Quo vadis BTMG?

Hallo

Lipovitan schrieb:
Also ein Patient der bei euch stationär aufgenommen ist, wird bei euch zur Einnahme seines Medikamentes vom Gelände geschickt.
Werd bitte nicht albern, du weißt es besser, wie soll man stationär aufgenommene Patienten vom Gelände schicken ?
Die stationären Patienten die Cannabis benötigen rauchen das Cannabis natürlich nicht während ihres Aufenthalts.
Stationäre Patienten bekommen Cannabis entweder anders verabreicht oder ein anderes wirksames Schmerzmittel.
Das BfArM rät bei Cannabis sogar von der Anwendungsart rauchen ab und rät zu anderen Darreichungsformen/Anwendungsarten.

Lipovitan schrieb:
Aber er wird immerhin vorher von den Ärzten vor einer gewaltsamen Abnahme durch "Süchtige/psychisch Kranke/etc." seines Medikamentes gewarnt.
Stationäre Patienten werden auch vor Diebstahl gewarnt, dafür hat jedes Zimmer einen Tresor und jedem Patienten wird empfohlen diesen zu benutzen.
Bei der Warnung mit dem Abnehmen des Cannabis auf dem Gelände geht es um ambulante Patienten die nur zu einer Kontrolle/Behandlung kommen.
Wir haben ein LVR Klinikum um die Ecke, du glaubst gar nicht was hier los ist, da rennen Pfleger/Polizisten schon mal Patienten hinterher die abhauen.

Lipovitan schrieb:
Wäre für diese Patienten nicht ein sicherer Ort auf dem Klinikgelände zum Konsum ihres Medikamentes sinnvoller?
Wir haben über einen Ort/Raum für die Cannabis Einnahme von Patienten tatsächlich schon mal nachgedacht.
Aufgrund der oben gennanten Punkte und rechtlicher/technischer Hürden haben wir uns dagegen entschieden.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Werd bitte nicht albern
Ich stelle fragen um euren Umgang mit Cannabispatienten zu verstehen. Das hat nichts mit albern werden zu tun.
Tomislav2007 schrieb:
Die stationären Patienten die Cannabis benötigen rauchen das Cannabis natürlich nicht während ihres Aufenthalts.
Was tun sie denn stattdessen?
Tomislav2007 schrieb:
Stationäre Patienten bekommen Cannabis entweder anders verabreicht oder ein anderes wirksames Schmerzmittel.
Der Grund für den Einsatz von Cannabis in Form von Blüten ist ärztlich besonders zu begründen.
Die Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten soll sich auf Einzelfälle beschränken und ist besonders zu begründen. https://www.kvn.de/internet_media/Mitglieder/Verordnungen/Arzneimittel/Veröffentlichungen/AG+Arzneimittel_+Wirtschaftliche+Verordnung+von+Cannabis_Arzneimitteln-p-1903.pdf
Ja, auch diese begründeten "Einzelfälle" (davon gibt es viele) gehen ins Krankenhaus und lassen sich stationär behandeln. Der Wechsel der Darreichungsform oder die Anwendung eines anderes Schmerzmittels während des stationären Aufenthalts klingt in diesen Fällen nicht sinnvoll. Vor allem da in der Regel gemäß § 31 SGB V nur Patienten Anspruch auf Versorgung mit Cannabis haben denen eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht mehr zur Verfügung steht. Eine Umstellung auf ein anderes Arzneimittel also sogar kontraproduktiv sein kann. Der Rat des BfArM ist dementsprechend irrelevant.
 
Hallo

Lipovitan schrieb:
Der Grund für den Einsatz von Cannabis in Form von Blüten ist ärztlich besonders zu begründen.
Ist online in ein paar Minuten erledigt (Schlafstörung als Begründung angeben reicht), ohne jemals einen Arzt persönlich besucht zu haben.

Lipovitan schrieb:
Der Wechsel der Darreichungsform oder die Anwendung eines anderes Schmerzmittels während des stationären Aufenthalts klingt in diesen Fällen nicht sinnvoll.
Zeig mir ein Krankenhaus wo offiziell auf dem Gelände gekifft werden darf, drüber hinwegsehen OK, offiziell erlauben Nein, auf den Zimmern auf gar keinen Fall.
Offiziell erlauben geht schon deswegen nicht weil auch Kinder/Minderjährige auf dem Gelände rum laufen, wir haben z.B. eine Kinderstation, das geht gar nicht.
Beim Nein zu einem Ort/Raum für die Cannabis Einnahme (in Form von rauchen) von Patienten waren die Bedenken aus der Rechtsabteilung ausschlaggebend.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Ist online in ein paar Minuten erledigt, ohne jemals einen Arzt persönlich besucht zu haben:
Das läuft außerhalb der kassenärztlichen Versorgung. Die anderen Ärzte haben nämlich Angst vor einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wenn ihre Begründung nicht stichhaltig ist.
Tomislav2007 schrieb:
Zeig mir ein Krankenhaus wo offiziell auf dem Gelände gekifft werden darf, drüber hinwegsehen OK, offiziell erlauben Nein, auf den Zimmern auf gar keinen Fall.
Weil alle anderen Krankenhäuser auch nicht sinnvoll mit Cannabispatienten umgehen also alles cool?
Kiffen im Krankenhaus: Schmerzpatient fühlt sich zu Unrecht aus der Raucherecke verbannt
https://www.haz.de/lokales/umland/n...linik-erlaubt-52TI3ZHPCBAFLCAD6FU6AUWUKY.html
Tomislav2007 schrieb:
Das geht alleine schon deswegen nicht weil auf dem Gelände auch Kinder/Minderjährige rum laufen, wir haben z.B. auch eine Kinderstation, das geht gar nicht.
Ich stimme dir sogar zu, dass das für das KH eine schwierige Situation ist.

Patienten zu bitten nicht auf dem Gelände zu konsumieren, andere Cannabispräparate oder auf andere Medikamente umstellen geht aber auch aus den oben von mir genannten Gründen gar nicht.

Daher stellte ich ja folgende Frage:
Lipovitan schrieb:
Wäre für diese Patienten nicht ein sicherer Ort auf dem Klinikgelände zum Konsum ihres Medikamentes sinnvoller?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, gibts keine Lösung für diese Patienten und werden damit allein gelassen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Reglohln, Samurai76 und knoxxi
Hallo

Lipovitan schrieb:
Weil alle anderen Krankenhäuser auch nicht sinnvoll mit Cannabispatienten umgehen also alles cool?
Ich habe nur geschrieben wie die Realität aussieht, ich habe keine Wertung abgegeben.
Ich habe nach dem neuen CanG unseren ärztlichen Direktor gefragt wann wir Mitarbeiter eine Cannabis Chill Out Zone kriegen, geht nicht wegen Minderjährigen.

Lipovitan schrieb:
Patienten zu bitten nicht auf dem Gelände zu konsumieren,
Die mobilen Patienten die zu einer ambulanten Behandlung/Kontrolle kommen.

Lipovitan schrieb:
andere Cannabispräparate oder auf andere Medikamente umstellen geht aber auch aus den oben von mir genannten Gründen gar nicht.
Die stationären Patienten während ihres stationären Aufenthalts.
Es geht nur ums kiffen, es gibt für Cannabis noch andere Darreichungsformen/Anwendungsarten.

Lipovitan schrieb:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, gibts keine Lösung für diese Patienten und werden damit allein gelassen.
Es gibt keine andere Lösung und sie werden nicht alleine gelassen, sie dürfen nur nicht offiziell auf dem Gelände kiffen.
Stationäre Patienten bekommen Cannabis entweder anders verabreicht oder ein anderes wirksames Schmerzmittel.
Ambulante Patienten können vor/nach der Behandlung/Kontrolle ihr Cannabis außerhalb des Geländes rauchen.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Wir haben ein LVR Klinikum um die Ecke, du glaubst gar nicht was hier los ist, da rennen Pfleger/Polizisten schon mal Patienten hinterher die abhauen.
Ist das bei solchen Institutionen nicht einigermaßen normal?
Ich musste in meinem Zivildienst auch regelmäßig Bewohner wieder einfangen ... aber bei alten dementen Damen ist das etwas streßfreier, als bei Drogensüchtigen mitte 20.
Natürlich hauen die Drogensüchtigen auch mal ab ... niemand sollte glauben, dass ein Entzug irgendwie Spassig wäre (Droge ziemlich egal) und die Quote derer, die "freiwillig" in solchen Institutionen behandelt werden, ist nicht wirklich hoch.
Wer lässt sich gerne zwangseinweisen und auf Entzug setzen, wenn er sein Problem nichtmal sieht ... oder nicht wahrhaben will, dass es von den Drogen kommt?


Dass auf dem Klinikgelände nicht gekifft werden soll, ist verständlich und entspricht nebenbei einigen Formulierungen im KCanG (egal wie man es dreht, das KH ist eine Verbotszone).
Dass das KH für stationäre Cannabisatienten dann andere Wege findet, ist logisch ... es gibt ja einiges ... vom Gebäck, über einen Kakao bis hin zu hoch potenten Cannabispräparaten aus der Pharmaindustrie.
Ziel des Mediziners ist es, den Wirkstoff in den Patienten zu bekommen ... und in diesem Fall wird nur 1 Weg ausgeschlossen, wenn auf dem Klinikgelände nicht gelkifft werden darf.

Die Warnung vor Diebstahl ist meiner Meinung nach nur vorgeschoben (so als Motivator, sich auch dran zu halten), denn dieses Risiko würde ich, der ich jahrelang mit allen möglichen Drogensüchtigen zu tun hatte, als ziemlich gering einschätzen ... da ist es vor einer weiterführenden Schule wahrscheinlicher, dass man um sein Weed erleichtert wird, als in der Nähe einer Suchtklinik. Klar rauchen die auch ganz gerne mal ein bisschen Weed ... aber die allermeisten wissen, dass das den Affen eh nicht killen wird (das Glück haben nur die Cannabispatienten ... und so häufig sind die nun auch wieder nicht).
Viele Junkies, Amphies und Kokser haben keine Lust auf Gras ... für erstere ist es "zu schwach" und für die letzten beiden ist es einfach die komplett falsche Richtung. Man kann von THC viel behaupten, aber es macht niemand zum "Partylöwen".
 
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007 schrieb:
Es geht nur ums kiffen, es gibt für Cannabis noch andere Darreichungsformen/Anwendungsarten.
Es gibt viele gute medizinische Gründe für die inhalative Einnahme von Cannabis. Zum Beispiel ist der schnelle Wirkeintritt einer davon. Das ist bei Schmerzspitzen ein wichtiger Aspekt und kann die Lebensqualität enorm verbessern.

Oder ein greifbareres Beispiel: Du merkst bei Tourettepatienten sofort wenn die Wirkung nachlässt. Stellt sich bei inhalativer Einnahme bereits die Wirkung innerhalb weniger Minuten ein dauert es bei anderen Darreichungsformen deutlich länger. In beiden Beispielen ist eine Umstellung extrem unangenehm für den Patienten, bei letzteren sogar für das Umfeld.

Schade das du Cannabispatienten unterstellst es ginge ihnen nur ums kiffen also um Spaß und damit Missbrauch unterstellst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lipovitan schrieb:
Schade das du Cannabispatienten unterstellst es ginge ihnen nur ums kiffen also um Spaß und damit Missbrauch unterstellst.
Tut er doch garnicht? Er weißt nur daraufhin, dass diese Konsumform für so ein sensibles System wie ein Krankenhaus nicht geeignet ist und deswegen auf Alternativen zurückgegriffen wird.

Das kannst du ja blöd finden, aber diese Unterstellung von dir trifft desewegen nicht automatisch zu.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 7LZ, FrankenDoM und Incanus
Sativex-Spray wirkt auch ziemlich prompt, da das THC über die Mundschleimhäute aufgenommen wird, und so ebenfalls sehr schnell im Blut ankommt.
Der Zugangsweg über den Magen dauert natürlich länger (je nach Stoffwechsel zwischen 1 und 3 Stunden). Deswegen ist das schwer zu dosieren, weil man lange warten muss, bis man die Wirkung überhaupt einschätzen kann.
Die Wirkung eines Joints merkt man meist schon, bevor er aus ist.

Sativex ist vor allem eines ... extrem teuer ... aber das ist bei Medikamenten ja oft der Fall.
Sich einfach einen kffen ist natürlich weniger problematisch für den Patienten ... man bekommt es seit Jahrzehnten quasi überall, und sehr vielen Menschen ist das mittlerweile auch einfach nur egal.

Und vor allem ist es verglichen mit den Alternativen aus der Pharmazie extrem günstig.

@Tomislav2007
Gibts keine Dachterrasse oder ähnliches, wo die Cannabispatienten in Ruhe (ohne Behelligung der anderen Patienten) kiffen könnten? Eine Art "Konsumraum" auf dem Gelände, zu dem dann auch nur stationäre Cannabispatienten Zutritt haben (neben dem Klinikpersonal selbstverständlich).
Ach Blödsinn. Du hast ja bereits geschrieben, das eure Rechtsabteilung rechtliche Bedenken hat ... die werden sich nicht in Luft auflösen, ganz egal, wie gut man das vor der Öffentlichkeit versteckt.
Ich musste dabei an unser Klinikum Mitte denken ... ein Hochhaus mit 15 Stockwerken (habs nicht gezählt). Und was da auf dem Dach passiert, interessiert wirklich niemanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
die frage ist, warum diese verknüpfung von spass mit mißbrauch so allgegenwärtig is.
nun, es ist jedenfalls ein kulturelles phenomän, so gut wie alles, wofür man ned entweder schwer schwitzen oder schwer bezahlen muß, ist im abendländisch-christlichen kulturkreis und ihren abkömmlingen entweder verpönt, oder verboten, oder, falls man es ned verbieten kann (sex), zumindest schwer reguliert.

es geht sehr tief, diese schuldkultur.
nun, wen wunderts. schließlich ist schuld die basis, schuldig bist du, indem du geboren wirst. und brauchst gnade und vergebung.
und vermittler, die davon leben. und ned so schlecht.
 
Mal wieder eine Frage, weil mich interessiert, ob ihr das auch so wahrnehmt.

Habt ihr schon mal Rauchgeräte in der Öffentlichkeit gesehen ... also nicht die Gruppe Jugendliche mit der Shisha im Park, sondern ein Grüppchen Kiffer mit einer Bong, einem Eimer oder ähnlichem?

Das Gesetz erlaubt den Konsum ... über die genaue Darreichungsform schweigt das Gesetz aber.
Tüten sehe ich hin und wieder auch in der Öffentlichkeit (und das ist auch tatsächlich etwas mehr geworden). Rauchgeräte scheinen aber noch immer eher etwas für den Heimgebrauch zu sein.

Mir ist es egal, denn ich habe mir die "Kifferspritze" schon vor Jahrzehnten abgewöhnt ... ich wundere mich nur, dass ich diese Geräte nicht wenigstens ab und zu mal in der Öffentlichkeit sehe (also nicht nur in den Schaufenstern der einschlägigen Geschäfte).
Andererseits ist es auch einfach eine ziemlich ekelige Angelegenheit, ein gebrauchtes Rauchgerät mitzunehmen. Das hat uns früher immer davon abgehalten, die in den Park mitzunehmen ... niemand will den Siff im Rucksack haben.

Wie sind eure Wahrnehmungen ... habt ihr in den letzten Monaten Rauchgeräte in der Öffentlichkeit gesehen?
 
LikeHike schrieb:
Tut er doch garnicht? Er weißt nur daraufhin, dass diese Konsumform für so ein sensibles System wie ein Krankenhaus nicht geeignet ist und deswegen auf Alternativen zurückgegriffen wird.
Ich zitiere die Aussage nochmal für dich.
Tomislav2007 schrieb:
Es geht nur ums kiffen, es gibt für Cannabis noch andere Darreichungsformen/Anwendungsarten.
Er ist der Meinung das es bei dem inhalativen Konsum von Cannabis nur ums "kiffen" geht. Kiffen ist für mich der inhalative Konsum von Cannabis zum Genuss. Oder halt Konsum zum Spaß.

Er hat exakt das geschrieben was ich ihm unterstelle.

Das es sehr wohl gute und triftige medizinische Gründe für eine inhalative Einnahme von Cannabis geben kann, habe ich oben bereits dargelegt. Dem hat auch der Gesetzgeber Rechnung getragen in dem er die Verordnung von Cannabisblüten die in der Regel für den inhalativen Konsum vorgesehen sind in ärztlich begründeten Fällen zulässt.

Warum dann nicht einfach den inhalativen Konsum direkt ausschließen? Gibt ja schließlich andere Darreichungsformen/Anwendungsarten. Das liegt daran, dass nicht alle Darreichungsformen/Anwendungsarten abhängig vom individuellen Einzelfall gleich gut sind.
DerOlf schrieb:
Sativex ist vor allem eines ... extrem teuer ... aber das ist bei Medikamenten ja oft der Fall.
Sativex ist wirtschaftlich. Führt wohl aber oft zur Reizung der Mundschleimhaut und Mundsoor. Unangenehm und wird als Begründung akzeptiert.
 
Lipovitan schrieb:
Er ist der Meinung das es bei dem inhalativen Konsum von Cannabis nur ums "kiffen" geht. Kiffen ist für mich der inhalative Konsum von Cannabis zum Genuss. Oder halt Konsum zum Spaß.
Aber ersteres und letzteres sind eine maßgebliche und wichtige Unterscheidung. Es geht nur um das kiffen. Aka. es geht nur um den Konsum durch Inhalation nach Verbrennen. Das ist keine Wertung sondern lediglich eine Beschreibung der Konsumart. Mag es sein, dass du da etwas viel herein interpretierst?

Die von dir getätigte Interpretation , dass es damit ja unterstellt es handle sich um Spaßkonsum, sehe ich da in keiner Weise.

Auch weißt er ganz klar daraufhin, dass es ja Alternativformen des Konsums oder Alternativen der Medikation gibt. Das Krankenhaus ist sich der Wichtigkeit also durchaus bewusst, sonst würden sie nicht substituieren.

Aufgrund der Gesetzeslage und dem Schutz anderer Patienten, kann nur eine bestimmte Konsumform nicht angeboten werden.

Mehr steht da nicht.
Lipovitan schrieb:
Er hat exakt das geschrieben was ich ihm unterstelle.
Nein. Du interpretierst nur sehr stark.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 7LZ, FrankenDoM und Incanus
LikeHike schrieb:
Mag es sein, dass du da etwas viel herein interpretierst?
Okay, verstehe. Darf @Tomislav2007 dann gerne klarstellen sofern er es anders gemeint hat.
LikeHike schrieb:
Auch weißt er ganz klar daraufhin, dass es ja Alternativformen des Konsums oder Alternativen der Medikation gibt. Das Krankenhaus ist sich der Wichtigkeit also durchaus bewusst, sonst würden sie nicht substituieren.
Ja, ich stelle jetzt nochmal ein letztes mal fest, dass diese Alternativen für Patienten die bereits Cannabis in Form von Blüten verordnet bekommen das Ende der Therapiemöglichkeiten erreicht haben und somit keine gleichwertigen Alternativen sind.

Blicken wir hierzu ins Gesetz
(6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

1.eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung

a) nicht zur Verfügung steht oder

b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html

Die bekommen also nur Cannabis in Form von Blüten nur wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht.

Oder wenn der behandelnde Arzt das medizinisch begründet. An diese ärztliche Begründung sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung hohe Anforderungen gesetzt.

Wen das interessiert:
2. Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung steht nicht zur Verfügung oder kann im Einzelfall nach einer begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin / des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der/des Versicherten nicht zur Anwendung kommen.

An die begründete Einschätzung sind aber hohe Anforderungen zu stellen. Dies ergibt sich aus der Geltung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), die durch § 31 Abs 6 SGB V nicht aufgehoben ist ..., aus einem Vergleich mit den Vorgaben des Arzthaftungsrechts für die Behandlung mit einer(noch) nicht allgemein anerkannten medizinischen Behandlungsmethode … sowie aus Gründendes Patientenschutzes ... Die begründete Einschätzung des Vertragsarztes muss die mit Cannabis zu behandelnde Erkrankung und das Behandlungsziel benennen, die für die Abwägung der Anwendbarkeit verfügbarer Standardtherapien mit der Anwendung von Cannabis erforderlichen Tatsachen vollständig darlegen und eine Abwägung unter Einschluss möglicher schädlicher Wirkungen von Cannabis beinhalten …

Der Arzt muss unter Beachtung der medizinischen Sorgfalt bei Anamnese, Untersuchung, Diagnose und Behandlungsplanung zu der Überzeugung gelangen, dass für diesen Patienten das angestrebte Behandlungsziel nicht auf andere Weise erreicht werden kann …

Eine solche Abwägung setzt eine hinreichende Sachkunde sowohl hinsichtlich der Standardbehandlungsmethoden als auch der Außenseitermethode sowie eine vollständige Untersuchung des Patienten voraus ...Der Wortlaut der Norm gibt bereits vor, dass die zu erwartenden oder bereits aufgetretenen Nebenwirkungen der zur Verfügung stehenden, allgemein anerkannten und dem medizinischen Standard entsprechenden Leistungen und der Krankheitszustand darzustellen sind …

Hierzu gehört auch ein evtl. Suchtmittelgebrauch in der Vergangenheit sowie das Bestehen oder der Verdacht einer Suchtmittelabhängigkeit. Der Vertragsarzt muss die mit Cannabis zu behandelnde(n) Erkrankung(en), ihre Symptome und das angestrebte Behandlungsziel sowie die bereits angewendeten Standardbehandlungen, deren Erfolg im Hinblick auf das Behandlungsziel und dabei aufgetretene Nebenwirkungen benennen. Der Vertragsarzt kann dazu auch seine Patientendokumentation und die Befunde anderer behandelnder Ärzte der begründeten Einschätzung beifügen und auf diese verweisen. Das Behandlungsziel muss entweder in einer Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome der Erkrankung bestehen …

Dieser gibt sich aus der Voraussetzung, dass für die Therapie mit Cannabis eine nicht ganz entferntliegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen muss (§ 31 Abs 6 Satz 1 Nr. 2 SGB V) Die Abwägung der Anwendbarkeit von Standardtherapien erfordert es, dass der Vertragsarzt überdies alle noch verfügbaren Standardtherapien benennt und deren zu erwartenden Erfolg im Hinblick auf das Behandlungsziel und die zu erwartenden Nebenwirkungen darlegt. Im Ergebnismüssen sämtliche verfügbare Standardtherapien entweder durch den Vertragsarzt bereits erfolglos angewendet worden sein oder in die Abwägung einbezogen werden. Auf der Grundlage der dargelegten Tatsachen ist die Abwägung der Nebenwirkungen der noch verfügbaren Standardtherapien mit dem beschriebenen Krankheitszustand und den möglichen schädlichen Auswirkungen einer Therapie mit Cannabis … vorzunehmen.

In die Abwägung einfließen dürfen dabei nur Nebenwirkungen, die das Ausmaß einer behandlungsbedürftigen Erkrankung erreichen … Auch wenn die für den Versorgungsanspruch nach § 2 Abs 1a SGB V und den Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln unter Überschreitung der Zulassung geltende hohe Schwelle der objektiven Nichtverfügbarkeit einer Standardtherapie …hier nicht gilt, besteht gleichwohl kein Anspruch auf eine nebenwirkungsfreie Arzneimitteltherapie. Aus der Abwägung des Vertragsarztes muss hervorgehen, warum zu erwartende Nebenwirkungen bei dem beschriebenen Krankheitszustand des Patienten auch im Hinblick auf das mögliche Erreichen der angestrebten Behandlungsziele nicht tolerierbar sind oder warum keine hinreichende Aussicht auf Erreichen des Behandlungsziels besteht, weil etwa Arzneimittel mit vergleichbarem Wirkmechanismus erfolglos geblieben sind. Die Abwägung schließt ein, auch beidem Krankheitszustand des Patienten mögliche schädliche Auswirkungen einer Therapie mit Cannabis, wie das Entstehen, Unterhalten oder Verfestigen einer Abhängigkeit oder das Auftreten von Psychosen, zu erfassen und mit den Nebenwirkungen einer Standardtherapie abzuwägen. Der Vertragsarzt muss in seine Abwägung einbeziehen, in welcher Darreichungsform die Anwendung von Cannabis das geringste Risiko in Bezug auf schädliche Wirkungen und auf einen möglichen Missbrauch des verordneten Cannabis in sich birgt. Das gilt insbesondere bei einem vorbestehenden Suchtmittelkonsum oder einer vorbestehenden Suchtmittelabhängigkeit.ff) KKn und Gerichte dürfen die vom Vertragsarzt abgegebene begründete Einschätzung nur daraufhin überprüfen, ob die erforderlichen Angaben als Grundlage der Abwägung vollständig und inhaltlich nachvollziehbar sind, und das Abwägungsergebnis nicht völlig unplausibel ist. Die dem Vertragsarzt eingeräumte Einschätzungsprärogative schließt eine weitergehende Prüfung des Abwägungsergebnisses auf Richtigkeit aus. Insbesondere steht es KKn und Gerichten nicht zu, die Anwendbarkeit einer verfügbaren Standardtherapie selbst zu beurteilen und diese Beurteilung an die Stelle der Abwägung des Vertragsarztes zu setzen ... Hat der Vertragsarzt in seiner begründeten Einschätzung grundsätzlich verfügbare Standardtherapien nicht aufgeführt und damit keiner Abwägung unterzogen, erschöpft sich die verwaltungsseitige und gerichtliche Überprüfung in der Feststellung, dass es weitere Standardtherapien gibt. Die eingeschränkte Überprüfbarkeit der begründeten Einschätzung gilt auch im Fall eines vor bestehenden Suchtmittelkonsums oder einer vor bestehenden Suchtmittelabhängigkeit. Ob dieser Umstand eine Kontraindikation für die Behandlung mit Cannabis darstellt, ist vom Vertragsarzt im jeweiligen Einzelfall abzuwägen und in der begründeten Einschätzung darzulegen. https://www.md-wl.de/fileadmin/MD-Westfalen-Lippe/user_upload/SEG6/BGA_Cannabinoide_240424.pdf

Und bitte glaubt mir wenn ich euch sage, dass alle Krankenkassen das sorgfältig prüfen ob der Einsatz von Blüten wirklich notwendig ist. Denn Blüten sind die teuerste Variante des medizinischen Cannabiskonsums und die Kassen haben entsprechend eine hohe Motivation die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Die banale Antwort: Die Patienten werden dann halt auf Alternativformen des Konsums oder Alternativen der Medikation ist mir daher zu wenig!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: LikeHike
DerOlf schrieb:
Mal wieder eine Frage, weil mich interessiert, ob ihr das auch so wahrnehmt.
In Kreuzberg und Neukölln sind mir nur wenige Veränderungen aufgefallen. Gefühlt nimmt das Angebot an Rauchgeräten ab in Ladengeschäften, dafür irgendwelches Zeug in Auslagen zu. Qualitativ hat der Geruch von Cannabis zugelegt, es kiffen aber nicht mehr Leute, sondern andere von denen ich es nicht erwartet hätte. Rauchgeräte in welcher Form auch immer im öffentlichen Raum waren schon immer selten in meiner Wahrnehmung, weil sehr unpraktisch.
 
Lipovitan schrieb:
Die banale Antwort: Die Patienten werden dann halt auf Alternativformen des Konsums oder Alternativen der Medikation ist mir daher zu wenig!
Und diese Ansicht halte ich für völlig legitim!

Ich bin selbst kein Konsument, habe aber nichts gegen den Konsum, im medizinischen Umfeld sowieso nicht. Ich vermute, dass das Abwägen zwischen gestattetem Konsum und Schutz unbeteiligter sowie der Gesetzeslage, welche Konsum im Umfeld von zu schützenden Personen verbietet, keine einfache Aufgabe ist und es eben verschiedene Interessen gibt, die hier berücksichtigt werden müssen.

Extra dafür ausgestattete Konsumräume einzurichten, die mit entsprechenden Filteranlagen ausgestattet sind, ist sicherlich möglich.
Ob das allerdings eine wesentliche Verbesserung dazu darstellt, auf Medikamente zurück zu greifen die 20 min Wirkzeit haben, kann ich nicht beurteilen. Von diesem Räumen würde ja vermutlich nicht in jedem Block auf jeder Etage einer eingerichtet werden. Was die Wege dementsprechend auch lang machen würde.
 
Hallo


DerOlf schrieb:
Ist das bei solchen Institutionen nicht einigermaßen normal?
Ja und wir bekommen öfters mal Patienten aus dem benachbarten LVR, wenn deren Patienten eine medizinische Versorgung von uns benötigen.

Lipovitan schrieb:
Es gibt viele gute medizinische Gründe für die inhalative Einnahme von Cannabis.
Das sollen Ärzte entscheiden.

Lipovitan schrieb:
Schade das du Cannabispatienten unterstellst es ginge ihnen nur ums kiffen also um Spaß und damit Missbrauch unterstellst.
Das habe ich nie gemacht, das interpretierst du nur...

Tomislav2007 schrieb:
Es geht nur ums kiffen, es gibt für Cannabis noch andere Darreichungsformen/Anwendungsarten.
...in diese Aussage hinein.
Ich bezog mich darauf das kiffen bei uns auf dem Gelände nicht erlaubt ist und das stationäre Patienten eine andere Darreichungsform/Anwendungsart erhalten.

Lipovitan schrieb:
Er ist der Meinung das es bei dem inhalativen Konsum von Cannabis nur ums "kiffen" geht.
Nö, das interpretierst du da nur rein, für mich ist kiffen einfach nur Cannabis rauchen, ob zum Spaß oder als Einnahme des Medikaments.

Lipovitan schrieb:
Kiffen ist für mich der inhalative Konsum von Cannabis zum Genuss. Oder halt Konsum zum Spaß.
Ich kenne keinen Menschen der sich umgangssprachlich so geschwollen ausdrückt.

Lipovitan schrieb:
Ja, ich stelle jetzt nochmal ein letztes mal fest, dass diese Alternativen für Patienten die bereits Cannabis in Form von Blüten verordnet bekommen das Ende der Therapiemöglichkeiten erreicht haben.
Ja, während eines stationären Aufenthalts.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM
Tomislav2007 schrieb:
Ich kenne keinen Menschen der sich umgangssprachlich so geschwollen ausdrückt.
Und ich kenne keinen Menschen, der in einer Unterhaltung 100% eigenen Redezeiten mit "Hallo" beginnt und mit "Grüße ..." abschließt.

Tomislav2007 schrieb:
Das sollen Ärzte entscheiden.
Es sollen Ärzte entscheiden, aber die Patient:innen sollen deiner Meinung nach Cannabis nicht auf dem Gelände rauchen dürfen. Weired.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tomislav2007
Ich kann da beide Seiten verstehen. Einfach erlauben geht nicht, wenn Kinder auf dem Gelände sind. Wenn das genauso auch fürs Rauchen gilt, habe ich damit kein Problem.

Wenn es keine äquivalent gute alternative Konsumvariante gibt (ich kenne mich damit nicht aus), sollte man meiner Meinung nach es irgendwie hinbekommen, dass es einen gesonderten Bereich gibt, beispielsweise die klassische Raucherecke etc.
 
Bei den mir bekannten Krankenhäusern ist die tatsächlich genutzte Raucherecke direkt vor dem Eingangsportal, man watet daher immer durch eine Dunstglocke aus Nikotin, wenn man das Krankenhaus betritt.
 
Zurück
Oben