RMA wurde 3x nicht Repariert

Mynti

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Hallo und einen schönen guten Morgen in die Runde,

ich habe mir vor ziemlich genau 6 Monaten ein Asus Rog Strix G17 gekauft (Nbb.de)
Das Gerät ist angekommen und machte direkt Probleme sporadische Bluescreens ab dem 1. Tag. Nach c.a 2 Wochen ging es dann zur ersten RMA, nach 2 Wochen ist das Gerät "Repariert zurückgekommen" Betriebssystem wurde gelöscht etc. Nach der Neuinstallation wurde direkt erneut der Fehler festgestellt -> erneut RMA.
Dann dauerte es 3 Wochen bis das Gerät wieder im Haus war. Heute wurde es wieder installiert und der selbe Fehler wieder. Ich vermute ein SSD defekt. Vom Hersteller Asus habe ich folgende Meldung bekommen.

Sehr geehrter Asus Kunde,

Wir haben Ihr Produkt mit RMA-Nummer:

Der am Gerät bemängelte Defekt ist leider nicht durch die Herstellergarantie abgedeckt.

Der Grund für die Garantie-Ablehnung:
Der von Ihnen angegebene Fehler konnte nicht nachvollzogen werden.
Es wurden keine Hardwaredefekte festgestellt.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht:

Teile NummerBeschreibungBegründungPreis (Euro) (exkl. MwSt)Preis (Euro) (inkl. MwSt 23%)
No Trouble FoundKein Hardwaredefekt festgestelltCID
0,00​
0,00​
Bearbeitungsgebühr
52,10​
64,08​
Summe
52,10​
64,08​
Unter folgenden Link können Sie den Kostenvoranschlag bestätigen oder ablehnen.https://asus-europe.eu
Ihre Zugangsdaten lauten:
  • Benutzername:
  • Passwort:

Falls erforderlich finden Sie im oben genannten System dazugehörige Schadensbilder, die eine detaillierte Auskunft über den Schaden geben.

WICHTIGER HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass der Kostenvoranschlag auf einer Erstprüfung des Gerätes beruht und zunächst keine verbindliche Zusage auf eine tatsächliche Durchführbarkeit der Reparatur darstellt.

Sollten wir spätestens 20 Kalendertage nach Erstversand des Kostenvoranschlages keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, werten wir dies als Ablehnung und stellen den Vorgang entsprechend um.

Die in der Tabelle unten genannte Bearbeitungsgebühr wird bei einer Ablehnung des Kostenvoranschlags in Rechnung gestellt:

Beschreibung
Preis (Euro exkl. MwSt)
Preis (Euro inkl. MwSt)
Bearbeitungsgebühr41.1850.65
Sie erhalten innerhalb von 2 Werktagen die zugehörige Rechnung.
Sobald der Zahlungseingang bestätigt ist, wird Ihr Produkt repariert, bzw. wenn von Ihnen gewünscht unrepariert an Sie retourniert.

Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung über https://asus-europe.eu innerhalb der nächsten 5 Werktage mit.

Sollten Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie uns über folgende E-Mail Adresse:rechnung_rma@asus.com zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr ASUS SERVICE TEAM

ich habe gegen die Bearbeitungsgebühr einen wiederspruch eingelegt und habe das Gerät nun wieder hier stehen "Defekt"
Was würdet ihr nun jetzt tun. Letzendlich habe ich mir ein anderes Notebook gekauft und sitze nun auf 1400€ Elektroschrott fest.

Was muss der Hersteller machen?
Chancen Rückabwicklung?

Letzendlich würde es mir reichen wenn der "Mist" mal funktionieren würde...


Viele Grüße
Mynti
 
Hallo und herzlich Willkommen,

du wendest dich mit den Berichten der Reparatur an deinen Händler und meldest die Rückerstattung an, setze eine Frist der Bearbeitung von 14 Tagen.

LG
SaPa
 
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Du hast sicherlich schon Videos von dem Fehler gemacht und ASUS zukommen lassen?
 
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Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ist in diesem Fall NBB dein Ansprechpartner; kann dieser nicht nachbessern, so besteht die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten und deine Aufwendungen zurückzuerhalten.

Alles unter der Prämisse, dass du den korrekten Verfahrensweg soweit einhieltest.
 
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also wenn es doch "nur" die SSD ist.

Mal was vom USB Stick aus gestartet und geprüft ?
 
Sollte der Fehler nun wirklich 3x der gleiche sein, hast du sogar das Recht dazu, den Rechner wandeln zu lassen.
 
Nö hat er nicht, da er die ganze Zeit eine Garantieabwicklung über Hersteller macht.

Gewährleistung geht nur über Händler. Also zweimal über Händler nochmal, wenn dann fehlschlägt kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.


Strengt genommen gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, d.h, er müsste ggf. beweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an betand.
 
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Mynti schrieb:
Was muss der Hersteller machen?
Gar nichts, denn Dein Ansprechpartner ist erstmal der Händler! Und innerhalb der ersten sechs Monate greift noch nicht einmal eine Beweislastumkehr.
 
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arvan schrieb:
Nö hat er nicht, da er die ganze Zeit eine Garantieabwicklung über Hersteller macht.

Gewährleistung geht nur über Händler. Also zweimal über Händler nochmal, wenn dann fehlschlägt kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.


Strengt genommen gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, d.h, er müsste ggf. beweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an betand.
der Beweis ist doch da und dokumentiert durch das Einsenden.
 
An den händler wenden und Gewährleistung in Anspruch nehmen. Dass der Defekt bereits bei Lieferung bestand kannst du ja nachweisen.
 
Und falls du selber nicht weiterkommst, dann lass dir vom Konsumentenschutz helfen. Ein riesiger Pluspunkt ist, wenn du VOR Ablauf von 6 Monaten den Fehler beim Händler gemeldet hast. Das scheint ja gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider steht ja nicht da bei was dein Notebook abgestürzt ist.
Wenn die das dort nicht nachvollziehen können, verstehe ich schon daß sie es ablehnen.
Eine ausführliche FehlerBeschreibung hier wie auch für den ReparaturService
( hilfreich Fotos + Videos ) ist sinnvoll und wünschenswert.

Vielleicht schließt du auch dauernd defekte Peripherie-Geräte an den Laptop an.
USB Kopfhörer, USB-DockingStation, Monitor ...ect ... ect
Oder nutzt Programme die unter Win10 und der aktuellen Hardware Konfiguration nicht sauber laufen
was auch immer .....
Wir wissen es nicht, und der Service offensichtlich auch nicht.
 
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Naja, ein neues Notebook zu kaufen, während der Sachverhalt beim ersten noch nicht geklärt ist, deutet mir eher nach einem Problem, das vor dem Notebook sitzt.
 
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howdid schrieb:
der Beweis ist doch da und dokumentiert durch das Einsenden.
der beweis, das der defekt von anfang an, beim produkt vorhanden war. alleine eine rma bei asus reicht da nicht aus, da die ja beim 2ten mal (ablehnung) nichts feststellen konnten bzw reproduzieren
 
Eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung ist unabdingbar zur Fehlerfestellung und deren Behebung......
 
Ansprechpartner ist der Händler bezüglich Gewährleistung. Diesem den Fall schildern. Du kannst beim Händler Reparatur oder Austausch verlangen. Den Austausch kannst du nur verlangen, wenn es dem Händler zumutbar ist, also z.B. NBB das Gerät auf Lager hat in deinem Fall. Du hast aber grundsätzlich immer das Wahlrecht!
NBB wird das Ding nicht selbst reparieren sondern sowieso an den Hersteller senden. NBB hat mehrere Versuche für die Reparatur oder Umtausch. I.d.R. ist nach 2 fehlgeschlagenen Versuchen aber der Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.
Wenn NBB nicht dumm ist, dann akzeptieren Sie die RMA durch Asus als fehlgeschlagene Reparatur - machen viele Händler so (schlussendlich weil sie sich selbst dann Verwaltung und das mehrmalige Versenden sparen). Andererseits verweisen aber auch viele Händler an den Hersteller und wenn der nichts findet, ja dann ist auch nichts kaputt und damit keine Gewährleistung. Darauf nicht einlassen, denn Ansprechpartner ist und bleibt NBB als Händler und wenn der Fehler besteht, müssen diese das Gegenteil beweisen. Können sie aber nicht, da ja der Fehler nach wie vor auftritt.
 
Wie schon geschrieben ist innerhalb der ersten sechs Monate der Ansprechpartner eigentlich der Händler, nicht der Hersteller. Aus Kundensicht würde ich mich unbedingt daran halten, denn u.a. gelten für Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler Fristen und andere Rechte, die es (so) bei Garantiefällen über den Hersteller nicht gibt.
 
Was war denn eigentlich der Fehler? Welcher bluescreen erscheint? Und wann?
 
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Bevor man überhaupt irgendeine RMA gestartet hätte, egal ob Händler oder Hersteller, wäre doch sinnvoll gewesen zumindest grob die Bluescreen Ursache einzugrenzen. Bluescreens mit welchem Fehlercode? Was sagt die Windows Ereignisanzeige? Hast du irgendwas unternommen? Windows neu aufgesetzt? Windows ggf. auf ne neue Hauptversion geupgradet? Bios Updates? Treiber Updates? Was lässt dich denn vermuten dass es ein SSD Defekt ist?

Ein Bluescreen kann schließlich X Ursachen haben. Sehr gerne auch Software. Vielleicht installierst du Software X die sich nicht mit Treiberversion Y verträgt --> Bluescreen.

Deswegen ist noch lange nicht das Gerät kaputt.
Und dann ist es logisch dass keine Reparatur stattfindet.
Denn egal ob RMA über Händler oder Hersteller. Das landet in irgendeinem Reparatur Dienstleister, der hat ein genormtes Testszenario, wenn der Laptop da ohne Fehler durch läuft, gilt er als in Ordnung.
Also kann nichts repariert werden. Ich bezweifle dass das überhaupt schon als fehlgeschlagener Reparaturversuch gilt. Weil es gab nichts zu reparieren.
 
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