass man einen perfekten Monitor möchte, aber sowas ist für mich kein Garantiefall
Kann man sehen wie man will. Ich finde wenn man 100% des Preises bezahlt, dann sollte man auch 100% des Geräts bekommen. Ich würde auch keinen Neuwagen mit Lackeinschlüssen akzeptieren, auch wenn es nur "Kleinigkeiten" sind. Ich an Stelle des TEs würde Anspruch auf Nachbesserung beim Hersteller stellen.
 
@whats4 das habe ich auch gefunden. Mir fehlt aber in diesem Fall eine Aussage darüber was "n" sein soll und ob ASUS sich in seiner Definition eines Garantiefalls daran halten würde. In deren Definition ist für mich ein breiter Interpretationsspielraum wenn ein komplett toter Pixel aus 3 Subpixeln besteht ^^
 
jo, ist halt so, daß alles was bezahlbar und kaufbar ist in eine dieser klassen fällt.
und letztlich liegt die macht der interpretation bei asus.

und man kann wenig dagegen tun, zumindest ohne daß die suppe teurer ist als das fleisch.

aber schau doch mal, was von asus kommt, alles davor ist mond anheulen.
 
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und dann ist ja da noch die Frage wo gekauft ... denn Manche Händler haben mehr als 14 Tage Rückgaberecht.
 
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Pixelfehler sind das wohl keine.
Staubeinschluss, Dreck...
Nach sowas sollte man gleich Ausschau halten und dann zurück damit.
 
Ich würde mich da zuerst an den Händler und danach an Asus wenden. Mit etwas Glück regelt das entweder der Händler über die Gewährleistung oder Asus über die Garantie. Wenn beide sich querstellen kann man immer noch überlegen was man machen will.
 
Würde mich an deiner Stelle auch erst an den Händler wenden. Hab das Spiel selber die letzten Wochen durch gehabt, wobei mir die toten Pixel zum Glück innerhalb des ersten Tages nach Erhalt untergekommen sind.

1. Monitor, 1. Händler: Fremdkörper zwischen Panel, ca. 5mm Durchmesser, ging zurück
2. Monitor, 2. Händler: >20x tote Pixel über die Mitte Verteilt, ging zurück
3. Monitor, 2. Händler: 1 toter Pixel unten Links, innerhalb der Bestimmungen, passt

Wenn der Händler sich quer stellt kannst du ja immer noch schauen was der Hersteller dazu sagt :).
 
Grundsätzlich IMMER an den Händler wenden.
1. Du hast gar keinen Vertrag mit Asus und Asus nicht mit dir.
2. Gewährleistung gibt es überhaupt nicht mehr, diese wurde durch die Sachmängelhaftung abgelöst.
3. Diese ist ges. geregelt und gibt es vom Händler. Er ist dabei an klare Bestimmungen gebunden.
4. Richtest du dich jedoch an den Hersteller (Garantie) bist du mehr o. weniger diesem auf Gedeih u. Verderb ausgeliefert. ER bestimmt nämlich bei der Garantie, was ab geht.
5. Bei der Sachmängelhaftung dem Händler 2 Nachbesserungsversuche geben (NICHT 3, wie immer wieder im Netz kurioserweise zu finden). Danach könntest du vom KV zurücktreten. (Geld zurück/Monitor zurück).
6. Kommt der Händler mit "richten Sie sich an Asus, wir würden den Monitor eh dahinsenden", nicht darauf einlassen. Soll er. Das Problem bleibt dann bei ihm (Innenverhältnis) u. du brauchst dich nicht mit dem Hersteller herumschlagen + bleiben deine ges. Ansprüche bestehen. EIN Kontakt mit Asus und du hast einen Garantiefall am Hals (falls diese dein Problem überhaupt abdeckt).
 
Falls du den Monitor bei Alternate gekauft hast - dort gibt es auf den Monitor den Asus Premium Service, der auch eine erweiterte Rückgabefrist auf 30 Tage beeinhaltet.
 
Ansonten ist Alternate aber ziemlich Strikt bei Retouren von Monitoren,
die schauen auf die Betriebsstundenanzeige.
Mir wollten die mal 20€ von der Erstattung abziehen, wegen 9 Betriebsstunden.
Aber ok, das hier ist ja eher ein anderer Fall.

Monitore kauft man am besten bei Amazon ;)
 
Nickel schrieb:
Mir wollten die mal 20€ von der Erstattung abziehen, wegen 9 Betriebsstunden.

Ernsthaft?
Na die rechtliche Begründung würde mich mal interessieren.

Es gibt sogar ein BGH Urteil (VIII ZR 243/08), aus dem hervorgeht, dass der Wertverlust sich bei Computerhardware pro Monat Nutzung auf 3% vom Gesamtwert beläuft.
Wenn ich jetzt mal unterstelle, dass 9 Betriebsstunden einen Tag, also 1/30 eines Monats darstellen, dann wären das 0,1% vom Warenwert.

Hatte der Monitor denn 20 000 Euro gekostet? :D
 
Die Rücksendung war auf Widerruf.
Du kannst ein Gerät ausprobieren so wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre.
Ich denke nicht, dass du in einem Geschäft 9 Stunden einen Monitor ausprobieren kannst.

Ich hatte aber ein nettes Telefonat später mit Alternate und man hat mir die 20€ wieder zurückerstattet.
 
Nickel schrieb:
Die Rücksendung war auf Widerruf.
Du kannst ein Gerät ausprobieren so wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre.
Ich denke nicht, dass du in einem Geschäft 9 Stunden einem Monitor ausprobieren kannst.

Das ist wohl Auslegungssache.

Wenn z.B. nur eine kurze Nutzung gestattet wäre, würde die erweiterte Rückgabefrist auf 30 Tage doch überhaupt keinen Sinn mehr machen.

Eine deutliche Verschlechterung der Sache ist im Falle eines Monitors, nur weil man ihn ein paar Tage benutzt hat, nicht zu erwarten bzw. wird, wie ich schon geschrieben habe, in Anlehnung an die AfA Tabellen zur steuerlichen Absetzung von 3% Wertverlust pro Monat ausgegangen.

Etwas anderes wäre es, wenn du z.B. eine Woche lang mit neuen Trekking Schuhen auf Wanderung bist und die dann zurückschicken willst (nur als Beispiel).
 
Die Widerruffrist waren hier ganz normal 14 Tage, so lange hatte ich den Monitor aber nicht.
Dürfte so innerhalb einer Woche gewesen sein.
So, soviel zu der Story von dem EIZO Monitor, Rücksendung auf Widerruf bei Alternate (#16 ).
 

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