Problem mit Alternate - Garantie Raptor Platte

Choco2

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Hallo zusammen.

Ich habe am 03.11.2006 bei Alternate eine 150 GB Western Digital Raptor Platte für 194,- € zzgl. 5,95 € Versand gekauft. Zusammen also 199,95 €

Vor ca. 3 Wochen ist die Platte kaputt gegangen. Windows ist nicht mehr hochgefahren und beim Formatieren kam immer eine Fehlermeldung über defekte Sektoren.

Halb so wild dachte ich. Datensicherung habe ich immer brav gemacht. Bauste die Platte aus, und schickst sie zurück zu Alternate.
Es sind 5 Jahre Garantie auf die Platte.

Heute kam ein Antwort schreiben von Alternate.

Darin heißt es:

Artikel konnte weder repariert noch ausgetauscht werden. Restwertgutschrift nach Abzug des Gebrausvorteil. Bei der Erstattung des Kaufpreises wurde ein Abzug für gezogene Gebrauchsvorteile berücksichtigt. Durch die tatsächliche Nutzung des Artikels über einen gewissen zeitraum haben Sie einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, der duch den Abzug der Gebrauchsvortiele wieder augeglichen wird. Dieser Abzug errechnet sich aus dem Verhältnis der üblichen Nutzungsdauer des Artikels gegenüber der aufgrund des Mangels tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer. Die entsprechende gesetzliche Regelung hierzu findet sich in $ 346 BGB. Bei einer Neubestellung eines Alternativartikels werden, bei normaler Versandart, keine Versandkosten berechnet.


Abgerechnet werden mir 85,22 €

Damit bin ich nicht einverstanden. Die 150 GB Raptor gibts nach wie vor neu zu kaufen. http://geizhals.at/deutschland/a180119.html
Kostet neu aber 142,- €.
Auch hat das Teil 5 Jahre Garantie, und davon waren nicht mal 40% verbraucht. Warum ziehen die mir dann ca. 60% vom Wert ab?
 
Bestehe auf einen Tausch.

Laut BGB steht Dir bei einem Mangel innerhalb der Garantiezeit die Wahl zu, ob Du ein Austauschgerät erhältst oder eine Reparatur erfolgt . Das kann der Händler nicht eigenmächtig entscheiden und die Begründung ist hinfällig, wenn die Ware nachweislich noch lieferbar ist.

BGB § 439 "Nacherfüllung":

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Davon gibt es nur eine Ausnahme:

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Allerdings mit der Einschränkung:

Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

Und selbst wenn dieser für Dich offensichtliche Nachteil von Seiten Alternate verneint wird, steht Dir folgendes Recht zu:

das Recht des Verkäufers (dies, Anm) unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

Insofern würde ich die Restwertgutschrift mit Verweis auf BGB §439 ablehnen und eine Nacherfüllung durch Tausch gemäß BGB §439 Abs. 1 mit dem Hinweis auf die Lieferbarkeit des Artikels verlangen. Die Begründung bez. der Restwertgutschrift nach §346 ist übrigens meines Erachtens völlig hanebüchen, denn Alternate hat kein Recht zum einseitigen Widerruf des Kaufvertrags und damit auch keine Wertminderungsansprüche.
 
Du kannst dich auch direkt an Western Digital wenden, wenn der Händler Probleme macht. Evtl. kümmern die sich sogar darum, daß Alternate dir Ersatz besorgt. Also cool bleiben und erstmal alle Möglichkeiten ausschöpfen.
 
ich an deiner stelle hätte die platte direkt zum hersteller geschickt. die tauschen die platte sofort um und geht meistens sehr schnell. was da alternate mit dir abzieht ist echt beschiss. verlange, das die die platte zum hersteller schicken. da würde ich aber dampf machen.
 
die 5 jahre sind herstellergarantie, nicht händlergarantie.. hättest direkt bei western digital einen antrag auf RMA machen sollen, das ist so üblich bei festplatten.
kannst ja mal nachfragen, ob sie dir die platte wieder zurückschicken.

-andy-
 
Hallo,

Das Alternate Angebot würde ich auch nicht annehmen, wie gesagt Deine Rechte wurden schon richtig beschrieben.
Bei mir gings mal um eine fast 2 Jahre alte Sapphire ATI X1900GT von Alternate. Nach vier Wochen habe ich eine neue X1950GT bekommen (vom Hersteller).
Deine Platte geht sowieso zu WD, kannst auch gleich deren RMA nutzen.

Arlt hat bei mir dasselbe versucht als damals meine 9800Pro AIW, der Preis war aber damals ok und ich habe für lau eine X1600Pro bekommen.
 
dito
Europaweit gibt es übrigens nur eine 2 Jahre Gewährleistung vom Seiten der Händler, Garantie ist etwas anderes. Die ist vom Gesetzgeber auf 6 Monate festgelegt.
 
MunichRules schrieb:
unnötiges Zitat entfernt ... Forenregeln beachten!

Das ist falsch.

Eine Garantie gibt es per Gesetz nicht. Nur eine Gewährleistung. Und da die Regel mit den 6 Monaten... blablabla... habe keine Lust, hier alles vorzukauen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Zitierregel)
Tankred schrieb:
Mag sein, aber nachdem er die Platte am 03.11.2006 gekauft hat, besteht noch Gewährleistung.

ja, mit beweislastumkehr, da mehr als 6 monate vergangen sind seit dem kauf. ergo muss der kunde nachweisen, dass das gerät schon bei erhalt einen mangel aufwies.

BITTE tu mir einen gefallen und informier dich vorher (gilt auch für andere hier, munich rules zb :rolleyes:) bevor IMMER WIEDER der gleiche mist erzählt wird.

garantie und gewährleistung sind völlig verschiedene dinge. eine garantie ist eine freiwillige leistung des HERSTELLERS, gewährleistung ist eine gesetzliche regelung und betrifft den HÄNDLER.

@topic
lass dir die platte zurückschicken, verzichte auf den ausgleichsbetrag und schick die platte - zwecks GARANTIEABWICKLUNG - an den HERSTELLER ... wenn du glück hast klappt das so. wenn nicht, kannst du versuchen zu beweisen, dass die platte von anfang an einen hau hatte und auf reparatur/austausch/wandlung bestehen.

traurig, dass immer noch viele leute mit halbwissen ratschläge erteilen, die (bei nem rechtsstreit) richtig geld kosten können.
 
Eben. Die Gewährleistung würde mir hier ja gar nichts bringen, da ich in der schönen Phase zwischen 6 Monaten und 24 Monaten bin.

Aber die Herstellergarantie muss hier greifen.

Mich ärgert auch, dass Alternate keine Rücksprache mit mir hält, was zu machen ist.
Ich möchte einfach nur wieder eine funktionierende Raptor haben. Mich mit 40% vom Kaufpreis abzuspeisen zu wollen ärgert mich.
 
Heretic Novalis schrieb:
BITTE tu mir einen gefallen und informier dich vorher (gilt auch für andere hier, munich rules zb :rolleyes:) bevor IMMER WIEDER der gleiche mist erzählt wird.

Reiß Dich mal bitte zusammen und zeige ein wenig Respekt vor Deinen Mitmenschen. So ein Diskussionsstil ist ja unter aller Sau. :rolleyes:

Die Beweislastumkehr ist etwas, auf das sich der Händler berufen kann oder auch nicht. In diesem Fall hat Alternate den Mangel zu Lasten des Verkäufers ja bereits mit Gewährung der Auszahlung mit Minderung anerkannt. Ansonsten hätte Alternate auf die Herstellergarantie verwiesen.
 
Stimmt. Das ist falsch.

Die Sauerei ist, das Alternate von WD eine neue Platte bekäme, da auch Alternate die Herstellergarantie beanspruchen kann. Du solltest denen deine defekte Platte nicht überlassen, da sie einen höheren Wert hat.

Der Händler muss dir eine gleichwertige, mangelfreie Sache liefern, wie schon gesagt wurde.

Der Restwert wurde auch falsch berechnet, wenn WD schon eine Garantie von 5 Jahren gibt, sollte man auch eine Lebensdauer von 5 Jahren unterstellen können. Der Marktwert wird höher sein.

Bestehe auf einer Ersatzlieferung, und lass dich nicht auf solche Spielchen ein. Der gute ruf von Alternate scheint ja offensichtlich nicht gerechtfertigt zu sein.
 
Gut. Ich werde am Montag dort mal anrufen. Will meine Platte wiederhaben, oder zumindest einen angemessen Schadensersatz.
 
Ich geb's auf. :rolleyes:

Wozu geb ich mir hier eigentlich die Mühe, anderen Leuten helfen zu wollen?
 
Abgerechnet werden mir 85,22 €

Wenn dir 85,22 € abgerechnet wurden, dann sollte der Wert von Alternate bei 194 € - 85,22 € = 108,78 € liegen, oder?

Anyway, das Verhalten von Alternate ist schon OK. Und zwar weil:
1. Die Raptor ist bei Alternate nicht mehr lieferbar und woanders werden nur die Lagerbestände ausverkauft, weil die Platten durch die 300 GB Velociraptor ersetzt wurde. Die 150- und 75-GB-Versionen sind noch nicht in Deutschland lieferbar.
2. Die "üblichen Nutzungsdauer" hat nichts mit der Garantie zu tun. Wo kämen denn die Hersteller mit lebenslangen Produktgarantien hin? Die üblichen Nutzungsdauer wird vom Gesetzgeber definiert und beträgt bei Computerelektronik z.B. 3 Jahre. Danach ist das Produkt abgeschrieben und hat keinen Wert mehr (für den Gesetzgeber und steuerrechtlich). Diese Zeiten sind teilweise weg von der Praxis, aber so ist das nun mal. Mein Beamer z.B. fällt unter Projektionsgeräte, wie Dia-Projektoren, ist mit 10 Jahren (oder war´s 7 Jahre?) definiert. Ein Bürostuhl ist auf jeden Fall auf 10 Jahre gesetzt. Deine Platte ist knapp 1,5 Jahre alt. 3 Jahre ist die übliche Nutzungsdauer. Was knapp die Hälfte des Einkauspreises aus macht. Das ist bei dir der Fall. Du kannst einfach nicht erwarten, dass du zu jedem Zeitpunkt dein volles Geld zurück bekommst oder dass der Restwert an deinem persönlichen Empfinden fest gemacht wird.

Das einzige, was man Alternate vorwerfen kann, ist, dass sie dich nicht an den Hersteller verwiesen haben. Wobei das ja etlich auch nicht wollen, sonst hätten sie das ja bereits getan.

Wie gesagt, Versuch mal direkt bei WD oder nimm das Geld von Alternate und hol dir eine Velociraptor. Das würde ich z.B. machen. Die ist ja mal um längen besser.
 
Gewährleistung kann man idR nach 6 Monaten vergessen.

Nur in den ersten 6 Monaten hast du eine echte Gewährleistung. Ab dann musst DU als Käufer beweisen, dass der Fehler schon von Beginn an existierte. Das ist unmöglich.
 
Es geht hier nicht um die Gewährleistung!

Es geht mir hier um die 5 Jahre Herstellergarantie die mir Western Digital auf die Platte gibt.

Ich war der Meinung, ich schicke die Platte zum Händler, und der übernimmt dann für mich die Garantieabwicklung mit WD.
 
Und diese Meinung war falsch, denn diese Garantie gilt nur zwischen Endkunden und Hersteller, und das auch nur, wenn der Endkunde die Garantiebestimmungen des Herstellers peinlich genau erfüllt (Rechnung, keine OEM-Ware, ..., siehe Kleingedrucktes von WD). Alternate muss nur die gesetzliche Gewährleistung abwickeln, und hat dazu diverse auch gesetzliche Spielräume, die im vorliegenden Fall nach meiner Meinung allerdings ein wenig strapaziert wurden.

Alternate ist, wenn man sich die Anwender-Wertungen auf Geizhals mal genau durchliest, kein besonders bemühter und kulanter Laden, was bei dem gezeigten Preisniveau eigentlich drin sein sollte. Wer genügend Zeit und Geld hat, könnte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Abhängig vom Gericht bekommt man dann ein Urteil ...
Alternativ könnte man noch bei der Redaktion der c't anfragen, ob für die Rubrik "Vorsicht Kunde" noch ein Fall gesucht wird.

Bevor man sich nun direkt bei WD um Ersatz auf Hersteller-Garantie bemüht, muss man die Garantiebedingungen durchlesen und insbesondere mit Hilfe der Seriennummer nachsehen, ob Alternate keine OEM - Platte ohne Werksgarantie verkauft hat, wie das in Online-Shops häufig und entgegen den Versprechungen in den Angeboten passiert.
Garantie + Prüfung bei WD
 

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