Quo vadis BTMG?

AW: Cannabis Legalisierung

Klomeister gute Idee, aber ich glaube da gibt es reichlich Seiten, die sowas zusammen stellen. Wenn du die Seite wirklich ernsthaft betreiben und weiterführen willst, empfehle ich dir einen gehobeneren und wissenschaftlicheren Stil, da einfacher Aufbau und Sprache beim Leser leider fehlende Kompetenz suggerieren. Angaben von Quellen, Verweise auf Studien und Artikel, betroffene Gesetzmäßigkeiten, bildungsbürgerliche Sprache etc. lassen sowas wesentlich fachlicher wirken.

Als kleine Anmerkung, falls du das nicht sowieso schon verfolgst.
 
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ich möchte mal auf eine studie vom oktober 2013 hinweisen, die bekräftigt das der krieg gegen drogen wirklich endgültig gescheitert ist,hier ein paar auszüge:

Laut der Studie fiel in den USA zwischen 1990 und 2007 der Endverkaufspreis für Heroin, Kokain und Cannabis unter Berücksichtigung der Inflation um 81, 80 beziehungsweise 86 Prozent. Zugleich stieg der durchschnittliche Reinheitsgrad der Drogen um 60, elf beziehungsweise 161 Prozent. In 18 Ländern Europas fiel zwischen 2000 und 2009 der Preis für Kokain um 51 Prozent und für Heroin um 74 Prozent.

Allgemein dürfte das Angebot an Drogen weltweit in den vergangenen zwei Jahrzehnten nicht abgenommen, die Verfügbarkeit von Cannabis und Opiaten wie Heroin sogar zugenommen haben, heißt es in der Studie. Laut dem UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) wurden im weltweiten Drogengeschäft 2011 mindestens 259 Milliarden Euro umgeschlagen.


http://web.de/magazine/nachrichten/panorama/17905344-weltweiter-krieg-drogen-scheitern.html

um es klar zu sagen:drogen sind schlecht, doch ist die bisherige drogenbekämpfung gescheitert.

wir wussten es besser (alkohol prohibition) doch wir waren (und viele sind es noch immer) ideologisch verblendet.
gefreut hat sich nur das organisierte verbrechen mit seinem riesigen milliardengeschäft.
 
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Ach was! Die Strafen sind einfach zu niedrig. Lebenslänglich für Konsumenten und Todesstrafe für die Dealer (ob Klein- oder Großdealer ist egal)!
Zugleich sollten wir alle Telefongespräche vorsorglich und von allen Bürgern mitzeichnen und nach Wörtern wie Heroin, H, Schore, Koks, Koka, etc. scannen lassen.
Oder wir sollten uns gleich alle nen Chip unter die Haut pflanzen lassen, damit die Polizei immer gleich weiß, wann und wo und von wem wir die Drogen gekauft haben.
Oder wir schaffen das Bargeld ab, damit jede Zahlung rückverfolgt werden kann. ;)

Im Ernst: Die Diskussion um die Legalisierung von Drogen ist für mich schon lange beendet. Wer mit dem Verstand entscheidet, muss früher oder später zu der Erkenntnis kommen, dass Verbote nichts als das Gegenteil bewirken. Denn allein schon durch die Kriminalisierung der Konsumenten schließen wir diese nicht nur aus der Gesellschaft, sondern viele gar aus dem Leben aus. Sie haben durch die daraus folgende Spiralwirkung garkeine echte Chance, am Leben (nach ihren Wünschen/Bedürfnissen, Fähigkeiten) teilzunehmen.
Deshalb muss man auch einsehen, dass das Verbot in Wahrheit ein echtes schweres Verbrechen an den betroffenen Menschen ist. Man kann/muss es bei vielen als Mord auf Raten oder Treibjagd in den Suizid bezeichen. Bei allen anderen "nur" als schwere Körper/-Seelenverletzung.
Drogenabhängigkeit ist eine (sogar anerkannte) Krankheit. Und so muss auch damit umgegangen werden.
Menschen wünschen sich immer einfache Lösungen. Aber sie taugen seltenst etwas.

P.S.: Unsere Gefängnisse sind überfüllt mit Drogenabhängigen und Schwarzfahrern (kein Witz). Was haben die im Knast zu suchen?
 
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Unsere Gefängnisse sind überfüllt mit Drogenabhängigen und Schwarzfahrern (kein Witz). Was haben die im Knast zu suchen?

Schlägern, Betrügern und Dieben die Plätze wegnehmen.
 
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Gibt es für derartige Pauschalaussagen auch Belege oder hört es sich einfach nur gut an?
Denn die Zahlen die ich kenne (Link, ab Seite 22 ) belegen etwas anderes. Da stehen 8126 Personen (Verstöße nach dem BtMG) 12371 Dieben, 7508 Schlägern und 6553 Betrügern gegenüber. (Zahlen aus 2012)

Der Anteil Strafgefangener/Sicherungsverwahrter, welche aufgrund Verstößen gegen das BtMG verurteilt wurden beträgt also 14% von allen Strafgefangenen/Sicherungsverwahrten, im Gegensatz zu 45,5%, wenn man die oben genannten Deliktgruppen (Diebstahl, Betrug, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit) zusammen nimmt. Das hier jemanden die Plätze "weggenommen" würden, oder die Gefängnisse gar durch deliktsspezifische Straftätergruppen "überfüllt" sein sollen, sollte vor diesem Hintergrund nicht derart absolut betrachtet werden.

Als Anmerkung: 2011 wurden übrigens 55391 Personen aufgrund Verstößen gegen des BtMG verurteilt (Quelle). Setzt man dies in Relation zu den aus 2012 stammenden o.g. Zahlen (ja ich weiß, sollte man nicht, aber andere Zahlen sind aktuell nunmal nicht verfügbar), ergibt dies eine Quote von ebenfalls ~14% der insgesamt nach dem BtMG Verurteilten. Offenbar wird vorwiegend anders als durch "Gefängnis" sanktioniert.
Man kann das Ganze noch weiter spinnen: 2012 wurden 5997040 (Quelle) Straftaten polizeilich registriert. Auf die Betäubungsmittelkriminalität entfallen 237150 Fälle (~4%). Was schlussendlich dazu führt, dass der Anteil von Strafgefangenen/Sicherungsverwahrten (BtMG) an allen bei der Polizei registrierten Straftaten 0,13% ausmacht; rein auf die Deliktsgruppe des BtMG bezogen sind es 3,4%. Nur um mal die Bezugsgrößen aufzuzeigen.

Dieser Effekt ist übrigens auch in der Gesamtschau aller Straftaten beobachtbar und wird in der Kriminologie als "Strafverfolgungstrichter" bezeichnet, wer sich ggf. dazu belesen will.



(Dieser Post sollte nicht als eine Position pro oder contra Legalisierung verstanden werden. Mir ging es lediglich darum obige Pauschalaussagen etwas in den Kontext zu rücken.)
 
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diRAM schrieb:
Gibts es für derartige Pauschalaussagen auch Belege oder hört es sich einfach nur gut an?
Also ich würde das eher als Sarkasmus werten.

Natürlich kommt nicht jeder Drogenkonsument ins Gefängnis. Dazu muss man schon selbst in großem Stil dealen. Selbst Kleindealer kommen meist mit ner Geldstrafe davon.
 
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Das sind einfach schöne Pauschalaussagen, die aber nicht ganz unwahr sind und wohl eher die allgemeine Rechtsbewertung ansprechen.
Wenn ich aber z.B. mitkriege, dass jemand der dutzende Strafanzeigen wegen unterschiedlich schwerer Diebstählen, Betrügen und Schlägereien nur ein paar Sozialstunden, Tagessätze oder Wochen Bau bekommt,
aber jemand der einige Male mit >~50g Cannabis auffällt oder einmal mit mehreren dutzend Gramm Amphetamin erwischt wird für ein oder mehrere Jahre einfährt, frage ich mich nach welchem Kredo da verurteilt wird.

Genauso wie die Kriminalämter es scheinbar schaffen Jemanden bzw. dessen Kommunikation über Wochen zu verfolgen, weil er mal mit einer größeren Menge erwischt wurde oder sich mit den falschen Leuten hat blicken lassen,
aber nicht in der Lage sind Schläger- oder Zockergruppen, welche regelmäßig umherziehen, dingfest zu machen.

Vielleicht stimmt es nicht, aber es kommt einem gerade in ländlichen Gegenden so vor.
 
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<NeoN> schrieb:
aber jemand der einige Male mit >~50g Cannabis auffällt oder einmal mit mehreren dutzend Gramm Amphetamin erwischt wird für ein oder mehrere Jahre einfährt, frage ich mich nach welchem Kredo da verurteilt wird.
Bei 50g oder auch 100g Cannabis geht man nicht ins Gefängnis. Da ist man nur ein kleiner Fisch. Da gibt es dann eher Geldstrafen, im Wiederholungsfall dann auch mal ne Bewährungsstrafe (wer dann wieder erwischt wird, landet natürlich im Knast).
So schlimm ist es zum Glück nicht.

Kenne da ein paar Kleindealer die wöchentlich ihre 100g Platten abgeholt und irgendwann erwischt wurden. Da gabs auch nur Geldstrafen, oder sie wurden laufen gelassen (um die Großen zu kriegen).
Für die die dahinter agierten (also die mit den Kilos) gab es auch nur Bewährungsstrafen.
 
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@<NeoN>
Das was Du beschreibst könnte man wohl als die in vielen Themenbereichen vorkommende Divergenz zwischen subjektiver Erfahrung und objektiver (empirischer) Realität bezeichnen. Ich will deinen subjektiven Erfahrungen nicht den Wahrheitsgehalt absprechen, nur im Gesamtkontext betrachtet ergibt sich doch ein anderes Bild (s.o.).

Zudem begehst Du einen Fehler, den viele bei der Beurteilung von Straftaten machen. Du vergleichst zwei Fälle, von denen man im Regelfall nicht die Details kennt. Es gibt mehr Gründe für eine Verurteilung als die simple Beurteilung des Tatbestandes. Nur um ein Beispiel zu bringen: Sollte es sich bei dem Schläger um einen Jugendlichen oder Heranwachsenden handeln, bei dem Drogendealer/-konsumenten aber um einen Erwachsenen, werden unterschiedliche Maßstäbe angelegt, die sich dann auch in der Strafe wiederspiegeln.
Der rein auf das Delikt reduzierte Vergleich zwischen zwei (ggf. grundverschiedenen) Einzelfällen führt dann zur Verzerrungen in der Interpretation von Urteilen.

Im Übrigen: Die von dir angeführte Telekommunikationsüberwachung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. §100a StPO bzw. §100g StPO). Z.B. "Schlägergruppen" werden davon nicht erfasst. Und auch nicht jeder x-beliebige BtMG-Verstoß.
 
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@WhiteShark: Deswegen habe ich "einige Male" geschrieben.

@DiRam: Das handelte sich in dem Beispiel in beiden Fällen zu der Zeit um 16-17 Jährige meine ich. Und die beiden Fälle sind mir sehr wohl bekannt.
Und zum TK-Gesetz, dann wird das scheinbar nicht beachtet. Ich weiß von Fällen mit ganz kleinen Fischen. Ja sogar nem Kumpel der nichtmal 1g hatte und nie mit einer Mege >3g erwischt wurde, wurde das Handy abgenommen. Lass es nicht Überwachung sein, aber der Nummerspeicher wird ausgelesen und dann mal schön in Datenbanken verknüpft.
 
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Die Divergenz kommt sicherlich auch zustande, weil wir hierzulande (nicht zu Unrecht), auch eine Berichterstattung über die Verhältnisse in den USA haben, wo es eben tatsächlich so ist, dass Kleindealer die Gefängniskosten in die Höhe treiben - aber das ist eben USA und nicht Deutschland.

Dass die Kommunikation von Drogendealern selten überwacht werde, halte ich aber für Wunschdenken.

P.S.
Einzelfälle können unter Umständen auch deshalb besonders sein, weil in Einzelfällen auch mal falsch entschieden wird. Ich sag nur Mollath.
 
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MountWalker schrieb:
Dass die Kommunikation von Drogendealern selten überwacht werde, halte ich aber für Wunschdenken.
Das würde ich auch so sehen.
In meiner Jugend haben wir uns immer bei jemandem getroffen um zu kiffen. Da war auch immer ein Kleindealer dabei.
Der Kleindealer wurde nach einer Weile dann erwischt. Kam mit einer Geldstrafe davon. Um den Kleindealer ging es der Polizei aber nicht. Die wollten auch nur seine gespeicherten Rufnummern haben.
Naiv wie man in der Jugend so ist, war uns das aber nicht bewusst, also hat ein neuer Kleindealer die Lücke gefüllt. Wie wir alle wurde auch dieser überwacht. Nach etwa zwei Jahren hatte die Polizei dann genügend Informationen um den kompletten Ring zu sprengen und auch die Großdealer zu erwischen, welche die gesamte Stadt versorgt hatten (und wohl noch mehr, waren einige Kilos).
Wir wurden da alle überwacht.

Ich möchte nicht wissen wieviele Steuergelder in diese sinnlose Verfolgung gesteckt wurden.
 
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@<Neon>
Dann reden wir hier aber nicht über eine Telekommunikationsüberwachung (es geht ja nicht um Verbindungsdaten), sondern über die Sicherstellung/Beschlagnahme eines Handys (Datenträgers) und dessen Auslese zu Beweiszwecken. Also Maßnahmen nach §§94ff. StPO (Sicherstellung/Beschlagnahme) bzw. §§102ff. StPO (Durchsuchung/Durchsicht). Hier gelten andere (geringere) Voraussetzungen.

@MountWalker
Dass die Kommunikation von Drogendealern selten überwacht wird hat auch niemand behauptet. Ebenso wenig wie irgendjemand Einzelfällen generell jedwede Bedeutung abgesprochen hat.
 
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diRAM schrieb:
... Und auch nicht jeder x-beliebige BtMG-Verstoß.
Das geht aber in diese Richtung. Und ich habe auch nirgendwo behauptet, du hättest Einzelfällen jede Bedeutung abgesprochen, also fühl dich mal bitte nicht gleich so angegriffen, Herr Moderator.
 
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In dem Thread hier geht`s ja laut Überschrift nur um Cannabis. Da ich es aber für verlogen halte, nur eine bestimmte Droge hervorzuheben und bevorzugt zu behandeln, finde ich es fairer und sinnvoller, generell über die Legalisierung von Drogen zu diskutieren.
Heroinkonsumenten z.B. haben nur eine sehr sehr kleine Lobby. Dabei leiden die am meisten unter den gesetzlichen Bestimmungen (dem gesellschaftlichen Umgang). Auch die "Therapieangebote", die man den Abhängigen macht (Therapie statt Strafe - §35 Btmg) sollte man nicht missverstehen. Dort geht es eher um seelische Vergewaltigung, denn um Hilfe. Der Auftrag, den diese Einrichtungen haben, ist nicht die Gesundheit der Hilfebedürftigen, sondern deren Integration in en Arbeitsmarkt. Nur aus diesem Grunde werden die Häuser finanziert. Die Klienten in diesen Häusern werden dort tatsächlich dann auch unter Druck gesetzt, von wegen "arbeite jetzt endlich mit, sonst kannst du in den Knast gehen!". Heroinabhängige, so weiß man schon ziemlich lange, haben alle eine lange Leidenszeit hinter sich, mit oft schlimmsten Lebenserfahrungen (Traumata etc.). Und dann will man sie zwingen, an diesen Dingen zu arbeiten, damit sie irgendwann wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wo sie im Endeffekt eh nur ausgebeutet werden (würden), weil sie aufgrund ihrer Lebensläufe ja auch keine tollen Jobs mehr bekommen können.
 
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@MountWalker

:confused_alt:
Mein Beitrag war komplett sachlich als Klarstellung formuliert. Zudem nicht aus der Ich-Perspektive. Ein etwaig empfundenes Gefühl des Angegriffenseins entspringt deiner Interpretation/Phantasie. Und auf deine Anmerkung zu den "Einzelfällen" bin ich nur eingegangen, da mir deren Sinn im Kontext des aktuellen Gesprächs nicht wirklich klar ist.

Mit der von dir zitierten Aussage bzog ich mich auf die strafprozessrechtlichen Voraussetzungen aus §100a StPO (deswegen auch der genannte Link), in dem die Anlassstraftaten in einem Katalog aufgelistet sind und dort auch explizit die relevanten Straftaten aus dem BtMG genannt werden. Und diese sind eben nicht "x-beliebig", sondern ihnen ist eine besondere Schwere inhärent (Handeln als Bande, gewerbsmäßig, Abgabe an Minderjährige, ...).
 
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Das ist doch Haarspalterei. Unabhängig von den tatsächlichen Gesprächen/Texten habe ich doch Verbindungsdaten und Verknüpfungen, die ausreichen einen Verdacht zu schöpfen, um weiteres in die die Wege zu leiten.
Letzten Endes geht es doch nur um die Strafanzeige und ob die nun durch Gespräche oder "zufälliges" Überprüfen, weil ich ja weiß das X schonmal was mit Y zu tun hatte, zustande kommen ist wohl eher unwichtig.

Aber naja, der eigentliche Punkt war ja eher, dass sowas im Drogen-Milieu sehr einfach scheint und in anderen Fällen zu aufwendig ist oder nicht im Bezug zum möglichen Erfolg steht.
 
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Das was Du als Haarspalterei bezeichnest, würde ich erforderliche Genauigkeit nennen. In einer Diskussion weiß man sonst nicht über was man sich konkret gerade austauscht; im Kontext einer strafprozessualen Entscheidung würde eine fehlende Genauigkeit der Willkür Tür und Tor öffnen.

Wie nun bereits mehrfach gesagt: Telekommunikationsüberwachung hat einen bestimmten Straftatenkatalog als Voraussetzung. Den dort genannten Delikten ist ein besondere Schwere gemein, sodass hier weder in dem einen, noch dem anderen Deliktsbereich Maßnahmen "einfacher" durchgesetzt werden können. Subjektiv mag es so erscheinen, weil Betäubungsmittelkriminalität medial auch überrepräsentiert sein dürfte - die objektive Gesetzeslage aber vermittelt etwas anderes.

Tatsächlich wird die TKÜ bei Verstößen gegen das BtMG öfter durchgeführt, als dies bei anderen Straftaten der Fall ist (Quelle). Für mich lässt das aber aus o.g. Gründen kein Rückschluss auf die Einfachheit der Durchsetzung zu (wie gesagt, die Voraussetzungen zu den anderen Katalogstraftaten sind ja identisch), sondern vielmehr auf die von dir genannten Erfolgsaussichten (im rechtlichen Sinne unter dem Bergiff der Verhältnismäßigkeit subsumiert). Und natürlich auf das polizeiliche Interesse an der Strafverfolgung bzw. die dortige (zu kritisierende!) Prioritätensetzung.


@MountWalker unter mir
:schluck:
 
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Dann bitte ich um Entschuldigung, weil ich mich unbegründet angegeriffen gefühlt habe. ;)
 
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Es ging doch jetzt nicht im speziellen um die verschiedenen Termini und Eigenschaften der Überwachungs-/Verfolgungsmöglichkeiten, sondern um die (scheinbar) unterschiedliche Anwendung auf verschiedene Tätergruppen. Lassen wir die Überwachung der Kommunikation weg, aber es wird (scheinbar) bei Drogendelikten ein Netzwerk aus Nummern verschiedener Beteiligter erstellt. Bei Schlägern oder dergleichen habe ich noch nie davon gehört.

Wenn das vom Strafkatalog oder der Gesetzeslage ausgeht, warum wird da mit so unterschiedlichem Maß gemessen?
 
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